Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
KFZ-Ummeldungsfrist
Ordnungswidrigkeit innerhalb der Frist des LRA?

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Billa
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Am AdW


...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR 110 SW TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 11.03.2011 19:37:16    Titel: KFZ-Ummeldungsfrist
 Antworten mit Zitat  

Kennt sich wer aus ob das Rechtens ist? :
Ich habe ein Bussgeld für eine Ordungswidrigkeit verhängt bekommen, weil mein Fahrzeug einige Wochen nach dem Umzug noch nicht umgemeldet war.
Das Delikt wurde am 8.2. erfasst, ich hatte aber am 1.2. schon ein Schreiben vom Landratsamt bekommen, dass ich 14 Tage Zeit für die Ummeldung habe.
Darf der mir dann eine OWI aufbrummen, obwohl ich noch innerhalb dieser offiziellen Frist war?

Mein Hinweis auf diese Frist wurde nicht akzeptiert, das seien "zwei verschiedene Verfahren, die nichts miteinander zu tun hätten..."
Seh ich ja irgendwie anders,- es geht doch genau um dasselbe...!?

Sachdienliche Hinweise erwünscht!

_________________
Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
andis69
3 Torx im Arsch
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Kaisersbach
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Cherokee 4,0 HO
2. Patrol 260
3. Patrol 160
BeitragVerfasst am: 11.03.2011 20:04:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mich haben die nach 2 Jahren erwischt und ich bekam dann noch eine Frist von 2 Monaten und kein Busgeld!! Hört sich auf jedenfall komisch an deine Geschichte

_________________
Gruß Andi


www.orcrmk.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.03.2011 20:19:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie jetzt? Vom Landratsamt hast du ne 14-tägige Frist bekommen - na wer hat denn dann die Owi verhängt, wenn´s nicht das Landratsamt war? Sonst ist dafür doch keine andere Behörde zuständig!
Erklär das noch mal genauer!

Ansonsten gilt bei diesen Ummeldefristen halt das tolle Behördenwort "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhafte Verzögerung), sprich "so bald wie es dir halt möglich und zumutbar ist".

Lustig ist, dass in unserer Flughafen-Welt-Stadt Freising die Ummelderei offensichtlich fast niemandem zuzumuten ist, dem LRA isses egal, die Leute fahren hier grundsätzlich 5 Jahre auf ihre alten Kennzeichen rum, ohne dass es irgend ne Behörde interessiert. Keine Einzelfälle, nein, ALLE neuzugezogenen Leute!

Aber weil ich ein ganz besonders Braver bin, trotzdem noch ein ein bisschen auf günstige Regionalklasse fahren wollte, hab ich meine Kisten immerhin nach 1-2 Jahren umgemeldet - gelobt hat mich das LRA aber auch net direkt dafür! Supi
(Der Umzugstermin 1-2 Jahre zuvor war klar aus der Ummeldebescheinigung, die ich ja bei der Zulassungsstelle immer vorlegen muss, zu ersehen!)
Nach oben
Billa
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Am AdW


...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR 110 SW TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 11.03.2011 20:40:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ha, Willi , auf dich habe ich gehofft! Winke Winke
Ich erklär genauer:
Ich bin Ende November umgezogen.
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... Hau mich, ich bin der Frühling ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.

Diese schrieb mich am 1.2 an und forderte mich auf meine Fahrzeuge innerhalb 14 Tagen umzumelden. Das wollte ich dann auch fristgerecht machen.

Am 8.2. schaute der gleiche eifrige POK wohl wieder mal in den Computer und stellte fest, dass ich immer noch nicht umgemeldet hatte und leitete diesmal ein Verwarnungsgeld wegen nicht erfolgter Ummeldung in die Wege.
Währenddessen lief aber ja noch de Frist des Landratsamtes, was ich der Polizei auf den Bescheid hin auch nachgewiesen habe.

Am 4.2. verstarb mein Lebensgefährte nach kurzer und sehr heftiger Erkrankung, weshalb ich die Ummeldung dann erst am 23.2. gemacht habe, ich hab da vorher echt anderes im Kopf gehabt........ cry

Das hat das Polizeiverwaltungsamt aber alles nicht interessiert. Die behaupten das sei ein Dauerdelikt , der Zeitpunkt der Beanstandung sei "nicht relevant" (- damit wären wir wieder beim ominösen "unverzüglich", das man auch durch ein "willkürlich" ersetzen könnte), und die Frist von der Zulassung hätte damit garnichts zu tun..

