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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.12.2024 21:39:26    Titel:
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Robert Stückle hat folgendes geschrieben:

Ich lasse es auf ein Verfahren ankommen.


In Italien?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 19.12.2024 11:05:35    Titel:
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Verstehe ich es richtig; Ob der Gütertransport privat oder gewerblich ist spielt keine Rolle....?

Ob ich tatsächlich Güter transportiere ist auch egal....? Entscheidend ist, ob die technische Voraussetzung für einen Gütertransport besteht....?

Demnach müsste bei einem WoMo bis 7,49 t ein "Fahrtenscheiber" installiert werden, wenn das WoMo eine AHK hat....?
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Sleepwalker
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BeitragVerfasst am: 19.12.2024 15:15:03    Titel:
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Ja, so wird es hier von einer "offiziellen" Stellen beschrieben Hau mich, ich bin der Frühling

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Gruß Marcel

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 19.12.2024 16:27:55    Titel:
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Sleepwalker hat folgendes geschrieben:
Ja, so wird es hier von einer "offiziellen" Stellen beschrieben Hau mich, ich bin der Frühling

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bei dem beitrag geht es um gespanne ÃœBER 7,49t !
wenn das zugfahrzeug 5t wiegt und der trailer 2t ist
das zuggesamtgewicht unter 7,49t und damit grift die
regelung nicht...............
in seinem vorgetragen text steht auch nichts anderes drinn.
dennnurdie tatsache das ich eine AHK montiert habe setzt
nicht vorraus das ich auch einen anhänger fahre.sie kann
auch,wie beschrieben,zum transport eines fahrradträgers
dienen................

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PeterM
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BeitragVerfasst am: 20.12.2024 16:07:38    Titel:
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Die 7,5t Grenze steht aber nirgendwo.. also WoMo = SonderKfz, von mir aus M1 unabhängig vom HzGG. Und wenn irgendwer wegen des nicht beladenen Anhängers N2 argumentieren will, wären wir bei 3,5t (oder bei N3 bei 12t)

Jetzt noch Cola und Popcorn und der Abend ist gerettet ;)

Grüsse
Peter
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