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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.11.2020 09:12:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Die Stützlast als vertikale Last ist Teil der Beladung des Zugfahrzeugs, wird aber nirgendwo ABGEZOGEN.
Das mit dem Abziehen ist so ein Ammenmärchen, das sich in Internetforen und bei manchen geistig minderbemittelten Prüfern immer noch hält.


das ist kein Märchen, das ist Tatsache, müssen natürlich auch gewisse Grenzen und Vorschriften eingehalten werden

es gibt Anhänger das ist die Achslast gleich zGG und es gibt Anhänger da steht bei Achse1 die Stützlast und bei Achse 2 die Achslast, zusammen ist das das Gesamtgewicht

in diesem Fall wird die Stützlast dem zugfahrzeug zugerechnet

kannst auch im Gesetz nachlesen



1) Sprechen wir von Zentralachsanhängern (also bleiben drehschemel aussen vor, die dürfen ja seit dem 01.01.20 sowieso nicht mehr neu zugelassen werden)
Und
2) In welchem Gesetz kann man das nachlesen?

Im übrigen ist das hier in diesem Thread OT, sorry dafür.
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jeepgärtner
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Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 10:42:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Die Stützlast als vertikale Last ist Teil der Beladung des Zugfahrzeugs, wird aber nirgendwo ABGEZOGEN.
Das mit dem Abziehen ist so ein Ammenmärchen, das sich in Internetforen und bei manchen geistig minderbemittelten Prüfern immer noch hält.


das ist kein Märchen, das ist Tatsache, müssen natürlich auch gewisse Grenzen und Vorschriften eingehalten werden

es gibt Anhänger das ist die Achslast gleich zGG und es gibt Anhänger da steht bei Achse1 die Stützlast und bei Achse 2 die Achslast, zusammen ist das das Gesamtgewicht

in diesem Fall wird die Stützlast dem zugfahrzeug zugerechnet

kannst auch im Gesetz nachlesen




1) Sprechen wir von Zentralachsanhängern (also bleiben drehschemel aussen vor, die dürfen ja seit dem 01.01.20 sowieso nicht mehr neu zugelassen werden)
Und
2) In welchem Gesetz kann man das nachlesen?

Im übrigen ist das hier in diesem Thread OT, sorry dafür.



Vielleicht kann ja mal jemand, der der Meinung ist, man könnte die Stützlast von der Anhängelast abziehen, erklären, wieso die Stützlast nicht auf die Anhängerkupplung wirkt.

und für OT halte ich das hier auch nicht so ganz, denn wenn der "Tischler" sich den Gedanken zu eigen macht, wäre sein Problem ja gelöst.

Aus meinen Erfahrung mit D21, 22 und 40 und auch einigen anderen Anhängertouren, würde ich aus diversen Gründen nicht mehr als 2to an den alten Sauger hängen....und bei schweren Hängern würde ich die Ladefläche nicht leer lassen...

Mein Gedanke zum dem Gespann mit dem Terrano war nur: Warum nicht umgedreht Hau mich, ich bin der Frühling Supi
Kannst du nicht einfach Kurzzeitkennzeichen holen, denke die Kiste ist top...
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Der Tischler
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Wohnort: Solingen
Status: Urlaub


...und hat diesen Thread vor 1294 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 10:49:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Terrano läuft, fährt, bremst und leuchtet.
Umgedreht geht leider nicht da letzter TÜV 2013. Ohne TÜV keine
Kurzzeit Kennzeichen. Desweiteren weiß ich nicht wann der Zahnriemen gewechselt wurde. Es sind mehrere Punkte die es umgedreht nicht zulassen.

_________________
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.11.2020 11:00:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jeepgärtner hat folgendes geschrieben:


und für OT halte ich das hier auch nicht so ganz, denn wenn der "Tischler" sich den Gedanken zu eigen macht, wäre sein Problem ja gelöst.

Kannst du nicht einfach Kurzzeitkennzeichen holen, denke die Kiste ist top...


