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LKW Führerschein

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 16.06.2008 23:48:58    Titel:
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daihats-cat hat folgendes geschrieben:
@ siggi
glaub ich nicht
ich gehör noch zu einer der letzten wo der Lappen bis zum 50 Lebensjahr gültig ist
andere Bekannte die 1 Jahr jünger sind müssen jetzt schon alle 5 Jahre zur Ärztlichen Untersuchung und zum Sehtest ( sind alle so von 28 bis 30 Jahre alt )

wen die Jungs nicht alle 5 Jahre nachkommen meine ich ist der Lappen weg


bei mir is es auch so...ab 50 wollen se wieder was von mir...da hab ich noch Zeit.
Hauptberuflich oder gewerblich nutze ich den LKW-Füherschein aber nicht..

dann steht aber wie bei den anderen auch der 5-jährige Zeitraum der Untersuchungen an.

ich frag morgen mal bei uns auf der Führerscheinstelle nach..
das will ich genauer wissen..vielleicht gibt es ja eine Datumsgrenze, wann der entsprechende Füherschein (LKW) erworben wurde.

..vorher rege ich mich nicht auf..erstmal nicht rotfl

Winke Winke
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Der_KT
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Winnerath
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. MD21 King Cab
2. Terrano 1
BeitragVerfasst am: 16.06.2008 23:53:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bobycarfahrer hat folgendes geschrieben:
moin moin

Die fordbildung muß nach meinem wissen jeder machen, damit will man erreichen, das die Leute über die neuen gesetze informiert werden. Frag mal viele leute, die den LKW schein habe nach den Aktuellen Lenk und Ruhezeiten gesetzt, oder wann ein Fahrzeug eine Aufzeichnungs möglichkeit haben muß, oder wann die Fahrzeuge zur untersuchung müssen. Es gibt z.b. ab dem 31.1.08 sehr viele änderungen, wo viele nicht drüber informiert sind.
Nur mal ein kleiner gedanken anstoß, wer weis genau, welche Fahrzeuge bei einem LKW Überholverbot überholen dürfen.


Ein VW-Bus mit LKw zulassung und Anhänger darf es nicht, kostet 1 Punkt + 40 'euro und 20 Euro bearbeitungsgebührt Vertrau mir

wer die Rechnung sehen will soll bescheid sagen Hau mich, ich bin der Frühling



Das ab 2009 eine Schulung gemacht werden soll glaube ich erst wenn es soweit ist, bis dahin wurde der Kram schon 3mal wieder verändert Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
Ich bin der apokalyptische Reiter und komme über Dich Das denken überlass den Fischen, die haben einen Wassergekühlten Kopf
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Bobycarfahrer
edeler Dosenspender
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Paderborn


BeitragVerfasst am: 16.06.2008 23:55:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die schulung kommt, habe ja meine für dieses jahr schon gemacht. Busfahrer müssen ab 2010 führ ihren Führerschein verlängerung die schulungen nachweisen. Zum Glück wird meiner ende nächsten jahres verlängert.

_________________
cu Bobycarfahrer
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.06.2008 00:33:19    Titel:
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hm..das mit den Schulungen..wäre nachvollziehbar..

will da nicht so sehr vom Thema abweichen, aber im Hygienebereich is es schon lange so. Da ändert sich ja ständig was..neue Erfahrungen, Studien und natürlich die Gesetze.

da biste wirklich gezwungen spätestens nach 5 Jahren, eine Schulung an anerkannten Hygieneschulen zu machen, um auf den derzeitigen aktuellen Stand zu kommen. Billig is das nicht so eine schulung..muss man alles selber bezahlen.. Machste das nicht, oder du weist es nicht mit einer zugelassenen Schulung nach, is z.B. der Titel des Desinfectors incl. der Erlaubnis behördliche Desinfektionen durchführen zu dürfen, weg..

