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HU bei der GTÜ

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Camper510
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1. Jeep Commander 3.0 CRD Limited
2. Mercedes Vito 115 CDI 4x4 von Iglhaut
BeitragVerfasst am: 21.10.2026 10:48:10    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Mir hat der GTÜ Mensch meines Vertrauens mal erklärt, daß die durchaus auch nach-überprüft werden. Also, daß einer kommt, der nachschaut, ob die sauber geprüft haben.

Ich verlange doch nicht, dass er Mängel übersieht. Zum Beispiel war früher eine
defekte Kennzeichenleuchte nur ein geringer Mangel und man bestand trotzdem die HU.
Heute ist es, schwachsinnigerweise, plötzlich ein schwerer Mangel
und man bekommt keine Plakette. Wegen einer defekten Kennzeichenleuchte.
Bei so etwas erwarte ich aber schon von meinem Stamm-Prüfer, das er uns glaubt,
dass wir das noch reparieren, bevor wir das Auto dem Kunden übergeben
und die Plakette trotzdem aufs Schild klebt.

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siggi109
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1. FIAT SEICENTO
2. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 21.10.2026 11:29:12    Titel:
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Hau mich, ich bin der Frühling gelöscht

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich


Zuletzt bearbeitet von siggi109 am 21.10.2026 11:31, insgesamt einmal bearbeitet
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siggi109
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1. FIAT SEICENTO
2. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 21.10.2026 11:30:23    Titel:
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solange beanstandungen gerechtfertigt sind ist mir völlig
egal da ob da GTÜ.KÜS oder der TÜV prüft es muss sinn machen
und gerechtfertigt sein.
ich lasse in einer werkstatt prüfen in der es eine absprache gibt :
mehr als 5 sicherheitsrelevante beanstandungen und es wird
kostenfrei abgebrochen !

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SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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XLSpecial
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1. 89 Chevy Blazer K5, 67 Pontiac Lemans, 88 MB 230 CE, 99 VW T4
BeitragVerfasst am: 21.10.2026 11:46:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Camper510 hat folgendes geschrieben:
Kini hat folgendes geschrieben:
Mir hat der GTÜ Mensch meines Vertrauens mal erklärt, daß die durchaus auch nach-überprüft werden. Also, daß einer kommt, der nachschaut, ob die sauber geprüft haben.

Ich verlange doch nicht, dass er Mängel übersieht. Zum Beispiel war früher eine
defekte Kennzeichenleuchte nur ein geringer Mangel und man bestand trotzdem die HU.
Heute ist es, schwachsinnigerweise, plötzlich ein schwerer Mangel
und man bekommt keine Plakette. Wegen einer defekten Kennzeichenleuchte.
Bei so etwas erwarte ich aber schon von meinem Stamm-Prüfer, das er uns glaubt,
dass wir das noch reparieren, bevor wir das Auto dem Kunden übergeben
und die Plakette trotzdem aufs Schild klebt.


Genau das. Ich will ja auch nicht mit allem durchkommen, es geht dabei letztendlich um meine und die Sicherheit anderer, da macht man keine Experimente. Aber es ist schon ein Unterschied in der Behandlung, ob man alles korinthenkackermäßig bemängelt oder vertretbare Dinge auch mal nur als Hinweis deklariert, sofern man dem Kunden vertraut, dass er sich umgehend darum kümmert.
Das ist mit Augenmaß gemeint, nicht dass man die Brille mit Scheinen zuklebt.
Und auch ich habe solche und solche schon bei allen Prüforganisationen erlebt. Dann suche ich mir eben den, der mich auf Augenhöhe behandelt und mit dem ich vernünftig klarkomme.

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Gruß Xlspecial
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 72 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.10.2026 12:42:08    Titel:
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Da sind wir uns wohl grundsätzlich alle einig.

Wegen dieser Korinthenkackerei war ich ja von der örtlichen TÜV-Nord-Station geflüchtet (andere übrigens auch. Da ist es jetzt immer leer).

Bei der GTÜ war ich gelandet, weil die die günstigsten waren. Ist natürlich nur günstiger, wenn sie keinen Blödsinn beanstanden.

Also demnächst zur DEKRA.

