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Eintragung des Rammschutzes wann wirklich noetig?


 
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Syncro-Experts
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...und hat diesen Thread vor 6887 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. VW T3 Syncro 16"
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BeitragVerfasst am: 31.07.2005 03:21:21    Titel: Eintragung des Rammschutzes wann wirklich noetig?
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Moin Foriker,

Muss man einenRammschutz auch dann eintragen lassen,wenn er die Aussemasse der Karrosserie nicht veraendert? Und was zaehlt hier als Aussenmass? Auch die Spiegel?

Die Seitenrammschutze z.B.muessen nicht eingetragen werden, weil sie nicht fest (obwohl verschraubt) mit dem Fahrzeug verbunden sind und auch nicht die Fahrzeugbreite aendern.

Wenn ich nun den Frontrammschutzbuegel und auch nur den Buegel schraubbar mache und dieser auch nicht breiter ist, als die angegebene Fahrzeugbreite.... Wie sieht es da aus?

Gibt es alternative "Eintragungen", die ich demTuev schmackhaft machen koennte,damit er mir son Eigenbau-Ding eintraegt? z.B. Windenstossstange, Lampentraeger etc etc?

MFg

Dirk
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BeitragVerfasst am: 31.07.2005 13:19:10    Titel:
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Versuch es als Geräteträger für die Winde und wahlweise ein Schneeräumschild.
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Syncro-Experts
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BeitragVerfasst am: 31.07.2005 19:25:37    Titel:
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Hmm, das "Versuch es als..." hoert sich so nach Experimentier-Stadium an..

Hat da keiner nen konkreten Tip?

Mfg

Dirk
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Syncro-Experts
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BeitragVerfasst am: 02.08.2005 09:59:23    Titel:
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*Seufz* Man hat denn hier niemand nen paar gute Tips parat?

MFg

Dirk
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zorro
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BeitragVerfasst am: 02.08.2005 10:17:15    Titel:
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das ist nun mal einer der heißesten punkte in sachen tüv/eintragung...seit jahren werden böse dinge verbreitet, jetzt gibt es due eu verordnung und jetzt ist noch mehr dem goodwill des tüvers überlassen. würde aber bei deinem fahrzeugtyp auch darauf tippen, dass es als geräteträger (seilwinde/schneepflug) durchgeht

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basti
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1. Wellblechhütte Td5
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BeitragVerfasst am: 04.08.2005 21:34:50    Titel:
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Ich denk mal einen Rammschutz solltest du auf jeden Fall eintragen lassen, da er im direkt kollisionsgefährdeten Bereich liegt.
Ich war vor knapp zwei Monaten beim TüV um nachzufragen, ob die mir nen ARB-Winchbumper eintragen würden und hab als Antwort bekommen, dass das kein Problem sei.
Werd das Teil wohl in den nächsten Wochen geliefert bekommen und dann mal berichten, wie es mit der Eintragung abgelaufen ist.

Als wichtigste Fausteregel gilt beim TüV offenbar: "Frag vorher!!" - das scheinen die nämlich echt gern zu sehen und gehen dann etwas kulanter vor als wenn man sie vor vollendete Tatsachen stellt.

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BeitragVerfasst am: 04.08.2005 22:29:30    Titel:
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Frag doch mal beim Jürgen von www.roadwerk.de nach, er schreibt auf seiner Seite, daß seine Stoßstangen mit A-Bar's eintragungsmöglich sind, also wird er sich damit auch auskennen.
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sammy1600
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Mit dabei seit Mitte 2005
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BeitragVerfasst am: 04.08.2005 22:58:23    Titel:
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Also Eigenbauten sind bei uns garnicht mehr möglich. Nur noch Bügel mit ABE oder Eu-Bescheinigung.
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basti
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BeitragVerfasst am: 04.08.2005 23:03:14    Titel:
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Nicht unbedingt. Für die ARB-Ramme gibts weder ABE noch EU-Bescheinigung. Musst dir nur nen Prüfer suchen, der das Teil per Einzelabnahme einträgt.

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sammy1600
Abenteurer
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BeitragVerfasst am: 04.08.2005 23:11:13    Titel:
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Ich habe es hier einige Male noch versucht, aber der TÜV Nord hier mag einfach keine Frontschutzbügel mehr....sehr schade.
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