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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.04.2007 23:52:50 Titel: Baurecht / Wohnrecht / Gesetzeslage ........ |
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Mal eine hypothetische Frage!
Angenommen ich habe ein teilerschlossenes Grundstück im Naturschutzgebiet - ohne Baurecht.
Darf ich Gewächs-/Glashäuser drauf errichten?
Die sollen, hab ich mal gehört, angeblich Genehmigungsfrei sein!?
Hab von einem Oldtimersammler gehört der keine Baugenehmigung für eine grössere Garage erhalten hatte und dann kurzer Hand für die Karossen Glashäuser gebaut hat.
Ist da was dran? Wie ist die Gesetzeslage ???
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.04.2007 23:56:24 Titel: |
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Zusatzfrage:
Was wäre wenn ich ein kleines Zirkuszelt als Festinstallation auf solch einem Grundstück aufbaue?
Genehmigungspflichtig? Ja, oder nein ?  | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.04.2007 23:57:32 Titel: |
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Dafür müsste man die Schutzgebietsverordnung für das NSG kennen und die jeweilige Landesbauordnung.
Gruß
andreas | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.04.2007 23:59:07 Titel: |
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Fliegende Bauten sind auch in der Bauordnung geregelt.
Bin mir aber sicher, das weder noch im NSG geht.
Gruß
andreas | |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 13.04.2007 00:02:19 Titel: |
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bis 6qm ist in Hessen geenehmigungsfrei, alles darüber muß beantragt werden.
Auch Gewächshäuser.
Zelte sind kein problem, da sie nicht als "feste" Installation gelten.
Im Naturschutzgebiet ist das "dauerhafte" Abstellen von Fahrzeugen verboten.
(Hessen und Thüringen).
Meine Eltern haben das gleiche Problem mit einem Grundstück in Thüringen.
Gelegentliches Abstellen von Fahrzeugen zu Besuchszwecken ist gestattet, dauerhaftes Abstellen untersagt
(obwohl auf dem Grundstück seit 1930 eine Garage steht) | _________________ Gruß
Marc |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 13.04.2007 00:05:10 Titel: |
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Für jedes NSG gibt es eine eigene Verordnung. Darin ist alles
haarklein geregelt, sogar ob man ein Loch buddeln darf.  | |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 13.04.2007 00:07:06 Titel: |
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Touareg hat folgendes geschrieben: | Für jedes NSG gibt es eine eigene Verordnung. Darin ist alles
haarklein geregelt, sogar ob man ein Loch buddeln darf.  |
Jepp
und es ist eine elendigliche Lauferei von Amt zu Amt um es genau herauszufinden..............  | _________________ Gruß
Marc |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 13.04.2007 00:08:48 Titel: |
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Nö, zur Naturschutzbehörde oder mal beim Förster nachfragen und die VO einsehen.
P.S. Ich würde da nix riskieren, Vergehen werden schlimmer bestraft, als wenn
man ein paar Mio Steuern hinterzogen hat oder .....  | |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 13.04.2007 00:13:41 Titel: |
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Touareg hat folgendes geschrieben: | Nö, zur Naturschutzbehörde oder mal beim Förster nachfragen und die VO einsehen.
P.S. Ich würde da nix riskieren, Vergehen werden schlimmer bestraft, als wenn
man ein paar Mio Steuern hinterzogen hat oder .....  |
Förster kann man meist vergessen,
Naturschutzbehörde weiß zwar von der Fläche, weiß aber meist nicht genau, wie es ausgewiesen ist.
Am besten die Pläne beim Liegenschaftsamt einsehen und damit dann wieder zurück zur Naturschutzbehörde
(jedenfalls in Thüringen) | _________________ Gruß
Marc |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 13.04.2007 00:17:15 Titel: |
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Wozu gibt es eigentlich Tarnnetze?
Woick, Därr, etc....  | |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 13.04.2007 00:20:50 Titel: |
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und der böse Nachbar.............  | _________________ Gruß
Marc |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 13.04.2007 00:40:03 Titel: |
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Maddoc hat folgendes geschrieben: | und der böse Nachbar.............  |
That`s the price of fish !!!!
Wo kein Kläger , da kein Richter !!!
Nur in D gibt es von beidem bei Weitem viel zu viele !!!  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 13.04.2007 00:42:23 Titel: |
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Bockels Uwe hat folgendes geschrieben: | Wozu gibt es eigentlich Tarnnetze?
Woick, Därr, etc....  |
Es gibt kein Tarnnetz bei Därr. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6679 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 13.04.2007 00:52:15 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: |
Es gibt kein Tarnnetz bei Därr. |
Saftladen !!!  | |
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 Christel in the postlux


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Herscheid Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96 |
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Verfasst am: 13.04.2007 09:00:01 Titel: |
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Mein Häuschen (eigentlich ein Wochenendhaus) steht im Landschaftschutz- und Wasserschutzgebiet (Zone1). Es existiert irgendeine obskure Baugenehmigung aus den 40er Jahren als "Notunterkunft" noch mit Hakenkreuzstempeln drauf. Uns hat die untere Wasserbehörde (Amt für Umweltschutz) aber schon unter Beobachtung (auf die Ölflöecken im Kies wo der Landy immer stand wurde kritisch draufgeglotzt, obwohl das meiste noch vom G- Mercedes war , aber in den Garten pullern darf ich nicht). Ich durfte ohne Genehmigung eine Hütte "ohne Bodenplatte" bis 30m³ Rauminhalt mit 3m Grenzabstand bauen. Wie das bei unbebauten Grundstücken ist weiß ich nicht, sollte aber ohne großes Gerenne beim Kreis zu erfahren sein. | |
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