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Fachkundiger in Sachen Immobilienrecht

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Sprotte
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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 21.04.2020 12:09:42    Titel:
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Eigentümergemeinschaften sind mir ein Greuel, kenne keinen, der nicht da ständig Stress mit hat....
Meine Mutter versucht seit Jahren einen Fahrradschuppen auf einem nicht genutzten Stück Land zu errichten, würde den sogar für alle bezahlen, bisher immer gescheitert...

Entweder gehört mir die ganze Hütte oder ich wohne da nur zur Miete, ich würde mir sowas freiwillig nie antun.
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steffen
Disco am Ring!
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1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a
BeitragVerfasst am: 21.04.2020 19:58:16    Titel:
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so pauschal kann man das wohl nicht sagen. Ich habe früher schonmal eine ETW besessen, da gab es nie Ärger egal ob wegen der Umlage, Investitionen oder was weiß ich. Und das war ein Hochhaus in dem nur Eigentümer wohnten. Jetzt haben wir uns vor geraumer Zeit zur" Altersicherung" wieder eine ETW gekauft, keine Mieter im Haus, top in Ordnung das Haus und das Umfeld. Lt. der Wohnungsverwaltung ( die ich gut kenne ), die diese Anlage schon immer betreut gab es dort noch nie Probleme da nahezu alle Eigentümer dort seit Bau des Hauses wohnen. Heisst nicht das es nicht noch passieren kann, ist aber eher unwahrscheinlich.
Ich kann auch bei Grundeigentum im Alleinbesitz Ärger mit den Nachbarn bekommen, oder ich hab soviel Geld übrig das ich ringsherum alles aufkaufe :-).

Gruss
Steffen

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Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.
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Der Tischler
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1. 1992 Volvo 940 Kombi
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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 20:43:25    Titel:
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Ich füge mal folgendes hinzu. Auf dem teil des Flurstückes welches meine Lebensgefährtin und ich erworben haben steht ein frei stehendes Einfamilienhaus. Kleiner Vorgarten, seitlich links zum Nachbarn etwa 2 Meter von der Hauswand die Grundstücksgrenze. Rechts neben dem frei stehenden Haus ist die Einfahrt die gerade durch geht bis an die "idelle" Grenze zum Nachbargrundstück. Hinter dem frei stehenden Haus ist eine kleine Hoffläche wo etwa mittig zwei Garagen stehen die zu unserem Haus gehören und auf unserem Teil vom Grundstück stehen. Neben den Garagen ist eine kleine Freifläche bis zur Grenze des Nachbarn links und den Nachbarn hinten dran. Diese wird als Terrasse angesehen.
Was wichtig ist zu erwähnen: der Voreigentümer hat dieses frei stehende Einfamilienhaus im Grundbuch als zwei Wohneinheiten eintragen lassen da dieses Haus in Gänze vermietet wurde. Eine EG Wohnung und eine OG Wohnung. Darum wird wohl von Wohneigentum gesprochen weil es im Grundbuch zwei Wohnungen sind. Diese sind auch autark. Eigene Stromversorgung, eigene Gasversorgung, eigener Wohnungseingang usw.

Bei Kauf war die untere Wohnung vermietet und ist es auch noch. Der Mieter ist ein Wunschmieter. Man hört ihn nicht, man sieht ihn kaum, er lebt allein, ist Ingenieur und zahlt pünktlich.
Wir haben die Obergeschosswohnung bezogen, nach Kernsanierung.

Hinter den Garagen beginnt direkt das Wohneigentum der Nachbarn. Die Garagen und deren Wohnung waren und sind ein Gebäudekomplex und die ideelle Grenze verläuft direkt hinter den Garagen. Ich mache gerne zur Veranschaulischung Bilder. Erleichtert die Sache denke ich ungemein.

Es verhält sich so, dass unser Haus (die zwei Wohneinheiten) und die Garagen, existierten und der Wohnanbau hinter den Garagen vor vielen Jahrzehnten errichtet wurde. die dadurch entstandene Wohnfläche wurde ebenfalls wie auch die beiden Wohnungen im Haus vermietet. Der Eigentümer hat dann zunächst eine "ideelle" Grenze direkt hinter den Garagen gezogen und den hinteren Teil veräußert. Vor drei Jahren hat er dann den vorderen Teil dieses Grundstückes an uns verkauft.

