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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1155 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 13.09.2021 08:08:28 Titel: Ist ein LKW Fahrgestell für sich zulassungsfähig? |
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Moin zusammen,
ich plane derzeit den Kauf eines gebrauchten LKW Fahrgestell also komplett ohne Pritsche, Koffer etc.
Mit Fahrgestell ist dieser Zustand (Beispielfoto) gemeint:
Bevor ich mich telefonisch bei der Zulassungsstelle durch die Warteschleife ärgere, weiß jemand ob das Fahrgestell alleine für sich zulassungsfähig ist
und normal im Strassenverkehr bewegt werden darf? TÜV, Beleuchtung, Kotflügel & Tank etc ist natürlich selbstverständlich.
Danke!
Gruß Frank | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2018 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Santana PS 10 Pick up. 2. Arctic Cat 700-military |
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Verfasst am: 13.09.2021 08:25:39 Titel: |
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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 13.09.2021 09:34:19 Titel: |
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Klar. Abdeckung über den Rädern, alles gut. | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Meschede (Sauerland) Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Magirus Deutz 170D11 2. Nissan Terrano II 3. Honda XL 500R |
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Verfasst am: 13.09.2021 09:43:07 Titel: |
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In der Allrad-LKW-Gemeinschaft gab es da vor kurzem ein sehr ähnliches Thema zu. Da ging es allerdings um ein Neufahrzeug
https://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?f=17&t=98966
Zitat: |
Moin,
es gibt durchaus die Möglichkeit, ein Fahrgestell zuzulassen;
Auszug aus der KBA-Auflistung/Beispiel:
Unvollständiges N2G-Fahrzeug N2 lediglich mit Führerhaus (voll- ständig oder unvollständig), Fahrgestell-Längsträgern, Getriebe, Achsen, das dafür be-
stimmt ist, durch einen Aufbau vervollständigt zu werden, der auf den Bedarf des Verkehrs-
unternehmens zugeschnitten ist 4.4)
Dann sollte in den Papieren stehen:
N2G. BX
Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t
Unvollständiges N-Fzg
Quelle:
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/SV/sv1_2018_12_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Gruß Claus
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| _________________ Gruß Marcel
ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı
Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
Umbaufred Terrano 2
Umbaufred Wohnkoffer
Offroad-Adventure |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1155 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 13.09.2021 10:48:41 Titel: |
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Sleepwalker hat folgendes geschrieben: | In der Allrad-LKW-Gemeinschaft gab es da vor kurzem ein sehr ähnliches Thema zu. Da ging es allerdings um ein Neufahrzeug |
...wobei ein Neufahrzeug sicher nochmal eine ganz andere Baustelle ist. Ich würde ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, da ist ja in der Regel schon ein Aufbau eingetragen also Pritsche, Koffer oder Kipper etc.
Was ich vermeiden möchte >> Das ich so ein Fahrzeug als Fahrgestell kaufe, bei der Ummeldung vorführen muss und dann gesagt bekomme >> Nö geht geht nicht weil der eingetragene Aufbau fehlt bzw. ein Fahrgestell alleine überhaupt nicht zulassungsfähig ist...
Am Ende soll da ein Wohnkoffer drauf aber ich brauche das Fahrgestell vorher mit Zulassung weil ich es im öffentlichen Verkehrsraum parken und auch bewegen muss. Die Änderung auf Wohnmobil >2,8t kann dann später erfolgen. | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 13.09.2021 12:35:41 Titel: |
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Warum / seit wann muss man ein Fahrzeug bei der Ummeldung vorführen?
Solltest du damit meinen dass bei dem von dir zu kaufenden Fahrzeug evtl. einen abgelaufenen §29 hat, dann lass dir doch einfach diesen vom Verkäufer erneuern. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 13.09.2021 14:42:57 Titel: |
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Was auf jeden Fall sein muss: Der seitliche Unterfahrschutz | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel 2. 2.5 Ltr. Diesel 3. 3.8 Ltr. Benzin |
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Verfasst am: 13.09.2021 15:54:58 Titel: |
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War doch schon zugelassen, daher kein Problem.
Bei Neufahrzeugen steht das in den Papieren, nicht zulassungsfähig.
Dann Vollabnahme mit Aufbau.
War bei mir auch so.
Gruß Stefan | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1155 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 14.09.2021 17:44:57 Titel: |
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So, kurze Rückmeldung...
Hab heute doch mit der Zulassungsstelle gesprochen. Vorführen des Fahrzeugs bei Ummeldung aus einem anderen Landkreis gibt es heute nicht mehr.
Früher aber in einigen Landkreisen sehr wohl.
Ob ein Fahrgestell grundsätzlich zulassungsfähig ist, wurde so beantwortet >> "Wissen wir nicht..."
Ist aber auch egal, mein Auto ist gebraucht mit eingetragener Pritsche und weil es nicht vorgeführt werden muss, merkt das keiner...
Gruß Frank | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 14.09.2021 20:58:46 Titel: |
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Ich weiss ja nicht wo du herkommst (Bundesland / Kreis etc), aber dass ein gebrauchtes Fahrzeug zur Ummeldung bei der ZulStelle egal wo in DE vorgeführt werden müsste habe ich noch nie gehört. Wäre auch ziemlich grob gesetzwidrig, Zulassungsrecht ist Bundesrecht.
Aber umso besser für dich, da hast du dir zum Glück umsonst einen Kopf gemacht. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 14.09.2021 21:23:36 Titel: |
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Die Vorführpflicht regelt §5 (3) sowie §6 (7) Satz 8 der FZV. Wenn die Zulassungsstelle eine Vorführung wünscht, dann ist das so. Lässt sich ja ganz einfach begründen, siehe den benannten §en.
Hier gibt's eine Blacklist mit Kandidaten die in der Vergangenheit auffällig geworden sind (Kurzzeitkennzeichen-Verstöße etc.), und die dürfen bei jedem Zulassungsvorgang grundsätzlich antanzen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 15.09.2021 12:13:34 Titel: |
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Das Übliche - lesen und sinnbegreifend verstehen können ...
ZJeeper schrieb von einer [allgemeinen] Vorführpflicht.
Ein [] und [] macht daraus eine im Einzelfall auf Behördenanordnung mögliche singuläre Vorführungspflicht.
Aber ist mir egal, ich schenke ihm ein Kilo Rechthaben.
Und ja, ich hatte mich in meinem letzten Posting etwas zu schludrig ausgedrückt, da ich davon ausging dass die geneigte Leserschaft (Ausnahmen bestätigen die Regel) ohne Probleme fähig ist, geschriebene Texte korrekt zu verstehen. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 15.09.2021 13:33:42 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Das Übliche - lesen und sinnbegreifend verstehen können ... |
Solltest Du vielleicht einfach mal tun:
Zitat §6 FZV:
(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Ungeachtet von der Möglichkeit eine Vorführung zu verlangen, wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs bestehen -§5 (3) FZV- besteht somit eine generelle Identifikationspflicht vor der Zulassung - die praktisch nur durch Vorführen umzusetzen ist.
Nur verzichtet man halt in der Praxis drauf. Erstens wären die Zulassungsstellen dann noch mehr überlastet als sie es ohnehin schon sind, zweitens ist durch das zentrale HU-Register kaum noch Schmu möglich.
Im Übrigen wartet der arme RAM-Fahrer im anderen Thread noch immer auf die von Dir behauptete Rechtsgrundlage bezüglich kleiner Kennzeichen.... | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 16.09.2021 11:33:22 Titel: |
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Danke für deine Bestätigung. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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