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Bumperettes eintragen?


 
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basti
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...und hat diesen Thread vor 6880 Tagen gestartet!


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1. Wellblechhütte Td5
2. Elektrobaukasten VW Grand Cali
BeitragVerfasst am: 23.07.2005 15:43:32    Titel: Bumperettes eintragen?
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Hi Leute,
fahre ja schon seit längerem mit diesen kleinen Bumperettes von Bearmach herum und frage mich die ganze Zeit, ob ich die eigentlich eintragen lassen muss... Was meinst Du?

Wenn ja, dann müsste ich wohl eine Einzelabnahme machen lassen, die wahrscheinlich ordentlich Kohle kostet... (für den Krempel aus England gibts natürlich keine ABE oder sowas)

Hat das schonmal jemand machen lassen? Wie teuer ist das ungefähr?

Anbei nochmal ein Bild von den Teilen, damit ihr wisst, welche ich meine:



Gruß

Basti

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mtbbee
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BeitragVerfasst am: 23.07.2005 19:46:31    Titel:
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Glaube ich nicht, da man ja sonst auch die Heckleiter vom Dachtäger eintragen müßte. Deine Bumpers ragen kaum weiter hinaus als die Leiter und beider ist abschraubbar.
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basti
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BeitragVerfasst am: 23.07.2005 22:27:09    Titel:
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Die Heckleiter muss man nicht eintragen?! Sicher?

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mtbbee
Miss Mont Ventoux
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BeitragVerfasst am: 23.07.2005 22:31:31    Titel:
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ganz sicher, denn das hat mit der TüVler gesagt, der mir meinen Schnorchel nicht eingetragen hat. Und der war sowas von pinglig Hau mich, ich bin der Frühling
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basti
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BeitragVerfasst am: 23.07.2005 22:39:38    Titel:
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Da kannste mal sehen, was da für eine Willkür herrscht.
Hab schon so oft gehört, dass die TüVs bei Heckleitern richtig Probleme gemacht haben, Schnorchel aber als nicht eintragungspflichtig bezeichnet haben...
TüV-hopping scheint echt sinnvoll zu sein...

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 24.07.2005 11:47:41    Titel:
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beides,bumpers und heckleiter,stehen doch
nicht weiter über als das ersatzrad oder?
dann braucht es bestimmt auch nicht eingetragen
werden.die fahrzeuglänge ändert sich ja nicht.

gruss siggi109

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basti
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BeitragVerfasst am: 24.07.2005 12:21:50    Titel:
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Hab hinten kein Ersatzrad... soft top...
Aber ne AHK, die viel weiter übersteht... ist aber auch nicht eingetragen Supi

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zorro
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BeitragVerfasst am: 24.07.2005 12:51:44    Titel:
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na also AHK gehört nun ja schon eingetragen...bumperettes sicher nicht, leiter im prinzip auch nicht, der ärger mit dem tüv kommt wenn dann von verdeckten nummernschildern, rückleuchten oder ähnlichem

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.07.2005 13:03:15    Titel:
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AHK's müssen seit 2 Jahren nicht mehr eingetragen werden. Es ist lediglich die Anbauanleitung mitzuführen. Ist zwar eigentlich der Hammer wenn ich dran denke was passiert wenn so ein 3 Tonnen Anhängergeschoß von einer ungeprüft selbstmontierten AHK mitsamt selbiger vollkommen losgelöst über die Autobahn schießt aber dank EU isses nunmal so.
Die Bumperettes sollten eigentlich eintragungsfrei sein wenn sie die Fahrzeugabmessungen nicht verändern.
Hier noch die Kommas für obigen Satz zum selbersetzen ,,,,,,,,,,,,,,,,,,
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3. Sankey 1to
BeitragVerfasst am: 25.07.2005 15:28:59    Titel:
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basmu hat folgendes geschrieben:
Da kannste mal sehen, was da für eine Willkür herrscht.
Hab schon so oft gehört, dass die TüVs bei Heckleitern richtig Probleme gemacht haben, Schnorchel aber als nicht eintragungspflichtig bezeichnet haben...
TüV-hopping scheint echt sinnvoll zu sein...


Heckleiter macht normalerweise Probleme wegen Kennzeichen

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.07.2005 15:46:12    Titel:
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Heckleiter muss - so sagt mein TÜV-ler zumindest - müssen daher nicht eingetragen werden, weil sie, wie der Dachträger auch, zur Ladung zählen.

a so a Schmarn
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