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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 05.11.2007 17:12:26 Titel: lkw umschreibung abgelehnt |
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Hab heut beim Finanzamt angerufen und gefragt was ich machen muß, um meinen kurzen als Lkw anerkannt zu bekommen. Der Finanzbeamte, nicht unsympatisch, kannte sich auch gut mit Geländewagen aus, meinte sofort, daß ich das bei dem kurzen Radstand vergessen kann, wegen "Ladefläche" zu klein. Klar, Ladefläche muß größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung. Auch mein Einwand, Landwirt und Gewerbetreibender zu sein half nichts.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Martin | |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 05.11.2007 17:46:18 Titel: |
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LKW Zulassung für 90er war kein Problem obwohl zunächst als PKW besteuert . Eine Fahrt zum Finanzamt , Beamten reinschauen lassen und fertig war die Wurst . Soviel ich weiss darf hinten keine Rückbank mehr sein und die Ladefläche muss durch eine Trennwand von den Vordersitzen geteilt werden . Halterungen für Gurte hinten sollen zugeschweisst werden . Dann sollte es funktionieren . Habe diese Informationen zumindest gerade für meinen LJ 73 erhalten . | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 05.11.2007 17:48:45 Titel: |
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90 ist LKW ab Werk  | |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 05.11.2007 17:52:47 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: | 90 ist LKW ab Werk  |
Finanztechnisch hier im Raum Düsseldorf leider nicht - nur in den Papieren Das scheinen die Ämter recht unterschiedlich zu händeln - habs durch . | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 05.11.2007 17:57:30 Titel: Re: lkw umschreibung abgelehnt |
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mqp hat folgendes geschrieben: | Hab heut beim Finanzamt angerufen und gefragt was ich machen muß, um meinen kurzen als Lkw anerkannt zu bekommen. Der Finanzbeamte, nicht unsympatisch, kannte sich auch gut mit Geländewagen aus, meinte sofort, daß ich das bei dem kurzen Radstand vergessen kann, wegen "Ladefläche" zu klein. Klar, Ladefläche muß größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung. Auch mein Einwand, Landwirt und Gewerbetreibender zu sein half nichts.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Martin |
Falsches rangehen. Erst zum TÜV zum Eintragen des LKW´s, dann zum FA. Dann sieht der gute Mensch, dass es geht....
Gruß Stefan | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
| Fahrzeuge 1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten |
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Verfasst am: 05.11.2007 18:28:28 Titel: |
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Hallölie,
habe zwei Patrol´s, einmal kurz, einmal 160 kurz.
Beide (!) haben eine vom Finanzamt anerkannte LKW-Zulassung.
Ich habe nach der Umschreibung durch den TÜV direkt die Zulassung geändert und bin noch am Selben Tag zum Finanzamt gefahren um den Umbau begutachten zu lassen.
Wenn man die ganze Zulassungs-Sache von Anfang an mit dem Finanzbeamten bespricht, müsste es gehen.
LKW-Zulassung: hintere Seitenscheiben verblecht, Sitze hinten raus, Gutaufnahmen entfernt/verschweißt, Trennwand (Holz).
Liebe Grüße,
Alex | _________________ Verwechsle Nettigkeit nicht mit Dummheit!
Ein Organspendeausweis rettet Leben! Bitte macht mit. |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 05.11.2007 19:04:21 Titel: |
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Unsere Erfahrung hier bei uns.
Das Finanzamt sieht sich nicht gebunden an die Einschätzung des Tüv und kontrolliert selber wie das Fahrzeug versteuert wird.
Daher wäre bei uns der direkte Ansprechpartner das Finanzamt, das muss aber schon mit den Vorschriften rausrücken.
Uns wurde gesagt: Fläche zur Personenbeförderung kleiner als Laderaum und keine Fenster, Trennwand muss vorhanden sein.
Wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird ist nicht relevant. | _________________

Zuletzt bearbeitet von am 05.11.2007 19:05, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
| Fahrzeuge 1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten |
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Verfasst am: 05.11.2007 19:05:20 Titel: |
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Baloo hat folgendes geschrieben: | Unsere Erfahrung hier bei uns.
