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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 5113 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 20.07.2011 10:28:44 Titel: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung |
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Mal ganz ohne aktuellen Zusammenhang:
Ich hab nen alten FS Klasse 2 unbegrenzt. Bin glaube ich 42. Wenn ich mir nen LKW kaufe, kann ich damit rumfahren wie es mir beliebt, oder brauch ich regelmässig Sehtest, Psychologisches Gutachten, Zeugungsfähigkeitsnachweis und was weiss ich nicht alles? Wie wird das mit Fahrtenschreiber etc geregelt? Chipkarte?
Alles wohlgemerkt bezogen auf privates rumgegurke, nicht als Aushilfskraftfahrer im Güterfernverkehr. | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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Verfasst am: 20.07.2011 10:32:00 Titel: |
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wenn du privat fährst brauchst du keine Fahrerkarte oder Fahrtenschreiber
ABER die ärztlichen Tests müssen glaube ich gemacht werden  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 20.07.2011 10:45:40 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: | ABER die ärztlichen Tests müssen glaube ich gemacht werden  |
Die Gesundheitsuntersuchungen sind für Inhaber des "alten" Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr vorgeschrieben. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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Verfasst am: 20.07.2011 10:55:15 Titel: |
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ahh ok. dann nur bei Berufskraftfahrer regelmässig?  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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 Behind Flashi in Morocco

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1.  LandRover Disco 2 TD5 2.  RallyePatrol Version2.0 3.  Opel Monty 3,2 V6 4.  kleines Wiesel LR110 S2B 5.  Polaris 500HO 6.  F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.  Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 20.07.2011 10:55:44 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: | wenn du privat fährst brauchst du keine Fahrerkarte oder Fahrtenschreiber
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da bin ich mir nicht sicher... das hört man von verschiedenen stellen ganz unterschiedlich.
bei uns auf der stadt hab ich gefragt: wenn ich privat mit nem 40 tonner in den urlaub fahre, darf ich da 30 stunden am stück ohne pause und ohne fahrtenschreiber fahren?
Zulassungsstelle: ja
ordnungsamt: niemals
führerscheinstelle: keine auskunft
die frage ist immer, ob ich im iveco mit 5,2 tonnen und hänger bei privatfahrten (breslau u.ä.) einen fahrtschreiber brauche...
dazu habe ich noch keine definitive aussage bekommen, geschweige denn was schriftliches | _________________
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Verfasst am: 20.07.2011 11:08:18 Titel: |
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ich gebs nur weiter wie ichs vor 3 Jahren (oder wars vor 2 Jahren?? ) beim Führerschein gelernt habe
meine Frage damals: ich darf, solange ich es nicht Beruflich mache, LKW fahren OHNE Karte und OHNE Scheibe?
Fahrlehrer: Ja wird beides nur bei Berufskraftfahrer gebraucht
wies bei Schwarzarbeit aussieht weiss ich nicht, denke da braucht man ebenfalls keine  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Essen Status: Offline
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Verfasst am: 20.07.2011 11:11:47 Titel: |
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Ich habe auch unterschiedliche Infos bekommen, von Polizei, Behörden, Ämtern... | _________________ www.KruemmelOffRoad.de |
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Verfasst am: 20.07.2011 11:34:28 Titel: |
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ich denke, die WOLLEN nur nicht dass man länger fährt  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Behind Flashi in Morocco

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1.  LandRover Disco 2 TD5 2.  RallyePatrol Version2.0 3.  Opel Monty 3,2 V6 4.  kleines Wiesel LR110 S2B 5.  Polaris 500HO 6.  F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.  Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 20.07.2011 11:35:16 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: | ich denke, die WOLLEN nur nicht dass man länger fährt  |
mag sein, aber das ist kein grund etwas zu verbieten, was eventuell erlaubt sei  | _________________
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Verfasst am: 20.07.2011 11:36:15 Titel: |
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das is allerdings richtig  | _________________ Gruß Erik
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Steinbach-Hallenberg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 SW 300Tdi, Sankey Wide Track MK II, Offraod Camping Trailer FK I |
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Verfasst am: 20.07.2011 12:37:22 Titel: |
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Wenn man dann kontrolliert wird, dann doch meist von denen hier:
www.bag.bund.de
Vielleicht sollte man da mal fragen, wenn sollten die die Vorschriften besser kennen als irgendwelche Kasperköpfe in den LRA.
Gruß
André | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 20.07.2011 12:39:07 Titel: |
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BAG fragen, die wissen es genau. Oder Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz z. B. :
http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/arbeitszeit.stm
... die bearbeiten dann die Anzeigen. | _________________
sebbo hat folgendes geschrieben: | generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :) |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.07.2011 14:33:21 Titel: |
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Bis 7,5 to, auch bei Fahrzeugkombinationen(Mit Anhänger), müssen die Sozialvorschriften nicht eingehalten werden. darüber sind die Sozialvorschriften einzuhalten. Ist auch kein Problem da Fahrzeuge über 7,5 To Gesamtgewicht mit einem Fahrtenschreiber, nicht EG-Kontrollgerät, auszurüsten sind nach §57a Abs.1 Nr 1 StVZO
Das Fahrpersonalgesetz schreibt die Einhaltung der Soziavorschriften nur für gewerbliche Transporte vor, aber die Grundlage für das Fahrpersonalgesetz die EG VO 561/2006 unterscheidet da nicht zwischen Gerwerblich und Privat. Also im Fall einer Kontrolle kommt es auf den Kenntnisstand des Beamten an. | |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
...und hat diesen Thread vor 5113 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 20.07.2011 14:37:36 Titel: |
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Und was bedeutet dein §2 Abs1 Satz2 jetzt konkret für mich? | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
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Verfasst am: 20.07.2011 14:51:05 Titel: |
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jenzz hat folgendes geschrieben: |
Und was bedeutet dein §2 Abs1 Satz2 jetzt konkret für mich? |
du musch en Faadeschreiwer hawwe  | _________________ Gruß Erik
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