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Mal wieder eine Zulassungsfrage

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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 17:43:20    Titel: Mal wieder eine Zulassungsfrage
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Hallo zusammen,

ich nenne einen Trecker mein Eigen, der mangeln land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb mit schwarzem Kennzeichen angemeldet ist.
Für diesen Trecker habe ich noch 2 alte "Gummiwagen", die so alt sind, dass sie - sofern sie dem Betrieb gehören - keine Zulassungspapiere brauchen, also Baujahr vor 1961 oder so ähnlich. Als es den Betrieb noch gab, wurden sie mit Wiederholungskennzeichen der zugmaschine gefahren.

Diese darf ich nun nurnoch auf meinem Privatgelände ziehen, gelegentlich möchte ich auch auch den Trecker auf öffentlichen Straßen als zugfahrzeug einsetzen.

Nach §18, Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind Kraftfahrzeuge und Anhänger mit mehr als 6 km/h zulassungspflichtig,

Zitat:
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.


nach Absatz 6 a jedoch keine:

Zitat:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesminister für Verkehr nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind.


Sprich, ich muss einen Anhänger anmelden, was aufgrund des Zustands nur schwer möglich sein sollte, da jeweils nur eine Achse gebremst ist.
Mein Gedanke war nun, einen alten, ausrangierten Tandemanhänger mit Zugöse auszurüsten und für den Trecker zu nutzen, wird dieser dann ganz normal wie ein PKW-Anhänger besteuert?

Gibt es eine legale Möglichkeit, einen alten Anhänger zu bewegen, wenn man bspw. ein 6 km/h Schild dranschraubt und nicht schnellfer fährt? Ich tu mir gerade etwas schwer mit der Deutung von Absatz 1… Hau mich, ich bin der Frühling


Dank und Gruß

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Kini
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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 19:29:57    Titel:
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25 km/h-Schild und Wiederholungskennzeichen anbringen, dann geht das ohne Zulassung.

Kini

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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 21:21:45    Titel:
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geht eben nicht, weil er keine Landwirtschaft hat

ohne normale Zulassung hast Du als privater keine Chance

6kmh geht auch nicht so einfach, weil das zugfahrzeug ja schneller geht, dann müsste das zugfahrzeug auch auf 6 kmh gedrosselt werden


einzige Möglichkeit, nen willigen TÜVtler finden, der Dir da was draus bastelt was zulassungsfähig ist

ich kenn einen der hat nen Zugmaschinenanhängerzug, kennt kein Mensch, aber so stehts in den Papieren und ist der einzige Gutbrod Einachsschlepper mit Anhänger der ne Zulassung hat
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 21:47:18    Titel:
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Ja Kini, du hast Unrecht, hat meine Fragestellung eigentlich schon impliziert.

Fürn 2500 kg Anhänger zahlt man 96 € Steuern im Jahr Ok, ich geh dann lieber


Gruß

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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 23:45:05    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
25 km/h-Schild und Wiederholungskennzeichen anbringen, dann geht das ohne Zulassung.

Kini


So Fährt ein Kumpel von mir auch seit Jahren und der ist Schausteller.
Die zugmaschine hat normale Kennzeichen und an den Hängern (meist zwei) sind an drei Seiten die 25Km/h Schilder, dass Nummernschild mit den Nummern der zugmaschine.

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BeitragVerfasst am: 23.09.2012 23:51:11    Titel:
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Schausteller sind eine andere Gattung Fahrzeughalter... Genauso wie Landwirte. Und sie fahren normalerweise Zugmaschinen, wieder ein Unterschied zu Otto-Normal-Anhänger-Benutzer...

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 00:01:36    Titel:
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Is nach mienem Wissen und auch offiziell bestätigt, ...

Es is nicht wichtig, was Du da vorn dran hängen hast, und es is ach nicht wichtig, was Du damit treibst.

Anhänger unter 25 km/h sind zulassungsfrei.

Du soltest nur nicht 26 km/h damit fahren, da sind sie dann doch etwas penibel. Sollte aber bei nem alten Traktor vorn dran kein Problem sein.

