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Touareg
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...und hat diesen Thread vor 6902 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.06.2007 16:30:23    Titel:
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Hm, bei Cruiser Connection schafft man die Euro 4 mit Kat und Partikelfilter,
damit scheidet ein HZJ mit Euro 4 aus. Bleibt ein Euro 3, ist ja auch noch
einiges günstiger in der Anschaffung. Unsicher

Gruß
andreas
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Touareg
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...und hat diesen Thread vor 6902 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.06.2007 23:20:22    Titel:
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Hm, die Sache sieht für mich immer Hau mich, ich bin der Frühling aus. Die Lagerung von
PÖL und anschließende Verwendung als Kraftstoff macht mich steuerpflichtig,
da ich Kraftstoff herstelle? Hau mich, ich bin der Frühling

Also doch besser den knapp werdenden fossilen Brennstoff verballern. Vertrau mir

Ach ja, könnte das mal jemand in die "Alternativen Kraftstoffe" verschieben?

Gruß
andreas
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conan
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BeitragVerfasst am: 25.06.2007 00:12:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Touareg hat folgendes geschrieben:
Hm, die Sache sieht für mich immer Hau mich, ich bin der Frühling aus. Die Lagerung von
PÖL und anschließende Verwendung als Kraftstoff macht mich steuerpflichtig,
da ich Kraftstoff herstelle? Hau mich, ich bin der Frühling

Also doch besser den knapp werdenden fossilen Brennstoff verballern. Vertrau mir

Ach ja, könnte das mal jemand in die "Alternativen Kraftstoffe" verschieben?

Gruß
andreas

wer sagt das denn??

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Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt - Marcel Reich-Ranicki
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GaMbIt
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1. Ford Maverick 2.4i 4x4
2. HPI Nitro RS4
BeitragVerfasst am: 25.06.2007 01:43:36    Titel:
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Sobald Pflanzenöl in Verbrennungsmotoren gekippt wird... die ohne besondere Steuerbefreiung unterwegs sind... usw...
MAcht man sich der Steuerhinterziehung strafbar... Dank Staat.. und DANKE für so viel Umweltbewusstsein...

Wer beim Lidl Öl kauft und die Plörre in den Tank kippt ist automatisch ein Verbrecher...

Ach ja... am absurdesten ist die Terminologie "Mineralölsteuer" die auch auf Pflanzenöl angewendet wird... Hau mich, ich bin der Frühling


Nix wie weg aus dem Drecksland..

Ach ja.. ich bin grad angefressen weil musicload nix.. aber auch garnix von Led Zeppelin hat... aber mit R(L)amones Werbung machen... ich hab mich schon so auf den Immigrant Song gefreut...
Aber es kommt besser... ich bin gefrustet.. also will ich was schnulziges... wer glaubt bei Musicload den Soundtrack von Dirty Dancing zu finden irrt... gibts ned... auch die Songs einzeln... Fehlanzeige...
Immerhin hab ich Glücklicher doch noch ein paar Musikstücke gefunden die "hörbar" sind... im Gegensatz zu dem ganzen Charts Schrott...

_________________
GaMbIt

Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)

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PatrolY61
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1. Dodge Ram 1500 Hemi Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ford Mondeo Tunier Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.07.2007 00:18:57    Titel:
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Steuerhinterziehung???? Das ist mir neu. Wie ist es den wenn ich nach der Arbeit in Bremen an die Rapsöl Tankstelle fahre und den Liter dort noch billiger tanke wie im Discounter. Mache ich mich dann zusammen mit dem Pächter strafbar???? so ein quatsch. Obwohl die Gesetze manchmal nicht zu verstehen sind, mische ich in der Garage im Kanister 10ltr Diesel und 10ltr Rapsöl zusammen muss ich für die 10ltr neu enstandenen Krafstoff Mineralölsteuer nachzahlen. Mache ich es aber direckt im Fahrzeug(tank) entfällt die Steuer. Das soll einer verstehen Wut
Gruß Torsten

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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 08.07.2007 00:23:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

GaMbIt hat folgendes geschrieben:
Sobald Pflanzenöl in Verbrennungsmotoren gekippt wird... die ohne besondere Steuerbefreiung unterwegs sind... usw...
MAcht man sich der Steuerhinterziehung strafbar... Dank Staat.. und DANKE für so viel Umweltbewusstsein...

