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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 05.11.2023 18:18:40 Titel: Re: Anhängerlast schönrechnen |
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Scap hat folgendes geschrieben: |
Das Märchen mit der Stützlast ist nicht auszurotten. |
Das muss wohl daran liegen,dass es immernoch im §42 STVZO steht
und sich damit auch in der Steuerberechnung niederschlägt. | _________________ www.x-offroad.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2008
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Verfasst am: 05.11.2023 18:23:08 Titel: |
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Finde ich auch geil, dass man einen Gegenstand transportiert dessen Gewicht an der Grenze des Zumutbaren für und Anhänger ist. Ein anständiges mit nicht ausgelastetem Anhänger kostet ja im Verleih auch mal schnell 1 Prozent des Wertes der Zugkombination mit Ladung. An Betriebssicherheit kann man sich nicht ran oder diese schönrechen. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Wien Status: Urlaub
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Verfasst am: 05.11.2023 20:04:16 Titel: |
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Beim des Thread Openers ist die Stützlast ein Thema:
Der Anhänger wird nicht überladen (Achslast + Stützlast) - soweit, so gut.
Führerscheinklasse E liegt vor, damit sind rechtlich 3500 + 3500 kg zulässig
Das dürfte aus rechtlicher Sicht zwar hzM x 1,5 als Geländewagen ziehen, hat aber eine geringere technische Anhängelast. Und da darf ich die Stützlast zum schlagen, mit allen Konsequenzen für die Zuladung des Zugfahrzeugs (und nichts anderes ergibt sich aus § 42)
An der Stabilität des Gespanns ändert sich nichts, wenn ich ein "tauglicheres" miete, das in etwa gleich schwer ist, aber bloß eine höhere technische Anhängelast hat.. in der Theorie könnten die Bremsen besser sein, der Hebelsarm Hinterachse zu kleiner, aber wenn Dir was hilft, ist das die Stützlast.. und da sind viele europäische Fahrzeuge/europäische Zulassungen mau, wenn wir Rover außen vor lassen, beibt nur der Griff ins echte heady-duty-US-Regal
Grüsse
Peter | |
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