Es gibt also ein Flurstück, bebaut mit einer ideellen Grenze die durch ein Gebäude geht (hinter unseren Garagen und deren Wohnung. Deren Wohnung muss man sich als eingeschossigen Anbau vorstellen. So breit wie die beiden Garagen, dafür recht lang gezogen, nicht unterkellert, eingeschossig. Vom Gefühl her würde ich sagen das es mal als Bürokomplex diente und dann zu Wohnzwecken renoviert wurde.

Das man so nen Schei..... nicht kauft merke ich jetzt. Ohne Zustimmung aller Eigentümer kann ich hier wohl weder ein Carport bauen noch ein Vordach so umfunktionieren dass man es als Terrase nutzen könnte. Katastrophe. Es ist nun jetzt wie es ist. Ich darf nun zusehen es in den griff zu bekommen. Einen Weg wird es geben. Auch wenn der etwas steinig wird. Dafür habe ich ja meinen MD21 (Scherz)

Eine Frage noch: An deren Wohnkomplexund unseren Garagen verläuft eine Regenrinne mit Fallrohr in den Kanal auf unserem Teil vom Grundstück. Darf ich dieses Fallrohr versetzen? Ich möchte es lediglich von der Terrassenfläche an der Gebäudeecke auf die Garagentorseite versetzen und im Erdreich wieder in den vorhanden Anschluss zum Kanal anschließen. Das Fallrohr sört beim Umbau bzw bei der Neugestaltung der Terasse. Problem: derNachbar hinten hat angeblich vor unserem Erwerb diese Rinne samt Fallrohr auf eigen Kosten neu machen lassen. Es wurde mir von ihm untersagt das Rohr zu versetzen da es ja sein Fallrohr ist und seine Rinne. Gehören die 6 Meter Rinne (Länge der Garage) und das Fallroht nicht nach Kauf mir?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 21:28:37    Titel:
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Ich würde das (als ahnungsloser Laie) so sehen: Wenn es auf deinem Teil des Grundstücks liegt, baust du es aus und drückst es ihm in die Hand. Gehört ja ihm.

Du musst dann natürlich besonders aufpassen, dass ihm daraus kein Folgeschaden entsteht - also einen zuverlässig funktionierenden Ersatz montieren.

So würde ich das machen. Allerdings habe ich auch ein ziemlich dickes Fell.
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 21:37:48    Titel:
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Das dicke Fell wird auch gebraucht. Habe mir vor langer Zeit eines zugelegt. Ich hätte unter anderen Bedingungen das 100er Fallrohr ihm quer eingeführt. Da ich hier ja noch das ein oder andere erreichen möchte wo ich wohl seine Zustimmung brauche, hebe ich mir das für einen späteren Zeitpunkt auf. Genauso wie es zu gegebener Zeit angesprochen wird warum der gute Nachbar ohne unser einverständnis und ohne uns zu informieren einfach einen Sichtschutzzaun an die Grenze gebaut hat. Wenn es soweit ist wird dass dann mal angesprochen, sollte er sich weigern einer Realteilung zuzustimmen. Ich denke nicht dass er seinen hochwertigen Zaun wieder zurückbauen möchte.

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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 22:24:20    Titel:
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nur damit ich das richtig verstehe: das andere haus wurde vor jahren verkauft?
wurden da keine flurstücke benannt oder eingezeichnet ins kataster?
denn die wären vermessen und dann wäre ja alles klar.
wenn nicht, hat u.u. der notar mist gebaut.
aber ich finde, du solltest deine fragen mit einem anwalt besprechen und nicht mit uns laien.
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 22:26:14    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:

Es gibt also ein Flurstück, bebaut mit einer ideellen Grenze die durch ein Gebäude geht (hinter unseren Garagen und deren Wohnung. Deren Wohnung muss man sich als eingeschossigen Anbau vorstellen. So breit wie die beiden Garagen, dafür recht lang gezogen, nicht unterkellert, eingeschossig. Vom Gefühl her würde ich sagen das es mal als Bürokomplex diente und dann zu Wohnzwecken renoviert wurde.



