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BAB Baustelle = Überholverbot für uns (fast) alle !

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Gorli
ich Idiot...
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Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 20:06:40    Titel:
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das is auch das was mir zuletzt erzaehlt wurde.... offensichtlich weiss wiedermal keiner genau was gehauen und gestochen ist..... bin auf die ersten Anwaltsauslegungen gespannt.....

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Kostas
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BeitragVerfasst am: 21.11.2011 21:26:22    Titel:
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..... die Fahrzeugbreite im Schein ist doch Teil der Betriebserlaubnis..... Wäre sie mit Spiegel gemessen, würde sie dann erlöschen, wenn die Spiegel beim Parken angeklappt sind??

Anderes Beispiel:

Durchfahrtshöhe der Brücke ist lt. Schild auf 3m begrenzt. Laut Schein ist Dein Auto 2,8m hoch..., Du hast aber einen Dachgepäckträger mit 50cm Höhe drauf.... Fährst Du durch? Laut Schein darfst Du ja.....
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Gorli
ich Idiot...
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 21:30:21    Titel:
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nen dachgepaecktraeger hast in aller Voraussicht Du selber raufgebaut. Hast Du die Aussenspiegel auch selber ans Auto geschraubt als Du des gekauft hast?


Manche Argumente ziehen irgendwie weniger...

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Kostas
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BeitragVerfasst am: 21.11.2011 21:43:17    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
nen dachgepaecktraeger hast in aller Voraussicht Du selber raufgebaut. Hast Du die Aussenspiegel auch selber ans Auto geschraubt als Du des gekauft hast?


Manche Argumente ziehen irgendwie weniger...



Ja! Die originalen waren mir zu klein und der tote Winkel zu gross. Ist nun meine Betriebserlaubnis erloschen?
Dürfen wir nun alle Wohnwagengespanne von der Autobahn jagen, wenn sie Überbreite durch Wohnwagenspiegel haben? Die Scheineintragung stimmt ja nun nicht mehr, Betriebserlaubnis also futsch...
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basticsl
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1. Toyota Hilux
2. Vespa PX80 Bj. 83 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 22:37:18    Titel:
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läuft grad wieder auf rtl

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Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 22:45:12    Titel:
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wie hies dieser Hirni von der Polizei Dortmund? würde den gerne mal anrufen und ihm den

§ 32 StVZO - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

vorlesen, dort steht einwandfrei drinn das Spiegel NICHT zählen

wie schon gesagt, dann hätte jeder LKW Überbreite und müsste jeder LKW ständig ne Ausnahmegenehmigung dabei haben, wenn die Spiegel zählen würden


und mit dem Wohnwagen und Extra Spiegeln darfst natürlich auch nicht fahren, weil da eventuell auch über 2,55 m kommst

Einfach lachhaft das ganze
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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1. SJ Longbody 2,0 16V
2. D-Max 3L Schalter
3. Volvo Amazon
4. Suzuki DRZ 400 Y
5. Vespa PX 225
6. Cube Attention
7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 00:21:56    Titel:
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Entspann Dich, der hat schon recht! Es geht hier um die TATSÄCHLICHE Fahrzeugbreite!!! Genauso, wie es an Brücken um die TATSÄCHLICHE Höhe geht...
Hilft alles nix, da muss man im Zweifel selbst nachmessen...

Gruß,
Andreas
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StefanR
frisch geschoren
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 00:33:48    Titel:
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Im Fahrzeugschein steht i.d.R. die Breite ohne Spiegel (siehe unten) - bei den Schildern (Zeichen 264) gilt aber die "tatsächliche Breite".

Zitat:

§32 STVZO
5. bei Personenkraftwagen ..................... 2,50 m.
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
- Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
- Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
- vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
- lichttechnische Einrichtungen,
- Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
- Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
- Reifenschadenanzeiger
- Reifendruckanzeiger,
- ausziehbare oder ausklappbare Stufen inFahrtstellung und
- die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
Gemessen wird bei geschlossenen Türen und Fenstern und bei Geradeausstellung der Räder.


Da gibt es doch eigentlich nichts zu diskutieren?! Supi
Winke Winke

_________________
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"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 15:22:37    Titel:
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@StefanR
genau so ist es - extrem einfach zu verstehen.
Aber schön, welches Sommerloch wir dieses Jahr bis in den Winter ziehen

_________________
Grüße Colli
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wayko
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1. MB LAF 1113, EZ 81
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 15:55:48    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Wayko, Du kannst auch nur die Hälfte lesen oder?

hättest mal mein zweites Posting zitiert, bzw gelesen

das ist jedenfalls Blödsinn
Zitat:
Stimmt nicht, ausschlaggebend ist (natürlich) die tatsächliche Fahrzeugbreite, wie schon gesagt wurde.


es zählt was im Schein steht, und das ist ohne Spiegel gemessen


Ja richtig. Und wenn im Schein eine Fahrzeughöhe von 1,89m steht, fährst Du trotz Fahrradträger auf dem Dach durch eine 2m höhe Unterführung, stimmts? Hau mich, ich bin der Frühling

Vielleicht machst Du Dich erstmal schlau, bevor Du hier so einen Käse rumtrompetest...

