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Wozu benötige ich Dachscheinwerfer?
Gute Ausrede gesucht

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Buddy99
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...und hat diesen Thread vor 4837 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 05:48:35    Titel: Wozu benötige ich Dachscheinwerfer?
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Ich hab jetzt 4 Hella Rally 3003 auf dem Dach, die mir offroad prima die Umgebung ausleuchten.
Nur per extra Schalter und nicht dem Fernlicht zuschaltbar sind das ganz klar Arbeitsscheinwerfer.
Zur MFK Prüfung werden die Abmontiert, aber ich Suche jetzt ne plausible Erklärung im Falle ich in einer Polizeikontrolle gefragt werde, wozu ich die Teile auf dem Dach spazieren fahre.

Im Link unter i5 steht der entsprechende Schweizer Gesetzestext, auf den ich mich berufen möchte

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a110.html

Mein Jeep hat noch keine Anhängerkupplung, also fällt Waldarbeit wohl aus, als Erklärung. Mir ist auch klar, wenn ich an den falschen Beamten gerate, nutzt die beste Ausrede/Erklärung wenig.

Also Leute, Eure Ideen sind gefragt. Wer hat was Gutes parat?
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 05:53:33    Titel:
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Wie/wo hast Du die Scheinwerfer montiert? Ich hab' unsere auf einen der Querträger des Dachträgers montiert, laut TÜV in D fällt das damit unter Ladung und interessiert niemanden (müssen natürlich auch getrennt schaltbar sein).
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Buddy99
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 06:20:26    Titel:
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Hab die Dinger auch auf der Quertraverse des Dachträgers montiert.
Anschalten geht nur über den separaten Schalter, da bin ich auf Nr sicher gegangen.
Arbeitsscheinwerfer darf man hier in der Schweiz dran haben, vorausgesetzt man benötigt die Teile fürs Arbeiten.
Und da fehlt mir grad die gute Idee.

Weil ich gern mal offroad fahre wird wohl kaum als Arbeitsgrund anerkannt.
Ich will auch ungern dass sich irgend nen Sheriff verascht vor kommt von meiner Erklärung.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 06:33:38    Titel:
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Nochmal: Wenn die Scheinwerfer auf dem Dachträger montiert sind, gelten sie - hier in D - nicht als Scheinwerfer, sondern als Ladung. Genauso, als ob Du einen alten Bauernschrank oder Deine Schwiegermutter auf's Dach schnallst, interessiert das die Behörden nicht. Damit fallen die Scheinwerfer nicht unter irgendeine Regelung bzgl. Beleuchtung, sind also weder Zusatzscheinwerfer noch Arbeitsscheinwerfer.
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Buddy99
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 07:12:42    Titel:
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Naja, rein rechtlich mag das in D zutreffen, aber nen schweizer Sheriff wird das nicht interessieren. Der wird sich von mir als Deutschen belehrt vor kommen und mich richtig gern haben.
Ich bin ja Meister im Diskutieren, aber mit der Bullerei ist das eher zwecklos.
Ne nachvollziehbare Erklärung macht da mehr Sinn.

Es geht mir auch ausschließlich um die Schweizer Wegelagerer, den Deutschen kann ich mit nem Grinsen spontan ne Geschichte von der mobilen Landezohnenbeleuchtung der lauterbrunnener Basejumper erzählen. Wer will das überprüfen?
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huebi
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 08:43:30    Titel:
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Brauchst Du den Wagen nicht fuer Baumfaellarbeiten?
Ist doch offensichtlich mit der Motorsaege im Kofferraum. YES
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 10:51:08    Titel:
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sag ihm doch einfach die Wahrheit...

Ich habe diese Arbeitsscheinwerfer dort draufmontiert, da ich oefter im Gelaende bin. Damit bei naechtlichen Fahrten nichts passiert oder bei Bergeaktionen ausreichende Beleuchtung vorhanden ist sind die dort drauf. Auch wenn mal was zu reparieren ist, sind die ganz nuetzlich um genug zu sehen, beim Campen, Zelt aufstellen usw usf. Achja, ich weiss, dass diese Scheinwerfer im Strassenverkehr nicht geschaltet werden duerfen, habe jedoch noch keine passenden Abdeckungen dafuer gefunden um das kenntlich zu machen.


Hab das mal bei ner deutschen Kontrolle rausgezaubert und da gabs nur grosse Augen... Damit wird der Beamte eher leben koennen als mit irendwelchen Storys vom Pferd...