Das Finanzamt sieht sich nicht gebunden an die Einschätzung des Tüv und kontrolliert selber wie das Fahrzeug versteuert wird.
Daher wäre bei uns der direkte Ansprechpartner das Finanzamt, das muss aber schon mit den Vorschriften rausrücken.
Uns wurde gesagt: Fläche zur Personenbeförderung kleiner als Laderaum und keine Fenster, Trennwand muss vorhanden sein. |
Ist bei mir genauso!! | _________________ Verwechsle Nettigkeit nicht mit Dummheit!
Ein Organspendeausweis rettet Leben! Bitte macht mit. |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
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Verfasst am: 05.11.2007 19:28:28 Titel: |
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Hab meinen kurzen auch ohne Probleme als LKW umgetragen bekommen. Rückbank+Gurte raus und die Halterungen zugeschweißt, hintere Seitenscheiben raus und Blechtafeln mit Scheibenkleber eingesetzt, eine halbhohe Trennwand (Siebdruckplatte) rein und fertig. Vorführung beim Finanzamt...Kommentar: saubere Arbeit...genehmigt  | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 05.11.2007 21:23:08 Titel: |
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@ quadman. Falsches Rangehen denke ich eher nicht. Der Finanzman weiß auch so was er eintragen will oder nicht. Leider ist es ja so, daß die Finanzämter zumindest bei dem Lkw Umbau in keinster Weise an den Tüv gebunden sind. Wenn ich die Karre erst umgebaut hätte, stände ich jetzt hier mit nem umgebauten und gucke in die Röhre. Ich denke, ich werde mal genau die Flächen ausmessen und ihm dann die Maße unter die Nase halten.
Aber trotzdem, er sagte "kurzer Radstand, grundsätzlich nicht".
Martin | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 05.11.2007 21:27:42 Titel: |
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Ich komme übrigends aus dem Sauerland. Zuständiges Finanzamt ist Meschede. Vieleicht ist ja auch ein Sauerländer hier, dem eine Eintragung bei einem kurzradständigen Geländewagen geglückt ist.
Verdammte Säcke!!!
Martin | |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 05.11.2007 21:31:28 Titel: |
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mqp hat folgendes geschrieben: | Ich komme übrigends aus dem Sauerland. Zuständiges Finanzamt ist Meschede. Vieleicht ist ja auch ein Sauerländer hier, dem eine Eintragung bei einem kurzradständigen Geländewagen geglückt ist.
Verdammte Säcke!!!
Martin |
Ich glaube es sind 3 Finanzbeamte aus dem Sauerland im Forum  | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 05.11.2007 21:55:44 Titel: |
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FLASCHIIIIIE. Schmeiß sie raus!
Der Finanzmann kannte sich schon recht gut mit Geländewagen aus. Hat mir einiges über Pickups erzählt. Würd mich nicht wundern.
Martin | |
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 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
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Verfasst am: 05.11.2007 21:58:14 Titel: |
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Gewichtsbesteuerung und LKW-Zulassung sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Finde ich persönlich auch eine gute Lösung, da man so die PKW-Versicherung behält.
Kurzer Radstand habe ich auch und Gewichtsbesteuerung. Solange der Laderaum grösser ist wie der Personenbeförderungsraum ist der Rest egal und Trennwand. Auch ist vom FA es keine Auflage die hinteren Fenster zu verblechen.
Lass dir vom FA den Fragebogen dazu mal zu senden, halte die Auflagen die darin angegeben sind ein und führ den mal beim FA vor, dann sollte das funzen.
Gruß Holger | _________________
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 05.11.2007 22:12:53 Titel: |
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Vorsicht !!! Versicherungstechnisch läuft das Fahrzeug anschliessend nicht mehr als PKW . Du bekommst zwar deine schadenfreien Jahre aus dem PKW-Vertrag angerechnet wirst aber in eine andere Wagnisklasse mit einem eigenen Tarif eingestuft . Die SF-Regelung ist hier auch eine andere . Vorsichtshalber mal bei deinem Versicherer rechnen lassen ob sich der ganze Aufwand lohnt .
Bei meinem LJ 73 lohnt es sich nicht Das was ich an Steuern weniger zahle kostet mich die Versicherung mehr und umgekehrt . Also bleibt es ein PKW .
Gruß Oliver | |
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