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Wohnmobilbesteuerung
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Ragnhild
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...und hat diesen Thread vor 7185 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.12.2005 19:47:42    Titel: Wohnmobilbesteuerung
 Antworten mit Zitat  

HalliHallo:
gerade im Womobox.de -Forum gefunden:

Zitat:

heute tagte der finanzausschuss des deutschen bundesrats und beriet über die kfz-steuer für wohnmobile. der beschluss: rückwirkend zum 1.5.2005 werden wohnmobile aller gewichtsklassen nach hubraum besteuert. es gibt einen abschlag gegenüber den pkw sätzen.

alles wichtige ist nachzulesen unter:
camperline.de - die Initiative der Wohnmobileigner

und dem aktuellen diskussionsthread hier
diesmal macht es mir nicht spaß mal wieder recht zu haben.

Jens



Verfasst am: Fr 02 Dez 2005 15:11 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

das neuste ganz kurz:
_gesetz rückwirkend zum 1.5.2005
_bis 31.12.05 besteuerung nach gewicht
_ab 1.1.06 besteuerung nach hubraum wie pkw, gestaffelte abschläge
_ab 2011 dann 20 % abschlag auf pkw-kfz-steuer
_schadstoffeinstufung von so-kfz womo konnten noch nicht recherchiert werden.

alles in voller länge bei camperline.de und im dazugehörigen forum


_________________
-
[b
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Maddoc
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1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 03.12.2005 03:17:15    Titel:
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Obskur Obskur Obskur

Dodge 440 cui Sehr traurig Sehr traurig Sehr traurig

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Gruß

Marc
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terranotom
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5. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. U2450
6. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. MB SK 3353AK
BeitragVerfasst am: 03.12.2005 08:59:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

na danke - ich find es einfach zum

Argsssss

und da soll man nicht zum tier werden...

wie soll da die wirtschaft angekurbelt werden wenn der staat das ganze geld einschiebt - hauptsache ihre fetten Ärsche hocken im warmen und kriegen alles in den Arsch geblasen- sorry für die ausdrucksweise - aber das kommt von ganz innen und muß raus.....

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Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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MichaelZ
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 11:16:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

terranotom hat folgendes geschrieben:
na danke - ich find es einfach zum

Argsssss

und da soll man nicht zum tier werden...

wie soll da die wirtschaft angekurbelt werden wenn der staat das ganze geld einschiebt - hauptsache ihre fetten Ärsche hocken im warmen und kriegen alles in den Arsch geblasen- sorry für die ausdrucksweise - aber das kommt von ganz innen und muß raus.....


Ach, Du hast ja so recht.

Ich verstehe nur nicht, warum sich alle (mich eingeschlossen) alles gefallen lassen.
Ist das womöglich das typisch deutsche Obrigkeits-Hörigkeits-Gen?

Wenn man sich die Evaluation so anschaut...

Ganz zuallererst sind KFZ-Steuern so ein unbedeutender Posten bei den KFZ-Kosten. Davon wurde wohl das Straßennetz ausgebaut und es hat scheinbar gereicht. Ebenso, wie konnte der ganze Staat mit 11% Mehrwertsteuer überleben, oder vor 1962, ganz ohne MwSt.?
Dann der Beschiß mit den üblen Mineralölsteuererhöhungen und noch einen oben drauf, mit der Ökosteuer, alles ging protestlos ab.
Jetzt heißt es, wenn irgendeine Sache nur unzureichend oder nicht besteuert wird, das selbiges subventioniert wird...da geht sogar mir der Hut hoch.

Ich sehs mal so, der Bogen ist bereits recht kurz vorm überspannen. Die nächste Stufe ist entweder Bürgerkrieg oder eine schwächere Variante wie in Neufünfland 1989 beziehungsweise die nächsten Wahlen mit den Füßen.
Wenn sichs ungünstig entwickelt, bauen irgendwelche Künstler eine große Mauer rund um D-Land, damit sich die Abwanderungszahlen in den Griff bekommen lassen. Auch dazu gibt es ja hervorragende geschichtliche Vorbilder.

Alles in allem möcht ich dann nicht mehr hier wohnen, sollte das so oder ähnlich eintreten.