Supi

Mit Kurzzeitkennzeichen darf man nichts ziehen.,

@Tischler: Zahnriemen einfach wechseln ist besser als Motor tauschen.
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.11.2020 11:13:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="jeepgärtner"][quote="Scap"][quote="DerGlonntaler"]
Zitat:





Vielleicht kann ja mal jemand, der der Meinung ist, man könnte die Stützlast von der Anhängelast abziehen, erklären, wieso die Stützlast nicht auf die Anhängerkupplung wirkt.

.


Weil die Stützlast auf die Anhängerkupplung wirkt, nur senkrecht.

Wenn im angekuppelten Zustand gewogen wird, nur die Anhängerachsen, dann ist die Stützlast automatisch raus. Dazu wird aber eine Achslastwaage benötigt, wenn die nicht vorhanden wird der Anhänger auf die Waage gestellt und die geringere Stützlast, wenn unterschiedlich, angezogen, Es wir die geringere abgzogen da man ja diese auch nicht überschreiten darf.
Richtig wäre es die Stützlast zu messen.

Btw die Stützlast zu prüfen sollte man sich angewöhnen so eine Waage kostet nicht die Welt und hätte bestimmt so manchen Unfall verhindert.

ganz kurzer Video sollte jeder verstehen
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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 1294 Tagen gestartet!


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1. 1992 Volvo 940 Kombi
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3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 11:59:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ scap : den Zahnriemenwechsel und die anderen Reparaturen macht der neue Eigentümer. Für Strecke hat der Terrano zu lange gestanden.
Das man mit Kurzzeitkennzeichen keinen Hänger ziehen darf ist mir auch neu. Uns wird aber auch echt viel verboten. Wer entsscheidet so´n Mist?

Naja, zurück. Ich mach das wie erwähnt. Batterie raus, Reserverad ab. Eine Stoßstange für den Terrano kommt zu den Sachen mit auf die Ladefläche wo auch mein Reserverad liegt. Ein wenig Gewicht ist auf dem zugfahrzeug. Und ich wiege ja auch 120 kg muahahaha :-)

Auf dem Rückweg vom Terranotransport hole ich für Stefan noch einen Y720 ab und bring ihm den nach Hause. Sein Zugpferd hat Getriebeschaden. Er hatte ja genug M ist an den Hacken mit dem Brand, da ist so etwas das mindeste was man tun kann.

_________________
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.11.2020 12:18:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="Sackgesicht"][quote="jeepgärtner"][quote="Scap"]
DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Zitat:





Vielleicht kann ja mal jemand, der der Meinung ist, man könnte die Stützlast von der Anhängelast abziehen, erklären, wieso die Stützlast nicht auf die Anhängerkupplung wirkt.

.


Weil die Stützlast auf die Anhängerkupplung wirkt, nur senkrecht.

Wenn im angekuppelten Zustand gewogen wird, nur die Anhängerachsen, dann ist die Stützlast automatisch raus. Dazu wird aber eine Achslastwaage benötigt, wenn die nicht vorhanden wird der Anhänger auf die Waage gestellt und die geringere Stützlast, wenn unterschiedlich, angezogen, Es wir die geringere abgzogen da man ja diese auch nicht überschreiten darf.
Richtig wäre es die Stützlast zu messen.

Btw die Stützlast zu prüfen sollte man sich angewöhnen so eine Waage kostet nicht die Welt und hätte bestimmt so manchen Unfall verhindert.

ganz kurzer Video sollte jeder verstehen


Da sind mehrere Fehler drin, leider.