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ossiossi68
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 12:17:17    Titel:
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Hallo,
mehr Licht - mehr Sicht - mehr Sicherheit
(war, glaub' ich, mal ein Slogan vom ADAC)

Gruß
Andreas Winke Winke

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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 13.05.2012 13:32:13    Titel:
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ich hät dem gesagt, ich brauch die immer, damit nachts meine maschinen wieder besser finde, wenn ich se der reihe nach kontrolliere, abschmiere und auftanke....
oder wenn ich kontrollen mache
oder nachts die polizei schneller sehe....

hab die nichts besseres zu tun, wie da nachzufragen. wieviele autos haben Zusatzscheinwerfer drauf.....

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Offroadpapst
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 13:43:36    Titel:
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ossiossi68 hat folgendes geschrieben:
Hallo,
mehr Licht - mehr Sicht - mehr Sicherheit
(war, glaub' ich, mal ein Slogan vom ADAC)

Gruß
Andreas Winke Winke


YES Ja ich glaube das wirkt am besten bei den Wegelagerern YES

Winke Winke Stefan

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Irgentwas ist ja immer...........
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ossiossi68
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 14:11:34    Titel:
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Hallo,
ja, der Spruch hat zumindest beim TÜV was gebracht, nachdem bei der Lichtkontrolle 2x100W auf dem Dach und das gleiche nochmal vorne zusammen mit dem Fernlicht angingen. (Von den 4 Arbeitsscheinwerfern nach hinten, die man auch während der Fahrt einschalten konnte mal abgesehen)

Gruß und einen schönen Sonntag
Andreas Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 21:56:39    Titel:
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Ohne Licht sieht mor nischt...

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mfg Sebastian
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 22:11:25    Titel:
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Das die Rallye 3003 Scheinwerfer Arbeitsscheinwerfer sein sollen glaubt dir nicht mal ein blinder Polizist ;)
das Gesetz ist hier (leider) glasklar:
Zitat:
a.1
vorn: zwei Fernlichter, zwei Nebellichter, zwei Tagfahrlichter an Fahrzeugen, für die keine solchen vorgeschrieben sind, zwei Abbiegescheinwerfer, zwei Markierlichter und zwei nicht dreieckige Rückstrahler; sind vier einklappbare Fernlichter vorhanden: zwei zusätzliche Fern- oder Abblendlichter ausschliesslich für Lichthupesignale;


iirc gibt es hier schon einen Thread über Zusatzscheinwerfer in der der Schweiz.

Edit: Der Link zur alten Diskussion, da ist eigentlich alles gesagt worden: http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=47768&highlight=zusatzscheinwerfer+schweiz

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Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
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BeitragVerfasst am: 16.05.2012 16:57:45    Titel:
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Ich dachte alle nur per extra Schalter und nicht automatisch dem Fernscheinwerfer zuschaltbaren Scheinwerfer sind Arbeitsscheinwerfer?
So richtig sagt der Link eigentlich nichts genaues aus. Scheint als wenn man Glück oder eben Pech habe kann.

Ich werde dann wohl einfach ehrlich sein und auf mein Glück hoffen. Danke für Eure Tips.

Gruß Sven
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BeitragVerfasst am: 28.06.2014 21:24:40    Titel:
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In der Schweiz läuft das ein wenig anders. Arbeitsscheinwerfer sind nur zugelassen, wenn sie wirklich zum Arbeiten (mit Nachweis) nötig sind und nicht demontiert werden können. Zusatzscheinwerfer müssen eine Fläche mit dem Hauptscheinwerfer bilden (auf irgendeine bestimmte Entfernung gesehen), damit sind keinerlei Scheinwerfer auf dem Dachträger zugelassen. Es darf keinerlei Beleuchtung, die nicht zugelassen ist, nach "aussen" vom Fahrzeug weg zeigen. Wenn ich mich nicht irre, dann auch wenn sie nicht angeschlossen sind.

Dachträger oder nicht, Ladung oder nicht... in der Schweiz ist der Scheinwerfer die Frage, nicht wo oder wie er transportiert wird.

Das einfachste ist, wenn mann die zusätzlichen Scheinwerfer abdeckt. Rallys haben doch Kunststoffabdeckungen, oder? Das sollte reichen, ansonsten irgendeine art Tüte mit schnur... whatever ;)
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