Man stelle sich nur mal vor, die Jungen, die Ausgebildeten, die Produktiven ziehen vermehrt den Arbeitsplätzen bzw. Auftraggebern nach ins Ausland, wie ja zur Genüge in der Vergangenheit bereits ablief und weiterhin abläuft.
Ganze Landstriche veröden und werden nur noch von immobilen Alten bewohnt. Ist ja auch schon aktuell in M-V schön zu beobachten, bzw. allgemein in strukturschwachen Gebieten.
Das nenn ich dann mal die besten Voraussetzungen für einen Aufschwung.

Aber was reg ich mich auf, ändern kann ich hier nix, höchstens flüchten wie von einer schmutzigen/stinkenden Toilette.

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 11:45:22    Titel:
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Zitat:
Die nächste Stufe ist entweder Bürgerkrieg oder eine schwächere Variante wie in Neufünfland 1989 beziehungsweise die nächsten Wahlen mit den Füßen.



das wird es wohl die nächsten 100 generationen in D nicht geben.

die letzte regierung wurde ja eben abgewählt, die neue zeigt dass vereinsfarben gar nichts mehr bedeuten...

es gibt völker, die wählen nicht nur ihre henker, sondern bezahlen auch noch das henkersbeil ohne zu murren...

andere wischen dann für 1 euro in der stunde das blut vom hinrichtungsplatz, ganz still und stumm, denn auch sie könnten was verlieren.

damit meine ich nicht selbstachtung, die wurde ins ausland verkauft.
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MichaelZ
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 11:54:51    Titel:
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Josh,

Du hast mir mit wenigen Worten sehr treffend aus der Seele gesprochen.

Wenngleich ich eher schätze, daß in 100 Generationen das dann ehemalige D-Land eher eine Kolonie oder ein großer Golfplatz sein wird.

Dazu ein kleines Erlebnis einer Bekannten:
Sie kommt aus Wien und lebt und arbeitet in München. Sie bevorzugte immer öffentliche Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu kommen.
Leider waren die Umsteigezeiten derart schlecht, daß sie mit Öffentlichen immer 4mal so lange brauchte wie mit dem Auto.
Also wendete sie sich schriftlich an die Münchner Verwaltung für den damaligen MVV und schlug ein paar gut gemeinte Änderungen vor. Sie führte als Beispiel den Wiener öffentl. Nahverkehr an, wo Selbiges offensichtlich besser organisiert war.

Das Antwortschreiben darauf war an Unverschämtheit nicht mehr zu übertreffen. "Es sei halt so und wenn es ihr nicht passen würde könne sie ja nach Wien zurückziehen" ist die kurze Zusammenfassung daraus.

Ich meine, so geht oder so ähnlich es in der ganzen Politik und Verwaltung zu "wir sind die Besten und von anderen was annehmen geht ja nun gar nicht".
Derartiges Verhalten war eigentlich schon immer zum Untergang verurteilt gewesen.

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 12:04:02    Titel:
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zu nem golfplatz fehlt ja nicht mehr viel.

caddys hat es ja genug....
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MichaelZ
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 12:47:24    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
zu nem golfplatz fehlt ja nicht mehr viel.

caddys hat es ja genug....


Josh, wie ist denn das eigentlich?

Wenn man sich hier abmeldet, weil man ins Ausland abwandert, muß man dann seinen Anteil an den Staatsschulden abtreten?
Oder geht das zukünftig direkt über die KFZ-Steuer?
Oder darf man sein Erspartes eh nicht ins Ausland schleppen und wird in D-Land dann eben beschlagnahmt? Wut

Wie war denn das bei Dir?

Fragen über Fragen....

Klick...jetzt kommts. Mit einem Wohnmobil kann man ja D-Land recht unkompliziert verlassen. Das könnte der fiskale Hintergrund für die Hubraumsteuer sein. Weil es aber (noch) nicht jeder WoMo-Besitzer der Beschäftigung nachreist, gibts (noch) den geplanten Rabatt.

Ooops, nochmal Klick. Da solls ja Rentner geben, die sich vom sauer verdienten ein Wohnmobil kaufen und die staatliche Rente D-wirtschaftsschädigend im Ausland verjubeln. Da kann ja bei uns kein Aufschwung stattfinden, deshalb den Rahm hierzulande abschöpfen, eigentlich logisch.

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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 13:45:35    Titel: LKW-Steuer - ein Licht am Ede der Dunckelheit
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ich habe eben was Anderes gefunden - Thema LKW und Landy...

Finanzgerichtshof Köln:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/aktuell/05v3715.htm#top

Zitat:
6 V 3715/05

6. Senat
Beschluss vom 28.11.2005

6 V 3715/05





Tenor



Die Vollziehung des Kraftfahrzeugsteuerbescheides vom 08.08.2005

wird ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.



Die Beschwerde wird zugelassen.



Gründe

I.

Der Antragsteller hält seit Mai 2000 einen Geländewagen vom Typ „Land Rover“. Der Wagen hat einen Ottomotor (Hubraum 4.554 ccm) mit geregeltem Katalysator und einer Leistung von 218 PS/160 kWh bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Er hat vier Seitentüren und eine Hecktür sowie fünf Sitzplätze. Im Fahrzeugbrief ist er als „PKW geschlossen“ bezeichnet.



Der Antragsgegner (FA) hatte das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert. Mit Änderungsbescheid vom 08.08.2005 stufte er den Wagen ab 01.05.2005 nunmehr als PKW nach § 8 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ein und besteuerte ihn dementsprechend nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Die Neueinstufung begründete er mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005. Über den hiergegen erhobenen Einspruch ist noch nicht entschieden.



Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragsteller, den angefochtenen Bescheid von der Vollziehung auszusetzen: Er sei rechtswidrig, da sein Fahrzeug nicht als PKW, sondern als „anderes Fahrzeug“ gemäß § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen sei. Für die Klassifizierung von Kraftfahrzeugen verweise das Kraftfahrzeugsteuergesetz in

§ 2 Abs. 2 Satz 1 auf die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Zu den maßgeblichen Vorschriften gehöre auch die EU-Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001 in Verbindung mit der Richtlinie 70/156/EWG vom 06.02.1970, welche die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge zum Gegenstand habe. In deren Anhang II würden die Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen vorgenommen. Danach sei das fragliche Fahrzeug – ausweislich des Gliederungspunktes C – als so genanntes „Mehrzweckfahrzeug“ der Klasse „M 1 AF“ einzuordnen. Ein solches Mehrzweckfahrzeug werde jedoch dann nicht als solches der Klasse „M 1“ (Personenkraftwagen) angesehen, wenn es außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze habe und die Formel P – (M + N x 68) > N x 68 erfülle (P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg, N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz). Diese Voraussetzungen seien im Streitfall gegeben, wie die konkrete Berechnung nach dieser Formel zeige:



2.810,00 kg – (2.100,00 kg + 4 x 68) > 4 X 68

438 > 272

Der „Land Rover“ sei mithin, da er nicht in die Klasse „M1“ gehöre, verkehrsrechtlich kein Personenkraftwagen und falle somit kraftfahrzeugsteuerrechtlich in die Rubrik „andere Fahrzeuge“. Da die Richtlinie unmittelbare Wirkung entfalte, könne der Wagen folglich nur nach § 8 Nr. 2 KraftStG besteuert werden, also nach Gewicht.



Der Antragsteller beantragt,



die Vollziehung über Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum vom

01.05.2005 bis zum 05.05.2006 vom 08.08.2005 auszusetzen,

soweit die Steuer höher als € ... festgesetzt ist;

hilfsweise, die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zuzulassen.



Das FA beantragt,



den Antrag abzuweisen.



