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Neureglung Kurzzeitkennzeichen

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grubber
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...und hat diesen Thread vor 3939 Tagen gestartet!


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1. Pajero v60, Audi A4
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 13:19:05    Titel: Neureglung Kurzzeitkennzeichen
 Antworten mit Zitat  

Weiß jemand was davon?


https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140902399&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenach... [Link automatisch gekürzt]

http://fortbildung33.de/images/Bundesrat/Drucksache_335.14_Kurzzeitkennzeichen.pdf

Wenn das so als Verordnung umgesetzt wird, wäre es ja nicht mehr möglich mit nicht geTÜVten Fahrzeugen auf der Strasse unterwegs zu sein, auch eine Einschränkung für viele Wettbewerbsautos...
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 19:35:36    Titel:
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Als ob wir sonst keine Probleme hätten Nee, oder?

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 19:58:58    Titel:
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Zitat:
wäre es ja nicht mehr möglich mit nicht geTÜVten Fahrzeugen auf der Strasse unterwegs zu sein, auch eine Einschränkung für viele Wettbewerbsautos...


dafür war das Kurzeitkennzeichen ja auch nie gedacht, das jeder mit seiner Schrottmöhre Sonntags spazieren fährt
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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 21:30:32    Titel:
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Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich dann als Selbstreparierer nicht einmal mehr eine Probefahrt mit meinem zu TÜVenden Fahrzeug machen, wenn ich wie bisher ich ein Kurzzeitkennzeichen dafür habe.

Auch einen verkehrstüchtigen, TÜV - losen Pkw kaufen und mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse vom Verkäufer nach Hause überführen wird verunmöglicht.

Andersherum rennen mir jetzt alle Spezl die Bude ein weil ich ein Zugfahzeug mit Hänger hab'...

Da kannst nur noch mit dem Kopf schütteln über die weltfremde Baggage in Berlin...

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Hell is empty and the devils are here
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mopic
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1. Mercedes GD350
2. Jeep TJ
3. McCormick D324
4. Jeep JKU Rubicon
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 21:40:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich werde zugfahrzeug und anhänger im garten verstecken
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 22:24:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mopic hat folgendes geschrieben:
Ich werde zugfahrzeug und anhänger im garten verstecken


ich ned, ich lebe teilweise davon, mich stört die neue Regel nicht
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mipi
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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 22:26:28    Titel:
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MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich dann als Selbstreparierer nicht einmal mehr eine Probefahrt mit meinem zu TÜVenden Fahrzeug machen, wenn ich wie bisher ich ein Kurzzeitkennzeichen dafür habe.

Auch einen verkehrstüchtigen, TÜV - losen Pkw kaufen und mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse vom Verkäufer nach Hause überführen wird verunmöglicht.

Andersherum rennen mir jetzt alle Spezl die Bude ein weil ich ein Zugfahzeug mit Hänger hab'...

Da kannst nur noch mit dem Kopf schütteln über die weltfremde Baggage in Berlin...


ist bei uns in Österreich üblich - daher verstehe ich Euer Gemecker nicht ... ist ja zu Eurer Sicherheit, wenn weniger Gurken unterwegs sind.

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Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.

Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert

und einen 2015er Mazda3
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skitty
Das geht doch besser ...
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1. Suzerl Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 23:07:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, und es nimmt, wie Markus schon sagte, Privatpersonen die Möglichkeit, ein Fahrzeug legal zu überprüfen vor dem Tüv-Termin. Der wird dadurch quasi zum Lotto-Spiel.
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mipi
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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 29.09.2014 23:15:57    Titel:
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ah geh, vorher in der Werkstatt Pickerlrelevant prüfen, und danach zum Pickerl /TUEV. Das machen bei uns aber die Werkstätten, und nicht nur der TÜV.

TUEVrelevante, festgestellte schwere Fehler müssen binnen Monatsfrist behoben werden, und landen in einer Datenbank...

TÜV Termin / Pickerl:
Wir haben dazu 1 Monat vor Ablauf, und 3 (oder4) Monate danach Zeit.

