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Frontschutzbügel
bin verzweifelt, ich bekomme den Bügel nicht eingetragen

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ladytron
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...und hat diesen Thread vor 3987 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.09.2014 01:03:13    Titel: Frontschutzbügel
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Hallo,

ich komme aus einem nachbar Forum zu euch, (VW Forum) und hoffe hier auf fachkundige Hilfe.
Es geht darum dass ich wegen der EU Richtlinie von 2007 meinen Frontschutzbügel nicht eingetragen bekomme. Ich war schon bei 11 TÜF Prüfern in Hessen. NRW und Bayern. Überall eine Absage kassiert.
Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn mir irgendjemand einen Tipp geben könnte wo ich noch Erfolg haben könnte. Als Seilwindenschutz oder ähnliches wäre mir der Bügel auch Recht.

liebe Grüße Layton
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chaostage666
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1. Defender 110 TD5 Bj. 06 180.000km (Papa´s)
2. LK1324L (4x2) 440.000km Wohnmobil
BeitragVerfasst am: 04.09.2014 02:07:40    Titel:
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Hallo Layton,

interessant wäre welcher Bügel und Welches Auto (Bj. etc.)
wenn dein Auto neuer als 2007 ist und der Bügel dazu noch rech unförmig ist wirst du keine Eintragung bekommen.

Grüße
Robin
(Ich bekomm meinen auch nur Eingetragen da Bj. 05 und zudem Winde und Scheinwerfer dran)
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 04.09.2014 07:00:16    Titel:
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Frontbügel oder Rammschutz werden nicht mehr eingetragen.

Chancen gibt es allerdings für Personenschutz-Bügel oder Lampenträger. Grins

Wichtig dabei: püber die Motorhaube darf der Bügel nicht ragen, soweit ich das weiß.

Kini

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1. Puch 230 G
2. MB300D
3. Kawasaki ZXR750
BeitragVerfasst am: 04.09.2014 08:22:25    Titel:
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Wo sind die Bilder? - Wie kannst Du die nur vergessen?

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ladytron
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...und hat diesen Thread vor 3987 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.09.2014 14:41:49    Titel:
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Vw t3 bj 90

Hersteller des bügels: budich
Modell: paris dakar


Bilder mach ich heut nach der Arbeit.


Danke schon mal und liebe grüße.
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ghostbuster
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1. VW Golf Diesel Bj.:´83
2. Mercedes G Diesel
3. VW Golf Benzin Bj.´78
BeitragVerfasst am: 05.09.2014 20:16:42    Titel:
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ladytron hat folgendes geschrieben:
Vw t3 bj 90

Hersteller des bügels: budich
Modell: paris dakar


Bilder mach ich heut nach der Arbeit.


Danke schon mal und liebe grüße.
ich bin auf die bilder gespannt. Smile

_________________
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BeitragVerfasst am: 05.09.2014 20:56:13    Titel:
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ladytron hat folgendes geschrieben:
Vw t3 bj 90

Hersteller des bügels: budich


Das würd ich dem TÜV nicht unbedingt auf die Nase binden.
Es sei denn du hat ne ABE für genau diesen Bügel für genau dein Auto.
Was nicht zu erwarten ist. Heiligenschein
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SyncroEntroster
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BeitragVerfasst am: 08.09.2014 12:27:25    Titel:
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Doch, dafür gibt es ein Mustergutachten, und eingetragen wird der natürlich auch. Schick mir mal Deine Email Adresse bitte.
müsste ja der hier sein, oder der kleine, das Gutachten gilt für beide.



also generell ist es so, dass bei Fahrzeugen bis - 2008 Rammbügel, Rammschutze oder wie das auch immer
heissen mag nach wie vor völlig legal von jedem Prüfer per Einzelabnahme eingetragen werden können.
Mit einem Mustergutachten, wie Du es z.B. bei Budich Rammschutzen(wie meiner einer ist Typ Safari II ) dabei hast.

Auszug aus der 31. Änderung der STVZO (Bundesratsdrucksache 247/08 ):
§30 = Frontschutzsysteme, §72 = Inkrafttreten und Übergangsregelungen

http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm#72
§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme) ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.