Ich frag mich wo ich mich beschweren kann.
Langsam glaube ich dieser POK hat was persönlich gegen mich oder er steckt mit der Frau Sowieso aus der Polizeiverwaltung unter einer Decke, die meine Erklärungen immer abweist....
Bin gespannt was als Nächstes kommt...........

_________________
Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.03.2011 21:32:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zu deiner Beruhigung: Ich muss jeden Tag mit POKs, die was gegen mich haben, zusammenarbeiten. rotfl Aber andererseits hab ich auch einige nette und coole Kollegen-POKs (mein bester Kumpel z. B., grade erst wieder heil aus Afghanistan zurück, Gottseidank!). Hilft dir natürlich jetzt nicht weiter.

Zum Thema:
Also, die Owi wird vom Polizeiverwaltungsamt betrieben, jetzt wird mir die Sache klarer. Denen ist natürlich die Frist vom Landratsamt wurscht. Was heißt "natürlich", falls du ne Rechtschutzversicherung hast, würd ich das mal von nem Anwalt prüfen lassen, ob das wirklich "zwei getrennte Verfahren" sind. Ich würde das im weitesten Sinn unter die Sache mit dem "Doppelbestrafungsverbot" subsumieren, d. h.: Wenn 1 Behörde in 1 Sache ein Verfahren gegen dich betreibt (und sei es nur eine amtl. Aufforderung mit Fristsetzung), dann kann net noch ne andere Behörde bzgl. dem GLEICHEN VERSTOß gegen dich tätig werden! Beispiel: Kaum 1 Tag den ollen Porsche 944S von meinem Daddy abgekauft (mit 4 Monate TÜV überzogen - was hab ich doch nen fürsorglichen Vater! Er dachte sich wohl: Schnell weiterreichen die Kiste an meinen Sohn!? Obskur Heiligenschein ), schon klebt erst eine Verwarnung von der Lapo und dann - nach der Entfernung des Zettels durch mich - auch noch eine Verwarnung vom Ordnungsamt dran. Reklamiert und selbstverständlich nur 1 Angelegenheit ausbügeln müssen, siehe "Doppelbestrafungsverbot".
Allerdings wundert mich, dass die Lapo in Sachen Ummeldung überhaupt zuständig ist, hätte jetzt ausm Bauch raus geschätzt (meine wenigen Stunden Verkehrsrecht im Studium sind schon 10 Jahre her!), dass die Lapo die Feststellung halt an das zuständige Landratsamt zur Verfolgung übergeben muss, wusste gar net, dass die da auch für die Owi-Verfolgung ne eigene Zuständigkeit in der Sache haben.

Wir haben hier ja auch einige Kollegen vom Land (ergo Verkehrspolizei), vielleicht wissen die mehr.

Rechtliche Schritte würde ich halt nur dann ausprobieren, wenn du anwaltliche Hilfe gratis kriegst, weil vermutlich die Owi geringer ausfällt als sämtliche Folgekosten, wenn man sich in die Sache verbeißen möchte!?

Grundsätzlich muss man aber sagen, hast du schon Pech gehabt, dass speziell die Sache mit der Kfz-Ummeldung offensichtlich bei dir als einzigstem Bundesbürger so eng gesehen wird!
Nach oben
Billa
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Am AdW


...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR 110 SW TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 11.03.2011 21:51:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi Willi!
Danke dir erstmal,- wär aber trotzdem nett wenn du deine Verkehrspolizei-Kollegen bei Gelegenheit mal fragen kannst was die davon halten, bzw. ob die so ein Vorgehen kennen.
Ja, das Bussgeld selber ist ja nicht so hoch, dass es sich lohnen würde da anwaltlich dagegen vorzugehen.
Ich reg mich nur darüber auf, dass man während einer offiziellen Frist trotzdem verwarnt werden kann,- damit hätte ich jetzt echt nicht gerechnet! traurig
Ist doch alles Betrug........... Nee, oder?

_________________
Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.03.2011 08:54:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Billa hat folgendes geschrieben:
.
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... Hau mich, ich bin der Frühling ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
.........



ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.

mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab.
Nach oben
MichaH
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2010
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. roten G
2. schwarzen G
3. JCB 525-50
4. noch reichlich
BeitragVerfasst am: 12.03.2011 09:00:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Fristen? Das hällt jedes Amt wohl wie es gerade Lustig ist, ich bekam gleich nen Zahlschein zugeschickt und eine Frist dazu bis wann das nächste Bußgeld fällig wird....

