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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 16.07.2024 14:20:37    Titel:
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VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16. Kurzform: es gibt keinen Käuferschutz.

Wenn ich dann noch lese "der Lieferant hat vom abgestellten Paket ein Foto gemacht", heißt das für mich entweder

a) Du hast eine Abstellerlaubnis erteilt und damit wäre der Schaden ganz alleine Dein Problem
oder
b) er hat es ohne entsprechende Erlaubnis abgestellt und Deine Unterschrift gefälscht, dann ist der Spediteur Dein Ansprechpartner.

Aufgrund der Größe dürfte das Speditionsgut sein, dann dürfte sich in den AGB etwas finden was die Meldefrist von Transportschäden betrifft, die mutmaßlich auch schon verstrichen ist.

Geld über Paypal zurückholen halte ich bei der Konstellation für ne ganz dumme Idee....

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Bürohengst
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...und hat diesen Thread vor 463 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol Y61
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BeitragVerfasst am: 16.07.2024 16:35:20    Titel:
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Jein. Im ersten Urteil war das Problem der Versendungskauf. Es ist grds. Problem des Käufers, wenn die Sache unterwegs verlorengeht, wie in dem zu entscheidenden Fall. Das gilt aber nicht beim Verbrauchsgüterkauf.
Im zweiten Urteil geht es um Sachmängel der gelieferten Ware. Der Käufer muss keine Sachmängel akzeptieren, ob er nun über paypal bezahlt oder nicht. Eine Abstellgenehmigung heißt nun wirklich nicht, dass ich mangelhafte Ware akzeptiert habe. Vertrau mir Auch hier: Verbrauchsgüterkauf. Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache mangelfrei ist. Er wird nicht einmal beweisen können, dass er sie mangelfrei abgesandt hat.

Richtig ist allerdings, dass ich von ihm noch einen neuen Bumber verlangen muss (Nachlieferungsverlangen). Kann er so haben! Den Transportschaden habe ich am nächsten Werktag gemeldet, ist doch klar!

... und an den paybal- Bedingungen ist auch nichts rechtswidrig, denn Käufer und Verkäufer stimmen diesen Bedingungen bei Benutzung zu.

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Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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Bürohengst
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2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 20.08.2024 15:55:03    Titel:
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So, na super. Paypal hat den Käuferschutzantrag abgelehnt. Euro4x4parts hat gegenüber Paypal ziemlich wirre und falsche Stellungnahmen abgegeben. Ich kann nur vor dem Laden warnen. Wenn mit der Sendung etwas schief läuft, ist der Kunde schuld.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 20.08.2024 16:18:10    Titel:
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Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Wenn mit der Sendung etwas schief läuft, ist der Kunde schuld.


Das ist verallgemeinert.

Und nochmal die ganz gezielte Nachfrage von mir, weil Du dieser im letzten Beitrag ausgewichen bist: hast Du der Spedition eine Abstellgenehmigung für die Sendung erteilt?

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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 21.08.2024 15:27:04    Titel:
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Klar, ich nehm alles zurück - super Laden! Hau mich, ich bin der Frühling Mir egal, was du zu wissen meinst. Kannst gern da bestellen, meinen Segen hast du! Ich brauche deine hämischen Kommentare auch nicht. Dass es nicht mein bestes Geschäft war, weiß ich selbst.

Ich bin gar nichts ausgewichen. Ja, habe ich erteilt, nachdem die Spedition zum vereinbarten Termin nicht erschienen ist und ich bereits einen Tag Verdienstausfall deswegen hatte. Wo soll das Problem sein? Wie ich bereits darlegte, muss grds. der Verkäufer nachweisen, dass die Sache in ordnungsgemäßem Zustand abgeschickt hat. Aber das sind Spitzfindigkeiten:

Hier mal einige Ausreden von denen:
"Schick uns Fotos vom Schaden" Getan.
"Schick uns Fotos von der Palette!" Welche Palette?
"Schick uns Fotos vom Karton!" Witzig, den musste ich ja öffnen, um das Elend zu betrachten. Ging nicht zerstörungsfrei, da von allen Seiten mit massiven Klammern zugetackert.
"Schick uns mehr Fotos vom Schaden!" ... Alter ... Komm nur, Freundchen!
"Du hast das Paket bewegt! (Sic!)" Foto vom Öffnen des Paketes war nicht an derselben Stelle gemacht, an der das Paket abgelegt worden ist. Ja, sorry, das Paket lag quer vor dem Garagentor und musste da weg.
"Die Versicherung des Spediteurs hat die Haftung abgelehnt." Ja, weil der Spediteur gelogen bzw. verschwiegen hat, dass ihm etwas Schweres quer über das Pakte gefallen ist. Was geht mich deren Versicherung an!?
Sinngemäß: "Wir haften für nix, verklag uns doch."
Gegenüber paypal dann: "Er hat es schon angebaut, jetzt können wir es leider nicht zurücknehmen." Angebaut ja, nachdem ihr die Haftung abgelehnt habt. Außerdem: wie hätte ich sonst die schlechte Passgenauigkeit rügen können?!
"Wir haben uns so bemüht, es ihm recht zu machen." (Sic!) Ok, da war ich dann aber nicht dabei ... Vertrau mir
"Schick uns deine VIN!" (wegen der eigenartigen Passgenauigkeit) Getan.
"Schick uns deine VIN!" Getan.
Gegenüber paypal: "Er hat uns die VIN nicht geschickt, da können wir jetzt auch nichts machen." Nochmal VIN über paypal geschickt. Keine Reaktion.

Paypal wollte dann ein Gutachten Hau mich, ich bin der Frühling Hätte wohl mehr gekostet als die ganze Stoßstange. Solchen Käuferschutz kann man vergessen.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Paypal bei ausländischen Shops eine gewisse Sicherheit bietet. Jedenfalls im Gewährleistungsfall stimmt das nicht. Was passiert, wenn die Ware gar nicht ankommt, weiß ich nicht. Des Weiteren bin ich davon ausgegangen, bei einem westeuropäischen Shop auf der sicheren Seite zu sein. Sind aber auch nicht besser, als die Jungs aus Tschechien mit dem deutschen Support-Shop.

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BeitragVerfasst am: 21.08.2024 16:16:56    Titel:
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Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Ja, habe ich erteilt...


Hab ich mir gedacht. Und damit sind Beschädigungen ganz alleine Dein Problem.

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BeitragVerfasst am: 21.08.2024 16:27:34    Titel:
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Damit wären wir endgültig bei Nein! Doch! Nein! Doch! Oooh ... angekommen. Blumen für Dich Knuddel

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BeitragVerfasst am: 21.08.2024 16:36:12    Titel:
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Lies halt die AGBs des Spediteurs. Da kannst Du meine Beiträge negativ bewerten wie Du willst, das ändert nix dran.

JA, die Beule ist Mist.
JA, deren Kundenservice ist unterirdisch, wenn Deine Schilderung stimmt.

Aber pack Dir an die eigene Nase, mach nix mehr mit Abstellgenehmigung und kontrollier die Ware beim nächsten Mal im Beisein des Spediteurs.

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PeterM
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BeitragVerfasst am: 22.08.2024 15:33:21    Titel:
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Paypal holt in dem selbstgestrickten "Schlichtungsverfahren" Stellungnahmen unter beibringung von Beweismitteln mit ganz kurzer Frist ein - kann ins Auge gehen und war wohl hier der Fall. Die Abstellgenehmigung macht's nicht leichter, ob Du das jetzt hören willst oder nicht.
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BeitragVerfasst am: 11.11.2024 13:51:15    Titel:
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Dass es auch anders geht, zeigt ASFIR selbst:
Ich habe direkt bei ASFIR den UFS für die Lenkung bestellt. Beim Anbauen stellte sich heraus, dass trotz des extra dafür im UFS befindlichen Loches der vordere Bergungshaken entfernt werden muss Unsicher . Außerdem ließ sich zu meiner großen Enttäuschung der UFS nicht mit dem ASFIR Bumper verbinden Wut . Ansonsten ist der UFS schon geil: zwei massive Winkeleisen versprechen, auch bei Aufsetzern nicht zu verbiegen Vertrau mir . Kein Vergleich mit dem Teil von unterfahrschutz.eu. ASFIR ist auch fast doppelt so schwer.

Jedenfalls habe ich dann mal die beiden Versionen von dem UFS im ASFIR Webshop verglichen und kam zu dem Ergebnis, dass evtl. die Baujahre (bis 2004, ab 2005) vertauscht worden sein könnten Ohhh.... . Ist aber nur eine Vermutung. Habe ASIR damit konfrontiert Der Oberlehrer spricht, also zuhören! . Auskunft: das mit dem Haken könne eigentlich nicht sein und der UFS sei für die Originalstoßstange designed, die Verbindung von UFS mit Winch-Bumper nicht vorgesehen traurig . Aaaber, .... im Interesse der Kundenzufriedenheit würde man entweder das Teil zurücknehmen oder mir 50 % des Kaufpreises erstatten. So stelle ich mir das vor.

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