Wer beim Lidl Öl kauft und die Plörre in den Tank kippt ist automatisch ein Verbrecher...

Ach ja... am absurdesten ist die Terminologie "Mineralölsteuer" die auch auf Pflanzenöl angewendet wird... Hau mich, ich bin der Frühling


Nix wie weg aus dem Drecksland..

Ach ja.. ich bin grad angefressen weil musicload nix.. aber auch garnix von Led Zeppelin hat... aber mit R(L)amones Werbung machen... ich hab mich schon so auf den Immigrant Song gefreut...
Aber es kommt besser... ich bin gefrustet.. also will ich was schnulziges... wer glaubt bei Musicload den Soundtrack von Dirty Dancing zu finden irrt... gibts ned... auch die Songs einzeln... Fehlanzeige...
Immerhin hab ich Glücklicher doch noch ein paar Musikstücke gefunden die "hörbar" sind... im Gegensatz zu dem ganzen Charts Schrott...

Das kann nicht sein. Pflanzenöl ist noch kein Kraftstoff im Sinne des Steuergesetzes. Egal ob im Verbrennungsmotor oder in der Bratpfanne. Sollte sich da was geändert haben, bitte ich um hinweise wo man das nachlesen kann.
Gruß Torsten

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Touareg
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...und hat diesen Thread vor 6902 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.07.2007 09:22:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Im Mineralölsteuergesetz (o.s.ä.), letztes Jahr geändert.

Gruß
andreas
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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 08.07.2007 15:38:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Touareg hat folgendes geschrieben:
Im Mineralölsteuergesetz (o.s.ä.), letztes Jahr geändert.

Gruß
andreas

Kann es sein das es die Änderung war in Sachen Biodiesel?? Da ist es ja so das das Rapsöl auch nur noch alls Kraftstoff zu verwenden ist. Bei dem Öl von den Gebrüdern Albrecht bleibt es aber beim Lebensmittel. Kann doch egal sein in welchem Behälter ich es vom Discounter nach Hause fahre. Oder???
Gruß Torsten

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 08.07.2007 21:51:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

PatrolY61 hat folgendes geschrieben:

Das kann nicht sein. Pflanzenöl ist noch kein Kraftstoff im Sinne des Steuergesetzes. Egal ob im Verbrennungsmotor oder in der Bratpfanne. Sollte sich da was geändert haben, bitte ich um hinweise wo man das nachlesen kann.
Gruß Torsten


Pflanzenöl ist schon seit Jahren anerkannter EU Regelkrafstoff sonst könnten sie ihn ja auch nicht Besteuern bei einer Kontrolle durch den Zoll bist du nachweispflichtig kannst du außer deinen Aldibelegen nichts nachweisen sprich keinen Tankbeleg darfst du mit dem vollen Steuersatz von der Mineralölsteuer nachversteuern plus anzeige wegen Steuerhinterziehung

