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K260
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BeitragVerfasst am: 26.10.2026 09:36:09    Titel:
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KleinerEisbaer hat folgendes geschrieben:

Also bei Dunkelheit im Regen in der Stadt ohne Wischer?
Viel Spaß …


Nanobeschichtung für Notfälle, gibt diverse Mittelchen und, wie beschrieben, es ist kein Dauerzustand.
Für mich immer noch kein erheblicher Mangel.
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 77 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2026 10:04:29    Titel:
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Ich finde, ein funktionsloser Beifahrer-Scheibenwischer ist ein Grenzfall.

Klar, in der Stadt bei Regen und Dunkelheit ist das problematisch. Es wohnen aber nicht alle in der Stadt. Auf dem Land sehe ich da gar kein Problem.

Motorradfahrer dürfen übrigens auch ohne Scheibenwischer bei Regen und Dunkelheit durch eine Stadt fahren.
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KleinerEisbaer
Lichtschalter
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006


BeitragVerfasst am: 26.10.2026 20:52:54    Titel:
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Abgesehen davon, dass nicht alle Landstraßen oder Feldwege zwischen den Dörfern eigene abgetrennte Rad-/Fusswege haben und somit im Regen und bei Dunkelheit andere Verkehrsteilnehmer die sich am Straßenrand fortbewegen einer noch höheren Gefährdung ausgesetzt sind, würde das bedeuten, dass die StVO nicht mehr für alle gleich gelten würden. Je nachdem ob ich in der Stadt oder auf dem Land vom TÜV Gelände runterfahre …
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 77 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2026 21:53:14    Titel:
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@Eisbär

das mit der Stadt kam von dir. Ich bin kein Stadtmensch aber offenbar laufen da regelmäßig unbeleuchtete Menschen vor Autos...?

Wer sich bei uns am Sraßenrand aufhält ist entweder beleuchtet, reflektierend gekleidet oder geht ins Grüne wenn ein Auto kommt.

Ich bezweifle ja nicht den Mangel an sich. Auch Beifahrerwischer sind wichtig und sinnvoll - wie vieles andere auch, das geprüft wird.

Ich glaube aber kaum, dass viele Leute dauerhaft mit kaputten Wischern fahren würden. Das ist so ein Mangel, bei dem man davon ausgehen kann, das er auch ohne HU-Verpflichtung behoben würde.

Es geht doch darum, ob es notwendig bzw. sinnvoll ist, deswegen die Plakette zu verweigern und damit zusätzliche Kosten und Ärger zu produzieren.

Mit einem geringen Mangel wirst du sowieso schon verpflichtet, den Mangel umgehend zu beheben. Andererseits kannst du auch mit verweigerter Plakette noch wochenlang fahren.
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KleinerEisbaer
Lichtschalter
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006


BeitragVerfasst am: 27.10.2026 08:03:21    Titel:
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Mir ging es nur darum, dass meiner Meinung nach ein defekter Wischer nicht auf gleicher Stufe mit einer (von zwei) fehlenden Kennzeichenbeleuchtung ist und daher nicht als geringer Mangel behandelt werden kann/sollte. Beim Wischer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es Menschenleben kostet höher.

Du hast natürlich recht, dass im Normalfall keiner lange mit dem Defekt rumfahren würde. Jedenfalls wenn es nicht der Heckwischer ist - was man da so manchmal sieht … ;)
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 77 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.10.2026 09:02:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wird der Heckwischer überhaupt geprüft? Bei mir jedenfalls noch nie.

Benutze ich sowieso nicht. Fahre nur mit Außenspiegeln.

War in den ersten Führerscheinjahren viel mit hohen Anhängern und Transportern unterwegs. Einmal abgewöhnt....
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Sammy2802
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BeitragVerfasst am: 27.10.2026 09:40:54    Titel:
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Heckwischer ist nur relevant, wenn es keinen 2. Außenspiegel gibt.
(Überhaupt nur bei Fahrzeugen, wo hinten Schmutz und Gischt nahe an der Heckscheibe aufgewirbelt wird, bei einem Stufenheck ist die Scheibe weit genug vom Heck entfernt, deshalb haben die gar keinen.)

Den Fall gibt es heutzutage praktisch nicht mehr.
Bis in die 80er gab es solche PKW, mit Außenspiegel nur auf der Fahrerseite und halt Innenspiegel.
Grundlage ist, dass es zwei frei Sichtkorridore nach hinten geben muss, für räumliches Sehen, Abstände einschätzen, falls einer verdeckt ist durch Hindernisse außen oder was weiß ich...

Die Grundlagen für die Prüfung sind teilweise sehr alt, da wird nur stellenweise nachgebessert...

_________________
Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren...

Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Walter Röhrl

In D: §3 StVO, Absatz 2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
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