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LR 110 HT - Eine Zulassungsfrage


 
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Oilworker
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 11:13:09    Titel: LR 110 HT - Eine Zulassungsfrage
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Moin,

ein Bekannter hat gerade das Problem das er seinen neuen 110 Defender HT nur als LKW zulassen kann, wobei er, wegen der gewerblichen Nutzung und dem Hängerbetrieb auch am Wochenende, eine PKW Zulassung benötigte.

Hat zufällig bereits jemand seinen 110HT als PKW zugelassen und falls ja wo und wie?

So long,

Oily

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 11:26:36    Titel:
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Warum fragt er nicht beim TÜV,was die für Umbauten für eine PKW-Zulassung haben wollen.
Ansonsten:SoKFZ-Bautruppwagen/-transporter/Materialtransport

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Oilworker
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 11:51:16    Titel:
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Nun der TÜV bei Ihm hat gesagt das es nur als LKW eintragbar ist und dann darf er am Sonntag ja scheinbar gewerblich keinen Anhänger mehr ziehen.
Ich kennn mich da doch nicht aus traurig

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wayko
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 13:26:15    Titel:
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Oilworker hat folgendes geschrieben:
und dann darf er am Sonntag ja scheinbar gewerblich keinen Anhänger mehr ziehen.


Streiche das "gewerblich" - ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung darf sonntags generell keinen Anhänger ziehen. Privat oder gewerblich spielt dabei keine Rolle.
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Oilworker
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 13:30:47    Titel:
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Nun denn, die Frage bleibt auch so: Wie ist der 110 HT als PKW zuzulassen, bzw. hat das jemand bereits?

So long,

Oily

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 13:42:01    Titel:
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wayko hat folgendes geschrieben:
Oilworker hat folgendes geschrieben:
und dann darf er am Sonntag ja scheinbar gewerblich keinen Anhänger mehr ziehen.


Streiche das "gewerblich" - ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung darf sonntags generell keinen Anhänger ziehen. Privat oder gewerblich spielt dabei keine Rolle.



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BeitragVerfasst am: 19.01.2009 14:24:56    Titel:
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Oilworker hat folgendes geschrieben:
Nun der TÜV bei Ihm hat gesagt das es nur als LKW eintragbar ist


Der TÜV hat keine Ahnung,fahr mal zu einem Erwachsenen.
Um den HT als PKW in Verkehr zu bringen,müssten Schallschutz und Trittbretter nachgerüstet werden.Vielleicht auch noch Scheiben in den Gepäckraum.

Kuck mal hier ganz unten,da stehen mal ein paar Fahrzeugarten:
http://ifa.loopback.org/tek/Kommando_25_km.htm

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landyxt
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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 03:37:26    Titel:
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Mal ne blöde Frage ... warum hat er sich dann net net SW gekauft?

Hat er irgendwelche Einbauten drin, Regal, Schrank oder so? Vielleicht gehts dann als Werkstattwagen oder so.

Außerdem würde ich bei verschiedenen TÜVs fragen.

Manche Bundesländer haben zwar das Sonntagsfahrverbot für den privaten Bereich aufgeweicht, das betrifft aber net den gewerblichen Bereich.

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Gruß
Landyxt

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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 10:15:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Tja, er nutzt den Wagen für Umzüge und den Station hätte er dann ja völlig leerräumen müssen...

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wayko
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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 14:58:24    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
wayko hat folgendes geschrieben:
Oilworker hat folgendes geschrieben:
und dann darf er am Sonntag ja scheinbar gewerblich keinen Anhänger mehr ziehen.


Streiche das "gewerblich" - ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung darf sonntags generell keinen Anhänger ziehen. Privat oder gewerblich spielt dabei keine Rolle.



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siggi109
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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 17:45:53    Titel:
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wayko hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
wayko hat folgendes geschrieben:
Oilworker hat folgendes geschrieben:
und dann darf er am Sonntag ja scheinbar gewerblich keinen Anhänger mehr ziehen.


Streiche das "gewerblich" - ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung darf sonntags generell keinen Anhänger ziehen. Privat oder gewerblich spielt dabei keine Rolle.



falsch Ätsch erst erkundigen,dann meckern rotfl Vertrau mir
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Au weia, Du hast Recht. Dachte nicht, daß im Verkehrsrecht auch mal eine sinnvolle Änderung durchgesetzt werden könnte Hau mich, ich bin der Frühling



Ja ich war auch erstaunt,vor allem so ,,kundenfreundlich,,.
das hätte ich nie gedacht.


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SIGGI109

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BeitragVerfasst am: 20.01.2009 19:08:58    Titel:
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ne der kann weiter als LKW laufen. du kannst für dir so einen Befreiungsschein hohlen. damit kannste dann immer für ein Jahr auch Sonntags mit Anhänger fahren.

Ein Kumpel von mir hat seinen Dicso jetzt verblecht und als LKW zugelassen das er als Abschleppunternehmer den aber auch Sonntags brauch. sagte er mir das mit dem Schein. Aber viel mehr weiß ich auch nicht darüber
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