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Felgen Y61 - Ein Beitrag für Leute mit dem gleichen Problem
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himan0
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1. Navara D40
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BeitragVerfasst am: 02.07.2015 15:56:23    Titel:
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@benjb
Nicht alle Gesetzeshüter in old germany sind uff de Worschtsupp do her gschwomme.
Hier bei uns im Landkreis fahren sie mit dir zum TÜV und lassen dein Auto checken.
Man sollte sein Zeug eingetragen haben, sonst wirds teuer.
MfG
Jürgen

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Wenn ich kein Fleisch mehr esse ,ess ich Vegetarier.
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Justin
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BeitragVerfasst am: 02.07.2015 17:03:15    Titel:
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Das gleiche gilt auch bei einem Unfall. Ob man dran Schuld is oder net.

_________________
Grüße, Justin




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patrol-gu
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...und hat diesen Thread vor 3932 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.07.2015 18:31:16    Titel: Felgen Y61 - Ein Beitrag für Leute mit dem gleichen Problem
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Hallo Himano,

die Klebegewichte passen ja noch. Aber einmal durch Schlamm und Modder und die Gewichte sind weg.

Gruß Thomas
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himan0
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BeitragVerfasst am: 02.07.2015 18:45:59    Titel:
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Ich hab keine Klebegewichte, sonder altbewährt am Felgenhorn. Nicht so schön tutet aber, auch im Gelände.

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1. HDJ 80
BeitragVerfasst am: 02.07.2015 22:08:47    Titel:
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Es muss doch wohl möglich sein Stahlfelgen mit ET-25 einzutragen lassen wenn die Traglast stimmt. Spurplatten gehen ja auch ganz easy einzutragen.

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"Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!"
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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 05:48:41    Titel:
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Meine 17" haben ET-26.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 12:18:50    Titel:
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@himan: Bist Du Dir da ganz sicher? Ist Dir das schon mal passiert?

Oder ist das eine der urban legends, die so gerne im Netz verbreitet werden?
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 12:49:50    Titel:
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Justin hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt auch bei einem Unfall. Ob man dran Schuld is oder net.


Servus !!

DAS ist mit Verlaub UNSINN !!!!!!!


das nicht geprüfte anbauteil ( zb felge) müsste da schon unfallkausal sein und das muss auch von einem sachverständigen bescheinigt werden.

erst mal passiert bei einem Unfall gar nix ausser das die fahrzeugdaten aufgenommen werden und bei schwären personenschäden kommt das unfallkomando und schaut sich die Sache genauer an.
da werden dann die nicht eingetragenen teile vermerkt. grössere reifen fallen da natürlich auf ,eine nicht serienmässige felge schon eher nicht ausser sie ist gebrochen oder arg verbogen.
im fall einer Verhandlung muss die Versicherung beweisen das zb. die felgen schuld am Unfall oder den schwären Auswirkungen war .
wenn das nicht der fall war dann wird zwar eine strafe wegen dem nichteitragen der teile fällig aber mehr auch schon nicht.

die horrogeschichten das die eigene versichung nicht zahlt weil zb. andere reifen montiert waren ist einfach ein märchen.

Fazit :

alles was technisch ok ist ,das fahrverhalten nicht arg negativ beeinflusst und auch hält und keine Personen gefährdet kann man eigendlich getrost aufs Auto schrauben .mehr als eine verwaltungsstrafe kann da eigendlich nicht passieren.

wilde umbauten ( zb.38 zoll und 20 cm höher und eine ""unterfahrhöhe"" von über 1 meter ) die zur folge haben das das Auto fährt wie ein Hutschpferd und im falle eines unfalls der unfallgegner arg mitgenommen wird können natürlich böse enden wenn man sich zb. in einer kurve überschlägt und eine kindergruppe platt macht oder bei einem Auffahrunfall der Gegner am Diff zerschellen .

da wird auch dann der prüfer ins gebet genommer der das im Zweifelsfall eingetragen hat.

alle umbauten die auch auf der strasse bewegt werden sollte sooo gebaut sein das man damit auch noch halbwegs sicher unterwegs ist.


wenn du also felgen bekommst die zwar nicht geprüft aber ok sind ( Traglast / halten) dann montiere die einfach und beim tüv schraubst du halt die orig. drauf.

