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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 21.11.2011 20:06:40 Titel: |
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das is auch das was mir zuletzt erzaehlt wurde.... offensichtlich weiss wiedermal keiner genau was gehauen und gestochen ist..... bin auf die ersten Anwaltsauslegungen gespannt..... | _________________
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Stadtrand Hamburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 21.11.2011 21:26:22 Titel: |
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..... die Fahrzeugbreite im Schein ist doch Teil der Betriebserlaubnis..... Wäre sie mit Spiegel gemessen, würde sie dann erlöschen, wenn die Spiegel beim Parken angeklappt sind??
Anderes Beispiel:
Durchfahrtshöhe der Brücke ist lt. Schild auf 3m begrenzt. Laut Schein ist Dein Auto 2,8m hoch..., Du hast aber einen Dachgepäckträger mit 50cm Höhe drauf.... Fährst Du durch? Laut Schein darfst Du ja..... | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 21.11.2011 21:30:21 Titel: |
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nen dachgepaecktraeger hast in aller Voraussicht Du selber raufgebaut. Hast Du die Aussenspiegel auch selber ans Auto geschraubt als Du des gekauft hast?
Manche Argumente ziehen irgendwie weniger... | _________________
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Stadtrand Hamburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 21.11.2011 21:43:17 Titel: |
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Gorli hat folgendes geschrieben: | nen dachgepaecktraeger hast in aller Voraussicht Du selber raufgebaut. Hast Du die Aussenspiegel auch selber ans Auto geschraubt als Du des gekauft hast?
Manche Argumente ziehen irgendwie weniger... |
Ja! Die originalen waren mir zu klein und der tote Winkel zu gross. Ist nun meine Betriebserlaubnis erloschen?
Dürfen wir nun alle Wohnwagengespanne von der Autobahn jagen, wenn sie Überbreite durch Wohnwagenspiegel haben? Die Scheineintragung stimmt ja nun nicht mehr, Betriebserlaubnis also futsch... | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 21.11.2011 22:37:18 Titel: |
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läuft grad wieder auf rtl | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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Verfasst am: 21.11.2011 22:45:12 Titel: |
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wie hies dieser Hirni von der Polizei Dortmund? würde den gerne mal anrufen und ihm den
§ 32 StVZO - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
vorlesen, dort steht einwandfrei drinn das Spiegel NICHT zählen
wie schon gesagt, dann hätte jeder LKW Überbreite und müsste jeder LKW ständig ne Ausnahmegenehmigung dabei haben, wenn die Spiegel zählen würden
und mit dem Wohnwagen und Extra Spiegeln darfst natürlich auch nicht fahren, weil da eventuell auch über 2,55 m kommst
Einfach lachhaft das ganze | |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 22.11.2011 00:21:56 Titel: |
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Entspann Dich, der hat schon recht! Es geht hier um die TATSÄCHLICHE Fahrzeugbreite!!! Genauso, wie es an Brücken um die TATSÄCHLICHE Höhe geht...
Hilft alles nix, da muss man im Zweifel selbst nachmessen...
Gruß,
Andreas | |
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Verfasst am: 22.11.2011 00:33:48 Titel: |
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Im Fahrzeugschein steht i.d.R. die Breite ohne Spiegel (siehe unten) - bei den Schildern (Zeichen 264) gilt aber die "tatsächliche Breite".
Zitat: |
§32 STVZO
5. bei Personenkraftwagen ..................... 2,50 m.
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
- Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
- Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
- vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
- lichttechnische Einrichtungen,
- Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
- Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
- Reifenschadenanzeiger
- Reifendruckanzeiger,
- ausziehbare oder ausklappbare Stufen inFahrtstellung und
- die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
Gemessen wird bei geschlossenen Türen und Fenstern und bei Geradeausstellung der Räder. |
Da gibt es doch eigentlich nichts zu diskutieren?!
 | _________________ www.4x4-pics.com
"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:22:37 Titel: |
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@StefanR
genau so ist es - extrem einfach zu verstehen.
Aber schön, welches Sommerloch wir dieses Jahr bis in den Winter ziehen | _________________ Grüße Colli |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Scheyern Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB LAF 1113, EZ 81 |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:55:48 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Wayko, Du kannst auch nur die Hälfte lesen oder?
hättest mal mein zweites Posting zitiert, bzw gelesen
das ist jedenfalls Blödsinn
Zitat: | Stimmt nicht, ausschlaggebend ist (natürlich) die tatsächliche Fahrzeugbreite, wie schon gesagt wurde. |
es zählt was im Schein steht, und das ist ohne Spiegel gemessen |
Ja richtig. Und wenn im Schein eine Fahrzeughöhe von 1,89m steht, fährst Du trotz Fahrradträger auf dem Dach durch eine 2m höhe Unterführung, stimmts?
