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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4657 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.10.2012 20:48:26 Titel: Was ist möglich, sinnvoll und legal? |
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Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und hab gleich mal ne Frage.
Aber zuerst eine Kurzsteckbrief:
Christian, 43Jahre, Familie mit 2 Kids, IT-Manager.
Chevrolet Captiva 2.2 Diesel 4WD, Bj 2012, absolut stock :(
Nun zur Frage:
Die Originalbereifung 235/50R19 ist sehr SUV-like und wenig sexy.
In Durchmesser und Abrollumfang bedeutet das 72cm bzw. 218cm.
Nun möchte ich dem Captiva gerne gröbere und grössere Schuhe verpassen.
Aber da gibt´s nix in der Orginaldimension bzw. den zugel. Dimensionen.
Wie muss ich TÜV-technisch vorgehen um eine völlig andere Reifengrösse eingetragen zu bekommen.
Welche Limite gelten in Bezug auf Freigägigkeit, Tachoabweichung, etc.
Ich denke mit einer Einzelabnahme sollte vieles möglich sein....aber was genau?
In der nächst kleineren Dimension 235/55R18 gibt´s auch net viel.
Wenn ich nun auf 235/60R18 gehe, kommen wir der Sache schon näher.
Noch mehr Durchmesser?
Ich wollte ja einen Jeep Wrangler unlimited....aber die Familie fand den Captiva schöner...jetzt hab ich den Salat und bekomm keine gescheiten Schuhe dafür ;)
Gruss Christian
Danke für ein wenig Hilfe | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 18.10.2012 21:11:27 Titel: |
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Geh mal auf www.mayerosch.de und druck dort die daten zu den Reifengroessen aus, damit gehste zu dem TUEVer und zeigst ihm das... Dann wird er Dir sagen was er noch an Papieren sehen will falls noetig, eventuell hat er was in seiner Datenbank zum Captiva. Ruf aber vorher an und Termin absprechen waere wohl ganz gut, dass er auf alle Faelle etwas Zeit fuer Dich hat. | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4657 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.10.2012 22:27:54 Titel: |
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Danke für den ersten Hinweis.
Gerne würde ich aber mehr Grössen zur Auswahl haben.
Nur wie weit kann man gehen?
Wo liegen die technischen Limits? | |
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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 18.10.2012 22:29:44 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4657 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 06:33:25 Titel: |
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Faustregel für die Reifen (auf Serienfelge bzw. Felge mit ABE/EU Typzulassung):
Bis 8% mehr Abrollumfang -> Tachoangleichung (ein 255/60R18 z.B. fällt mit 5.97% da noch drunter)
Über 8% mehr Abrollumfang -> Abgasgutachten und Tachoangleichung
Je nach Breite muss der Lenkeinschlag entweder begrenzt oder per Spurverbreiterung wiederhergestellt werden. Reifenlauffläche muss durch Kotflügel abgedeckt sein (min. 45° beiderseits der Senkrechten durch die Radnabe).
Bei Felgen ohne bzw. EU Typzulassung wird's komplizierter.
Keine Regel ohne Ausnahme, also wie vorab geschrieben, erstmal zum TÜV mit den Plänen. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Haiger Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. TJ Julusi 2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor 3. Can Am Outlander XMR 4. JKU 6.4 5. TJ Zirkon 6. MAN TGA 7. Corvette C3 8. Renault R5 turbo 9. Mercedes SL 500 10. Willys MB 1941 11. Lancia Delta Martini5 12. Jeep CJ5 4.2 13. TJ V8 5.9 supercharged 14. Audi Quattro Coupe 15. Audi Quattro E2 16. Lanz |
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Verfasst am: 19.10.2012 06:57:04 Titel: |
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ich denke, sowas sollte schon möglich sein ??
255/50R19 107H General Tires Grabber | _________________ Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)
Willys V8
GC Trackhawk
JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 19.10.2012 10:17:00 Titel: |
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da würde ich von 19 " ganz weg gehen schon mal an 16 oder 17 zoll gedacht ????? | |
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 Weit weg von Allem

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Schäbisch Sibirien Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ja, hab ich |
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Verfasst am: 19.10.2012 12:05:25 Titel: |
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben: | Faustregel für die Reifen (auf Serienfelge bzw. Felge mit ABE/EU Typzulassung):
Bis 8% mehr Abrollumfang -> Tachoangleichung (ein 255/60R18 z.B. fällt mit 5.97% da noch drunter)
Über 8% mehr Abrollumfang -> Abgasgutachten und Tachoangleichung
........ |
Endlich spricht es mal einer aus. Das vergessen nämlich die ganzen Altautofahrer bei ihren Ratschlägen- gell gorli.  | _________________ Schönen Gruß
René
Denken ist wie Googlen, nur krasser! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4657 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 14:33:50 Titel: |
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Sehr interessant die Aussage. Danke.
