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EU Verbot
Verbot von Fahrzeugen älter als 15 Jahre

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Matthias
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 11:27:03    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Lies mal Kapitel 4 Abschnitt 3 (...) 26 a



Den habe ich nicht gefunden. Danke. Damit halte ich die Empörung für absolut berechtigt. Danke. Smile

Zitat:
Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;


Oida. Das geht aber schon hart Richtung Enteignung. Inwieweit ist das rechtlich zulässig?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 12:03:16    Titel:
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Matthias hat folgendes geschrieben:
Inwieweit ist das rechtlich zulässig?


Das werden dann Gerichte klären,die mit Einzelfällen bombardiert werden.
Wir sind hier in Deutschland.
Hier kann man alles vor Gericht bringen.

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imdek
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 13:04:22    Titel:
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Matthias hat folgendes geschrieben:

Oida. Das geht aber schon hart Richtung Enteignung. Inwieweit ist das rechtlich zulässig?


Inwieweit sind Umweltzonen zulässig?
Inwieweit sind die Verbote für die älteren Heizungen zulässig?

etc etc.

_________________
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Matthias
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 13:18:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

imdek hat folgendes geschrieben:
Matthias hat folgendes geschrieben:

Oida. Das geht aber schon hart Richtung Enteignung. Inwieweit ist das rechtlich zulässig?


Inwieweit sind Umweltzonen zulässig?
Inwieweit sind die Verbote für die älteren Heizungen zulässig?

etc etc.


Naja, das eine verbietet Befahrung öffentlicher Straßen unter bestimmten Bedingungen. Das nächste Emissionen... hier geht es aber um den Verbot von Besitz.

Andererseits ist der Besitz von Waffen und manchen Substanzen ja auch untersagt... Irre. Obskur
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 13:53:16    Titel:
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Wenn gewollt ließe sich das relativ einfach entschärfen.

Man könnte die Regeln beispielsweise nur für den Export gelten lassen oder nur für gewerbliche Unternehmen oder Ausnahmen für Liebhaber einfügen.

Ist aber offensichtlich nicht gewollt.
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Bernd_J
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 13:54:56    Titel: Zusammengefasst:
 Antworten mit Zitat  

Brüssel, den 13.7.2023

COM(2023) 451 final

2023/0284(COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SEC(2023) 292 final} - {SWD(2023) 255 final} - {SWD(2023) 256 final} - {SWD(2023) 257 final}


Artikel 24
Übergabe von Altfahrzeugen an zugelassene Verwertungsanlagen

(1)Alle Altfahrzeuge werden zur Verwertung an zugelassene Verwertungsanlagen übergeben.

Artikel 26
Pflichten des Fahrzeugeigners

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.

Artikel 37
Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen

Für die Zwecke der Übertragung des Eigentums an einem Gebrauchtfahrzeug muss der Fahrzeugeigner gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person, die am Erwerb des Eigentums an dem betreffenden Fahrzeug interessiert ist, oder gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen können, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt. Bei der Bewertung des Status eines Gebrauchtfahrzeugs überprüfen der Fahrzeugeigner, andere Wirtschaftsteilnehmer und die zuständigen Behörden, ob die Kriterien des Anhangs I erfüllt sind, um festzustellen, ob es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt.

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN

1.Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;

b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;

c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;

d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;

e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:

i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;

ii) Sitzverankerungen und -gelenke;

iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;

iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;

f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;

g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn

a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;

b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;

c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;

d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;

e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.