Gruß
Michael

_________________
Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.03.2011 10:27:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

123 hat folgendes geschrieben:
Billa hat folgendes geschrieben:
.
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... Hau mich, ich bin der Frühling ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
.........



ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.



Naja, so ganz stimmt das nicht, weil für die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (z. B. TÜV-Plaketten) ist die Polizei auch dann zuständig, wenn das Fahrzeug "ruht" (ruhender Verkehr).

Aber in dem konkreten Fall hier sind wir einer Meinung: Dafür ist die Lapo nicht zuständig, meine ich auch!

@ Billa: Wenn man auf Nummer Sicher gehen bezüglich "unverzüglicher Ummeldung nach eigenen Gesichtspunkten" (also so bald der Bürger Zeit und Lust hat) sollte man den ehemaligen Wohnsitz als zweiten Wohnsitz behalten. Zweite Wohnsitze kann man überall haben (auch im Ausland), kosten nix (außer in Freising, da wird ne Zweitwohnsitz-Steuer fällig!!! Obskur Nee, oder? ), und man kann sich diesen Ummeldungskäse so lange ersparen, wie man will!
Nach oben
Donald Dark
Indernettschlaumeier
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: bei Coburg
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Ford F 250 Lariat SuperDuty
2. Chrysler C300
3. Citroen C3
4. 1400er Suzuki Intruder
5. Honda VFR
6. BMW GS1150
BeitragVerfasst am: 12.03.2011 12:48:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

123 hat folgendes geschrieben:
Billa hat folgendes geschrieben:
.
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... Hau mich, ich bin der Frühling ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
.........



ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.

mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab.


Wer hat Dir denn so nen Quark erzählt???

_________________
Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name MSN Messenger

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.03.2011 14:48:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
123 hat folgendes geschrieben:



ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.

mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab.


Wer hat Dir denn so nen Quark erzählt???



da sind Wir mal wieder Opfer unseres Föderalismus. Also in Baden Württemberg interresiert Es keinen Polizisten ob falsch geparkt wird oder nicht, die Falschparker vor unserem Zollamt, das Parkverbot wurde für die Abfertigung von Lkws eingerichtet, verarztet nur das Ordnungsamt, die Herren von der Polizei fühlten sich da noch nie bemüssigt.
Nach oben
Donald Dark
Indernettschlaumeier
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: bei Coburg
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Ford F 250 Lariat SuperDuty
2. Chrysler C300
3. Citroen C3
4. 1400er Suzuki Intruder
5. Honda VFR
6. BMW GS1150
BeitragVerfasst am: 25.03.2011 09:36:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ob sie das machen oder nicht ist die eine Sache. Zuständig sind sie aber. Sie müssens halt nur nicht machen.

_________________
Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name MSN Messenger
colli1979
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2007
Status: Offline


Fahrzeuge
1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 25.03.2011 10:56:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also bei uns im Bundesland brauch man sein Fahrzeug nicht mehr mit neuen Kennzeichen versehen beim Umzug - im Land! man muss halt nur noch die Papiere berichtigen lassen - aber bis das mal Kontrolliert wird...

_________________
Grüße Colli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.03.2011 12:31:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Ob sie das machen oder nicht ist die eine Sache. Zuständig sind sie aber. Sie müssens halt nur nicht machen.


Das ist es aber, was mich sogar als Insider wundert: Seit wann ist die Lapo denn für Ummeldungen zuständig, wäre mir sicher gewesen, die dürften maximal nur die nicht erfolgte Ummeldung ans Landratsamt weitermelden!

Als nächstes entzieht die Lapo dann auch noch die Zulassung oder wie (ebenfalls originäre Aufgabe der Zulassungsstelle)?

Wo steht denn (ich gebe zu, hab grad keine Zeit und Lust zu suchen), dass die Lapo für Ordnungswidrigkeiten bzgl. Kfz-Ummeldungen originär zuständig ist?
Nach oben

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.03.2011 12:33:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

colli1979 hat folgendes geschrieben:
also bei uns im Bundesland brauch man sein Fahrzeug nicht mehr mit neuen Kennzeichen versehen beim Umzug - im Land! man muss halt nur noch die Papiere berichtigen lassen - aber bis das mal Kontrolliert wird...


Ja, ist bekannt, dass seit neuerdings (2010?) einige Bundesländer hier Vorreiter sind - aber hier geht es um Bayern, und da ist alles noch so wie vor 100 äh 10 Jahren (bzgl. Ummeldepflicht) - leider!
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Gehe zu Seite 1, 2  Weiter =>
Seite 1 von 2 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.307  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen