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drehschemel-anhänger [Bisher 5369 Aufrufe]

Drehschemelanhänger – Darf ich sowas ziehen?

Klären wir doch erst einmal die Definition eines Drehschemelanhängers:
Als Drehschemelanhänger bezeichnet die Allgemeinheit einen mindestens zweiachsigen Anhänger bei welchem die Zugvorrichtung an einem drehbaren Schemel mit untergeschraubter Achse angebracht ist sodass sich die Vorderachse frei drehen kann während die Hinterachse(n) im hinteren Teil des Anhängers fest montiert sind. Wir kannten diese Art von Anhängern bis vor ein paar Jahren eigentlich nur aus dem LKW-Gliederzug-Bereich. Im Zuge der EU-Harmonisierung jedoch schwappten die Drehschemelanhänger für den Einsatz hinter großen PKW wie z.B. Geländewagen oder Kleintransportern 1999 vermehrt auf den deutschen Markt. Zu verdanken haben wir dies den Niederländern, die diese Art Anhänger seit Jahren bewegen. Heute hat praktisch jeder größere Anhängerhersteller Drehschemelanhänger im Programm.
Drehschemelanhänger für den PKW/Transporter-Bereich gibt es inzwischen in Gewichtsklassen von 2,0 bis 5,0 Tonnen zul. Gesamtgewicht. Bis 3,5t zul. Gesamtgewicht mit Auflaufbremse, darüber hinaus mit durchgängiger Bremsanlage (z.B. Druckluftbremse).

Jetzt stellt sich natürlich die Frage was ich denn für einen Führerschein brauche um einen solchen Drehschemelanhänger z.B. mit meinem Geländewagen ziehen zu dürfen. Muss ich dafür (die alte) Klasse 2 haben? Klare Antwort: Nicht unbedingt!

Fangen wir zunächst mal mit dem einfachsten Fall an, den Führerscheinneulingen: Führerscheinneulinge benötigen zum Fahren eines Drehschemelanhängers mindestens die Klasse BE, wobei hier natürlich das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges auf max. 3,5t begrenzt ist.

Was ist aber mit den Inhabern der (alten) Klasse 3? Wir haben ja alle mal in der Fahrschule gelernt das mit Klasse 3 max. 18,5t und 3 Achsen (inkl. Anhänger) bewegt werden dürfen wobei das zugfahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 7,49t nicht überschreiten darf.
Und hier liegt jetzt der Fuchs begraben. Will man als Inhaber der alten Klasse 3 einen Drehschemelanhänger ziehen so muss auf den neuen, EU-Konformen Plastik-Führerschein und damit die neuen Klassen umgeschrieben werden!
Dies stellt aber nun gar kein Problem dar. Als Inhaber der alten Klasse 3 bekommt man beim umschreiben auf den EU-Schein ja unter anderem die Klassen C1E und sogar CE mit Kennzahl 79 bescheinigt, somit ist das ziehen eines Drehschemelanhängers dann gar kein Problem mehr! Warum? Weil bis zu einem Zuggesamtgewicht von 12t keine Beschränkung der Achsanzahl des Zuges mehr gegeben ist!
Hier noch mal die genauen Definitionen der Klassen C1E und CE Kennzahl 79. Es dürfen gefahren werden:

Klasse C1E: Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht (ohne Einschränkung bei der Anzahl der Achsen!!!) wobei das zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen nicht überschreiten darf.

Klasse CE mit Einschränkung 79: Züge über 12 Tonnen bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen und max. 3 Achsen wobei das zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen nicht überschreiten darf.

Daraus folgern wir also noch mal zusammenfassend: Bis 12t zul. Zuggesamtgewicht ist die Anzahl der Achsen Irrelevant (wird Abgedeckt durch Klasse C1E). Über 12t bis einschließlich 18,5t zul. Zuggesamtgewicht besteht wieder eine Beschränkung auf 3 Achsen (wird Abgedeckt durch Klasse CE Kennzahl 79)!

So, das waren die rechtlichen Fakten!
Laut einem netten Menschen von der Führerscheinstelle bei uns soll es aber sogar möglich sein mit dem alten Klasse 3 Schein Drehschemelanhänger zu bewegen da der Gesetzgeber das Gesetz nicht nur in eine Richtung geändert hat: Aus Klasse 3 resultiert z.B. Klasse C1E sondern das ganze ist Umkehrbar: Klasse C1E geht aus Klasse 3 hervor. Der gute Mann war sich da zwar äußerst sicher aber verlassen würde ich mich darauf natürlich nicht. Wer sicher gehen will schreibt auf den neuen EU-Schein um oder hat halt (alt) Klasse 2


RICHTIGSTELLUNG

Die Gewichtsgrenze eines Zugfahrzeugs, das ein Führerscheinneuling sowohl mit der Klasse B als auch mit der Klasse B fahren darf, liegt nicht bei 2,8 t sondern bei 3,5 t zul. Gesamtmasse

Japp, Danke für den Hinweis, hab den Fehler korrigiert.


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