Jetzt hilft nur mehr, falls irgendwas noch hilft, mit den betreffenden Passagen alle Lobby Gruppen aufschrecken - weil damit klar ist, dass das nicht eine rechte Verschwörungstheorie ist...**


Leider ist der ÖAMTC in Ö inzwischen eine woke Fußgänger und E-Auto Lobby...
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Offroadmarcel
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1. Audi A6 2.5TDI Quattro
2. Nissan Patrol Y60 Station Wagon 2,8
BeitragVerfasst am: 30.01.2024 14:52:01    Titel:
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Was ist denn laut Definition in diesem Vorschlag der Unterschied zwischen einem Gebrauchtfahrzeug und einem Altfahrzeug?
Ist es ein Altfahrzeug wenn es die Kriterien eines irreparablen Fahrzeugs erfüllt?
Anfangs war die Rede von einem 15 Jahren alten Auto, dazu hab ich aber im Artilel nichts gefunden. Woher stammt diese Info?

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Gruß der Marcel Winke Winke

"Junge, mach Fett an die Schrauben, du bist doch kein Trockenbauer!"
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Bernd_J
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 16:42:11    Titel:
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Offroadmarcel hat folgendes geschrieben:
Was ist denn laut Definition in diesem Vorschlag der Unterschied zwischen einem Gebrauchtfahrzeug und einem Altfahrzeug?
Ist es ein Altfahrzeug wenn es die Kriterien eines irreparablen Fahrzeugs erfüllt?
Anfangs war die Rede von einem 15 Jahren alten Auto, dazu hab ich aber im Artilel nichts gefunden. Woher stammt diese Info?


Kein Alter - nur die Kriterien Anhang I - wenn Getriebetausch, dann Altfahrzeug, ab zum Schredder...
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
2. 13er Navara 3,0 V6
BeitragVerfasst am: 30.01.2024 16:51:25    Titel:
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Das bedeutet den Verkauf von Getrieben und Motoren müssen wir demnächst übers Darknet und mit Übergabe in dunklen Gassen abwickeln ?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 18:36:25    Titel:
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....oder mit genügend Leuten, die passende Dachlatten dabei haben.

Es wird zunehmend mehr Menschen geben, die sich die allumfassende Bevormundung nicht mehr bieten lassen.

Ich werde meine knapp bemessene Lebenszeit jedenfalls nicht damit verbringen, diesbezüglich für oder gegen irgend etwas zu klagen - mit sowieso fragwürdigen Erfolgsaussichten.

Früher gab es mal den Spruch "Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin."

Stell dir vor, die EU denkt sich etwas aus ....
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marcboessem
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 19:05:35    Titel:
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Ja und Drogen bekommst Du bei Lidl, ist politisch so gewollt. Die Herrschaft der 13 Prozent Grünen.
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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 30.01.2024 21:40:09    Titel:
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marcboessem hat folgendes geschrieben:
Ja und Drogen bekommst Du bei Lidl,


Das werden wir wohl nicht erleben.
Man darf ja schon froh sein,dass man hier noch Alkohol kaufen darf.
In anderen Ländern geht das völlig unkompliziert:


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Liebling
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 22:33:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

CBD kannst du hier auch völlig unkompliziert kaufen.

Bei der diskutierten Freigabe geht es um THC.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 30.01.2024 23:00:21    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:

Bei der diskutierten Freigabe geht es um THC.


Das bekommt man doch völlig unkompliziert auf dem Schulhof.

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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 31.01.2024 10:11:50    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Wenn gewollt ließe sich das relativ einfach entschärfen.

Man könnte die Regeln beispielsweise nur für den Export gelten lassen oder nur für gewerbliche Unternehmen oder Ausnahmen für Liebhaber einfügen.

Ist aber offensichtlich nicht gewollt.




wenn dein ,,altauto,, in einer garage/halle steht intressiert das keine sau weil es nicht ersichtlich ist.
wenn der rosthaufen den man ausschlachten möchte allerdings im garten vor sich hin rottet ist das,
schon immer,was ganz anderes.dafür gab es vor 30 jahren schon eine lampe und die auflage den
schrott zu entsorgen oder die gemeinde würde tätig werden !

dafür hab ich vor ewigkeiten schon eine lampe bezahlt............nennt sich dann ,,unerlaubte abfall entsorgung,, !

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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