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Rammschutz eintragen mit ABE?

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mqp
Offroader
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...und hat diesen Thread vor 6343 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 260er
BeitragVerfasst am: 03.04.2008 21:47:28    Titel: Rammschutz eintragen mit ABE?
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Hab mir heute nen alten Rammschutz für meinen Patrol zugelegt. ABE ist dabei. Darf ich das Dingen montieren? Muß ich ihn eintragen lassen, oder reicht die ABE?

Martin
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:26:35    Titel:
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Kannst ihn weder eintragen lassen noch darfst Du ihn legal im öffentlichen Straßenverkehr anmontiert haben. ABE ist wertlos da die Dinger seit letztem Jahr verboten sind.

Ausnahmen: Welche die zum damaligen Fixtermin bereits eingetragen waren oder neue "Personenschutzbügel" die dann aber entweder komplett aus Kunststoff sind oder eine Art flexibler Halterung haben und sich beim Aufprall mit dem Auto vereinen...
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Strada
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Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:27:55    Titel:
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Quatsch, die Frontschutzbügel sind wieder eintragungsfähig Vertrau mir
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:37:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ne, oder ???!!!

Gib mir mal nen Link bitte dazu Unsicher

Was zum Henker hat mir dann da der TÜV Mensch vor 2 Wochen wieder erzählt ?
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Transdat
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Mit dabei seit Ende 2005
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Fahrzeuge
1. TJ 4.0
2. Audi A3
3. Ducato 2.8tdj
BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:43:18    Titel:
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Ich kann Strada's Aussage bestätigen, finde aber die Quelle im Moment nicht: Offenbar sind Eintragungen derzeit möglich, das Thema soll aber "kleingehalten" werden, d.h. es wird keine Reklame dafür gemacht...

Jürgen

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Das einzige, was noch schlimmer ist als ein Zauberer, ist ein Zauberlehrling.
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mqp
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...und hat diesen Thread vor 6343 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 260er
BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:44:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wegen irgenteiner EU Geschichte sind die Dinger wieder eintragungsfähig. So stand es zumindest in der einschlägigen Presse. Muß ich denn trotz ABE zu Tüv damit?

Martin
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:45:11    Titel:
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Na das ist ja mal ne Neuigkeit !

Scheint selbst bis zu manch einer Firma nicht durchgedrungen zu sein, die sowas vertreiben. Von den Prüfstellen zu schweigen
Falls jemand die Quelle findet...bitte hier her Ja

Zitat:
Wegen irgenteiner EU Geschichte sind die Dinger wieder eintragungsfähig.


D.h. zuerst hats eine EU Richtlinie verboten und dann wieder erlaubt. Na da hat Stoiber ja noch gut was zu tun Hau mich, ich bin der Frühling

Und das gilt ausnahmslos für alle "damals zugelassene" Bügel ?


Zuletzt bearbeitet von am 03.04.2008 22:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Strada
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Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:45:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Delta8 hat folgendes geschrieben:
Ne, oder ???!!!

Gib mir mal nen Link bitte dazu Unsicher

Was zum Henker hat mir dann da der TÜV Mensch vor 2 Wochen wieder erzählt ?

Das stand in der 4 WheelFUn oder Offroad vor 3 oder 4 Monaten drin, das es zwar eine EU Richtlinie gibt, aber noch keine resultierende Gesetze oder so ähnlich, ich kann´s leider nicht mehr so wieder geben vielleicht hat ja noch jemand den Artikel zur Hand Unsicher
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 03.04.2008 22:54:16    Titel:
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Also kein neues Gesetz/Richtlinie sondern wurde die EU Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt ?

Damit war dann die ganze Eintragung-oder-Abschrauben Aktion letztes Jahr umsonst ? Und alle großen Händler die den Hinweis diesbezüglich noch immer auf ihrer Verkaufsseite haben, haben das auch noch nicht mitbekommen ?

Kuriose Sache !

edit: Habe eben nachgeschaut, es stand in der 4WheelFun, Dezember 2007:

Alte Gutachten und ABE haben nach wie vor mangels Umsetzung in nationales Recht Bestand !

D.h. die ABE gilt nach wir vor, würde das Ding aber unbedingt eintragen lassen - für die nächste Abschraubrunde.

edit2: Sorry für die Falschmeldung oben, aber da wie geschrieben die mir bekannten Hersteller und Prüfstellen sich nach wie vor darauf hinweisen, dass die Dinger verboten sind war das mein Wissensstand der Dinge.
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Kini
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BeitragVerfasst am: 04.04.2008 04:49:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es gibt ne EU-Richtlinie, die die Dinger weghaben will.

Nach dieser haben sich die TÜVler gerichtet.

Aber unsere Kaspern in Berlin haben versäumt die Richlinie in nationales Recht umzusetzen. Also sind sie wieder legal.


Kini

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BlueGerbil
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1. Taxi
2. Toyota LeihCruiser
BeitragVerfasst am: 04.04.2008 06:23:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und sollten deshalb so schell wie möglich eingetragen werden, so lange es noch geht. Und wenn´s per teure Einzelabnahme sein muß, Hauptsache rein in die Papier damit. Und wenn möglich, dann so universell wie möglich "Frontschutzbügel" oder so, dann hat man auch in Zukunft noch Spielraum Heiligenschein

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Fux muß man sein!

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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 04.04.2008 07:40:05    Titel: moin
 Antworten mit Zitat  

das ist laut aussage meines tüvis dér letzte stand der dinge.
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Transdat
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1. TJ 4.0
2. Audi A3
3. Ducato 2.8tdj
BeitragVerfasst am: 04.04.2008 07:57:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

da steht auch die Passage die ich noch im Gedächtnis hatte: " Dieser Tatbestand ist bei Kunednanfragen zu berücksichtigen aber nicht aktiv zu vermarkten". Liest sich herrlich...

Jürgen

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borsti
Schwerkranker Araber
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Fahrzeuge
1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 04.04.2008 09:32:59    Titel:
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Besser als "Geräteträger" eintragen lassen.

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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BeitragVerfasst am: 04.04.2008 14:09:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

borsti hat folgendes geschrieben:
Besser als "Geräteträger" eintragen lassen.


oder z.B. die Bauteile zeitlich versetzt eintragen lassen..

..mit Frontschutzbügel.. Heiligenschein,, hier steht dann noch ein anderes eingetragenes Teil...dann kommt noch eins..und dann kommt....mit geändertem Stossfänger.. Heiligenschein

alles legal machbar..und bei den HU`s wird alles normal abgeprüft..ohne Stress.. Winke Winke
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