Hmm, wer weiss ob die Nutzungsänderung überhaupt angezeigt wurde? Supi

https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/63-bauberatung-zulaessigkeit-von-vorhaben/
Ich würde da mal einen Termin vereinbaren und erfragen, wie die dort die Situation bewerten, inkl. Grenzbebauung und Möglichkeiten der Teilung.

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Andyrx
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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 22:52:26    Titel:
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Hmm

Ich glaube da war der Notar der beurkundet hat nicht umsichtig bzw. hat schlecht beraten.....so einen Murks sollte jeder Notar auf die Folgen hinweisen bzw. auf was man zu achten hat.

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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 22:58:04    Titel:
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Hej,
du darfst keine aüsserlichen Veränderungen ohne Zustimmung aller Eigentümer durhführen.
Genauso wenig dürfen die anderen das. Wenn Veränderungen schon Jahre zurückliegenm kann ein Gewohnheitsrecht gelten, was wiederum ein Richter entscheidet, wenn man sich nicht selbst einigt.
Möchtest du die Dachrinne ändern, müssen alle Eigentimer zustimmen.

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BeitragVerfasst am: 21.04.2020 23:27:15    Titel:
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Oh man. Watt nen shiet. Ok,mit der Rinne ist eher sekundär. Ist mir wurscht und wird sich irgendwann ergeben. Wenn notariell Mist gebaut wurde wird es wohl richtig schlimm.

Anwalt muss her und einblick nehmen in alle unterlagen. Watt ne scheiße .

Habt alle vielen Dank für eure Erfahrungen und Beiträge. Ich habe hier wohl einiges aufzuarbeiten was ich recht blind entschieden habe vor drei Jahren.

Wir bleiben am ball. Der beitrag wird immer mal wieder hochgespült wenn es neues gibt. Ich denke für jeden der Teil genommen hat ist es auch interessant wie es weiter geht in diesem Chaos.

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BeitragVerfasst am: 22.04.2020 08:00:38    Titel:
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ich versteh immer noch nicht was Du erreichen möchtest? Du hat es schriftlich was Dir gehört, die Grenzen sieht man körperlich, z.B durch den Zaun, die Grenzen wurden nur nicht "amtlich" gekennzeichnet. So jetzt interessieren die Grenzen die anderen Akteure nicht, und das soll sich ändern wenn ein paar Grenzpunkte gesetzt werden?
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BeitragVerfasst am: 22.04.2020 09:45:39    Titel:
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Sackgesicht hat folgendes geschrieben:
...Du hat es schriftlich was Dir gehört, die Grenzen sieht man körperlich, z.B durch den Zaun, die Grenzen wurden nur nicht "amtlich" gekennzeichnet..


Er hat schriftlich daß er Eigentümer von x-tausendstel Anteilen vom Ganzen ist. (Jedem gehört alles, vereinfacht gesagt)
Und er hat es schriftlich welchen Bereich er nutzen darf.

Möchte er einen Carport auf seinem Nutzungsbereich erstellen, braucht er von allen Eigentümern deren Zustimmung.
Deshalb Eigentümergemeinschaft!

Sind nicht ausreichend Grenzabstände vorhanden, wird eine Realteilung wohl auch kaum möglich.

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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 07:14:33    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
Ich mache gerne zur Veranschaulischung Bilder. Erleichtert die Sache denke ich ungemein.

Eine einfache Zeichnung des Gebildes wäre gut.
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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 09:24:32    Titel:
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Mache ich heute nach der Arbeit. Danke Jungs. Allein eure Teilnahme beruhigt meine Nerven. Das ist viel wert.

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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 19:51:33    Titel:
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Anbei eine leicht vereinfachte Skizze des Flurstückes.
Links neben dem Flurstück ist bebaut, rechts neben dem Flurstück ist bebaut und hinter dem Flurstück führt ein Gehweg.



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