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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2022 Wohnort: Überalll in Westeuropa Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Commander 3.0 CRD Limited 2. Mercedes Vito 115 CDI 4x4 von Iglhaut |
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Verfasst am: 21.10.2026 10:48:10 Titel: |
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| Kini hat folgendes geschrieben: | | Mir hat der GTÜ Mensch meines Vertrauens mal erklärt, daß die durchaus auch nach-überprüft werden. Also, daß einer kommt, der nachschaut, ob die sauber geprüft haben. |
Ich verlange doch nicht, dass er Mängel übersieht. Zum Beispiel war früher eine
defekte Kennzeichenleuchte nur ein geringer Mangel und man bestand trotzdem die HU.
Heute ist es, schwachsinnigerweise, plötzlich ein schwerer Mangel
und man bekommt keine Plakette. Wegen einer defekten Kennzeichenleuchte.
Bei so etwas erwarte ich aber schon von meinem Stamm-Prüfer, das er uns glaubt,
dass wir das noch reparieren, bevor wir das Auto dem Kunden übergeben
und die Plakette trotzdem aufs Schild klebt. | _________________ Ab Schwierigkeitsgrad 2/3 fängt der Spaß erst an. |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. FIAT SEICENTO 2. E-BIKE |
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Verfasst am: 21.10.2026 11:29:12 Titel: |
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gelöscht | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich 
Zuletzt bearbeitet von am 21.10.2026 11:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. FIAT SEICENTO 2. E-BIKE |
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Verfasst am: 21.10.2026 11:30:23 Titel: |
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solange beanstandungen gerechtfertigt sind ist mir völlig
egal da ob da GTÜ.KÜS oder der TÜV prüft es muss sinn machen
und gerechtfertigt sein.
ich lasse in einer werkstatt prüfen in der es eine absprache gibt :
mehr als 5 sicherheitsrelevante beanstandungen und es wird
kostenfrei abgebrochen ! | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2023 Wohnort: Landkreis H Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 89 Chevy Blazer K5, 67 Pontiac Lemans, 88 MB 230 CE, 99 VW T4 |
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Verfasst am: 21.10.2026 11:46:00 Titel: |
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| Camper510 hat folgendes geschrieben: | | Kini hat folgendes geschrieben: | | Mir hat der GTÜ Mensch meines Vertrauens mal erklärt, daß die durchaus auch nach-überprüft werden. Also, daß einer kommt, der nachschaut, ob die sauber geprüft haben. |
Ich verlange doch nicht, dass er Mängel übersieht. Zum Beispiel war früher eine
defekte Kennzeichenleuchte nur ein geringer Mangel und man bestand trotzdem die HU.
Heute ist es, schwachsinnigerweise, plötzlich ein schwerer Mangel
und man bekommt keine Plakette. Wegen einer defekten Kennzeichenleuchte.
Bei so etwas erwarte ich aber schon von meinem Stamm-Prüfer, das er uns glaubt,
dass wir das noch reparieren, bevor wir das Auto dem Kunden übergeben
und die Plakette trotzdem aufs Schild klebt. |
Genau das. Ich will ja auch nicht mit allem durchkommen, es geht dabei letztendlich um meine und die Sicherheit anderer, da macht man keine Experimente. Aber es ist schon ein Unterschied in der Behandlung, ob man alles korinthenkackermäßig bemängelt oder vertretbare Dinge auch mal nur als Hinweis deklariert, sofern man dem Kunden vertraut, dass er sich umgehend darum kümmert.
Das ist mit Augenmaß gemeint, nicht dass man die Brille mit Scheinen zuklebt.
Und auch ich habe solche und solche schon bei allen Prüforganisationen erlebt. Dann suche ich mir eben den, der mich auf Augenhöhe behandelt und mit dem ich vernünftig klarkomme. | _________________ Gruß Xlspecial |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 73 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 21.10.2026 12:42:08 Titel: |
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Da sind wir uns wohl grundsätzlich alle einig.
Wegen dieser Korinthenkackerei war ich ja von der örtlichen TÜV-Nord-Station geflüchtet (andere übrigens auch. Da ist es jetzt immer leer).