§ 50 Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe
(1) 1Auf Antrag wird dem Steuerschuldner eine Steuerentlastung gewährt
1.
für nachweislich nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 1 versteuerte Biokraftstoffe, unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen, ausgenommen Biokraftstoffen oder Additiven der Position 3811 der Kombinierten Nomenklatur,
2.
für nachweislich nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 1 versteuerte Energieerzeugnisse, die besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach Absatz 5 Nr. 3 sind,
3.
für nachweislich nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 1 versteuerte Energieerzeugnisse, die besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach Absatz 5 Nr. 1 oder Nr. 2 sind oder enthalten,
4.
für nachweislich nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 2 versteuerte Energieerzeugnisse, die durch Vergärung oder synthetisch aus Biomasse erzeugtes und auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas (Biomethan) sind oder enthalten, das die Anforderungen des § 5 der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen) in seiner jeweils geltenden Fassung erfüllt,
5.
für nachweislich nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 3 versteuerte Energieerzeugnisse, die Biokraft- oder Bioheizstoffe sind oder enthalten.
2Die Steuerentlastung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 bis zum 31. Dezember 2009 gewährt. 3Der Steuerentlastungsanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem für die Energieerzeugnisse die Steuer nach den Steuersätzen des § 2 in Person des Entlastungsberechtigten entsteht. 4Im Falle von Satz 1 Nr. 1 und 2 wird eine Steuerentlastung nur gewährt, soweit der Biokraftstoff nicht dazu dient, eine Verpflichtung nach § 37a Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 60 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. 5Im Falle von Satz 1 Nr. 1 und 2 wird eine Steuerentlastung für Dieselkraftstoff ersetzende reine Biokraftstoffe und für Ottokraftstoff ersetzende reine Biokraftstoffe nur gewährt, soweit die in § 37a Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genannten Mindestanteile an Biokraftstoffen überschritten werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 wird die Steuerentlastung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 auch über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2015 gewährt.
(3) 1Die Steuerentlastung wird in Höhe der auf den Biokraft- oder Bioheizstoffanteil entfallenden Steuer gewährt. 2Abweichend von Satz 1 wird für Fettsäuremethylester und Pflanzenöl, die nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 versteuert worden sind, nur eine teilweise Steuerentlastung gewährt.
(4) 1Biokraft- und Bioheizstoffe sind unbeschadet der Sätze 2 bis 5 Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234), geändert durch die Verordnung vom 9. August 2005 (BGBl. I S. 2419), in der jeweils geltenden Fassung. 2Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse hergestellt werden, gelten in Höhe dieses Anteils als Biokraft- oder Bioheizstoffe. 3Fettsäuremethylester gelten in vollem Umfang als Biokraft- oder Bioheizstoffe, wenn sie durch Veresterung von pflanzlichen oder tierischen Ölen oder Fetten gewonnen werden, die selbst Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung sind, und wenn ihre Eigenschaften mindestens den Anforderungen der DIN EN 14214 (Stand: November 2003) entsprechen. 4Bioethanol gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholanteil von mindestens 99 Volumenprozent handelt und seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen des Entwurfes der DIN EN 15376 (Stand: Mai 2006) entsprechen. 5Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß. 6Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Vornorm DIN V 51605 (Stand: Juli 2006) entsprechen. 7Den Kraftstoffen nach den Sätzen 1 bis 6 sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen Spezifikation entsprechen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft ist, soweit diese Normen oder technischen Spezifikationen mit den in den Sätzen 1 bis 6 genannten Normen übereinstimmen und die ein gleichwertiges Niveau der Beschaffenheit für die gleichen klimatischen Anforderungen sicherstellen. 8Die Normblätter, zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin, sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
(5) Besonders förderungswürdige Biokraftstoffe sind
1.
synthetische Kohlenwasserstoffe oder synthetische Kohlenwasserstoffgemische, die durch thermochemische Umwandlung von Biomasse gewonnen werden,
2.
Alkohole, die durch biotechnologische Verfahren zum Aufschluss von Zellulose gewonnen werden, oder
3.
Energieerzeugnisse, die einen Bioethanolanteil von 70 bis 90 Prozent enthalten, hinsichtlich des Bioethanolanteils.
(6) 1Die Steuerentlastung darf nicht zu einer Überkompensation der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Erzeugung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Biokraft- und Bioheizstoffe führen; zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Bundestag jährlich einen Bericht über die Markteinführung der Biokraft- und Bioheizstoffe und die Entwicklung der Preise für Biomasse und Rohöl sowie die Kraft- und Heizstoffpreise vorzulegen und darin – im Falle einer Überkompensation – eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise an die Marktlage vorzuschlagen. 2Hierbei sind die Effekte für den Klima- und Umweltschutz, der Schutz natürlicher Ressourcen, die externen Kosten der verschiedenen Kraftstoffe, die Versorgungssicherheit und die Realisierung eines Mindestanteils an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen gemäß der Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (ABl. EU Nr. L 123 S. 42) zu berücksichtigen. 3Für besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 ist zur Feststellung einer Überkompensation ein Vergleich dieser Biokraftstoffe mit vergleichbaren, nicht besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen vorzunehmen. 4Werden Biokraft- und Bioheizstoffe neu in den Markt eingeführt, hat das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung der in Satz 1 genannten obersten Bundesbehörden eine erste Analyse der Mehrkosten in Relation zu der Steuerbegünstigung vorzunehmen.
(7) Im Falle von Störungen des deutschen Biokraft- oder Bioheizstoffmarktes oder des Biokraft- oder Bioheizstoffmarktes in der Europäischen Gemeinschaft, die durch Einfuhren aus Drittländern hervorgerufen werden, wird die Bundesregierung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen beantragen
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 08.07.2007 21:55:32    Titel:
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und hier müste der Neueste § sein
http://www.rechtliches.de/info_Gesetz_zur_Neuregelung_der_Besteuerung_von_Energieerzeugnissen_und_zur_Aenderung_des_Stromsteuerg... [Link automatisch gekürzt]

