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Rechtssituation bei Auffahrunfall mit 3 Fahrzeugen ?


 
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blubb
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...und hat diesen Thread vor 4041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.07.2014 22:30:14    Titel: Rechtssituation bei Auffahrunfall mit 3 Fahrzeugen ?
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Hallo zusammen
Vielleicht kann hier wer helfen
Ich hatte heute mit meinem BMW einen Unfall.
Sachlage ist folgende:

Fahrzeug A muss stark abbremsen durch Vordermann. Fahrzeug B (ich) bremse auch stark schaffe es aber nicht und fahre auf Fahrzeug A leicht auf und stehe. Fahrzeug C kommt geschätz 1-2 Sekunden später und fährt fast ungebremst auf mich auf und schiebt Fahrzeug B (mich) nochmal in Fahrzeug A.

Nach jetziger Erkenntnis ist mein BMW platt (Motorhaube Tür hinten und Heckklappen lassen sich nicht mehr öffnen Seitenteil verbeult hecktraverse und Rahmen krumm Wagen fährt nicht mehr gerade aus) meine Frau und ich Nacken und Kopfschmerzen.

Mich würde halt nur interessieren wer effektiv alles schuld hat
Kollision zwischen Fahrzeug A und B ist meine Schuld das ist klar.
Aber Kollision zwischen Fahrzeug B und C bekomme ich da auch eine Teilschuld?

Vielen Dank schon mal MfG Sven
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route 41
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1. Tiefergelegter Autobahn-Japanese
BeitragVerfasst am: 13.07.2014 22:47:17    Titel:
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ohne rechtsanwalt zu sein glaube ich, dass das eine frage der beweislast ist. wenn es keine zeugen gibt, so zahlt jeder sein zeug selber. auffahrer ist schuld.

_________________
Meine Fotos von der Abenteuer Allrad Bad Kissingen 2014
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blubb
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...und hat diesen Thread vor 4041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.07.2014 22:59:29    Titel:
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Ja das ist klar wer auffährt ist schuld
Aber ich bin ja wem aufgefahren und mir ist wiederum auch einer aufgefahren .....
Desweiterem bin ich dem ersten ja 2 mal aufgefahren
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 13.07.2014 23:54:04    Titel:
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wenn A und B die Klappe gehalten hätten, hätte alles C bezahlt

jetzt zahlt B an A und C an B, und vorne zahlen B und C selbst

Sonderregelungen gibts erst bei Massenauffahrunfällen ab 12 Autos soweit ich weiß

außer Du bist dir mit A einig und ihr sagt beide.............

aber ein guter Gutachter kann das beweisen
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.07.2014 00:04:40    Titel: Re: Rechtssituation bei Auffahrunfall mit 3 Fahrzeugen ?
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blubb hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen
Vielleicht kann hier wer helfen
Ich hatte heute mit meinem BMW einen Unfall.
Sachlage ist folgende:

Fahrzeug A muss stark abbremsen durch Vordermann. Fahrzeug B (ich) bremse auch stark schaffe es aber nicht und fahre auf Fahrzeug A leicht auf und stehe. Fahrzeug C kommt geschätz 1-2 Sekunden später und fährt fast ungebremst auf mich auf und schiebt Fahrzeug B (mich) nochmal in Fahrzeug A.

Nach jetziger Erkenntnis ist mein BMW platt (Motorhaube Tür hinten und Heckklappen lassen sich nicht mehr öffnen Seitenteil verbeult hecktraverse und Rahmen krumm Wagen fährt nicht mehr gerade aus) meine Frau und ich Nacken und Kopfschmerzen.

Mich würde halt nur interessieren wer effektiv alles schuld hat
Kollision zwischen Fahrzeug A und B ist meine Schuld das ist klar.
Aber Kollision zwischen Fahrzeug B und C bekomme ich da auch eine Teilschuld?

Vielen Dank schon mal MfG Sven


Moins

Fahrzeug B zahlt Schaden von Fahrzeug A (nicht ausreichender Sicherheitsabstand etc.)