Der berühmte Reifenrechner sagt nämlich folgendes:
Zitat: | Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. |
Ein grösserer Reifen zeigt also weniger Geschwindigkeit an.
Daher war ich etwas verwirrt, wegen grösserer Reifen im Allgemeinen.
Somit sollte eine Eintragung von 235/60R18 überhaupt kein Problem sein. | |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 19.10.2012 14:46:57 Titel: |
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Der 235/60R18 hat einen um 2,92% größeren Abrollumfang, d.h. eine Tachoangleichung ist vermutlich notwendig, auf jeden Fall aber ein Tachoprotokoll. Tachoangleichung sollte bei Dir elektronisch funktionieren. | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 19.10.2012 16:09:11 Titel: |
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otto1 hat folgendes geschrieben: | Endlich spricht es mal einer aus. Das vergessen nämlich die ganzen Altautofahrer bei ihren Ratschlägen- gell gorli.  |
Nein Otto, ich vergesse das nicht, ich sagte ja: mit dem TUEV reden... und der sagt einem dann was er haben will. Viele Tachos gehen naemlich 5-10 kmh vor... bei 100 kmh.... Abweichung also bis zu 10%... (so wars an meinem GD300)
und nun... 10% mehr Tacho vs max8% mehr Reifen... MUSS ich also ne Tachoangleichung machen? nein, nicht in diesem Falle. Aber man redet ja allgemein gegen eine Wand, in zigtausend Threads, wieder und wieder, wenn man sagt: Geht damit zum TUEV und besprich es dort...
Die meisten Dinge die an modernen 4x4 machbar sind kann der TUEV alleine haendeln, interessant werden Sonderwuensche die dann notwendigerweise Fahrwerksumbauten nach sich ziehen....
Daruner faellt auch der Captiva, also bleibt es in diesem hier gewuenschten Falle auch in einem Rahmen, bei dem der Gang zum TUEV mit den Wunschreifengroessen oberst auf der Liste steht, denn von einem Fahrwerksumbau las ich im EInganspost nichts. Freundlicher TUEV-Mann sagt dann auch was er noch sehen will..... inklusive Tachoprotokoll etc pp falls! notwendig. | _________________
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 19.10.2012 16:49:58 Titel: |
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Vorsicht! Das Abgasgutachten bezieht sich auf den Unterschied des Abrollumfangs zwischen kleinerem und größerem Reifen. Ob der Tacho vor-, nach- oder überhaupt nicht geht, ist dem TÜV dabei erstmal egal, das ist der zweite Schritt. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 19.10.2012 17:18:46 Titel: Re: Was ist möglich, sinnvoll und legal? |
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Sternspechtler hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
Nun zur Frage:
Die Originalbereifung 235/50R19 ist sehr SUV-like und wenig sexy.
In Durchmesser und Abrollumfang bedeutet das 72cm bzw. 218cm.
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mal ne doofe frage ist das jetzt richtig das du 19 zoll drauf hast oder sind das doch 18 zoll weil du die als alternativen angibts?????????????????? | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.10.2012 19:31:25 Titel: |
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben: | Vorsicht! Das Abgasgutachten bezieht sich auf den Unterschied des Abrollumfangs zwischen kleinerem und größerem Reifen. |
Wobei es da dann auch noch die Möglichkeit der Übersetzungsanpassung gibt.
Aber auch hier gilt: VORHER mit dem abnehmenden Sachverständigen absprechen  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 15.11.2012 14:27:40 Titel: Re: Was ist möglich, sinnvoll und legal? |
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torsten66 hat folgendes geschrieben: | mal ne doofe frage ist das jetzt richtig das du 19 zoll drauf hast oder sind das doch 18 zoll weil du die als alternativen angibts?????????????????? |
Sorry für die späte Antwort....Benachrichtigung per Email geht nicht.
Ich habe derzeit 19Zoll mit der Serienbereifung 235/50 R19 drauf.
Da es hier aber nur wenige (und teure) Reifen gibt...und schon gar keine groben,
möchte ich auf eine kleinere Felge runter.
Zulässige und eingetragene Felgengrössen gehen von 16Zoll bis 19Zoll.
Bei 16ern wäre die eingetragene Grösse 215/70R16
Hier würde sich natürlich ein 235/70R16 anbieten....da gibts dann wieder schöne Reifen zur Auswahl.
Z.B. sowas:
Aber ich kann es drehen und wenden wie ich will. Der Reifen wird im Umfang/Durchmesser grösser.
Was ich natürlich vermeiden will ist, dass ich mir was kaufe und damit zum TÜV gehe und der sagt "ätsch".
Wie sind da die TÜVs mit theoretischen Abklärungen?
"Ich würde gerne ..... montieren. Tragen Sie mr das ein?"
Einfacher ist es sicher, wenn ich das den Reifenhändler machen lasse, oder? | |
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