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Jahresgehalt und Arbeitsrecht
hat da einer Ahnung von?


 
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böses auto
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...und hat diesen Thread vor 6977 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 22:26:07    Titel: Jahresgehalt und Arbeitsrecht
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aktuelle Frage,

13. Monatsgehalt / Prämienzahlung
soll für das Arbeitsjahr nach Jahresabschluss, spätestens aber zum 31.04. des Folgejahres gezahlt werden, Betrag ist variabel und hängt vom Jahresabschluss ab.

wird der Betrag kaufmännisch zum Jahresgehalt 2005 oder 06 gerechnet?

Hatte heute leider ne kleine "Unterhaltung" Wut wo hierüber sehr unterschiedliche Auffassungen von mir und meinem Gegenüber ans Tageslicht kamen.

Gruß Frank

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VT - #13
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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 22:29:31    Titel:
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Das hatte ich letztes Jahr auch noch.....jetzt ist gestrischen rotfl

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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 22:33:18    Titel:
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Hallo Frank,

das richtet sich meines Wissens nach dem Datum der Zahlung.

Ich habe damals meinen Chef "angemahnt", da er nicht zahlen
wollte, danach hat er gezahlt, ich hatte dann ein 1/4 Jahr frei und eine nette
Abfindung zum Durchstarten.

Gruß
andreas
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zorro
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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 22:39:51    Titel:
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in der regel ist liquiditätsfluß auch vorraussetzung für zurechnung zum jeweiligen jahr - d.h. eine 05er prämie in 06 gezahlt wird auch dem jahr 06 zugerrechnet, beim zahlenden wie beim empfangenden - es sei denn der zahlende hat im jahresabschluß 05 entsprechende rückstellungen gebildet, dann werden die zunächst aufgelöst - beim empfangenden bleibt es allerdings bei der zurechnuing 06 - und jetzt werden die profis gleich das genaue gegenteil behaupten, oder

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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 22:56:54    Titel:
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hm, hat der auch erzählt, es zähle zu 06,
lustig nur, dass davon seinerzeit bei den Verhandlungen noch nichts zu hören war...
(dafür hab ich damals einiges andere gehört, was nu selbstverständlich NIE gesagt wurde!)
Also, erste und absolut wichtigste Lektion im Arbeitsleben: es zählt nur (und zwar einzig und allein) das geschriebene Wort, Schwarz auf Weiß!
Ich hätte zwar nen Zeugen, für damalige Versprechen, aber dann müsste ich ja so wie Touarg 3 Monate Urlaub machen, nee, nee lass mal, das ist es mir noch nicht wert...

Frank

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VT - #13
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BeitragVerfasst am: 12.07.2006 23:16:46    Titel:
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Kaufmännisch für den Unternehmer wird es zu 2005 gerechnet, da die direkte Zurechenbarket auf die getätigte Leistung des Unternehmens in 2005 besteht.

Für den Arbeitnehmer ist der Betrag in 2006 fällig zur Versteuerung, da er in der Lohnsteuer zum 31.12.5 nicht mit berücksichtigt ist und im dem Fall auf der Karte von 2006 ausgewiesen wird.

So ist's jedenfalls bei uns...

Greggy

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Hirschauer
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006 08:55:41    Titel:
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Im Grunde genommen wurde es schon richtig von Zorro und landygreg geschrieben. Fasse das ganze nochmal zusammen:

Der Unternehmer* erstellt den Jahresabschluss erstmal nach Handelsrecht (später überleitung zum Steuerrecht). Im Handelsrecht wird ein 13.Gehalt/Prämie dem Jahr der Leistungserbringung zugewiesen, d.h. ein 13.Gehalt/Prämie wird (da ja noch nicht an die AN ausbezahlt) als ergebniswirksame Rückstellung in 2005 eingebucht. Im Folgejahr ist die Auszahlung des 13.Gehaltes/Prämie gegen die Rückstellung zu buchen (jetzt ergebnisneutral für den Arbeitgeber).

Der Arbeitnehmer (für ihn gilt kein Handelsrecht) muss die Versteuerung im Zeitpunkt des Zuflusses durchführen, bzw. die Lohnabteilung. Somit wird ein 13.Gehalt/Prämie für 2005 welches in 2006 ausbezahlt wird in dem Monat der Auszahlung die Lohnsteuer und die Sozialabgaben ermittelt und abgeführt. Somit taucht diese nachgeholte Zahlung für 2005 auf der Lohnsteuerkarte und dem Sozialversicherungsnachweis für das Jahr 2006 auf.

*im handelsrechtlichen Sinne.


Hoffe das obige ist soweit verständlich.

Winke Winke

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Der Hirschauer
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006 10:16:25    Titel:
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Hirschauer hat folgendes geschrieben:

Hoffe das obige ist soweit verständlich.


Es ist zumindest für meine derzeitigen Bedürfnisse verständlich genug.
Besten Dank an Alle für die Aufklärung. Winke Winke

Gruß Frank

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VT - #13
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