Den TÜV brauchen wir nur für Umbauten. TÜV prüft, schreibt Bericht, und danach halt zur Landesregierung, die das nochmals prüft und dann einträgt (oder auch nicht...)
Die Fahrt zum TUEV zum Typisieren von Zubau ist theoretisch nur mit Hänger möglich...zuminderst die Versicherung steigt dann aus, und das Risiko trägt der Fahrer... Wut

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scout2
Bin neu hier
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1. International Scout II, 345 cui
2. Jeep Grand Cherokee WH, 3,0 CRD
3. Fiat 124 Spider
4. Mercedes O302
5. Saviem S53
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 08:12:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich finde es bei PKW-Abmessungen nicht mal ganz so tragisch, weil diese ja problemlos verladen werden können.
Schwieriger oder fast unmöglich wirds bei größeren Fahrzeugen, Bussen oder LKW. Mit nem Allrad-LKW, der irgendwo in einem Hinterhof drei Jahre geparkt wurde, bis sich der Besitzer durchringen konnte ihn herzugeben, fährt du nicht "mal eben" zum TÜV. Das heißt oft tage- oder wochenlange Vorarbeit.
Mit Speditionstransport rechnet es sich je nach Entfernung evtl. nicht mehr.
Ich finde es schade. Aber wie soll man es auch auf die "breiter-tiefer-schneller-Fraktion" eingrenzen?

_________________
Schöne Grüße
Christian

Es könnte alles so einfach sein.......ist es aber nicht !
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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 08:22:17    Titel:
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Im Grunde ist die Neuregelung überflüssig wie ein Kropf, denn es war bisher schon immer verboten mit einem verkehrsunsicherenen Fahrzeug unterwegs zu sein - ob jetzt mit Kurzzeitkennzeichen oder mit TÜV und regulärem Kennzeichen bzw. Zulassung. Kurzzeitkennzeichen waren auch seit je her nur zur Probefahrt - und Überführungszwecke zugelassen.
100€ für fünf Tage Zulassung sind auch eine Menge Geld - das wären 7000€ für ein Jahr, hier bekommt also was den Neidfaktor angeht auch niemand etwas geschenkt.

Bei einem technischen Defekt (abgenutzte Bremsanlage, Mängel an der Beleuchtung, Abgasanlage und diverser Unfallschäden) die ja alle auch einmal bei regulärer Zulassung entstehen konnte einen die Polizei schon immer zum TÜV zur Mängelüberprüfung schicken bzw. gleich aus dem Verkehr ziehen. Das inklusive Anzeige und Punkten in Flensburg.

Das Selbe konnte sie schon bisher verlangen sobald sie auf ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen traf an dessen Verkehrssicherheit Zweifel bestanden.

Der Vorwand Kurzzeitkennzeichen hätte man bisher für verschiedene Fahrzeuge verwenden können ist genausowenig begründet: Ein roter Blanko - Fahrzeugschein war noch nie ohne Eintragung der Fahrzeugdaten und Unterschrift gültig, allein die Kurzzeitkennzeichen konnten den Anschein der Legalität wecken, hielten aber dann einer Kontrolle nicht stand.

Wo liegt also in Zukunft der Sicherheitsgewinn ?

Für den ohnehin gesetzestreuen Normalbürger ergibt sich eine schmerzliche Einschränkung ohne Sicherheitsplus für die Öffentlichkeit, die eher sicherheitsrelevante Anzahl von Altautoliebhabern im interkulturellen Graubereich (Im Falle eines Haftpflichtschadens nicht im Land ansässig, mangels Vermögens nicht pfändbar, gern ohne festen Wohnsitz) schert sich einen Dreck um solche Regelungen aus dem Elfenbeinturm.

Sollte mir jemand mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen war mir bisher daher nur wichtig dass mein Gegenüber eine gültige Haftpflichtversicherung hatte - und genau das erschwert die Neuregelung.