Kini

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 00:03:03    Titel:
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ääh, könnt ich das schriftlich bekommen? Das wäre für mich sehr klasse...

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 00:18:05    Titel:
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bekommst du nicht schriftlich weils falsch ist

wie oft den noch????

nur Land und Forstwirtschaft, NICHT PRIVAT
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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 00:22:21    Titel:
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Sehe ich ja auch so, aber die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 01:10:36    Titel:
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Das gilt nur für Landwirte.
Wenn du allerdings einen Landwirt kennst, für den du die Fahrten machst...
Dann müssen aber auch Dinge transportiert werden, die zu Landwirtschaft passen.

Zumal du mit normalem Kfz Lappen eh keine 2 Hänger ziehen darfst.

Ich kenn die Problematik von ner bekannten die für ihre eigen Pferde selber Heu macht.
Aber als landw betrieb sind wir da gern behilflich.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 10:44:28    Titel:
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Ich finds ehrlich gesagt zum Reiern, wenn in so wichtigen Themen wie diesem hier (was für unseren Fuchs im ""Worst Case" eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz [mitunter auch ohne Fahrerlaubnis, kommt auf die Zulassungsart des Schleppersan] bedeuten kann) halbseidene Stammtischweisheiten postuliert werden müssen! Obskur Obskur



Anhänger unter 25km/h sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie in einem LoF-Betrieb für LoF-Zwecke eingesetzt werden => §3 FZV, außerdem muss ein 25km/h-Schild dran => §58 StVZO.

Davon mal ganz abgesehen braucht der zulassungsfreie Anhänger trotzdem eine Betriebserlaubnis => §4 FZV Steht normalerweise auf dem Typenschild...

Das Fahren "im Auftrag eines Landwirts" geht juristisch schon jahrelang nicht mehr => 2. AusnahmeVO zur StVZO) Entweder er ist "betriebszugehörig", selbst Landwirt oder LU. Alles andere geht nicht.

Die Nummer mit 6km/h hat Glonntaler schon erklärt.


Meine Meinung:

entweder Du lässt die Hänger regulär zu (die 1 gebremste Achse ist kein Problem); zur Steuerersparnis könnte man sie noch großzügig ablasten (dann riskierst Du aber u.U. eine Überladung)

oder

Du nimmst den Tandemhänger; es gibt ja auch Kugelköpfe für die Ackerschiene

oder

Du vertickst die beiden alten Hänger und holst Dir einen gebrauchten Guten; schöne Kipper gibts bei Ebay schon für +/- 500€. Da müsste man allerdings noch führerscheinrechtlich draufschauen, von wegen Hängergewicht größer Leermasse zugfahrzeug.

Besteuerung für Dich als "Privatmann" in jedem Fall nach Gewicht (pro 200kg zGG ~7,50€, also bei 3,5to ~ 130€). Mehr wirst Du eh nicht dürfen; ich mutmaße mal dass der Schlepper keine DLB hat.
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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 10:56:29    Titel:
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Wenn ein Freund bei einem Kleinbetrieb (ohne Entlohnug als Freundschaftsdienst) aushilft und er hat den entsprechenden Führerschein, dann darf er das auch.
Das war zumindest die Aussage vom Juristen vom hier ansässigen Bauernverband.
Das hatten wir uns mal bestätigen lassen.

Bei den Kugelköpfen für die Ackerschiene wäre ich vorsichtig. Die werden nur mit einem Bolzen in ein Loch der Schiene eingeschraubt.
Ich habe zumindest noch keinen mit Zulassung gesehen, das taugt nur für Privatgelände.

Auch ist die Frage, ob man mit seinem Führerschein auch einen echten 2-achsigen Hänger ziehen darf.

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:07:40    Titel:
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Alter Klasse 3: KEIN 2-Achser

umgeschrieben auf neuen Führerschein: DARF 2-Achser

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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:13:13    Titel:
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Wie schauts dennmit zwei 2-Achsern hinterm Trecker aus, welchen Führerschein braucht man da?

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