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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6977 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 12.07.2006 22:26:07 Titel: Jahresgehalt und Arbeitsrecht |
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aktuelle Frage,
13. Monatsgehalt / Prämienzahlung
soll für das Arbeitsjahr nach Jahresabschluss, spätestens aber zum 31.04. des Folgejahres gezahlt werden, Betrag ist variabel und hängt vom Jahresabschluss ab.
wird der Betrag kaufmännisch zum Jahresgehalt 2005 oder 06 gerechnet?
Hatte heute leider ne kleine "Unterhaltung" wo hierüber sehr unterschiedliche Auffassungen von mir und meinem Gegenüber ans Tageslicht kamen.
Gruß Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Die allwissende Müllhalde


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Kettig
| Fahrzeuge 1. Isuzu D-Max  2. KingQuad750  3. AGT 835 TS  |
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Verfasst am: 12.07.2006 22:29:31 Titel: |
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Das hatte ich letztes Jahr auch noch.....jetzt ist gestrischen  | _________________
OFFROADPARTS AND MORE-- Trailmaster Stützpunkt -- www.allradteile24.com |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.07.2006 22:33:18 Titel: |
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Hallo Frank,
das richtet sich meines Wissens nach dem Datum der Zahlung.
Ich habe damals meinen Chef "angemahnt", da er nicht zahlen
wollte, danach hat er gezahlt, ich hatte dann ein 1/4 Jahr frei und eine nette
Abfindung zum Durchstarten.
Gruß
andreas | |
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 Querdenker deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: München Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.07.2006 22:39:51 Titel: |
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in der regel ist liquiditätsfluß auch vorraussetzung für zurechnung zum jeweiligen jahr - d.h. eine 05er prämie in 06 gezahlt wird auch dem jahr 06 zugerrechnet, beim zahlenden wie beim empfangenden - es sei denn der zahlende hat im jahresabschluß 05 entsprechende rückstellungen gebildet, dann werden die zunächst aufgelöst - beim empfangenden bleibt es allerdings bei der zurechnuing 06 - und jetzt werden die profis gleich das genaue gegenteil behaupten, oder | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
there´s more to love than boy meets girl
vernunft darf niemals alles sein
drive or be driven |
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6977 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 12.07.2006 22:56:54 Titel: |
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hm, hat der auch erzählt, es zähle zu 06,
lustig nur, dass davon seinerzeit bei den Verhandlungen noch nichts zu hören war...
(dafür hab ich damals einiges andere gehört, was nu selbstverständlich NIE gesagt wurde!)
Also, erste und absolut wichtigste Lektion im Arbeitsleben: es zählt nur (und zwar einzig und allein) das geschriebene Wort, Schwarz auf Weiß!
Ich hätte zwar nen Zeugen, für damalige Versprechen, aber dann müsste ich ja so wie Touarg 3 Monate Urlaub machen, nee, nee lass mal, das ist es mir noch nicht wert...
Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Tulpenknicker


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: mittlen im Spargelland
| Fahrzeuge 1. A6 Allroad 2. A2 |
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Verfasst am: 12.07.2006 23:16:46 Titel: |
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Kaufmännisch für den Unternehmer wird es zu 2005 gerechnet, da die direkte Zurechenbarket auf die getätigte Leistung des Unternehmens in 2005 besteht.
Für den Arbeitnehmer ist der Betrag in 2006 fällig zur Versteuerung, da er in der Lohnsteuer zum 31.12.5 nicht mit berücksichtigt ist und im dem Fall auf der Karte von 2006 ausgewiesen wird.
So ist's jedenfalls bei uns...
Greggy | _________________ live's a journey not a destination |
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 Ma muse m´amuse


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Yucca Valley, CA Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep TJ Rubicon |
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Verfasst am: 13.07.2006 08:55:41 Titel: |
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Im Grunde genommen wurde es schon richtig von Zorro und landygreg geschrieben. Fasse das ganze nochmal zusammen:
Der Unternehmer* erstellt den Jahresabschluss erstmal nach Handelsrecht (später überleitung zum Steuerrecht). Im Handelsrecht wird ein 13.Gehalt/Prämie dem Jahr der Leistungserbringung zugewiesen, d.h. ein 13.Gehalt/Prämie wird (da ja noch nicht an die AN ausbezahlt) als ergebniswirksame Rückstellung in 2005 eingebucht. Im Folgejahr ist die Auszahlung des 13.Gehaltes/Prämie gegen die Rückstellung zu buchen (jetzt ergebnisneutral für den Arbeitgeber).
Der Arbeitnehmer (für ihn gilt kein Handelsrecht) muss die Versteuerung im Zeitpunkt des Zuflusses durchführen, bzw. die Lohnabteilung. Somit wird ein 13.Gehalt/Prämie für 2005 welches in 2006 ausbezahlt wird in dem Monat der Auszahlung die Lohnsteuer und die Sozialabgaben ermittelt und abgeführt. Somit taucht diese nachgeholte Zahlung für 2005 auf der Lohnsteuerkarte und dem Sozialversicherungsnachweis für das Jahr 2006 auf.
*im handelsrechtlichen Sinne.
Hoffe das obige ist soweit verständlich.
 | _________________ That’s quite enough!
Der Hirschauer |
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6977 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 13.07.2006 10:16:25 Titel: |
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Hirschauer hat folgendes geschrieben: |
Hoffe das obige ist soweit verständlich. |
Es ist zumindest für meine derzeitigen Bedürfnisse verständlich genug.
Besten Dank an Alle für die Aufklärung.
Gruß Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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