Bei der GTÜ war ich gelandet, weil die die günstigsten waren. Ist natürlich nur günstiger, wenn sie keinen Blödsinn beanstanden.
Also demnächst zur DEKRA.
"Den, der einen auf Augenhöhe behandelt".....weiß man ja vorher nicht, wer gerade Dienst hat. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 73 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 21.10.2026 12:45:29 Titel: |
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Bzgl. Kleinigkeiten wie Kennzeichenleuchte:
Mir hat ein Prüfer erzählt, dass das vom Gesetzgeber kommt. Der Grund sei demnach, dass viele Leute die geringfügigen Mängel gar nicht behoben haben.
Das hat man bemerkt, als man HU-Berichte verglichen hat. Geringfügige Mängel sollen demnach auch 2 Jahre später noch unverändert bestanden haben. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 21.10.2026 13:37:36 Titel: |
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Servus,
eine defekte Kennzeichenleuchte kann geringer oder erheblicher Mangel sein. Wie schon erwähnt hat das der Gesetzgeber festgelegt.
Eine von zwei defekt ist ein geringer Mangel.
Eine von einer defekt ist ein erheblicher Mangel. | _________________ Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2022 Wohnort: Überalll in Westeuropa Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Commander 3.0 CRD Limited 2. Mercedes Vito 115 CDI 4x4 von Iglhaut |
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Verfasst am: 21.10.2026 15:23:21 Titel: |
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| Liebling hat folgendes geschrieben: |
Mir hat ein Prüfer erzählt, dass das vom Gesetzgeber kommt.. |
Und die machen natürlich alles richtig. Nee leider nicht. Die schießen immer übers Ziel hinaus.
| Liebling hat folgendes geschrieben: |
Der Grund sei demnach, dass viele Leute die geringfügigen Mängel gar nicht behoben haben.
Das hat man bemerkt, als man HU-Berichte verglichen hat. Geringfügige Mängel sollen demnach auch 2 Jahre später noch unverändert bestanden haben. |
Nach dieser Logik sollten überhaupt keine geringfügigen Mängel mehr erlaubt sein.
Andererseits, wozu muss das Kennzeichen überhaupt beleuchtet sein?
Und wieso nur das hintere und nicht auch das vordere?
Mit Verkehrssicherheit hat das ja nichts zu tun.
Also wieso kann eine komplett defekte Kennzeichenleuchte ein erheblicher Mangel sein
und somit das Erteilen der Plakette verhindern, wenn doch die Kennzeichenleuchte
überhaupt nichts zur Verkehrssicherheit beiträgt. | _________________ Ab Schwierigkeitsgrad 2/3 fängt der Spaß erst an. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 73 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 21.10.2026 17:56:01 Titel: |
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Ich könnte hier diverse bei mir als erheblich bemängelte Sachen auflisten, die nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben.
Teilweise bin ich für meine TÜV-Nord-Mängellisten (zu Recht) schon ausgelacht worden.
Nützt aber nix, solange es bei alternativen Prüforganisationen nicht besser ist und man gezwungen wird, diese "Dienste" zu beanspruchen. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Walsrode Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Patrol K260 SD33T 2. Suzuki Hayabusa 3. Mercedes CLK 320 4. BMW E46 5. Triumph Tiger T400 |
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Verfasst am: 21.10.2026 20:15:30 Titel: |
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| XLSpecial hat folgendes geschrieben: | Da lob ich mir die kleine GTÜ Station bei uns. Da sind die beiden AAS auch die Besitzer und die haben ein ernsthaftes Interesse daran, dass der Kunde auch Kunde bleibt.
Daraus ergibt sich, dass die mit Augenmaß an die Sache herangehen und so einen Firlefanz nicht veranstalten.
Ich kann mich jedenfalls nicht beschweren über die Art, wie man dort als Kunde behandelt wird.
So einen Kasperkram würde ich auch nicht mitmachen, da wäre ich sofort weg und die Prüfstation hätte 5 Fahrzeuge weniger im Kundenstamm. |
Ich vermute es sind dieselben die ich meine.........war heute vor Ort und ja, sind sehr nett und echt zuvorkommend aber.....Schweißen an einem Leiterrahmen ist nicht verboten, das ist fachlich Unfug so etwas zu behaupten aber Diskutieren überflüssig weil ändert nix, schweißen muss ich an mindestens 2 Stellen, brauchte aber nix bezahlen und genau das ist top weil unnütz Geld aus der Tasche leiern können viele Organisationen sehr gut.