Und dann wird das bisher sinnvolle Kurzzeit - Prozedere inkl. Haftpflicht von manchen Gruppen skrupellos umgangen: Kennzeichen eines anderen zugelassenen Fahrzeugs drauf und das damit angefahrene Kind hat dann das Nachsehen. Es hat mich schon viel Schweiss und Ärger gekostet dem benachbarten Clan das Fahren komplett ohne Kennzeichen abzugewöhnen - und nun sowas.

Ich weiss nicht auf welchem Mond der Altmaier wohnt - aber die Hürde zur Haftpflichversicherten Probe - und Überführungsfahrt zu erhöhen ist für mich schlicht gefährlicher, weltfremder Schwachsinn.

viele Grüsse

Markus

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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
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1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 09:17:13    Titel:
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Es ist eigentlich ganz einfach !

Zum einen werden die ausgeschlossen die Tagelang mit dem Kennzeichen zur Arbeit gefahren sind oder mit dem Auto gearbeitet haben.

Zum anderen werden neue Arbeitsplätze geschaffen.

Der welcher eine Transport Unternehmen hat oder nun eins gründet wird Arbeit bekommen !

Leider sind da auch einige Verlierer Dabei .Aber kein Licht ohne Schatten.

Ich persönlich finde es gar nicht so schlecht wenn die Kisten von der Straße sind .

Gruss aus Freiburg Hans

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angelone
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1. '17 Jimny Comfort AT
2. '98 Santana Long
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 09:22:36    Titel:
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Einen Punkt haben viele übersehen:

Zitat:
Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach §29 der Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle
im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.


TÜV fahrten gehen also noch.
Allerdings muss man das beim beantragen des Kurzzeitkennzeichens angeben, damit TÜV Fahrten im Fahrzeugschein erlaubt werden.

Probefahrten sind allerdings so ne Sache dann.

Und ggf. könnte man das vorm Autokauf schon so einplanen und die Überführungsfahrt als 300km TÜV Fahrt deklarieren.
Es ist ja von der "nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk" die Rede.
Zulassungsbezirk ist ja der, wo man das Auto letzendlich anmeldet bzw. das Kurzzeitkennzeichen holt.
Und nicht der, wo man das Auto kauft :)

_________________
mfg
Martin
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1. Passat 4motion
2. Iveco Daily 4x4
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 09:37:32    Titel:
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Besonders gut finde ich den Punkt, dass dadurch weniger Betrug betrieben werden soll. Was für ein typisch deutscher Schwachsinn. Dadurch fahren doch nur noch mehr Leute einfach mit irgendeinem Kennzeichen rum was sie eben schnell von einem anderen Auto abgeschraubt haben. Für mich ist es völlig unverständlich was so ein bescheuertes Gesetz soll. Ich benötige z.B. sehr oft Kurzzeitkennzeichen für Bootstrailer. Jetzt darf ich vorher alle Bootstrailer anmelden bzw. TÜVen und bezahle ein Schweinegeld. Nee, oder?

Ich habe gerade nach mehr als 20 Minuten Warteschleife beim Verkehrsamt mal den ADAC angerufen, da konnte mir weder das Servicetelefon, noch die Auto & Motor Abteilung oder die Rechtsabteilung Auskunft zum in Kraft treten geben, geschweige denn hat irgendjemand was von einer Neureglung gehört. Hau mich, ich bin der Frühling
Ich soll es gleich nochmal bei dem ADAC Verkehrsrechtanwalt probieren...

EDIT: Hier ist der Beschluss der Regierung (siehe Anhang). Das Gesetz tritt am 01.01.2015 in Kraft.



335-14(B).pdf
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grubber
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1. Pajero v60, Audi A4
BeitragVerfasst am: 30.09.2014 09:47:12    Titel:
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ich weiß zwar nicht, warum wir uns nach Österreich richten sollten, oder ob Gesetze zuständig sind, um die Geschäfte von Anhängerverleihen anzukurbeln, ...aber ich find, das es mehr Nachteile als Vorteile bringt. Auch wenn es mich nicht (mehr) betrifft.

Sicherheitsgewinn, weil die Schrottmühlen Sonntags nicht mehr spazieren fahren... rotfl Ich fühl mich gleich viel sicherer. Nee, oder?
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