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Was ist ein Gehweg?
Gibt es da eine einwandfreie Definition?

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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 5947 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.04.2009 19:00:30    Titel: Was ist ein Gehweg?
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Frage: ist das "Parken auf dem Gehweg"?
Heiligenschein




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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 19:16:33    Titel:
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Wenn ich mal so frei sein darf: http://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg

Dem folgend, ist das kein Gehweg Unsicher

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Marion
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 19:34:37    Titel:
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Winke Winke Sehe ich genauso wie Flashi!
Der Straße wurde eine willkürliche Breite gegeben. Fußgänger können/müssen hier die Straße benutzen, da kein abgetrennter (durch Bordsteine oder Grünstreifen) Gehweg vorhanden ist.

Die Bilder zeigen also kein Parken auf einem Gehweg. (Nur die Straßenseite dürfte die verkehrte zum Parken sein!!!! Oder es ist ne Einbahnstraße!???!!!) rotfl

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 21:12:26    Titel:
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Nee, keine Einbahnstrasse. Parken entgegen der Fahrtrichtung ist schon mal klar.

Ihr würdet also sagen, das entspricht nicht folgender Definition:
Zitat:
Gehwege sind öffentliche Verkehrsflächen, die zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt und eingerichtet sind sowie durch Trennung von der Fahrbahnaufgrund ihrer Gestaltung (Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein oder andere Trennlinie) äußerlich als solche erkennbar sind (vgl. Hentschel, Straßen-verkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 25 StVO, Rdnr. 12 m.w.N.)

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Marion
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1. Ford Ka - mein kleines Wunder
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 21:47:18    Titel:
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GENAU! Ja

Das an der Seite ist ein einfacher, gewöhnlicher Randstreifen!

Ich würde da ohne Bedenken parken. Grins

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 21:59:21    Titel:
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Ok. Wenn jetzt aber in einer Gemeindesatzung steht:

Zitat:
Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in ver-kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

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G.S.C.Nueno
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 22:10:34    Titel:
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Wenn das so in der Satzung steht isses ein Gehweg.

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Marion
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 22:10:35    Titel:
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Jeder Fahrzeugbesitzer sollte dann mindestens wieviele Gemeindesatzungen kennen, die vom Ottonormalverbraucherverständnis abweichen? Hau mich, ich bin der Frühling

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 24.04.2009 22:28:26    Titel:
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schnullieh hat folgendes geschrieben:
Jeder Fahrzeugbesitzer sollte dann mindestens wieviele Gemeindesatzungen kennen, die vom abweichen? Hau mich, ich bin der Frühling


287128

Außerdem geht es nicht um Ottonormalverbraucherverständnis, sondern um Satzungen, Gesetze.

Zudem ist zu vermuten das der Fragesteller und seine Sippschaft seit Menschegedenken so parkt aber unlängst das zuständige Ordnungsamt den idyllischen Ort erreicht hat !

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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 08:30:26    Titel:
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Die Satzung prüfen lassen, Wortlaut zur unteren Verkehrsbehörde(Landkreis) schicken.
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 08:31:16    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:

Zudem ist zu vermuten das der Fragesteller und seine Sippschaft seit Menschegedenken so parkt aber unlängst das zuständige Ordnungsamt den idyllischen Ort erreicht hat !


Hehe, nee. Ich bin der Hausmeister von gegenüber. Und wenn da so geparkt wird, kann ich faktisch nicht mehr mit dem Anhänger in die obere Einfahrt.

Ich will nur wissen, wie die rechtliche Lage ist, will sagen meine Verhandlungsposition. Dann kann man sehen welche Lösung sich findet.

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MichaS
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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 08:40:49    Titel:
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Servus jenzz,

ich habe da was im Hinterkopf, das der Mindesabstand zwischen Einfahrt und gegenüber parkenden Autos irgendwie geregelt ist.
Also, gegenüber einer Einfahrt müssen so und soviel Meter Platz gelassen werden.
So ähnlich wie bei einer Kreuzung. Da muß man mindestens 5 Meter vom Schnittpunkt der Straßen Abstand halten beim parken.

Wieviel das ist, wo das steht oder obs das überhaupt gibt, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Micha

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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 10:09:33    Titel:
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Zitat:
Und wenn da so geparkt wird, kann ich faktisch nicht mehr mit dem Anhänger in die obere Einfahrt.



Was für einen 18 Meter Zug fährst du denn? Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 12:03:34    Titel:
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jenzz hat folgendes geschrieben:


Hehe, nee. Ich bin der Hausmeister von gegenüber. Und wenn da so geparkt wird, kann ich faktisch nicht mehr mit dem Anhänger in die obere Einfahrt.



Ach, du bist derjenige, der Streit sucht!????

Wohnst in einer Gegend, von der man annehmen könnte, dass sich die Füchse dort "Gute Nacht!" sagen und alles Banane ist .... und "kommst mit deinem Anhänger nicht in die obere Einfahrt!" Unsicher rotfl Och, nee!!!!!
Deine Sorgen möchte ich haben! Nee, oder? Aber warum einfach, wenns auch mit Nachbarschaftsstreit geht? Man gönnt sich ja sonst nix! Viel Glück dabei!

"Maschendrahtzaun" läßt grüßen!

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skitty
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BeitragVerfasst am: 25.04.2009 12:12:59    Titel:
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Es gibt eine Regelung, die das Parken gegenüber von Einfahrten untersagt, das ist richtig.
Da du aber derjenige bist, der anscheinend nicht einfach mit dem Nachbarn reden will (wenn du das schon versucht hat und sie A...löcher sind, dann Entschuldigung), hab ich jetzt aber auch nicht wirklich Lust das rauszusuchen.
Leute, die sowas gleich mit irgendwelchen Gesetzestexten zu lösen versuchen, regen mich auf. Nee, oder?
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