Der Rahmen darf geschweißt werden und zwar nur korrekt und nachvollziehbar bei Prüfung. Metallbleche sind in Trapez oder/und V-Form einzuschweißen, es geht aber auch eine grundsätzlich unregelmäßige Form gemischt aus V- und Trapezformen, wichtig dabei, nicht einfach nur rechteckig oder quadratische Bleche so einschweißen und auch nicht einfach nur "übers Rostloch" das Blech draufschweißen wobei das grundsätzlich kein Problem ist, hält nur nicht besonders lang weil es darunter in der Regel weiterrostet. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2023 Wohnort: Landkreis H Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 89 Chevy Blazer K5, 67 Pontiac Lemans, 88 MB 230 CE, 99 VW T4 |
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Verfasst am: 22.10.2026 11:39:20 Titel: |
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| Camper510 hat folgendes geschrieben: |
Andererseits, wozu muss das Kennzeichen überhaupt beleuchtet sein?
Und wieso nur das hintere und nicht auch das vordere?
Mit Verkehrssicherheit hat das ja nichts zu tun.
Also wieso kann eine komplett defekte Kennzeichenleuchte ein erheblicher Mangel sein
und somit das Erteilen der Plakette verhindern, wenn doch die Kennzeichenleuchte
überhaupt nichts zur Verkehrssicherheit beiträgt. |
Die Idee war ja, dass man das Kennzeichen im Dunkeln lesen kann, falls man mal einen Unfall hat und der andere abhaut.
Wenn diese Theorie denn sinnvoll verfolgt worden wäre, in dem man die Beleuchtung so vorgeschrieben hätte, dass man die Kennzeichen auch vollständig gleichmäßg ausleuchtet, könnte man das ja alles noch nachvollziehen. Aber ein Kennzciehn lang mit einer funzeligen Leuchte mittig oder am Anhänger mit zwei Leuchten in gefühlt 3 Meter Abstand zum Kennzeichenrand... Das ist einfach nur lächerlich. Und dann als Gesetzgeber erstmal nen riesen Aufstand machen, wenn einer kommt und die perfekte Lösung in Form von selbstleuchtenden Kennzeichen präsentiert.
Komplett affig das Ganze.
@K260: Keine ahnung ob wir die Gelcihen meinen, fährst du 50km in die Wedemark für die HU? | _________________ Gruß Xlspecial |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Walsrode Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Patrol K260 SD33T 2. Suzuki Hayabusa 3. Mercedes CLK 320 4. BMW E46 5. Triumph Tiger T400 |
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Verfasst am: 22.10.2026 12:07:47 Titel: |
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Nein, dann meinen wir nicht die Gleichen zwei, bei uns gibt es aber auch so eine kleine GTÜ Prüfstelle mit zwei sehr netten Prüfern da hätte es ja sein können.......so nach dem Motto die Welt ist klein, wirst bei mir als mit "50km von meinem Wohnort" angezeigt
Nebenbei, ich bekam mal die Info, es würde der Rennleitung helfen schon von weiter weg und bei fehlender sonstiger Beleuchtung ein Kennzeichen zu erkennen.
Die Frage, warum hinten und nicht auch vorn, ist ersteinmal berechtigt aber es würde am Ende ein zusätzliches Frontlicht bedeuten und früher gab es da wohl andere Vorschriften die sowas nicht wollten. Heutzutage gibt es ja alles mögliche von vorn mit Beleuchtung.............. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2022 Wohnort: Überalll in Westeuropa Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Commander 3.0 CRD Limited 2. Mercedes Vito 115 CDI 4x4 von Iglhaut |
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Verfasst am: 22.10.2026 13:58:06 Titel: |
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| hat folgendes geschrieben: |
..ich bekam mal die Info, es würde der Rennleitung helfen schon von weiter weg und bei fehlender sonstiger Beleuchtung ein Kennzeichen zu erkennen. |
Dient also nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur der Strafverfolgung. Ist in meinen Augen also doch kein erheblicher Mangel.