das gleiche nochmal wie im oberen Posting
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3180.pdf
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OffRoad-Ranger
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín DerSchwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 10.11.2007 11:30:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus,,

Gesetzestexte sind recht und schön aber um zu wissen wie sie anzuwenden sind, sind Anwälte, Staatsanwälte und Richter gefragt Heiligenschein
Wären die Texte eindeutig, bräuchten wir diese Instanzen nirgends auf der Welt.

Deshalb hier eine (von vielen) Erklärungen, auch zum Aldiöl:

http://www.mobilohnefossil.de/mid383_Energiesteuergesetz.html

_________________
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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Holger_Schmitz
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BeitragVerfasst am: 18.11.2007 21:00:18    Titel:
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Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Der HZJ ist der Parade-PÖL-Motor überhaupt. Wichtig ist nur, den Motor mit Diesel vorzuwärmen und zu verhindern, das das PÖL Klumpen absetzt. Die EURO4-Steuerung soll ähnlich wie die EURO3-Elektronik nur Sachen wie Abgasrückführung regeln und agiert bezüglich der mechanischen Pumpe nur als Add-On, dh wenn die Elektronik ausfällt gehts dem Motor trotzdem gut..... Grins

Watt meint Ihr weshalb ich nach sone Karre geiere.......... rotfl



Dann kauf doch den HJZ von Daniel Supi
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BeitragVerfasst am: 18.11.2007 21:23:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Holger_Schmitz hat folgendes geschrieben:
Bockels Uwe hat folgendes geschrieben:
Der HZJ ist der Parade-PÖL-Motor überhaupt. Wichtig ist nur, den Motor mit Diesel vorzuwärmen und zu verhindern, das das PÖL Klumpen absetzt. Die EURO4-Steuerung soll ähnlich wie die EURO3-Elektronik nur Sachen wie Abgasrückführung regeln und agiert bezüglich der mechanischen Pumpe nur als Add-On, dh wenn die Elektronik ausfällt gehts dem Motor trotzdem gut..... Grins

Watt meint Ihr weshalb ich nach sone Karre geiere.......... rotfl



Dann kauf doch den HJZ von Daniel Supi


Die Liste warum nicht ist leider ellenlang, Familie spielt auch mit -4-Türer ist Pflicht... Auch Verbrauch ist ein Ausschlusskriterium - selbst 13 Liter PÖL sind teurer als 17 Liter Flüssiggas mittlerweile. Fakt ist: Ich kann mir die Karre effektiv zwar von der Anschaffung her (Leasingfirma steht Gewehr bei Fuss), aber nicht vom Unterhalt her leisten - seid der Breslau hat sich die Situation eher noch verschärft... Ich finds schade, aber alles sieht nach nem gebrauchten Benziner aus nextes Jahr... Vertrau mir
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