Die Änderung ist im Mai 2008 in Kraft getreten, gilt also für Fahrzeuge mit Baujahr "ab Juni 2008"

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Gruß

Frank

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Rocco
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BeitragVerfasst am: 08.09.2014 12:52:55    Titel:
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Winke Winke Das ist kein Frontschutzbügel... Vertrau mir Das ist ein Windenträger mit Astabweisern... Ja

Gruß Rocco

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Fährt man rückwärts gegen einen Baum, verkleinert sich der Kofferraum.
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BeitragVerfasst am: 08.09.2014 13:56:58    Titel:
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Nein, ein "Personenschutzbügel" rotfl

aber mal im Ernst, der ist beim Syncro und bei meiner Pritsche als "Rammschutz" eingetragen.

_________________
Gruß

Frank

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ladytron
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...und hat diesen Thread vor 3987 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.10.2014 00:02:51    Titel:
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Hallo liebe Forengemeinde,
aufgrund meiner Abschlussarbeit hat das hier alles etwas länger gedauert. Ich war sehr im Stress. Nun habe ich aber wieder etwas Zeit, mich um die wichtigen Dinge zu kümmern.

Es handelt sich, wie der Kollege SyncroEntroster schon ganz richtig feststellte, um diesen Bügel:



Mustergutachten usw. habe ich alles. Kann hier eingesehen werden: https://drive.google.com/folderview?id=0BxeaNqalI_dAZ2ZOQW14UWNEYjg&usp=sharing

Ich habe aber wirklich schon ALLES was in meiner Macht steht getan. Sollte mir jemand wirklich dabei helfen, das Teil eingetragen zu bekommen, würde ich dieser Person für die Mühe eine Aufwandsentschädigung von 100 EUR zahlen. (Sichtung der Unterlagen usw. kostet ja auch alles Zeit)

beste Grüße
Ladytron
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ladytron
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BeitragVerfasst am: 30.10.2014 00:03:25    Titel:
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SyncroEntroster hat folgendes geschrieben:
Nein, ein "Personenschutzbügel" rotfl

aber mal im Ernst, der ist beim Syncro und bei meiner Pritsche als "Rammschutz" eingetragen.


ja wurde aber vor 2007 eingetragen, das ist das Problem :/
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BeitragVerfasst am: 30.10.2014 00:33:27    Titel:
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SyncroEntroster hat folgendes geschrieben:
Doch, dafür gibt es ein Mustergutachten, und eingetragen wird der natürlich auch. Schick mir mal Deine Email Adresse bitte.
müsste ja der hier sein, oder der kleine, das Gutachten gilt für beide.



also generell ist es so, dass bei Fahrzeugen bis - 2008 Rammbügel, Rammschutze oder wie das auch immer
heissen mag nach wie vor völlig legal von jedem Prüfer per Einzelabnahme eingetragen werden können.
Mit einem Mustergutachten, wie Du es z.B. bei Budich Rammschutzen(wie meiner einer ist Typ Safari II ) dabei hast.

Auszug aus der 31. Änderung der STVZO (Bundesratsdrucksache 247/08 ):
§30 = Frontschutzsysteme, §72 = Inkrafttreten und Übergangsregelungen

http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm#72
§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme) ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.

Die Änderung ist im Mai 2008 in Kraft getreten, gilt also für Fahrzeuge mit Baujahr "ab Juni 2008"


Moins

Unter dem von Dir angegebenen Link findet sich der § 30c ein ganzes Stück vor Deiner Marke:

§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Allerdings finde ich nicht zu der von Dir genannten Gültigkeit ab einem bestimmten Datum, ausser Du beziehst Dich darauf:

§ 72 Übergangsbestimmungen.

(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.


Dann würde allerdings das Datum nicht passen.
Hast Du da vielleicht irgendeine andere Referenz dafür?
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ladytron
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...und hat diesen Thread vor 3987 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.10.2014 01:43:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Schlicksurfer http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:puM4yuIfy0cJ:www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/Verkehrszulassung/fahrzeug... [Link automatisch gekürzt]

Das hab ich alles schon druch. Es geht wirklich nicht. Ich suche daher einen Kontakt zu einem Prüfer der mir das Teil als Lampenträger oder Seilwindenschutz einträgt. Wer mir dabei helfen kann dem würde ich seinen aufwand entschädigen.

lg. ladytron
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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 30.10.2014 02:13:29    Titel:
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Na - aber in der Schweiz simmer hier nicht - oder haben wir deinen Wohnort da irgendwie missverstanden ? Grins

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