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Discovery auf LKW zulassung ?

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Dutchgit
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...und hat diesen Thread vor 6086 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Alles mit Räder und Motor !!
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 15:57:23    Titel: Discovery auf LKW zulassung ?
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Geht das ?

Jemand vieleight erfarung da mit ?

Danke mal wieder ! Winke Winke
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Dutchgit
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1. Alles mit Räder und Motor !!
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 18:03:02    Titel:
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Ich hab schon etwas gefunden aber das ist zu viel aufwand.
Ich denk mahl weiter Supi
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tonyubsdell
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1. 94-er def 110st
2. 92-er disco
3. 90-er ex-mod
4. alouette III
5. 'n paar mopeds
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 18:35:22    Titel:
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hallo dutch,

ob dein disco als lkw akzeptiert wird (vom finanzamt), haengt nicht nur von deinen umbauten ab, sondern auch von deinem zustaendigen amt.
was bei uns im kreis homburg geht, geht bei den saarbrueckern zb oft nicht.

generell:
heckseitenfenster und eventuell fondseitenfenster durch (alu)platten ersetzen.
reucksitze raus mitsamt gurten, die gurtbefestigungen muessen unbrauchbar gemacht werden (schweisspunkt drauf)
eventuell noch eine trennwand zwischen laderaum u. fahrgastraum befestigen, hoehe der wand wird unterschiedlich verlangt.
ladeflaeche sollte groesser als fahrgastraumflaeche sein.
oder:
abstand hecktuere innenseite bis bremspedal : 2 + mindestens ein cm

viel glueck bei den raubrittern

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herzliche gruesse aus dem saarlaendischen outback,

wolfram
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Nissan007
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1. Land Rover Discovery 300 tdi
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3. volvo v70
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 18:56:34    Titel:
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genau so kann es aussehen der tüv macht dir da auch wenig probleme
die finanz vögel sind das problem wenn die mein nein dann nein an besten vor denn umbau in fragen denn die wollen wichtig genommen werden

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Dutchgit
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1. Alles mit Räder und Motor !!
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 19:11:50    Titel:
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Danke leute !
Ich hatte mahl gedacht an einem Disco auf LKW zulassung aus Holland da es viele gibt zum niedrichen preisen.
Die sind ja schonn als LKW umgerustet. Ich hatte jedoch keinem idee ob das auch gemacht werden konnte in Deutschland.

Ich denk noch mahl nach.

Danke ! Winke Winke
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 19:44:08    Titel:
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Ja,das geht.
Und das KFZ-Steuergesetz kennt den ganzen Quatsch hier überhaupt nicht:

tonyubsdell hat folgendes geschrieben:

generell:
heckseitenfenster und eventuell fondseitenfenster durch (alu)platten ersetzen.
reucksitze raus mitsamt gurten, die gurtbefestigungen muessen unbrauchbar gemacht werden (schweisspunkt drauf)
eventuell noch eine trennwand zwischen laderaum u. fahrgastraum befestigen, hoehe der wand wird unterschiedlich verlangt.



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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 09.12.2008 19:47:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

(2a) 1Als Personenkraftwagen gelten auch:

1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
...

2Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 21:49:47    Titel:
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Soweit ich das überblicke muss man aber erwähnen, dass der BFH das aktuell anders sieht.

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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 21:50:40    Titel:
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@ caruso

toll zitiert, wem wolltest du mit dem beamtendeutsch denn helfen?

gruss

wolfram
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 21:57:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Naja, das Zitat ist schon angebracht, weil es prinzipiell die Rechtslage wiedergibt, nach der, grob vereinfacht, ein Fahrzeug ab einem bestimmten Verhältnis Ladefläche zu Sitzfläche automatisch KEIN PKW ist und somit nach Gewicht versteuert werden MUSS.
Leider scheint nicht sein zu können, was nicht sein darf, weshalb die Richter das schlicht ignorieren.

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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 22:07:40    Titel:
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Ich glaub ein eindeutiger Fall wurde noch garnicht verhandelt.
Das letzte BFH-Urteil wurde absichtlich mit einem 5Sitzer bestritten,
der keine LKW-Zulassung hat.

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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 22:10:49    Titel:
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tonyubsdell hat folgendes geschrieben:
@ caruso

toll zitiert, wem wolltest du mit dem beamtendeutsch denn helfen?



Verständlich steht da:
Ein Geländewagen mit LKW-Zulassung, weniger als 4 Sitzplätzen
und einer Ladefläche,die größer ist als die Sitzplatzfläche darf nicht
nach Hubraum besteuert werden.

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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 22:10:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Echt, das war ein FÜnfsitzer?
Aber zumindest hat das Gericht was von "gesetzgeberischem Willen" gefaselt, und einen weiten Bogen um die EU Richtlinie geschlagen, oder?

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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 22:11:54    Titel:
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Ja.Deswegen soll das auch dem Verfassungsgericht vorgetragen werden.
Hat hiermit aber nichts zu tun.

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 09.12.2008 22:13:07    Titel:
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Moment mal, warum jetzt MIT LKW Zulassung? Dann wär's ja eh hinfällig, oder? Etz kapier ich garnix mehr.

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