wer lange fragt stirbt deppert sagt man bei uns Heiligenschein Heiligenschein

gruss ,michi

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himan0
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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 15:22:22    Titel:
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@ schlicksurfer
Ich er zähl hier keine erfundene Storys.
Einer meiner besten Freunde ist TÜVler.
Kannst dich mal mit ihm unterhalten was die blauen Damen und Herren bei ihm alles ankarren.
@michi
So einfach wie du das schilderst, ist es auch nicht. Die blauen Onkels können dir das Fahrzeug sofort stilllegen bei einer Kontrolle. Generell ist es Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung zahlt und kommt aber zu dir und holt sich das Geld wieder.
Alles schon mitgemacht in den wilden Zeiten, glaub mir.
Die binden dir den Arsch so hoch, so weit kannst du garnicht gucken.
Grüße
Jürgen

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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 15:26:39    Titel:
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Mein erster Terrano stand auch mal im Parc Ferme beim Abschlepper nach einem Unfall
mit Personenschäden.
Alles durchgemacht.
MfG
Jürgen

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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 15:39:10    Titel:
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Himan, natürlich können die Cops einem das Fahrzeug stillegen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Sie könründungennen auch die Weiterfahrt untersagen, ohne stillzulegen. Für beides brauchen sie aber hieb- und stichfeste Begründungen.

Aber bei einem technischen Mangel, der weder eine Stillegung noch ein Weiterfahrverbot begründet, bekommst Du eine Mängelkarte und musst innerhalb einer gewissen Frist selbst zum TÜV fahren, um die Beseitigung des Mangels bestätigen zu lassen (wenn das nicht mit einer Werkstattbestätigung geht).
So ist das afaik bei hier in DE zugelassenen Fahrzeugen.

Bei Kfz mit ausländischer Zulassung kann das anders sein. Vielleicht fragst Du da bei Deinem Kumpel noch mal genauer nach.

Bei Unfällen sieht es dann wieder ganz anders aus, da kann das Fahrzeug z.B. bei Personenschäden schon mal sichergestellt werden, das passiert dann aber auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Die Cops verfügen weder über das nötige juristische noch kfz-fachliche KnowHow, um sowas risikolos (im Sinn von Schadensersatzansprüchen) durchziehen zu können.
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himan0
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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 15:51:12    Titel:
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Wenn mein Blinker nicht funktioniert Krieg ich einen Mängelbericht und muß innerhalb einer Woche beim TÜV vorfahren.
Meinem Nachbar hat letztes Jahr sein Moped auf dem Anhänger heim gebracht wegen der Auspuffanlage die nicht eingetragen war.
Bei Ausländern geht das genau so schnell.
Letzte Woche hat er einen Litauischen LKW kontrolliert,Druckluftbremse mit Gardena Wasserschlauch geflickt Auflieger hat KEINE Bremsbeläge mehr, und und und.
Fahrzeug stillgelegt durfte nicht mehr den Hof des TÜVs verlassen.

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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 15:56:28    Titel:
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Im Übrigens können dir die Cops jeder Zeit bei begründeten Verdacht mit dir zu einem Sachverständigen fahren und je nach Ergebnis dir vorrübergehend die Kiste stilllegen bis die Staatsanwaltschaft etwas anderes sagt, oder glaubst du weil Weihnachten ist dürfen sie das nicht?

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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 17:30:40    Titel:
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himan0 hat folgendes geschrieben:
Im Übrigens können dir die Cops jeder Zeit bei begründeten Verdacht mit dir zu einem Sachverständigen fahren und je nach Ergebnis dir vorrübergehend die Kiste stilllegen bis die Staatsanwaltschaft etwas anderes sagt, oder glaubst du weil Weihnachten ist dürfen sie das nicht?


Genau so kenne ich das und muss das hoffentlich nie erleben. rotfl

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BeitragVerfasst am: 03.07.2015 19:39:38    Titel:
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Servus !!

stillegen dürfen cops ein Fahrzeug nur bei Gefahr im verzug ........

ob nun verkehrs oder unwelttechnisch.

es gibt x leute die wieder wen kennen der erzählt hat das im das schon mal passiert ist.

ich kenne hier in A keinen einzigen fall wo nach einem Unfall mit einem umgebauten Auto das nicht voll typisiert war die Versicherung aussteigen DURFTE.

das was theoretisch geht und was in der Praxis gemacht wird sind echt zwei paar schuhe.

ich denke nicht das es in D sehr viel anders ist.

man kann einen aufgemotzten 4x4 nicht mit einem schrott LKW vergleichen ,da gelten natürlich andere regeln und da sind die cops zurecht pingelig.

gruss ,michi

PS: eine tüv Vorladung wegen einem defekten blinker ??
wohl eher ein Schauermärchen , sooo doof ist doch kein deutscher cop.

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