1) Stützlast wirkt nicht nur senkrecht auf die AHK, sondern sowohl waagerecht wie auch diagonal, je nach Beschleunigung/Verzögerung. Dazu kommt bei Tandemachsen das Moment der Massenträgheit, welches sich im Versuch des Anhängers auswirkt, geradeaus zu fahren anstatt einem Kurvenradius zu folgen.
2) Ein Einzelachsanhänger wird korrekterweise abgekuppelt und mit drei Wiegeplatten verwogen: jeweils eine für die Räder und die dritte für die Kupplung. Die Stützlast ist Bestandteil der Zgm.
Nähere Infos dazu bitte beim IFM des TÜV Nord in Essen anfordern, danke.
3) Eine (geeichte) Wiegeplatte zur Ermittlung der Radlast kostet etwa 700€.Die dazugehörende Zentraleinheit je nach Features ab 1.500€ aufwärts.
Die sind nicht zu vergleichen mit den einfachen Stützlastwaagen aus dem Anhängerzubehör, die es schon ab 25€ aufwärts gibt.
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 08.11.2020 12:31:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
Die Stützlast ist Bestandteil der Zgm.


Richtig.
Die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden,ebenso wie die zul.Achslast und die zul Stützlast.
Die Anhängelast ist aber tatsächliches Gesamtgewicht minus der tatsächlichen Stützlast.
Stützlast lässt sich mit einer Personenwaage ermitteln.

http://edinghofer.de/wp-content/uploads/2017/02/AP.1.1.41_TIPPS_LKW-Fahrverbot.pdf

Die eingetragene Stützlast eines Anhängers wird sogar steuerlich brücksichtigt.
Steuern werden fürs zul.Gesamtgewicht erhoben,abzügl.der zul Stützlast,
weil die zur Ladung des Zugfahrzeugs addiert wird.

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BeitragVerfasst am: 08.11.2020 14:08:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:




jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

Vielleicht kann ja mal jemand, der der Meinung ist, man könnte die Stützlast von der Anhängelast abziehen, erklären, wieso die Stützlast nicht auf die Anhängerkupplung wirkt.

.


Sackgesicht hat folgendes geschrieben:


Weil die Stützlast auf die Anhängerkupplung wirkt, nur senkrecht.

Wenn im angekuppelten Zustand gewogen wird, nur die Anhängerachsen, dann ist die Stützlast automatisch raus. Dazu wird aber eine Achslastwaage benötigt, wenn die nicht vorhanden wird der Anhänger auf die Waage gestellt und die geringere Stützlast, wenn unterschiedlich, angezogen, Es wir die geringere abgzogen da man ja diese auch nicht überschreiten darf.
Richtig wäre es die Stützlast zu messen.

Btw die Stützlast zu prüfen sollte man sich angewöhnen so eine Waage kostet nicht die Welt und hätte bestimmt so manchen Unfall verhindert.

ganz kurzer Video sollte jeder verstehen


Da sind mehrere Fehler drin, leider.

1) Stützlast wirkt nicht nur senkrecht auf die AHK, sondern sowohl waagerecht wie auch diagonal, je nach Beschleunigung/Verzögerung. Dazu kommt bei Tandemachsen das Moment der Massenträgheit, welches sich im Versuch des Anhängers auswirkt, geradeaus zu fahren anstatt einem Kurvenradius zu folgen.
2) Ein Einzelachsanhänger wird korrekterweise abgekuppelt und mit drei Wiegeplatten verwogen: jeweils eine für die Räder und die dritte für die Kupplung. Die Stützlast ist Bestandteil der Zgm.
Nähere Infos dazu bitte beim IFM des TÜV Nord in Essen anfordern, danke.
3) Eine (geeichte) Wiegeplatte zur Ermittlung der Radlast kostet etwa 700€.Die dazugehörende Zentraleinheit je nach Features ab 1.500€ aufwärts.
Die sind nicht zu vergleichen mit den einfachen Stützlastwaagen aus dem Anhängerzubehör, die es schon ab 25€ aufwärts gibt.



Als Erstes im Sinne von @glonntaler gib Die mit der Zitierfunktion ein bisschen Mühe, hab das mal korrigiert

Das war ein Versuch mit einfachen Worten zu erklären warum die Stützlast abgezogen werden kann. Und keine wissenschaftliche Abhandlung, aber Du hast ja in anderen Thread schon bewiesen das Du auch nur mit Wasser kochst, aber die Liste ist trotzdem länger geworden.
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 14:39:42    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:


1) Sprechen wir von Zentralachsanhängern (also bleiben drehschemel aussen vor, die dürfen ja seit dem 01.01.20 sowieso nicht mehr neu zugelassen werden)
Und
2) In welchem Gesetz kann man das nachlesen?