Vielleicht machst Du Dich erstmal schlau, bevor Du hier so einen Käse rumtrompetest...
Es zweifelt doch kein Mensch an, daß im Schein die Fahrzeugbreite ohne Spiegel steht. Tatsache ist jedoch, daß das Verkehrszeichen 264 ganz klar sagt: "Verbot Fahrzeuge, deren Breite einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet. " Also ist ganz klar die tatsächliche Breite gemeint und nicht irgendwelche Angaben im Fahrzeugschein. Guckst Du! Genauso verhält es sich bei der Fahrzeughöhe (auch wenn manche das nicht glauben und sich dann wundern, wenn sie in der Unterführung hängen... )
Ist es denn echt so schwer??? | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:53:52 Titel: |
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...vor zwanzig Jahren ist man abends noch zum Stammtisch gegangen - da wurde das Aug in Aug bei 3 Bier ausdiskutiert. Da zählte auch schon jede zehntel Sekunde, die ein Auto schneller von null bis hundert ist...
Nun muss man sich das Getränk vor den Bildschirmzerren - das geht auch schon mittags
Gruß Stefan
PS: wird doch schon seit Monaten von den Medien durchgekaut das Thema. Bitte die Spiegel mit messen  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Nidda
| Fahrzeuge 1. T5 Multivan Highline 2.5 4Motion |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:24:16 Titel: |
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Wie man jetzt aus Aussenspiegeln in dieser Diskussion Ladung macht ist mir irgendwie ein Rätsel. | _________________ Grüße Jan
Wenn ich tolerant wäre, hätte ich einen Gänseblümchenkranz im Haar und würde Kumbaya singen |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:46:21 Titel: |
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jancherokee hat folgendes geschrieben: | Wie man jetzt aus Aussenspiegeln in dieser Diskussion Ladung macht ist mir irgendwie ein Rätsel. |
Abschrauben und aufs Dach legen oder in den Kofferraum schon ist es LAdung. | _________________ Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001
Cherokee BJ. 91, 4 L non Ho, 4,5 Zoll höher, 31 Reifen, China Winde mit Eigenbau Stoßstange, C8.25 Hinterachse, Schnorchel, Spielzeug.
ZU Verkaufen
With the License to Smurf
Meine Eier sind Bio. Aus Hosenhaltung.
www.stilbruch-celle.de
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Herzogtum Lauenburg
| Fahrzeuge 1.  G 320 W463 lang 1995 |
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Verfasst am: 22.11.2011 22:57:27 Titel: |
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Unabhängig davon, was für die Zulassung von Fahrzeugen gilt (und oben zitiert wurde), gilt bei dem Zeichen "max. 2 m Breite" die tatsächliche Breite, siehe unten. Schließlich geht es ja auch um tatsächliche Kollisionen.
Das ist meine Meinung als juristischer Laie. Meinen '95er G320 habe ich vor ein paar Wochen nachgemessen: Mit etwas gutem Willen darf er auf die 2-m-Spur.
Quelle: Bundesministerium der Justiz http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
Zitat: | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
Abschnitt 6 Verkehrsverbote
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die
Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte
einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen
angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
...
Zeichen 264
> 2 m < [mit rundem rotem Rand]
Tatsächliche Breite |
| _________________ Die Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest: 42
(Douglas Adams) |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 22.11.2011 23:35:04 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | wie hies dieser Hirni von der Polizei Dortmund? würde den gerne mal anrufen und ihm den
§ 32 StVZO - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
vorlesen, dort steht einwandfrei drinn das Spiegel NICHT zählen
wie schon gesagt, dann hätte jeder LKW Überbreite und müsste jeder LKW ständig ne Ausnahmegenehmigung dabei haben, wenn die Spiegel zählen würden
und mit dem Wohnwagen und Extra Spiegeln darfst natürlich auch nicht fahren, weil da eventuell auch über 2,55 m kommst
Einfach lachhaft das ganze |
Schau mal in deine Betriebsanleitung deines Fahrzeugs . Da steht bestimmt wa anderes drinn als in deiner Zulassung !
Die Baustellenschilder beziehen sich auf die Tatsächliche Breite mit Spiegeln .
Im schein steht aber die Breite ohne Spiegel , da das ein Anbauteil ist .
Ps . Ich finde es immer wieder toll wenn solch BREITEN Autos versuchen sich in einer Baustelle vorbei zu Drängen . Ich weiß wovon ich Rede . Ich habe oft genug nen 2,55 m Breiten LKW zu bewegen . Und das ist Nachts nicht grad Lustig . Da bleibt einem fast nur die eine Wahl , undzwar eben mit den Linken Rädern die Linke Spur mitzubenutzen. Dann hat es sich mit dem Vorbeidrängen erstmal erledigt ! | |
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