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wir haben das geklärt, und haben deckung |
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Stimmen insgesamt : 7 |
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Autor |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Langnau Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3500 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol 2. Patrol |
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Verfasst am: 17.10.2014 13:52:33 Titel: Fahrzeug Versicherungen |
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so .... nun sind wohl viele angemeldet bei der SK 15. wir als neues team auch, neu aber unter one sprit und nicht wie erst angekündigt als 1spirit.
bei der anmeldung ist mir aufgefallen das ich die versicherung informieren muss. da ich selber bei dieser arbeite, weis ich das rennen und ähnliche wettfahrten generell von der versicherungsleistung ausgeschlossen sind.
das ich richtig verstanden werde, ich meine keine blechbeule, oder der umgefahrene zaun.
nun habe ich unsere versicherung angefragt, um eine deckungszusage, da der bewerb nicht auto um auto ist, sondern eher geländebewältigung. die antwort steht noch aus, aber es würde mich intressieren wie ihr rsp. eure versicherung damit umgeht?
oder macht mann sich einfach keine gadanken.....
gruss fritz | |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. 130 defender 300tdi 2. discovery 2 td5 aut.2002 3. einige range rover P38 4,6 4. freelander 2.0 TD4 5. Aprilia Tuareg Wind 125 Bj. 89 |
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Verfasst am: 17.10.2014 14:14:11 Titel: |
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servus !!
da die SK KEINE rennveranstaltung ist ,wir allso praktisch wie touristen gaaanz gemütlich durch die karpaten rollen ist eigendlich keine extra ""rennsportversicherung"" notwendig.
die normale haftpflichtversicherung sollte eigendlich ausreichen.
bei etwaigen vollkasokversicherrungen würde ich aber aufpassen , das auto mit startnummern drauf IM wald schrotten und dann das als ""normalen"" unfall melden könnte in die hose gehen.
bis jetzt gab es aber sowieso nie ein problem ,wir fahren ja alle vorsichtig .
eine rennsportversicherung ist im fall der SK auch fast sinnlos da unsere autos ja nicht ""FIA"" tauglich sind und diese versicherungen meistens das vorschreiben.
gruss ,michi | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: Volmarstein/Wetter Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ413 2. Jeep Grand Cherokee 3. Yaris |
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Verfasst am: 17.10.2014 14:27:09 Titel: |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 17.10.2014 14:36:23 Titel: |
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Wenn ich kurz einwerfen darf: Krämer versichert ausschließlich Sportfahrzeuge ohne Zulassung. -> Keine Straßenfahrzeuge, die bereits eine eigene Versicherung haben. Das könnt Ihr persönlich auf Anfrage auch gerne nochmal validieren. Wir als Großveranstalter arbeiten ja mit Krämer zusammen und ich kenne da die Voraussetzungen ganz gut.
Für ein Event, wie die SK, gilt quasi:
1. Die Kasko greift nicht
2. Die Haftpflicht gegenüber anderen Teilnehmern wird per Haftungsausschluss ausgeschlossen und würde laut der AGBs der meisten Versicherungen innerhalb des Wettbewerbs auch nicht greifen. Da die SK ein Wettbewerb ist (da kann man rumreden, wie man will, da es auf Zeit geht) - Siehe Punkt 3.
3. Haftpflicht gegenüber der Strecke (Anwohner etc) und der Teilnehmer untereinander im Personenschadenfall, muss der Veranstalter absichern - Das kann der Teilnehmer eigentlich nicht selber versichern.