1. spreche ich auch von normalen Zentralachsern, ein drehschemel hat keine Stützlast, im übrigen dürfen die weiterhin zugelassen werden, da sieht man das du keine Ahnung hast

2. STVZO und auch im Kraftfahrsteuergesetz

bei Anhängern zahlt man die Steuer pro 200 kg, ein 600 kg Anhänger zahlt man also für 3x200 kg, ein 650 kg Anhänger würde dann bis 800 kg versteuert werden, lässt man die Papiere ändern so das die Stützlast extra eingetragen ist unter ACHSE1 dann kostet er auch nur für 600 kg Steuer


dieses Gesetz ist wegen den LKW Aufliegern so gemacht worden, man kann mehrere Auflieger haben die Steuerfrei laufen, dafür muß man für die zugmaschine den Steuersatz für den kompletten Zug zahlen, also die Stütz bzw Aufliegelast kommt aufs zugfahrzeug drauf, spart aber trotzdem Geld

aber das funktioniert halt im kleinen (PKW Bereich) auch
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Scap
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BeitragVerfasst am: 08.11.2020 19:01:58    Titel:
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Sackgesicht hat folgendes geschrieben:


Das war ein Versuch mit einfachen Worten zu erklären warum die Stützlast abgezogen werden kann. Und keine wissenschaftliche Abhandlung, aber Du hast ja in anderen Thread schon bewiesen das Du auch nur mit Wasser kochst, aber die Liste ist trotzdem länger geworden.


Der leider misslungen ist.
Aber anstatt sachlich zu widerlegen blubberst du nur rum.

Wenn ich koche (vor allem Kartoffeln, Nudeln und Reis) dann nehme ich natürlich Wasser. Du nicht?


@Glonntaler: Tut mir leid, Postulate statt Fakten sind eine miserabe Diskussionsgrundlage. Solange da nichts Substantielleres kommt ist jede weitere Diskussion darüber sinnlos.
Mir ist auch nicht bekannt dass irgendein aaS das Kraftfahrzeugsteuergesetz als Grundlage für eine §21-Abnahme verwendet. Und dass es ausser der StVZO noch wesentlich bedeutendere Regularien gibt scheint bei dir auch noch nicht angekommen zu sein.
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 08.11.2020 19:20:18    Titel:
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Der Schlicksurfer ist wieder da. Hau mich, ich bin der Frühling

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 19:21:50    Titel:
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Dampfplauderer ohne Ahnung, hatte Dirtrider im ander Thread schon Recht

ruf beim TÜV in München an frag nach Hr Möhle oder in Dachau den Hr Karnowski, die werden dir bestätigen das man drehschemel nach wie vor bauen und zulassen kann
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Andyrx
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1. Honda HR-V 4x4
2. Subaru Outback 2.5 LPG
3. Peugeot 307 CC 2.0
4. Renault Fluence 2.0
5. Citroen C4 Coupe 1,6
6. Mercedes CLK Cabrio
7. Peugeot 407 Coupe V6 3.0
8. Mazda RX7 Turbo Cabrio
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 19:25:56    Titel:
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Mal davon möchte ich nicht unbedingt mit einem MD21 und 3,5 Tonnen am Haken unterwegs sein 🥴🙄

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b*l*u*b*b
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1. Pajero V45
2. Audi RS Q8
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 21:53:44    Titel:
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Bitte um Entschuldigung - kurzer OT:

Warum soll man drehschemel nicht mehr zugelassen bekommen ????
Ich bekomme meinen im Januar 2021 in neu geliefert und auch zugelassen.
Woher stammen diese Informationen ? Unsicher
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