Fahrzeug C zahlt Schaden an Fahrzeug B (siehe oben) und eventuell Teil des erhöhten Schadens an Fahrzeug A, wenn Zeugenaussagen/Unfallaufnahme der Polizei den Hergang bestätigen und Gutachter das auseinanderdividieren kann.

[Guter] Anwalt ist ratsam. Teilschuld bei C --> B sollte nicht sein.
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RebelHeart
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1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß
3. Ford Explorer ? V? Baustelle
BeitragVerfasst am: 14.07.2014 07:43:46    Titel:
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Solche Fälle ÜBERHAUPT NICHT im Netz diskutieren. Jede Aussage die Dir irgendwie zugeordnet werden kann, kann Dir auch im Mund umgedreht werden. Klar, die Chance daß jemand (vielleicht Anwalt von C) das hier liest und Dir zuordnen kann, ist gering. Aber die ist da.
Nen Anwalt brauchst Du sowieso. Das ist gleich der zweite Weg nach dem zum Arzt. Und der kann Dir sagen das kann von so bis so beurteilt werden, es ist nämlich sein Job sowas zu wissen. Was genau dann rauskommt, zeigt sich eh erst bei der Verhandlung (sollte aber in dem Bereich liegen den der Anwalt Dir sagt).
Und da solltest Du auch einen genaueren Rahmen bekommen als wenn hier Klempner und Mauerer drüber diskutieren.

_________________
NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
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le_pat
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BeitragVerfasst am: 14.07.2014 11:31:27    Titel: Re: Rechtssituation bei Auffahrunfall mit 3 Fahrzeugen ?
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blubb hat folgendes geschrieben:

Kollision zwischen Fahrzeug A und B ist meine Schuld das ist klar.


Nicht zwingend für den ganzen Schaden. Wenn du nachweisen kannst, dass zwischen dir und A nur eine kleine Kollision stattfand und der grösste Teil des Schadens durch den Aufprall von C verursacht wurde, dann müsstest du nur für einen Teil aufkommen, also für den Teil, den du verursacht hast. Dieser Beweis dürfte aber nicht ganz einfach zu erbringen sein. Auch wenn A bestätigt, dass die erste Kollision nur leicht war, lässt sich noch nicht viel über die Schadenshöhe sagen, die der erste Aufprall verursacht hat. Und darum geht es ja. Erfahrungsgemäss hat aber deine Versicherung ein Interesse daran, dass dieser Beweis erbracht wird.[/quote]


blubb hat folgendes geschrieben:

Aber Kollision zwischen Fahrzeug B und C bekomme ich da auch eine Teilschuld?


Im Normalfall nicht. Jeder muss sein Fahrzeug jederzeit so lenken, dass er im Notfall anhalten kann. Eine Teilschuld von dir wäre allenfalls denkbar, wenn C nachweisen könnte, dass du aus heiterem Himmel ohne Grund, allenfalls mutwillig, stark abgebremst hast, was z.B. bei den sog. Schikanenstopps der Fall ist. Du hast aber verkehrsbedingt so stark abgebremst.

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Vor Gericht gilt nur, was du beweisen kannst. Wie hier andere schon gesagt haben: Schau frühzeitig, anwaltliche Hilfe zu bekommen. Es droht ja auch noch ein Strafverfahren. Ich kenn mich im Deutschen Versicherungsrecht nicht im Detail aus, aber vielleicht hast du eine Rechtsschutzversicherung? Oftmals auch unbewusst. In der Schweiz schliessen viele zusammen mit der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung eine Rechtsschutzversicherung ab und wissen das gar nicht. Schau in deinen AVB nach.
Schau auch bald einmal mit deiner Autoversicherung. Da diese wahrscheinlich einen Teil des Schadens übernehmen muss, hat auch sie ein Interesse, deine Schuld so tief wie möglich zu halten. Vielleicht stellt sie dir auch einen Anwalt zur Seite oder beteiligt sich an den Kosten.

Vorderhand aber gilt: Gute Besserung dir und deiner Frau.