"Den, der einen auf Augenhöhe behandelt".....weiß man ja vorher nicht, wer gerade Dienst hat.
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 72 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.10.2026 12:45:29    Titel:
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Bzgl. Kleinigkeiten wie Kennzeichenleuchte:

Mir hat ein Prüfer erzählt, dass das vom Gesetzgeber kommt. Der Grund sei demnach, dass viele Leute die geringfügigen Mängel gar nicht behoben haben.

Das hat man bemerkt, als man HU-Berichte verglichen hat. Geringfügige Mängel sollen demnach auch 2 Jahre später noch unverändert bestanden haben.
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OffRoad-Ranger
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 21.10.2026 13:37:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus,

eine defekte Kennzeichenleuchte kann geringer oder erheblicher Mangel sein. Wie schon erwähnt hat das der Gesetzgeber festgelegt.
Eine von zwei defekt ist ein geringer Mangel.
Eine von einer defekt ist ein erheblicher Mangel.

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Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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Camper510
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BeitragVerfasst am: 21.10.2026 15:23:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:

Mir hat ein Prüfer erzählt, dass das vom Gesetzgeber kommt..

Und die machen natürlich alles richtig. Nee leider nicht. Die schießen immer übers Ziel hinaus.

Liebling hat folgendes geschrieben:

Der Grund sei demnach, dass viele Leute die geringfügigen Mängel gar nicht behoben haben.
Das hat man bemerkt, als man HU-Berichte verglichen hat. Geringfügige Mängel sollen demnach auch 2 Jahre später noch unverändert bestanden haben.

Nach dieser Logik sollten überhaupt keine geringfügigen Mängel mehr erlaubt sein.
Andererseits, wozu muss das Kennzeichen überhaupt beleuchtet sein?
Und wieso nur das hintere und nicht auch das vordere?
Mit Verkehrssicherheit hat das ja nichts zu tun.
Also wieso kann eine komplett defekte Kennzeichenleuchte ein erheblicher Mangel sein
und somit das Erteilen der Plakette verhindern, wenn doch die Kennzeichenleuchte
überhaupt nichts zur Verkehrssicherheit beiträgt.

_________________
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 72 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.10.2026 17:56:01    Titel:
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Ich könnte hier diverse bei mir als erheblich bemängelte Sachen auflisten, die nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben.

Teilweise bin ich für meine TÜV-Nord-Mängellisten (zu Recht) schon ausgelacht worden.

Nützt aber nix, solange es bei alternativen Prüforganisationen nicht besser ist und man gezwungen wird, diese "Dienste" zu beanspruchen.
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BeitragVerfasst am: 21.10.2026 20:15:30    Titel:
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XLSpecial hat folgendes geschrieben:
Da lob ich mir die kleine GTÜ Station bei uns. Da sind die beiden AAS auch die Besitzer und die haben ein ernsthaftes Interesse daran, dass der Kunde auch Kunde bleibt.
Daraus ergibt sich, dass die mit Augenmaß an die Sache herangehen und so einen Firlefanz nicht veranstalten.
Ich kann mich jedenfalls nicht beschweren über die Art, wie man dort als Kunde behandelt wird.
So einen Kasperkram würde ich auch nicht mitmachen, da wäre ich sofort weg und die Prüfstation hätte 5 Fahrzeuge weniger im Kundenstamm.



Ich vermute es sind dieselben die ich meine.........war heute vor Ort und ja, sind sehr nett und echt zuvorkommend aber.....Schweißen an einem Leiterrahmen ist nicht verboten, das ist fachlich Unfug so etwas zu behaupten aber Diskutieren überflüssig weil ändert nix, schweißen muss ich an mindestens 2 Stellen, brauchte aber nix bezahlen und genau das ist top weil unnütz Geld aus der Tasche leiern können viele Organisationen sehr gut.

Der Rahmen darf geschweißt werden und zwar nur korrekt und nachvollziehbar bei Prüfung. Metallbleche sind in Trapez oder/und V-Form einzuschweißen, es geht aber auch eine grundsätzlich unregelmäßige Form gemischt aus V- und Trapezformen, wichtig dabei, nicht einfach nur rechteckig oder quadratische Bleche so einschweißen und auch nicht einfach nur "übers Rostloch" das Blech draufschweißen wobei das grundsätzlich kein Problem ist, hält nur nicht besonders lang weil es darunter in der Regel weiterrostet.
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