Wegen Punkt drei, haben wir schon bei unseren Festivals ne nette "Lauferei" und Kosten. Es ist extrem schwer, einen entsprechenden Versicherungsträger zu finden. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 17.10.2014 14:40:15 Titel: |
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Kurze Ergänzung....Siehe dem Link von MikeSJ413, verweist auch der Rennversicherungsanbieter darauf, dass die Haftpflichtfrage vom Veranstalter geklärt werden muss. Ich sag mal ins Grüne, dass jedem Veranstalter sowas klar sein muss. Nicht umsonst bezahlt man bei Rennevents wie der Breslau, einen großen Teil des Startgeldes (früher sogar extra ausgewiesen) in entsprechende Versicherungen. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Langnau Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3500 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol 2. Patrol |
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Verfasst am: 17.10.2014 16:45:41 Titel: |
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aber achtung !
der präsident hat folgendes geschrieben: |
die normale haftpflichtversicherung sollte eigendlich ausreichen.
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wie will der einzelne kunde der grossen versicherung klar machen das die superkarpata keine wie im text mit riiiiiesengrosser auslegungsmöglichkeit beschriebenen "ähnlichen wettfahrten" kein ablehnungsgrund sei???
ich kenne dies aus meine tätigkeit. ->kleine schäden...sofort bezahlt, wir sind die besten. -> grosser schaden...haben wir irgendeine möglichkeit die ...."500'000.- " nicht zu bezahlen?
darum sagte ich, nicht die delle, sei sie auch noch so teuer, das bringt uns nicht um, aber ....personenschäden.
ohne jetzt den ...... an die wand zu mahlen und es ist total super das noch nie was passierrt ist und es solle ja ewigs so bleiben.
z.b. das eine team hilft dem andern beim fz schieben im matsch, der (leider in den filmen oft gesehen) auf der seite rutscht aus und zeitgleich kipt der wagen.
haftansprüche gegen die fz vericherungen von allen seiten. ev. nicht mal dessen familie, sondern seine arbeitgeber unfall. usw.
übrigens auch bei diesen personalversicherungen müsst ihr nachfragen ob sie die SK als "wagniss" anschauen, und ev. kürzungen gemacht werden.
in der schweiz gang und gäbe, aber mit einer kleinen zusatz vom chef (beim selbständigen von euch selber---was nicht gewusst ) abzuschliessen.
denn es wäre nicht lustig wenn diese 40%? oder was kürzen im invaliditätsfall, und eure angehörigen desswegen darunter leiden müssten.
ok. ihr merkt was mein beruf ist......aber die überlegungen vorher anstellen, ist kein schlechter tipp.
ich weiss es passiert nix, denn bei mir zu hause hat es auch noch nie gebrannt......aber wiso habe ich trozdem ab und zu FEUERALARM auf meinem handy??
sorry für all die belehrungen. es soll euch nicht die freude an den vorbereitungen nehmen.
tschau | |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Urlaub
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Verfasst am: 17.10.2014 17:48:24 Titel: |
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servus !!
ich glaube die debatte lassen wir lieber .
wenns in RO auf der ""strasse"" kracht dann gibts sicher mit der normalen haftpflichtvers. des autos keine probleme und wenn echt in gelände was passiert ( auto rollt über teilnehmer ) dann will ich gar nicht wissen wer das zahlt.
ob der veranstalter haftbar gemacht werden kann wenn MEIN auto im freien gelände zb.einen anderen teilnehmer verletzt waage ich mal zu bezweifeln.
ich glaube nicht das es für die SK die echt passende versicherung gibt.
aber es kann ja gern jemand einen vorschlag machen ...
allso wenn der auch bezahlbar ist
wurde zb auf der breslau so ein versicherungsfall mal schlagend ??
gruss ,michi | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.10.2014 18:13:18 Titel: |
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Ich denke dass die Haftpflichtversicherung eintreten muß da die Veranstaltung zwar auf Zeit jedoch nicht auf Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist und auch nicht auf einer abgesperrten Rennstrecke sondern im öffentlichen Verkehrsbereich stattfindet. Es ist ein Unterschied ob es auf Zeit oder auf Geschwindigkeit ankommt. Bei dieser Veranstaltung müssen auch die gültigen Straßenverkehrsregeln eingehalten werden was auf einer auf Höchtgeschwindigkeit ausgelegten Rennveranstaltung nicht der Fall ist.
siehe hier:
Risikoausschluss
OLG Karlsruhe v. 06.09.2007:
Der Ausschluss in § 2b Abs. 3 AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt.
