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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:11:21    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon kann der Verkäufer (Halter) auch Ärger bei Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten bekommen, wenn der Käufer (Fahrer) im Falle eines Verstoßes angibt, er sei nicht selbst gefahren, sondern eine andere Person, bei der er wegen des Verwandschaftsverhältnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. In diesem Fall werden sich die Behörden (auch) an den Halter wenden. Und selbst wenn dann der Verkauf des Fahrzeugs belegt werden kann, kann dem Halter z.B. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.


Grundsätzlich richtig, aber das ist ein Stachel ohne Dornen (oder wie man sagt): Wen stört denn ein Fahrtenbuch? Es gibt Leute (ich z. B.) die führen/führten das freiwillig, weil man dann die (exorbitanten) Autokosten so schön ausrechnen kann. Und Wartungen/Reparaturen lassen sich auch schön eintragen.

Aber wen ein Fahrtenbuch schreckt, okay, huhuuu, mir kommt schon ne Gänsehaut vor Angst.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:12:51    Titel:
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steff hat folgendes geschrieben:
Ich versteh`das Problem nicht, oder habe ich was überlesen?
Es geht doch gar nicht darum, ob man ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen soll, das ist nicht ohne Risiko,
sondern um den Kauf eines zugelassenen Autos.

Wenn der Verkäufer das Auto zugelassen verkauft, im Idealfall vorher über die geplante Vorgehensweise informiert ist und zugestimmt hat, ist die Welt doch in Ordnung. Macht es nicht mit, hat sich die Frage ohnehin erledigt.

Wenn ich ein böser Mensch bin, nutz ich die Nettigkeit des Verkaufers aus, hau`ihn übers Ohr und der schwarze Teufel im linken Ohr freut sich.
Wenn ich, was ich von Trooper annehme, ein ehrlicher Mench bin, melde ich das Auto am Montag um, fertig. Das weiße Engelchen rechts hat gepunktet.
Mehr Gedanken über anderer Leute Probleme würde ich mir nicht machen.


YES

Du hast´s auf den Punkt getroffen!

Der beste Beitrag zum eigentlichen Threadthema.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:17:06    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:


30 euro KZK + versicherung und das kost bei meiner versicherung nix wenn ich ihn anmelde ...wenn ich ihn nicht anmelÞÊ euro ... und 130 euro wär bischen viel lehrgeld finde



Das KZK kostet um die 10€ Gebühr bei der Zula, 15€ für die Kennzeichen (an manchen Orten wohl mehr) und unter 40€ bei mehreren Versicherungen (z. B. deckungskarte-online.com, Flashi hat da auch mal ne billige Adresse erst kürzlich in´s Forum gepinnt).

Macht also knapp über 60€ insgesamt.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:49:44    Titel:
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Agent Smurf hat folgendes geschrieben:
Ich denkmal das ein Diebstahl eine etwas andere Sache ist. Einen Diebstahl melde ich ja auch der Polizei, somit liegt eine Straftat vor.
Da sieht die Rechtslage etwas anders aus würde ich behaupten.


Ganz genau.

Aber bei einem Verkauf mit anschließend nicht erfolgender Ummeldung bleibt nur die sog. "Abmeldung von Amts wegen", und das genauere Prozedere hierzu richtet sich nach dem VwVfg des jeweiligen Halter-Bundeslandes.

Eine Option ist natürlich auch zu behaupten es sei geklaut - Vortäuschen einer Straftat, §145d StGB Obskur
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Trooper
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 4950 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 29.01.2012 16:19:12    Titel:
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so die sache hat sich jetzt erledigt.


habe das Auto gestern angeschaut und es hat mir gefallen . Ich habe es angezahlt die papiere und kennzeichen mitgenommen und werde es morgenfrüh ummelden und dann am abend hinfahren lassen , die neuen blechschilder drandübeln und die kiste nachhause holen Heiligenschein


ich hatte dann noch die idee für das überführen des autos mit den kennzeiches des Verkäufers ne Kaution von 500 euro zu hinterlassen die mir dann zurücküberwiesen werden wenn es abgemeldet wurde - wurde allerdings abgelehnt weil ihm das risiko eines unfalles der dann seine versicherungsprozente versaut zu hoch ist was ich auch voll nachvollziehen kann. im falle eines schweren unfalls würd man ja wohl kaufm 10000de von Euros bezahlen nur das der verkaufer nicht hochgestuft wird.


aber ich hab den weg dann jetzt 2x gemacht und freu mich tierisch wenn ich die kiste endlich hier hab YES
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Hulg
Against Kryptografie
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Westerwald


Fahrzeuge
1. F70
BeitragVerfasst am: 29.01.2012 23:09:56    Titel:
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Mal was gegenteiliges zu diesen "böse Welt" Beiträgen.

