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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 04.11.2024 08:19:53 Titel: |
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Wir hatte vor ein paar Monaten ein Kurzzeitkennzeichen geholt, nur, um zum TÜV zu fahren. War kein Problem (Niedersachsen). | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 04.11.2024 08:49:15 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | ...Wie willst du sonst ein abgemeldetes KFZ zur HU bekommen? |
Servus,
die Verfahrensweise kann je nach Zulassungsstelle variieren.
Wie es ablaufen kann, mußt du bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle erfragen.
Gabs hier zu dem Thema nicht letztes Jahr schon mal einen sehr ausführlichen Faden? | _________________ Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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Werner |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2019 Wohnort: Solingen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 245 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 1995 BMW 320i 2. 2000 Harley Davidson Dyna TC88 3. 1992 Jeep Chrokee XJ Limited HO |
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Verfasst am: 04.11.2024 10:15:41 Titel: |
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Vielen Dank. Ich versuche das Thema zu finden und telefoniere mit der Zulassungsstelle. Bin gespannt wie kompetent die dabei sind. | _________________ Wenn wir sterben sollen wir in Frieden ruhen,
aber warum können wir nicht in Frieden leben? |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender TD5 110SW 2. Audi Q7 V8 mit 4,2l Diesel 3. Mercedes T1 Bremer 4. Unimog U1300L |
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Verfasst am: 04.11.2024 18:25:34 Titel: |
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Also mal ganz ehrlich. Fahr doch einfach mit dem abgelaufenen TÜV zu HU und gut ist. Solltest Du im Lotto gewinnen und dich die Rennleitung anhalten, dann kostet das glaube ich 30€. Kann mich da aber auch täuschen. Wie wahrscheinlich es ist das sie dich anhalten, kannst nur Du selbst wissen. Bei uns würde ich mir da null Kopf machen. Fahre immer mit abgelaufenem TÜV zur HU. Kostet ein paar Kröten mehr, da abgelaufen, aber das ist zu vernachlässigen. | _________________ http://www.onelifeliveit.world |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Mitte 2024 Wohnort: 72555 Status: Verschollen
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Verfasst am: 04.11.2024 18:47:46 Titel: |
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Der Thomas hat folgendes geschrieben: | Also mal ganz ehrlich. Fahr doch einfach mit dem abgelaufenen TÜV zu HU und gut ist. Solltest Du im Lotto gewinnen und dich die Rennleitung anhalten, dann kostet das glaube ich 30€. Kann mich da aber auch täuschen. Wie wahrscheinlich es ist das sie dich anhalten, kannst nur Du selbst wissen. Bei uns würde ich mir da null Kopf machen. Fahre immer mit abgelaufenem TÜV zur HU. Kostet ein paar Kröten mehr, da abgelaufen, aber das ist zu vernachlässigen. |
Das Ding wird nicht mal ne Zulassung haben. Kost das etwas mehr | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender TD5 110SW 2. Audi Q7 V8 mit 4,2l Diesel 3. Mercedes T1 Bremer 4. Unimog U1300L |
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Verfasst am: 04.11.2024 19:31:08 Titel: |
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sowas hat folgendes geschrieben: | Der Thomas hat folgendes geschrieben: | Also mal ganz ehrlich. Fahr doch einfach mit dem abgelaufenen TÜV zu HU und gut ist. Solltest Du im Lotto gewinnen und dich die Rennleitung anhalten, dann kostet das glaube ich 30€. Kann mich da aber auch täuschen. Wie wahrscheinlich es ist das sie dich anhalten, kannst nur Du selbst wissen. Bei uns würde ich mir da null Kopf machen. Fahre immer mit abgelaufenem TÜV zur HU. Kostet ein paar Kröten mehr, da abgelaufen, aber das ist zu vernachlässigen. |
Das Ding wird nicht mal ne Zulassung haben. Kost das etwas mehr |
Das stand da aber nicht dabei. Das wäre natürlich was anderes  | _________________ http://www.onelifeliveit.world |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 04.11.2024 19:54:21 Titel: |
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Ein Kurzzeitkennzeichen für ein zugelassenes Auto....? | |
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Verfasst am: 04.11.2024 22:23:03 Titel: |
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für ein zugelassenes Fahrzeug braucht und gibts auch kein Kurzzeitkennzeichen, einfach mal DENKEN und dann erst schreiben | |
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 06.11.2024 08:39:28 Titel: |
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Paragraf 10, Absatz 4 der Fahrzeugverordnung
EVB von der Versicherung holen... alte Kennzeichen, die nicht vergeben sind oder Nummer reservieren lassen und neue Kennzeichen pressen lassen
dann auf direktem Weg zur HU, Werkstatt für HU-relevante Reparaturen oder zur Zulassungsstelle...
Trailer ist nicht notwendig, aber der Versicherungsschutz muss das beinhalten | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 06.11.2024 09:42:00 Titel: |
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@ jeepgärtner
Genau das, mit Hinweis auf oben genannten §, haben wir vor ein paar Monaten machen wollen.
Antwort von der Zulassungsstelle: Geht nicht, machen wir nicht, Sie müssen ein Kurzzeitkennzeichen haben. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LR130 CC 300Tdi 2. PZJ75 3. LJ70 4. LR90 300Tdi |
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Verfasst am: 06.11.2024 10:57:05 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | @ jeepgärtner
Genau das, mit Hinweis auf oben genannten §, haben wir vor ein paar Monaten machen wollen.
Antwort von der Zulassungsstelle: Geht nicht, machen wir nicht, Sie müssen ein Kurzzeitkennzeichen haben. |
Damit setzt sich die Zulassungsstelle schlicht und ergreifend über geltendes Recht hinweg. Relevanten Gesetzestext ausdrucken > dem Mitarbeiter vor die Nase halten > Amtsleiter verlangen > Dienstaufsichtsbeschwerde androhen.
Oder, wenn konfliktscheu, Wunschkennzeichen reservieren (damit ist klar, dass die Nummer frei ist) und herstellen lassen, EVB mit Vermerk bzgl. §10 FZV, Absatz 4 besorgen und einfach fahren - es ist ja eindeutig zulässig, warum sollte ich die Zulassungsstelle damit belästigen? | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 06.11.2024 11:32:40 Titel: |
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kat i hat folgendes geschrieben: |
Oder, wenn konfliktscheu, Wunschkennzeichen reservieren (damit ist klar, dass die Nummer frei ist) und herstellen lassen, EVB mit Vermerk bzgl. §10 FZV, Absatz 4 besorgen und einfach fahren - es ist ja eindeutig zulässig, warum sollte ich die Zulassungsstelle damit belästigen? |
Sehr gut! Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 10.11.2024 09:12:53 Titel: |
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Vorabzuteilung haben wir doch kürzlich erst hier diskutiert, das macht tatsächlich nicht jede Zulassungsstelle.
Und nein, online reservieren ist keine Vorabzuteilung. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 10.11.2024 10:33:48 Titel: |
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Gilt mein Kennzeichen denn als zugeteilt, wenn ich damit schon zugelassen gefahren bin und das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet habe? | |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Mitte 2024 Wohnort: 72555 Status: Verschollen
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Verfasst am: 10.11.2024 10:49:38 Titel: |
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben: | Paragraf 10, Absatz 4 der Fahrzeugverordnung
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Für diejenigen die mit Ihrem Wissen bei der Zulassungsstelle auftrumpfen wollen sollten da noch mal recherchieren
es gibt keine Fahrzeugverordnung, vielleicht ist die Fahrzeugzulassungsverordnung gemeint FZV
§10 der FZV hat keinen 4. Absatz | |
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