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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 10.11.2024 15:24:16    Titel:
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sowas hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
Paragraf 10, Absatz 4 der Fahrzeugverordnung



Für diejenigen die mit Ihrem Wissen bei der Zulassungsstelle auftrumpfen wollen sollten da noch mal recherchieren

es gibt keine Fahrzeugverordnung, vielleicht ist die Fahrzeugzulassungsverordnung gemeint FZV

§10 der FZV hat keinen 4. Absatz


Asche auf mein Haupt , schlecht recherchiert und die Paragrafen nur im Internet kopiert an einer Stelle, die ich für Vertrauenswürdig hielt: Check24 und Verivox ... beide mit den selben falschen Paragrafen.

FZV Abschnitt 4, ich muss allerdings zugeben, das es da nicht so einfach beschrieben ist, wie es mir noch vor vier Wochen auch beim TÜV beschrieben wurde.
Keine Ahnung ob/wann sich da was geändert hat. Hier der Link zum Gesetz ...

gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html#BJNR0C70B0023BJNG000900000

Grüße
Martin
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 10.11.2024 17:30:18    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

FZV Abschnitt 4,


Wäre es zuviel verlangt,den Paragraphen zu benennen?

_________________
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 11.11.2024 04:55:07    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

FZV Abschnitt 4,


Wäre es zuviel verlangt,den Paragraphen zu benennen?


ja, weil es aus keinem der Paragrafen dort für mich eindeutig hervor geht, wie ich ja oben schon schrieb und ich kein Anwalt bin.

Ich lese das aus §42 Absatz 7, man will Kurzzeitkennzeichen, bekommt aber keine, weil keine HU... dann darf man.

Genug Halbwissen und Meinung von mir.

Grüße
Martin
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kat i
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BeitragVerfasst am: 11.11.2024 09:34:33    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

FZV Abschnitt 4,


Wäre es zuviel verlangt,den Paragraphen zu benennen?


Ich habe mich in meinem Post vertippt: Es ist §12 Absatz 4:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 13.11.2024 04:41:54    Titel:
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Was man ich mich da frage:

Wer sonst sollte wissen wo das steht und was man darf, wenn nicht die Zulassungsstelle. Müsste einem diese Stelle nicht auf Anfrage die richtigen Paragrafen zur Hand geben?
An dieser Stelle und unter dieser Überschrift hätte ich das nicht erwartet.

Grüße
Martin
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sowas
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BeitragVerfasst am: 13.11.2024 08:25:39    Titel:
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Nach meinen Textverständniss geht da kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung vorab hervor, man darf das nicht automatisch. Deshalb bin ich der Meinung die Zulassungsstelle muss nicht darauhinweisen.
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kat i
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BeitragVerfasst am: 13.11.2024 09:21:47    Titel:
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sowas hat folgendes geschrieben:
Nach meinen Textverständniss geht da kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung vorab hervor, man darf das nicht automatisch. Deshalb bin ich der Meinung die Zulassungsstelle muss nicht darauhinweisen.


Damit sind wir beim Thema "Kundenfreundlichkeit". Mein Verständnis ist: Solange eine Behörde mich als Bittsteller und nicht als Kunden behandelt, spiele ich Hardball. Mit anderen Worten: Wenn mir die Behörde blöd kommt, tue ich das auch. In der Rückschau war ich damit durchgängig erfolgreich. Mir ist es egal, ob mich das Personal hinter der Theke der Zulassung mag oder nicht.

Das Finanzamt ist (als typische Behörde) z.B. verpflichtet, Deine Steuererklärung zu deinen Gunsten zu prüfen und evtl. zu korrigieren. Die Zulassungsstelle hingegen versucht, mich mit zusätzlichen Kosten (Kurzzeitkennzeichen) zu belasten. Das muss niemand hinnehmen, denn es ist die Entscheidung der Behörde und keine gesetzliche Vorschrift.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 13.11.2024 13:00:11    Titel:
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Kunde ist auch schon falsch. Ein Kunde kann, wenn er unzufrieden ist, zum Mitbewerber gehen.

Aus meiner Sicht sind die Behörden dazu da, der Bevölkerung zu dienen.

Warum sollten wir sie sonst bezahlen?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 13.11.2024 21:20:11    Titel:
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kat i hat folgendes geschrieben:


Das Finanzamt ist (als typische Behörde) z.B. verpflichtet, Deine Steuererklärung zu deinen Gunsten zu prüfen und evtl. zu korrigieren.


Den Eindruck habe ich aber ganz und garnicht.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 14.11.2024 09:35:12    Titel:
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kat i hat folgendes geschrieben:

Das Finanzamt ist (als typische Behörde) z.B. verpflichtet, Deine Steuererklärung zu deinen Gunsten zu prüfen und evtl. zu korrigieren.


rotfl

Mir haben sie mal bei einer Vorauszahlung den 4-fachen Betrag "in Rechnung gestellt" - um mich zur "freiwilligen" Lieferung der gewünschten Zahlen zu bewegen (telefonische Auskunft).

Ist illegal, aber man hat keine Chance, sich zu wehren.
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kat i
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BeitragVerfasst am: 14.11.2024 09:37:15    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
kat i hat folgendes geschrieben:


Das Finanzamt ist (als typische Behörde) z.B. verpflichtet, Deine Steuererklärung zu deinen Gunsten zu prüfen und evtl. zu korrigieren.


Den Eindruck habe ich aber ganz und garnicht.


...so gut verstecken die das! Manchmal muss man es ihnen sagen Smile
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sowas
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BeitragVerfasst am: 14.11.2024 16:46:48    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
kat i hat folgendes geschrieben:


Das Finanzamt ist (als typische Behörde) z.B. verpflichtet, Deine Steuererklärung zu deinen Gunsten zu prüfen und evtl. zu korrigieren.


Den Eindruck habe ich aber ganz und garnicht.


Mal an § 85 AO erinnern
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Liebling
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Mit dabei seit Anfang 2016
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BeitragVerfasst am: 14.11.2024 19:34:44    Titel:
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Die interessieren sich nicht für Gesetze. Die machen, was ihnen von oben gesagt wird.
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