Habe auch schon ein Fahrzeug ins Ausland verkauft an einen Willem von Nassau (leider keine Frau mit Herz-Erfahrung sonst wäre mir der Name direkt spanisch vorgekommen). Naja nach paar Wochen Nichtabmeldung habe ich mich mit der Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt und nach deren Rat Strafanzeige gestellt und die Versicherung informiert. Ende vom Lied ich habe ab Kaufdatum keine Steuer und auch keine Versicherung mehr gezahlt. Ich weiss zwar nicht in welchem Land ihr wohnt aber bei solchen Sachen kommt man als Verkäufer immer gut raus, wird ja auch vertragsrechtlich so propagiert.

Gruß Holger

P.S. einen 2.Fall der genauso abgewickelt wurde hatte ich auch der war aber inländisch.

_________________
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 30.01.2012 00:11:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hulg hat folgendes geschrieben:
Mal was gegenteiliges zu diesen "böse Welt" Beiträgen.

Habe auch schon ein Fahrzeug ins Ausland verkauft an einen Willem von Nassau (leider keine Frau mit Herz-Erfahrung sonst wäre mir der Name direkt spanisch vorgekommen). Naja nach paar Wochen Nichtabmeldung habe ich mich mit der Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt und nach deren Rat Strafanzeige gestellt und die Versicherung informiert. Ende vom Lied ich habe ab Kaufdatum keine Steuer und auch keine Versicherung mehr gezahlt. Ich weiss zwar nicht in welchem Land ihr wohnt aber bei solchen Sachen kommt man als Verkäufer immer gut raus, wird ja auch vertragsrechtlich so propagiert.

Gruß Holger

P.S. einen 2.Fall der genauso abgewickelt wurde hatte ich auch der war aber inländisch.


Na also, so dachte ich das eigentlich auch!

Alles andere wäre ja schöne Bananenrepublik statt Rechtsstaat.

YES
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst am: 30.01.2012 00:30:21    Titel:
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nun, meine Erfahrung ist eine andere, gerade was Finanzamt betrifft. Generell wird ein angebotenes Fahrzeug abgemeldet übergeben, der Erwerber hat entsprechende Schilder (ob geborgte Händler, 07er, Kurzzeitkennzeichen oder sonstwas ist mir völlig wurscht.

Und auch ob irgendwelche besonders vertrauenswürdige irgendwas Forenmitglieder, Päbste oder Bundespräsidenten - bei letzteren sollten ja sämtliche Warnleuchten explodieren

aber macht mal ruhig

_________________
ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
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DER Knut
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2010
Wohnort: Oettersdorf
Status: Verschollen


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BeitragVerfasst am: 01.02.2012 20:32:39    Titel:
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Im genormten Kaufvertrag gibt es ein Formular für die Kfz-Versicherung und für das Finanzamt.
Die werden mit Datum und Adressen (geprüft, bzw. vom Ausweis abgeschrieben) ausgefüllt und nach dem Kauf abgeschickt.
Die Versicherung meldet sich umgehend beim neuen Besitzer und das Finanzamt sowieso.
Das hab ich vor 2 Wochen beim Kauf meines Landys selbst so gemacht, ist für den Verkäufer vollkommen risikolos.
Es sei denn DU fährst mit einem gefälschten Ausweis durch die Lande Grins
Kleine Anekdote dazu:
Die Veräußerungsanzeige (Beamtendeutsch) zu deren Abgabe der Verkäufer eigentlich verpflichtet ist, war am 9.01.2012 beim zuletzt zuständigen Finanzamt eingegangen.
Als ich den Wagen am Freitag den 13.01.2012 abmeldete, war ich schon 4 Tage steuerpflichtig.
Die Rechnung kam letztens, 1 Monatsbetrag=Mindestbetrag=33 €.
Für 4Tage kein schlechter Schnitt fürs Amt!
Ist übrigens BFH mäßig rechtens, klar. Vertrau mir Eine Krähe......
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KleinerEisbaer
Lichtschalter
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006


BeitragVerfasst am: 20.02.2012 11:56:12    Titel:
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http://board.toyota-forum.de/showthread.php?t=148766
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