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BeitragVerfasst am: 14.07.2014 12:02:16    Titel:
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ich war mal in eine Massenkarambolage verwickelt. Vor mir hats gekracht (Vordermann schon in der Leitplanke beim Versuch anzuhalten) ich konnte bremsen sah aber kurz vorm Stillstand das es meinem Hintermann nicht mehr reicht. Ich hab dann die Bremse auf gemacht und und bin über eine Lücke auf dem Mittelstreifen entwichen (mein Hintermann wäre nicht an mir vorbei gekommen) dabei bin ich an dem Schrotthaufen in der Leitplanke mit ca 1-2cm Überschneidung hängen geblieben. Mein Hintermann konnte so auch durch die Lücke entweichen und ist blöderweise einfach weiter gefahren, da er ja nirgends hängen geblieben ist. Ich habe natürlich angehalten, weil ich leicht hängen geblieben bin. Der Fahrer des Leitplankenfahrzeugs wusst gar nicht was ich von ihm will (er saß drin, hat das aber nicht gespürt) und seine Karre war eh vorher schon ein Totalschaden und die leichte Delle mit Lackschaden war kaum der Rede wert. Ende vom Lied: Ich habe Schuld bekommen "Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere". Hau mich, ich bin der Frühling

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 14.07.2014 13:01:16    Titel:
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blubb hat folgendes geschrieben:
Ja das ist klar wer auffährt ist schuld
Aber ich bin ja wem aufgefahren und mir ist wiederum auch einer aufgefahren .....
Desweiterem bin ich dem ersten ja 2 mal aufgefahren






deine versicherung zahlt den schaden an fahrzeug A und die versicherung von
fahrzeug C zahlt deinen schaden zum teil (quasi die hintere hälfte).
die arschkarte hat fahrzeug C............dem zahlt keiner irgendwas (ausser er hat vollkasko).

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BeitragVerfasst am: 14.07.2014 23:06:50    Titel:
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stell sicher,das Fahrer A aussagt,das er 2 Aufprälle gemerkt hat,erst nen genz leichten,dann nen viel schwereren...

oder am besten,er sagt aus,es gab nur den Finalen schlag,und du hast vorher schon gestanden beim bremsen Heiligenschein

davon hängt wohl viel ab...


je nach der aussage wird wohl auch entschieden werden....

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blubb
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...und hat diesen Thread vor 4041 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 16.07.2014 22:03:30    Titel:
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Hey vielen dank für die Antworten

Ein Anwalt hat sich der Sache angenommen werden jetzt mal schauen was bei rumkommt.
mfg
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Barsch
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BeitragVerfasst am: 17.07.2014 14:42:41    Titel:
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Sie zu, dass dieser Thread schnell ins Nirvana verschwindet. Recht haben und Recht bekommen sind wie schon erwähnt zwo Paar Schuhe.

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BeitragVerfasst am: 27.07.2014 15:15:10    Titel:
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hatte letztes jahr im november fast den selben unfall.

a bremst, b (ich) fährt auf, kurz darauf (1-2sek. später) fährt c auf b auf, ohne das b ein weiteres mal auf a "geschoben" wird.

alles ohne anwalt geklärt. b zahl schaden von a, c zahlt teilschaden (ca 70%) von b, da b "der uhrheber des unfalls" war. zudem zahlen b un c 35eu an die polizei für deren erscheinen.
mein schaden war glücklicherweise so gering, dass ich lediglich nen neuen kühlergrill brauchte, den ich mit im vergangnen sommer zufällig aufm schrott gekauft hatte. schloßträger von de motorhaube war bissi nach oben grdrückt, haben mein bruder und ich daheim gerichtet.bei a hat man auch nicht so viel vom aufprall gesehen....nur bei c hats dem fahrzeug wohl das letzte gegeben. die front war total im arsch...


und für was braucht jetzt wer eienn anwalt??? verstehe ich nicht ganz...

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BeitragVerfasst am: 27.07.2014 17:34:29    Titel:
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na denn wenn wenn A mehr will als ihm zusteht und C meint das B seinen kram selbst zahlen soll rotfl
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BeitragVerfasst am: 27.07.2014 17:55:10    Titel:
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Schlicksurfer liegt meines Erachtens richtig. Ich hatte auch mal exakt so einen Unfall. Wenn Du irgendwo (mehr) reingeschoben wirst, warst Du nicht der Kontrolle des Fahrzeugs mächtig.

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