Da müsste der Prüfer wohl eher den Führerschein und/oder den Personalausweis verlangen. | _________________ Ab Schwierigkeitsgrad 2/3 fängt der Spaß erst an. |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2018 Wohnort: Westerwald Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Subaru Outback H6 2. EX30 AWD 3. XTZ750 4. leider nicht mehr Terrano... 5. dafür wieder Samurai |
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Verfasst am: 22.10.2026 14:24:39 Titel: |
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Die "Verkehrssicherheit" definieren wir leider (oder zum Glück) nicht nach Gusto und nach unserem Sicherheitsempfinden, sondern es ist ein klar definierter Begriff. Die technischen Anforderungen, die zur Verkehrssicherheit erfüllt sein müssen, sind fest verschriftlicht. Und das wahrscheinlich unverändert seit anno Pief. Kann man gut oder sch... finden, ist aber festgelegte Grundlage für die Prüfer bei der HU.
Nichtsdestotrotz ist dort eine funktionierende Kennzeichenbeleuchtung festgesetzt. Das ist mit einer einzelnen Leuchte bei Defekt nicht mehr gegeben -> erheblicher Mangel.
Mit einer defekten bei insgesamt Zwei Leuchten ist die Redundanz nicht mehr gegeben -> kein erheblicher Mangel, zu deutsch: Kannst so weiterfahren, muss aber zeitnah behoben werden.
Was genau ist daran schwer zu verstehen?
Das muss dem monkischen Rebellen nicht in den Kram passen.
Oder anders betrachtet, wer's braucht: Seid doch froh, dass Euch damit die Chance gegeben wird, Euren inneren Rebellen auszuleben, ohne mehr als eine Verwarnung zu riskieren! | _________________ Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren...
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Walter Röhrl
In D: §3 StVO, Absatz 2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2022 Wohnort: Überalll in Westeuropa Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Commander 3.0 CRD Limited 2. Mercedes Vito 115 CDI 4x4 von Iglhaut |
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Verfasst am: 22.10.2026 15:24:45 Titel: |
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| Sammy2802 hat folgendes geschrieben: | | Die "Verkehrssicherheit" definieren wir leider (oder zum Glück) nicht nach Gusto und nach unserem Sicherheitsempfinden, sondern es ist ein klar definierter Begriff. Die technischen Anforderungen, die zur Verkehrssicherheit erfüllt sein müssen, sind fest verschriftlicht. |
Nee, nur weil sie zum Prüfumfang der HU gehört, heißt das nicht, dass das die Verkehrssicherheit gefährdet.
| Sammy2802 hat folgendes geschrieben: |
Die technischen Anforderungen, die zur Verkehrssicherheit erfüllt sein müssen, sind fest verschriftlicht. Und das wahrscheinlich unverändert seit anno Pief. |
Nee früher war sogar der komplette Ausfall der Kennzeichenleuchte nur ein geringfügiger Mangel und es gab die Plakette.
| Sammy2802 hat folgendes geschrieben: |
Nichtsdestotrotz ist dort eine funktionierende Kennzeichenbeleuchtung festgesetzt.
Das ist mit einer einzelnen Leuchte bei Defekt nicht mehr gegeben -> erheblicher Mangel.
Mit einer defekten bei insgesamt zwei Leuchten ist die Redundanz nicht mehr gegeben -> kein erheblicher Mangel.
Zu deutsch: Kannst so weiterfahren, muss aber zeitnah behoben werden. |
Das sehen die Prüfer vor Ort aber anders. Auch wenn nur eine von zwei Leuchten ausgefallen ist, gibt es trotzdem keine Plakette.
| Sammy2802 hat folgendes geschrieben: |
Was genau ist daran schwer zu verstehen? |
Verstehen, dass es so ist, ist kein Problem, aber nicht, warum es neuerdings so ist.
Dass manche so weiterfahren, ohne es zu reparieren, kann kein Grund sein,
denn dann dürfte es überhaupt keine geringfügigen Mängel mehr geben,
denn die könnten ja auch alle unrepariert bleiben. | _________________ Ab Schwierigkeitsgrad 2/3 fängt der Spaß erst an. |
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