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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.01.2017 15:18:32 Titel: |
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Ich hab' noch 'n Link zum Thema aus meiner Sammlung. Ich denke, daß das auch ähnlich für PKW-Umbauten zum LKW und deren steuerliche Beurteilung zutrifft.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Schön für die Offroader bei denen die steuerliche Einteilung ohne Komplikationen geklappt hat. Kann aber — ich habe die Erfahrung selbst machen müssen — auch nach Jahren noch geändert werden und es werden Nachforderungen wegen falscher Einstufung erhoben.
Bundesfinanzhof-Urteil PKW -> Zugmaschine | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.01.2017 17:17:20 Titel: |
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Hallo
Jetzt möchte ich mal richtig Verwirrung stiften. Ich habe einen Steyr-Puch Pinzgauer Bj. 1972. Zugelassen als LKW mit 8 Notsitzen auf der Ladefläche. Alles so eingetragen.
Gruß
Christian | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.01.2017 18:46:08 Titel: |
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Freu' dich. Hat aber keine Auswirkung auf vergangene und zukünftige Versuche Steuern zu sparen. Dazu sind etliche Urteile ergangen, und die werden für kommende Entscheidungen vor deutschen Gerichten als Bewertungsmaßstab herangezogen. | |
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