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J7 3 Türer LKW Zulassung


 
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Axefire
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...und hat diesen Thread vor 5874 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 18.06.2009 23:54:14    Titel: J7 3 Türer LKW Zulassung
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Hallo,

bin zwar normalerweise eher im Nissan Bereich unterwegs aber jetzt hätt ich mal ne Frage an die Toyota Spezialisten Smile

Ein Freund von mir hat nen J7 3-Türer und möchte den nun als LKW ummelden.
Nun die Frage wie aufwendig ist das? Rücksitzbank raus, Blech anstatt der Scheiben rein und ne Holzplatte als Trennwand. Reicht das aus?

Wie geh ich dann weiter vor? Erst TÜV, dann Landratsamt?

Danke schonmal im Vorraus!


Gruß
Alex

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disco68
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BeitragVerfasst am: 19.06.2009 14:26:29    Titel:
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Beim J70 (dem ganz kurzen) wird es schwierig, beim 73er geht es.
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imdek
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BeitragVerfasst am: 19.06.2009 15:08:30    Titel:
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disco68 hat folgendes geschrieben:
Beim J70 (dem ganz kurzen) wird es schwierig, beim 73er geht es.


ich würde mal gerne wissen WIE.
denn bei mir haben die's nicht akzeptiert :(

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disco68
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BeitragVerfasst am: 19.06.2009 16:40:55    Titel:
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imdek hat folgendes geschrieben:
disco68 hat folgendes geschrieben:
Beim J70 (dem ganz kurzen) wird es schwierig, beim 73er geht es.


ich würde mal gerne wissen WIE.
denn bei mir haben die's nicht akzeptiert :(


Hast Du vorher gefragt was die alles umgebaut haben wollen? Verblechung der Seitenscheiben, Sitzbank raus, Gurtaufnahmen unbrauchbar machen, Trenwannd.... Vom Verhältnis Ladefläche zu vorne geht es beim 73er, der 70er ist zu kurz. Kann natürlich sein das dein Finanzamt sich besonders stur anstellt. Dann ev. einen Einspruch von Rechtsanwalt Nehm formulieren lassen. Auf LKW beim TÜV umtragen lassen würde ich nicht, gibt nur teurere Versicherung dann. Lediglich den Anforderungskatalog des Finanzmamts erfüllen. Die Finanzämter sind ja nicht an die kraftfahrzeugtechnische Einstufung gebunden, sondern "ihrer Objektivität rotfl " verpflichtet in der steuerlichen Einstufung. D.h. im Umkehrschluß, ein PKW der objektiv zum LKW umgebaut wurde ( auch ohne beim TÜV zum LKW umgetragen zu werden) "müßte" nach Gewicht besteuert werden. "Müßte" ist das Problem bei manchen Finanzämtern.
Mit der bzw. ähnlicher Argumentation ist mein Hilux, obwohl er eingetragenes Wohnmobil ist, auch gewichtsbesteuert und nicht diese Womosteuer mit dem Schadstoffschlüssel und der jährlich steigenden Steuer. Etwas einfacher hat es da natürlich gemacht das der Singelcab vorher schon ein LKW ab Werk war. Die wollten mir auch die PKW- Steuer aufs Auge drücken da er nicht die Stehhöhe eines Womos hat.
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Axefire
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BeitragVerfasst am: 20.06.2009 11:35:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke schon mal für die Infos, dass man ein Auto auch nur für die Steuer als LKW umgemeldet werden kann wusste ich nicht, ich dacht das müsste immer über den TÜV und ne Scheinänderung laufen. Dann frag ich meinen Freund erst mal was für einen er hat, nen J70 oder nen J73....

Gruß Alex

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