..dann haste Pech gehabt und musst alles nochmal neu machen incl. Prüfung u.Voruntersuchungen und die Prüfung is net einfach. Die Verantwortung is da ziemlich hoch in der Praxis, was auch nachvollziehbar ist.

vergleiche ich das mal mit einem LKW-Führerschein und/oder noch Personenbeförderungsschein in der täglichen Praxis, ist das hier und da auch nachvollziehbar, um die Leute auf aktuellem Stand zu halten. Die Kostenseite is wieder ne andere Sache..aber wenn es gefordert wird..muss man halt auch da, in den sauren Apfel beissen..

na schauen wir mal..ich ruf da mal morgen auf der Führerscheinstelle an,
die sagen dann schon was sie wollen..

Winke Winke
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Matthias
Verdienter Held der Arbeit
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2007
Wohnort: Bruckmühl
Status: Offline


Fahrzeuge
1. rasender Campingstuhl mit Flügeln
2. Ovlov
3. Dnepr MT11
4. Honda Transalp
5. ½ Y60
6. ¼ DiscoIV8
BeitragVerfasst am: 17.06.2008 07:06:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der_KT hat folgendes geschrieben:
Bobycarfahrer hat folgendes geschrieben:
moin moin

Die fordbildung muß nach meinem wissen jeder machen, damit will man erreichen, das die Leute über die neuen gesetze informiert werden. Frag mal viele leute, die den LKW schein habe nach den Aktuellen Lenk und Ruhezeiten gesetzt, oder wann ein Fahrzeug eine Aufzeichnungs möglichkeit haben muß, oder wann die Fahrzeuge zur untersuchung müssen. Es gibt z.b. ab dem 31.1.08 sehr viele änderungen, wo viele nicht drüber informiert sind.
Nur mal ein kleiner gedanken anstoß, wer weis genau, welche Fahrzeuge bei einem LKW Überholverbot überholen dürfen.


Ein VW-Bus mit LKw zulassung und Anhänger darf es nicht, kostet 1 Punkt + 40 'euro und 20 Euro bearbeitungsgebührt Vertrau mir



Ein 11-tonner SoKFz Wohnmobil schon. Supi

Stimmt aber, dass ist eigentlich das einzige, was ich drüber weiß. Grins

Wenn ich diese Schulungen also nicht mache, verfällt der Führerschein dann komplett, oder kann der durch eine "Auffrischungsschulung" wieder aktiviert werden - die dann von mir aus auch etwas größer sein darf, ohne aber gleich dem Aufwand eines kompletten Führerscheins zu entsprechen? Unsicher
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jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


...und hat diesen Thread vor 6272 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.06.2008 22:43:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hat irgendwer noch was rausfinden können?

Sieht so aus, als ob es doch hauptsächlich um "gewerblich" geht:
http://www.eu-bkf.de/fileadmin/user_upload/Gesetz.pdf

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
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daihats-cat
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2007


BeitragVerfasst am: 18.06.2008 00:50:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nach einem Gespräch mit einem Kunden heute der Selbständiger Berufskraftfahrer ist
hat sich die Sache mit der Schulung bestätigt
jährlich 7 Std oder alle 5 Jahre 35 Std
wichtig ist auch noch das man den Führerschein vor dem Ablaufdatum verlängert
weil abgelaufen ist abgelaufen

werd aber morgen noch mal einen fragen. Sicher ist sicher

ach und ja ein LKW Führerschein kann verfallen wen er nicht rechtzeitig verlängert worden ist so wie der erwähnte Busführerschein oder der Gefahrgutführerschein wen sie nicht vor dem Ablaufdatum verlängert worden sind.

Alle Angaben ohne Gewähr
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daihats-cat
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2007


BeitragVerfasst am: 18.06.2008 00:59:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Hat irgendwer noch was rausfinden können?

Sieht so aus, als ob es doch hauptsächlich um "gewerblich" geht:
http://www.eu-bkf.de/fileadmin/user_upload/Gesetz.pdf



ähm ja soweit ich mitbekommen habe haben sie die Regelung erst dieses Jahr ausgeheckt und das Gesetz ist ja von 2006


Das Kraftfahrer die Beruflich unterwegs sind, eine Schulung brauchen weis ich
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