Die Einstufung des fraglichen Fahrzeugs nach den EU-Richtlinien, wie sie der Antragsteller vorgenommen habe, sei für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung ohne maßgebliche Bedeutung. Es komme kraftfahrzeugsteuerrechtlich auf diese verkehrsrechtliche Einstufung nicht an. Der Bundesfinanzhof habe noch im Urteil vom 08. Februar 2001 VII R 73/00 – unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung - ausdrücklich festgelegt, dass die Einstufung eines Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde hinsichtlich der Fahrzeugart keine Bindungswirkung habe. Vielmehr hätten die Finanzämter eine eigenständige steuerrechtliche Würdigung vorzunehmen. Dieses Prüfungsrecht sei auch nach dem Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO nicht entfallen. Da mit dieser rechtlichen Änderung sowohl die Kraftfahrzeugkategorie „Kombinationsfahrzeug“ als auch die Gewichtsgrenze von 2.800 kg aufgegeben worden sei, habe eine neue kraftfahrzeugsteuerrechtliche Würdigung des betroffenen Fahrzeugs vorgenommen werden müssen. Danach handele es sich nach den Vorgaben des BFH um einen PKW, weil es die Merkmale eines PKW aufweise. Die Einstufung als „anderes Fahrzeug“ im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG habe nach dem 01.05.2005 nicht mehr beibehalten werden können.



II.

Der Antrag ist begründet.



Nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung – FGO – kann das Gericht die Vollziehung eines angefochtenen Bescheides ganz oder teilweise aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen. Hiervon ist im Streitfall auszugehen.



Die vom FA im Bescheid vom 08.08.2005 vorgenommene Einstufung des „Land Rover“ als Personenkraftwagen (ab dem 01.05.2005) ist unzutreffend. Der Wagen ist ein „anderes Fahrzeug“ im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG. Er ist folglich – wie schon bisher - nach Gewicht zu besteuern.



Der Begriff „Personenkraftwagen“ ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht definiert. Infolgedessen ist auf diesen Begriff § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG anzuwenden, der besagt, dass sich die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechtes – wenn nichts anderes bestimmt ist - nach den geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften richten (ständige BFH-Rechtsprechung; u.a. BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 60/97, BStBl II 1997, 744). Aufgrund dieser ausdrücklichen Anbindung an das Verkehrsrecht ist die Frage, was ein Personenkraftwagen ist, demnach ausschließlich nach Verkehrsrecht zu bestimmen. In diesem Sinne hat der BFH auch in sämtlichen Entscheidungen, in denen es um die Abgrenzung PKW oder LKW ging, stets auf die verkehrsrechtliche Vorschrift § 23 Abs. 6 a StVZO zurückgegriffen und hieraus seine „PKW-Definition“ entwickelt (vgl. u.a. Urteil vom 01. August 2000 VII R 26/99, BFH/NV 2001, 284 m.w.N.).



Derartige verkehrsrechtlichen Vorschriften können im nationalen Recht wie im europäischen Gemeinschaftsrecht verankert sein. Nach Aufhebung der nationalen verkehrsrechtlichen Bestimmung des § 23 Abs. 6 a StVZO hätte das FA folglich auf geltende Bestimmungen des gemeinschaftlichen Verkehrsrechts für die steuerliche Einstufung des fraglichen Fahrzeugs zurückgreifen müssen. Seine Annahme, mit dem ersatzlosen Wegfall der (einzigen) nationalen PKW-Begriffsbestimmung habe nunmehr ein beliebiger und definitionsfreier Beurteilungsspielraum vornehmlich nach Gesichtspunkten der äußeren Fahrzeugerscheinung zu erfolgen, ist unzutreffend. Sie widerspricht nicht nur dem allgemeinen Verfassungsgrundsatz des Vorrangs von Gesetzen, sondern auch – aufgrund der zwingenden Anordnung des § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG – der Bindung an die verkehrsrechtlichen Vorschriften.



Als für den Streitfall einschlägige Bestimmung ist die EU-Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 (ABl. L 42 vom 23.02.1970, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. L 18/1 vom 21.01.2002, S. 39) heranzuziehen, die die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge regelt. In deren Anhang II werden die Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen in den Gliederungspunkten A – C vorgenommen. Danach werden Personenkraftwagen der Klasse M1 zugeordnet. Das sind Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind und höchstens acht Sitze außer dem Fahrersitz haben. Abweichend hiervon gelten indes – nach C. 1. – so genannte „AF Mehrzweckfahrzeuge“ (Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) dann nicht als Personenkraftwagen (Klasse M1), wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze haben und außerdem die Voraussetzungen der „Bedingung“ P – (M + N x 68) > N x 68 erfüllen (C. 1. b.). Der „Land Rover“ des Antragstellers erfüllt diese Bedingungen. Er gilt mithin nicht als der Klasse M1 zugehöriger Personenkraftwagen. Es hätte folglich keine Hubraumbesteuerung vorgenommen werden dürfen. Ob das Fahrzeug, wie der Antragsteller vorträgt, sogar als Geländefahrzeug (Symbol G) im Sinne von A. 4.1 anzusehen ist, kann dahinstehen. Beide Fahrzeugkategorien „AF Mehrzweckfahrzeug“ (in der besonderen Variante) und „Geländefahrzeug (Symbol G)“ sind nach Gewicht zu besteuern, weil „andere Fahrzeuge“ im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG.