Es zweifelt doch kein Mensch an, daß im Schein die Fahrzeugbreite ohne Spiegel steht. Tatsache ist jedoch, daß das Verkehrszeichen 264 ganz klar sagt: "Verbot Fahrzeuge, deren Breite einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet. " Also ist ganz klar die tatsächliche Breite gemeint und nicht irgendwelche Angaben im Fahrzeugschein. Vertrau mir Guckst Du! Genauso verhält es sich bei der Fahrzeughöhe (auch wenn manche das nicht glauben und sich dann wundern, wenn sie in der Unterführung hängen... rotfl )

Ist es denn echt so schwer???
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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 16:53:52    Titel:
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...vor zwanzig Jahren ist man abends noch zum Stammtisch gegangen - da wurde das Aug in Aug bei 3 Bier ausdiskutiert. Da zählte auch schon jede zehntel Sekunde, die ein Auto schneller von null bis hundert ist...

Nun muss man sich das Getränk vor den Bildschirmzerren - das geht auch schon mittags Supi




Gruß Stefan



PS: wird doch schon seit Monaten von den Medien durchgekaut das Thema. Bitte die Spiegel mit messen Nachlesen
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jancherokee
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1. T5 Multivan Highline 2.5 4Motion
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 17:24:16    Titel:
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Wie man jetzt aus Aussenspiegeln in dieser Diskussion Ladung macht ist mir irgendwie ein Rätsel.

_________________
Grüße Jan


Wenn ich tolerant wäre, hätte ich einen Gänseblümchenkranz im Haar und würde Kumbaya singen
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Agent Smurf
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1. Jeep Cherokee 4,0l BJ. 91 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Chevrolet Blazer S10, Bj. 2001 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 17:46:21    Titel:
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jancherokee hat folgendes geschrieben:
Wie man jetzt aus Aussenspiegeln in dieser Diskussion Ladung macht ist mir irgendwie ein Rätsel.


Abschrauben und aufs Dach legen oder in den Kofferraum schon ist es LAdung.

_________________
Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001

Cherokee BJ. 91, 4 L non Ho, 4,5 Zoll höher, 31 Reifen, China Winde mit Eigenbau Stoßstange, C8.25 Hinterachse, Schnorchel, Spielzeug.
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With the License to Smurf


Meine Eier sind Bio. Aus Hosenhaltung.



www.stilbruch-celle.de


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Handtuch
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1. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? G 320 W463 lang 1995
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 22:57:27    Titel:
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Unabhängig davon, was für die Zulassung von Fahrzeugen gilt (und oben zitiert wurde), gilt bei dem Zeichen "max. 2 m Breite" die tatsächliche Breite, siehe unten. Schließlich geht es ja auch um tatsächliche Kollisionen. Zwinker

Das ist meine Meinung als juristischer Laie. Meinen '95er G320 habe ich vor ein paar Wochen nachgemessen: Mit etwas gutem Willen darf er auf die 2-m-Spur. Smile

Quelle: Bundesministerium der Justiz http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
Abschnitt 6 Verkehrsverbote
Ge- oder Verbot

Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die
Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte
einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen
angegebene tatsächliche Grenze überschreitet
.
...
Zeichen 264
> 2 m < [mit rundem rotem Rand]
Tatsächliche Breite

_________________
Die Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest: 42
(Douglas Adams)
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Mudmaster
scheint zu gehen
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BeitragVerfasst am: 22.11.2011 23:35:04    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
wie hies dieser Hirni von der Polizei Dortmund? würde den gerne mal anrufen und ihm den

§ 32 StVZO - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

vorlesen, dort steht einwandfrei drinn das Spiegel NICHT zählen

wie schon gesagt, dann hätte jeder LKW Überbreite und müsste jeder LKW ständig ne Ausnahmegenehmigung dabei haben, wenn die Spiegel zählen würden


und mit dem Wohnwagen und Extra Spiegeln darfst natürlich auch nicht fahren, weil da eventuell auch über 2,55 m kommst

Einfach lachhaft das ganze






Schau mal in deine Betriebsanleitung deines Fahrzeugs . Da steht bestimmt wa anderes drinn als in deiner Zulassung !

Die Baustellenschilder beziehen sich auf die Tatsächliche Breite mit Spiegeln .
Im schein steht aber die Breite ohne Spiegel , da das ein Anbauteil ist .


Ps . Ich finde es immer wieder toll wenn solch BREITEN Autos versuchen sich in einer Baustelle vorbei zu Drängen . Ich weiß wovon ich Rede . Ich habe oft genug nen 2,55 m Breiten LKW zu bewegen . Und das ist Nachts nicht grad Lustig . Da bleibt einem fast nur die eine Wahl , undzwar eben mit den Linken Rädern die Linke Spur mitzubenutzen. Dann hat es sich mit dem Vorbeidrängen erstmal erledigt !
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