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Eintragung einer Firstfour Stoßstange mit Winde


 
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Fritz90
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...und hat diesen Thread vor 5670 Tagen gestartet!


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1. LR Defender 110
BeitragVerfasst am: 24.01.2010 20:34:11    Titel: Eintragung einer Firstfour Stoßstange mit Winde
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Habe die Tubular Winch Bumper mit ner 8274 an meinem 90er Defender.
Kommenden Monat wird TÜV fällig, aber mein Typ von der KUS findet das nicht so gut! :-) kurz weg, der möchte mir ohne die Einzelabnahme der Stoßstange, keine neue HU Plakette geben.

Hat jemand von euch so ein Teil eingetragen und könnte mir oben drein mal ne Kopie machen und mailen, da meine Tüver sich nicht sicher sind wie sie das eintragen können oder dürfen!

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:20:09    Titel:
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*Stoßstange Rundrohr,Durchmesser xx mm
mit Seilwinde Warn Typ 8274*

Dazu ein paar bunte Bilder von der Winde auf den Tisch legen,fertig.

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:30:32    Titel:
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Nenne das niemals Stoßstange. Das ist ein Geräteträger für eine Seilwinde.
Eine Stoßstange ohne aktuelles TÜV-Gutachten, wo der Personenunfallschutz schon beachtet wurde, bekommst Du nicht mehr eingetragen.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:34:51    Titel:
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Das Fahrzeug braucht aber eine Stoßstange
und eine Rechtsgrundlage,die gegen die Eintragung spricht gibts auch nicht.
Aber bitte,schreiben wir *Seilwindenstoßstange*.

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:41:17    Titel:
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Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.
Wenn man es Geräteträger nennt, wie z.B. die Halterung eines Schneepfluges, dann gelten diese Richtlinien (noch) nicht.
Hab da letzte Woche recht lange mit einem TÜVer drüber geredet. Er sagte, er dürfe die ARBV Stoßstange nur als Geräteträger eintragen, dazu muss natürlich auch eine Winde dran. Ohne Winde sehe er keine Möglichkeit, das einzutragen.
Aber bestimmt gibts noch einige Spezialwerkstätten, die das regeln können. Darf man sich nur nicht erwischen lassen.

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Gabor
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BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:44:41    Titel:
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meine ARB wurde damals vom Tuev auch als Seilwindentraeger eingetragen. muss also gehen

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 28.01.2010 21:49:44    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.


Blödsinn.
Hier:

Genau lesen!

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 19:59:40    Titel:
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Heutzutage gehts nur noch als Geräteträger ist einfach so! Bei mir auch so eingetragen!

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 20:03:06    Titel:
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Das Ding von deinem Avatar?

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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 20:04:37    Titel:
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Mitsamt dem Stinger der nach vorn steht?

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Mudmaster
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 20:26:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.


Blödsinn.
Hier:

Genau lesen!



Das da bezieht sich aber nicht auf eine Stoßstange !

Bei Frontwinden gibt es wieder ein eigenes Kapitel ! Hab ich grad alles durchgemacht .
Als Geräteträger für Seilwinde geht das schon noch !
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 20:41:11    Titel:
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Ja dann zeig doch mal die Richtlinie,die den Austausch der Originalstoßstange verbietet.
Ich weiß auch,dass die oft zitierte Rili ausschl.Bügel behandelt,die auf oder unter die Stoßstange geschraubt werden.
Damit sind nochnichtmal die geschweißten Kompletteinheiten erfasst.

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Mudmaster
scheint zu gehen
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 21:45:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
Ja dann zeig doch mal die Richtlinie,die den Austausch der Originalstoßstange verbietet.
Ich weiß auch,dass die oft zitierte Rili ausschl.Bügel behandelt,die auf oder unter die Stoßstange geschraubt werden.
Damit sind nochnichtmal die geschweißten Kompletteinheiten erfasst.


Die will ich garnicht haben !
Wollte ja nur sagen das sich das auf Frontschutzbügel bezieht und nicht auf Stoßstangen . Der hiesige TÜV bezieht diese Rlli aber auch auf die Stoßstangen, obwohl das zwei paar Schuhe sind . bei mir haben sie die Eintragung verweigert mit der begründung das sie das gleichsetzen . jetzt ist es ein Geräteträger mit Seilwinde und dann geht das .
Frag mal nen Tüver nach Frontwindenanbau . Meiner hatte sich mal die zeit genommen da mal nach zu suchen .
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010 22:33:08    Titel:
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Und,hat ers dir kopiert und mitgegeben?
Als ich deswegen mal beim TÜV anrief,klang es aus dem Höhrer:
"Was wollen Sie???
Kommen Sie vorbei,ich trag Ihnen das ein!"


Außerdem hab ich nur gesagt,dass es keine Rechtsgrundlage gibt.
Da hat sich auch noch nichts dran geändert.

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