Es steht auch außer Frage, dass die besagte EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden ist, und zwar spätestens ab dem 01.07.2002 (Art. 4 Abs. 1 RiLi 2001/116/EG). Dass sie vom deutschen Gesetzgeber auch umgesetzt worden ist, belegen die zahlreichen Bezugnahmen in der StVZO (z.B. § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Satz 7, § 30a Abs. 4 Nr. 1) sowie die Gesetzesmaterialien zur Aufhebung des § 23 Abs. 6 a StVZO, in denen es unter I. 1. u.a. heißt: „Der Regelungsinhalt des

§ 23 Abs. 6 a StVZO ist nicht mit den in der Richtlinie 70/156/EWG vorgegebenen und von den Mitgliedstaaten verbindlich anzuwendenden Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen für Fahrzeuge der Klasse M1 (Personenkraftwagen) vereinbar . . .“. Schließlich nimmt auch der Gesetzesantrag des Landes NRW vom 12.04.2005 (BR-Drucksache 229/05) zur Änderung u.a. des § 2 KraftStG ausdrücklich auf die Richtlinie als geltendes Recht Bezug.



Die Ansicht des FA, es komme kraftfahrzeugsteuerrechtlich „auf diese verkehrsrechtliche Einstufung“ nicht an, verkennt, dass bei der Erörterung der Bindung der Finanzbehörde zwischen den verkehrsrechtlichen Vorschriften an sich und den Feststellungen der Verkehrsbehörden, also der Anwendung verkehrsrechtlicher Vorschriften durch die Verkehrsbehörden zu unterscheiden ist. Letztere sind in der Tat für die Finanzämter nicht verbindlich (ständige Rechtsprechung; u.a. BFH-Urteil 26. August 1997 VII R 60/97, BStBl II 1997, 744 m.w.N.). Zur Heranziehung von geltenden EU-Richtlinien sind die Ämter indes – aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 2 Abs. 2 KraftStG – rechtlich verpflichtet.



Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO.



Die Beschwerde wird zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 128 Abs. 3, 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
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vishnu
Titel geklaut...
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 14:39:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@michaelZ

wenn du abwanderst darst du dein geld behalten... Grins

du kannst dich allerdings wirklich nur dann in D abmelden wenn du eine neue meldeadresse vorweissen kannst.

finde ich den hammer!

selbst die allseits beliebten engländer handhaben das anders.

deshalb ist es an sich unmöglich im wohnmobil zu leben und sich als erdenbürger zu fühlen.

ja, ich habe damals D im wohnmobil ( setra s110) verlassen.

nein, hier gibt es keine kfz-steuer.

füre die in spanien ein-> revolution. Ja


Zitat:
Ooops, nochmal Klick. Da solls ja Rentner geben, die sich vom sauer verdienten ein Wohnmobil kaufen und die staatliche Rente D-wirtschaftsschädigend im Ausland verjubeln.


1. wird das wohnmobil in D gekauft, ist da billiger als sonstwo.

2. ist die staatliche rente ein märchen.

3. arbeiten auch viele deutsche im ausland bei deutschen firmen...

ist aber egal, die gewinne streichen immer die gleiche ein.

nennt sich globalismus.


andererseits musst du weiterdenken:

wenn nicht soviele rentner z.b. in spanien ihre rente ausgeben, kaufen die spanier auch weniger exportierte deutsche produkte wie z.b. bier und unterhosen.

das wäre wiederrum ein einbruch in der deutschen brauereilandschaft und unterhosenbranche...

oder nimm deutsche autos.

der ideale deutsche arbeitet 40 jahre in wolfsburg.

dann geht er in pension und gibt die rente in spanien aus damit die spanier wolfsburger autos kaufen können.

