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Dakar 2008 Morde in Mauretanien


 
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sandmaster
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...und hat diesen Thread vor 6004 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 29.12.2007 13:44:05    Titel: Dakar 2008 Morde in Mauretanien
 Antworten mit Zitat  

traurig
Am 24.12. wurden in Mauretanien 4 französische Touristen überfallen und Ermordet. Drei Tage später wurden drei Mauretanische Soldaten umgebracht. Angeblich soll Al Quaida dahinter stecken.
Etienne Lavinie (Dakar Chef) is runter geflogen um die Lage zu erkunden. Angeblich sollen jetzt 2000 Soldaten die Rallye schützen. traurig

Auf ein friedliches neues Jahr

Jörg
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.12.2007 13:52:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Auswärtiges Amt:

Mauretanien:
Stand 28.12.2007 (Unverändert gültig seit: 28.12.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Mauretanien sind terroristische Gruppierungen aktiv. Terroristische Aktionen, wie Anschläge oder die Entführung von westlichen Ausländern, können – auch in Nouakchott - nicht ausgeschlossen werden. Vor allem in den kommenden Wochen, in denen Mauretanien als Mit-Austragungsort der Rallye Lissabon – Dakar im Fokus des Medieninteresses stehen wird, ist Vorsicht bei Reisen im Land und Aufenthalten in Nouakchott geboten.
Am 24.12.2007 wurde eine Gruppe französischer Touristen bei einer Mittagsrast am Rande der Überlandstraße "Route de l'Espoir" in der Nähe der Ortschaft Aleg angegriffen. Vier der Touristen wurden von den Attentätern erschossen, der fünfte schwer verletzt. Die Täter sind flüchtig und haben nach derzeitigem Ermittlungsstand Verbindungen zur „Al Kaida Maghreb“, einer Terrorgruppe, die sich aus der algerischen GSPC Anfang 2007 konstituiert hat und für Anschläge in der gesamten Region verantwortlich ist.
Am 27.12.2007 wurden bei einem Überfall auf ein mauretanisches Militärcamp in der Nähe von Gallawiya im Nordosten des Landes drei mauretanische Soldaten erschossen und ein weiterer schwer verletzt. Erste Erkenntnisse gehen von einem terroristischen Hintergrund der Angreifer aus.

Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali (mit Ausnahme des Grenzübergangs Nioro) wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage dort wird durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (erst Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen). Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott - Nema), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man wegen der Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick erkennen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige – teilweise unter Gewaltanwendung - zur Herausgabe ihrer Geldbörse und ihres Mobiltelefons gezwungen. In zwei Fällen (Mai 2006 und Januar 2007) sind Strandbesucher von Angreifern mit Schusswaffen bedroht und zur Überlassung ihrer Geländewagen gezwungen worden. Zuletzt wurde von einem Fall berichtet, bei dem ein hilfsbereiter Verkehrsteilnehmer bei einer vorgetäuschten Panne gewaltsam sein Fahrzeug überlassen musste.

Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Fastenmonats Ramadan (2007: 13. September bis 11. Oktober) beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).
Geld, Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. 00222 - 525 33 18, Notruf 641 12 32, Fax 00222 - 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen.
Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum/ Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit eingetragenem Visum (zu beantragen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-2tP).
Einreise mit einem Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder aber eine Versicherung an der Grenze abzuschliessen.
Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.
Einreise mit dem Pkw über die Westsahara:
Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen km erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott, die inzwischen fertiggestellt ist. (Siehe Sicherheitshinweise)
Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.
Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen, zuletzt am 04.06.05 auf ein mauretanisches Militärlager. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird ebenfalls dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt ca. um 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr, die länger als 2 Wochen im Land bleiben wollen, bei Einreise verlangt. Außerdem bei allen Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet (siehe http://www.who.int/ith/countries/en/index.html) einreisen, z.B. dem Nachbarland Senegal. Empfohlen wird die Gelbfieberimpfung allen Reisenden, die besonders in die südlichen Landesteilen reisen wollen.
Malaria: Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist dehalb eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS: Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Zahl der HIV/AIDS-Infizierten liegt wohl erheblich unter dem anderer afrikanischer Länder, steigt jedoch an.
Andere Infektionskrankheiten: Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Im März 2003 wurden hauptsächlich in Nouakchott ca. 40 Personen infiziert, von denen einige Wenige der Krankheit erlagen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders hier im Senegalfluss und in der Tarza-Region.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mauretanien durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).
Adressen von Ärzten und Kliniken (Vorwahl 00222)(ohne Gewähr)
Nouakchott
Frau Dr. Cherif-Bretz, Tel. 525 15 71, Praxis unweit des Restaurants Karaoke. Luxemburgische Ärztin mit deutschen Sprachkenntnissen.
Dr. Hanna, Nouakchott, unweit „Air France“ (Boulevard Kennedy), 5 25 23 98, 6 43 33 05
Klinik Kissi, Nouakchott, Nähe Restaurant Pizzalina, Telefon: 5 29 27 27 oder 5 29 01 01
Klinik Shiva, Nouakchott, in der Nähe des Restaurants Pizzalina. Tel. 525 80 80, 525 13 25, im Notfall: 641 15 64.
Privater Ambulanzdienst: 5 24 43 33 oder 5 24 43 34
Hôpital Cheikh Zayed, Tel. 529 84 44, ca. 4 km vom Flughafen entfernt auf der Strasse Richtung Boutilimit, nach dem „Carrefour Madrid" die 2. geteerte Kreuzung nach links, nach 400 m links, im Notfall: 630 00 56, 630 51 10.
Nouadhibou
Klinik Rachad, Tel. 574 61 15, im Notfall: Tel. 574 50 19.
Klinik Ettaiba, Tel. 574 59 68
Dr. Virginia Gonzalez, spanische Ärztin, Tel. 574 51 83
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostition sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden.


Bond schreibt:
Menschenmassen, Tourismushochburgen und Grossveranstaltungen generell meiden wenn man auf Sicherheit wert legt. Gilt für viele Länder. Genaue Informationen einholen über solche Länder, z.b. www.wuestenschiff.de einholen
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