OLG Karlsruhe v. 15.04.2014:
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung, wonach kein Versicherungsschutz besteht für
- Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten, und
- jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: Volmarstein/Wetter Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ413 2. Jeep Grand Cherokee 3. Yaris |
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Verfasst am: 18.10.2014 05:38:38 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Wenn ich kurz einwerfen darf: Krämer versichert ausschließlich Sportfahrzeuge ohne Zulassung. -> Keine Straßenfahrzeuge, die bereits eine eigene Versicherung haben. Das könnt Ihr persönlich auf Anfrage auch gerne nochmal validieren. Wir als Großveranstalter arbeiten ja mit Krämer zusammen und ich kenne da die Voraussetzungen ganz gut.
Für ein Event, wie die SK, gilt quasi:
1. Die Kasko greift nicht
2. Die Haftpflicht gegenüber anderen Teilnehmern wird per Haftungsausschluss ausgeschlossen und würde laut der AGBs der meisten Versicherungen innerhalb des Wettbewerbs auch nicht greifen. Da die SK ein Wettbewerb ist (da kann man rumreden, wie man will, da es auf Zeit geht) - Siehe Punkt 3.
3. Haftpflicht gegenüber der Strecke (Anwohner etc) und der Teilnehmer untereinander im Personenschadenfall, muss der Veranstalter absichern - Das kann der Teilnehmer eigentlich nicht selber versichern.
Wegen Punkt drei, haben wir schon bei unseren Festivals ne nette "Lauferei" und Kosten. Es ist extrem schwer, einen entsprechenden Versicherungsträger zu finden. |
ok..... so genau bin ich nicht in der Materie drin...... habe nur das gepostet was ich von in anderen Foren gelesen habe.....
| _________________ make my Day!
http://www.facebook.com/mikebaloo.naujokat |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
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Verfasst am: 18.10.2014 06:07:26 Titel: |
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Um einen Punkt nochmal herauszustellen, weil dieser hier sonst möglicherweise missverstanden werden kann:
Wenn ich auf einer solchen Veranstaltung jemand anderen schädige, dann hafte ich dafür, nicht der Veranstalter und nicht irgendeine Versicherung! Wenn mir das nicht gefällt, ist es meine Verantwortung, für Versicherungsschutz zu sorgen, diese Haftung kann ich nicht auf den Veranstalter abwälzen.
Allerdings ist es organisatorisch und preislich natürlich sinnvoller, das der Veranstalter eine Gruppenversicherung abschliesst und die Teilnehmer von der Haftung freistellt, als das jeder sich einzeln drum kümmert. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 18.10.2014 08:22:07 Titel: |
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Die Kasko Versicherung muss nur dann nicht bezahlen wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wenn abseits eines Weges mitten im Wald etwas passiert ist es grob fahrlässig, wenn dagegen auf einem Waldweg etwas passiert muss die Kasko bezahlen weil es ein Weg ist auf dem schon andere gefahren sind und somit eine grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen werden kann. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Langnau Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3500 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol 2. Patrol |
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Verfasst am: 19.10.2014 22:03:32 Titel: |
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hallo zusammen
ich habs begonnen, und ich möcht's auch schliessen. die diskusionen könnten hier aus dem ruderlaufen. jedes land, jede versicherungsgesellschaft hat andere bestimmung und regelungen. ich habe soeben gemerkt das wenn ich meine bedingungen interpretiere, komme ich mit denen im vorigen text nicht überein.
z.b.
bei aktiver Teilnahme an Wettfahrten und Rennen jeder (generali)
Ansprüche für Schäden bei Teilnahme an Rennen, Rallies und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Trainings- oder anderen Fahr- ten (allianz suisse)
...kein stress, nur gedankenanstoss.
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