so einem menschen gehört das bundesverdienstkreuz!
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disco68
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 14:53:12    Titel:
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He Josh ist die Finca noch zu haben? Muß nur eben mein Haus verkaufen, einen 80 Jahre alten Handwerksbetrieb abwicklen, 7 Leute entlassen, schnell noch eine Bombe in Berlin an der richtigen Stelle plazieren (keine Angst Flashi nicht Prenzelberg!) und dann los. Also bis Montag. Komm nur, Freundchen! Ich bin der apokalyptische Reiter und komme über Dich

Uhhh.....rrrmel Den smilie find ich besonders nett, erinnert mich an meine Jugend mit der kleinen provinziellen Antifaszene die sich immer im Jugendzentrum getroffen hat (ja in meiner Jugend gab es noch ein Jugendzentrum was nicht von sektenähnlichen christlichen Grupgierungen finanziert wurde sondern von der Stadt).
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vishnu
Titel geklaut...
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 15:07:21    Titel:
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hola disco!

mein beitrag ist wie so oft ironisch gemeint. Grins


du hast mir übrigends noch nichts von deinem españatrip berichtet! Ja

achso, wegen deiner anfrage: die finca ist wahrscheinlich noch zu haben...
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HPF
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 15:10:00    Titel:
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disco68 hat folgendes geschrieben:
(ja in meiner Jugend gab es noch ein Jugendzentrum was nicht von sektenähnlichen christlichen Grupgierungen finanziert wurde sondern von der Stadt).



Welches meinst du denn? In Lüdenscheid?

Gruß Holger

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disco68
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BeitragVerfasst am: 03.12.2005 15:46:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ josh: Meinst Du mein Beitrag war nicht ironisch gemeint? Natürlich kombiniert mit einer sarkastischen Ernsthaftigkeit.
Spanienurlaub war sehr schön. Sind dann zu Genot90`s Truppe dazugestoßen und ein paar Tage durch die Pyrenäen gefahren. Vorher waren wir noch ein paar Tage bei Jonny Riedel an der Ardeche (auberge4x4). Fotos sind ein paar verstreut hier im Forum, glaube unter Carposing von Gernot. Sind sehr schöne Touren gefahren in den Ostpyrenäen. War auch nirgens was bekannt wegen Fahrverboten aufgrund der Trockenheit (hatte allerdings auch mehrmals geregnet vorher).
Ansonsten hatte ich viel Zeit mich an der Costa Brava bei Notarsterminen, Banken, Ajuntamente, Telefonica und dem damit verbundenen sehr angenehmen spanischen Bürokratismus zu entspannen. Smile

@ Holger: Ich meinte unser altes Jugendzentrum im Schillerbad wo jetzt das Brauhaus drin ist. Damals als es an privat verkauft wurde, wurde ein Erstatz von der Stadt versprochen. Da wartet die Lüdenscheider Jugend jetzt ca. 12 Jahre drauf.
Ein christliches Jugendzentrum ist in Lüdenscheid nicht gemeint gewesen. Aber mein Cousin hat neulich in Hessen geheiratet und ist mit seiner angeheirateten Familie dort sehr aktiv in der freien evangelischen Gemeinde. Diese Gemeinde betreibt die einzige Jugendeinrichtung im Ort. Ich fand das alles etwas seltsam auf der Hochzeit, ist nach meiner Meinung eine Art christlicher Fundamnetalismus. Obwohl alle sehr nett sind, ist es nicht meine Welt. Versteh mich nicht falsch, ich will keinem in seinem Glauben zu nahe treten. Kann auch gut verstehen das man sich in der heutigen Zeit eine "warmes Plätzchen" sucht um der Kälte der Gesellschaft zu entfliehen.
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terranotom
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5. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. U2450
6. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. MB SK 3353AK
BeitragVerfasst am: 03.12.2005 18:33:22    Titel:
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mein nächstes fahrzeug hat nen VW Polo-Motor drinnen























-als Anlasser rotfl rotfl rotfl
...


da dürfte dann das Problem mit der Gewichtsbesteuerung auch gegessen sein....

hier mal ein Bild davon:


bild von www.panzerbaer.de

YES YES YES

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Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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