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 Forums - Linguistiker

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Kassel Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3939 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Pajero v60, Audi A4 |
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Verfasst am: 29.09.2014 13:19:05 Titel: Neureglung Kurzzeitkennzeichen |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 29.09.2014 19:35:36 Titel: |
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Als ob wir sonst keine Probleme hätten
| _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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Verfasst am: 29.09.2014 19:58:58 Titel: |
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Zitat: | wäre es ja nicht mehr möglich mit nicht geTÜVten Fahrzeugen auf der Strasse unterwegs zu sein, auch eine Einschränkung für viele Wettbewerbsautos... |
dafür war das Kurzeitkennzeichen ja auch nie gedacht, das jeder mit seiner Schrottmöhre Sonntags spazieren fährt
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 29.09.2014 21:30:32 Titel: |
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Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich dann als Selbstreparierer nicht einmal mehr eine Probefahrt mit meinem zu TÜVenden Fahrzeug machen, wenn ich wie bisher ich ein Kurzzeitkennzeichen dafür habe.
Auch einen verkehrstüchtigen, TÜV - losen Pkw kaufen und mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse vom Verkäufer nach Hause überführen wird verunmöglicht.
Andersherum rennen mir jetzt alle Spezl die Bude ein weil ich ein Zugfahzeug mit Hänger hab'...
Da kannst nur noch mit dem Kopf schütteln über die weltfremde Baggage in Berlin...
| _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Hennef Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes GD350 2. Jeep TJ 3. McCormick D324 4. Jeep JKU Rubicon |
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Verfasst am: 29.09.2014 21:40:11 Titel: |
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Ich werde und anhänger im garten verstecken
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Verfasst am: 29.09.2014 22:24:10 Titel: |
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mopic hat folgendes geschrieben: | Ich werde und anhänger im garten verstecken |
ich ned, ich lebe teilweise davon, mich stört die neue Regel nicht
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM |
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Verfasst am: 29.09.2014 22:26:28 Titel: |
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MarkusZ hat folgendes geschrieben: | Wenn ich das richtig verstanden habe darf ich dann als Selbstreparierer nicht einmal mehr eine Probefahrt mit meinem zu TÜVenden Fahrzeug machen, wenn ich wie bisher ich ein Kurzzeitkennzeichen dafür habe.
Auch einen verkehrstüchtigen, TÜV - losen Pkw kaufen und mit Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse vom Verkäufer nach Hause überführen wird verunmöglicht.
Andersherum rennen mir jetzt alle Spezl die Bude ein weil ich ein Zugfahzeug mit Hänger hab'...
Da kannst nur noch mit dem Kopf schütteln über die weltfremde Baggage in Berlin... |
ist bei uns in Österreich üblich - daher verstehe ich Euer Gemecker nicht ... ist ja zu Eurer Sicherheit, wenn weniger Gurken unterwegs sind.
| _________________ Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.
Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert
und einen 2015er Mazda3 |
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Verfasst am: 29.09.2014 23:07:31 Titel: |
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Ja, und es nimmt, wie Markus schon sagte, Privatpersonen die Möglichkeit, ein Fahrzeug legal zu überprüfen vor dem Tüv-Termin. Der wird dadurch quasi zum Lotto-Spiel.
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM |
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Verfasst am: 29.09.2014 23:15:57 Titel: |
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ah geh, vorher in der Werkstatt Pickerlrelevant prüfen, und danach zum Pickerl /TUEV. Das machen bei uns aber die Werkstätten, und nicht nur der TÜV.
TUEVrelevante, festgestellte schwere Fehler müssen binnen Monatsfrist behoben werden, und landen in einer Datenbank...
TÜV Termin / Pickerl:
Wir haben dazu 1 Monat vor Ablauf, und 3 (oder4) Monate danach Zeit.
Den TÜV brauchen wir nur für Umbauten. TÜV prüft, schreibt Bericht, und danach halt zur Landesregierung, die das nochmals prüft und dann einträgt (oder auch nicht...)
Die Fahrt zum TUEV zum Typisieren von Zubau ist theoretisch nur mit Hänger möglich...zuminderst die Versicherung steigt dann aus, und das Risiko trägt der Fahrer...
| _________________ Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Anfang 2014 Wohnort: 88451 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. International Scout II, 345 cui 2. Jeep Grand Cherokee WH, 3,0 CRD 3. Fiat 124 Spider 4. Mercedes O302 5. Saviem S53 |
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Verfasst am: 30.09.2014 08:12:40 Titel: |
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Ich finde es bei PKW-Abmessungen nicht mal ganz so tragisch, weil diese ja problemlos verladen werden können.
Schwieriger oder fast unmöglich wirds bei größeren Fahrzeugen, Bussen oder LKW. Mit nem Allrad-LKW, der irgendwo in einem Hinterhof drei Jahre geparkt wurde, bis sich der Besitzer durchringen konnte ihn herzugeben, fährt du nicht "mal eben" zum TÜV. Das heißt oft tage- oder wochenlange Vorarbeit.
Mit Speditionstransport rechnet es sich je nach Entfernung evtl. nicht mehr.
Ich finde es schade. Aber wie soll man es auch auf die "breiter-tiefer-schneller-Fraktion" eingrenzen?
| _________________ Schöne Grüße
Christian
Es könnte alles so einfach sein.......ist es aber nicht ! |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 30.09.2014 08:22:17 Titel: |
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Im Grunde ist die Neuregelung überflüssig wie ein Kropf, denn es war bisher schon immer verboten mit einem verkehrsunsicherenen Fahrzeug unterwegs zu sein - ob jetzt mit Kurzzeitkennzeichen oder mit TÜV und regulärem Kennzeichen bzw. Zulassung. Kurzzeitkennzeichen waren auch seit je her nur zur Probefahrt - und Überführungszwecke zugelassen.
100€ für fünf Tage Zulassung sind auch eine Menge Geld - das wären 7000€ für ein Jahr, hier bekommt also was den Neidfaktor angeht auch niemand etwas geschenkt.
Bei einem technischen Defekt (abgenutzte Bremsanlage, Mängel an der Beleuchtung, Abgasanlage und diverser Unfallschäden) die ja alle auch einmal bei regulärer Zulassung entstehen konnte einen die Polizei schon immer zum TÜV zur Mängelüberprüfung schicken bzw. gleich aus dem Verkehr ziehen. Das inklusive Anzeige und Punkten in Flensburg.
Das Selbe konnte sie schon bisher verlangen sobald sie auf ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen traf an dessen Verkehrssicherheit Zweifel bestanden.
Der Vorwand Kurzzeitkennzeichen hätte man bisher für verschiedene Fahrzeuge verwenden können ist genausowenig begründet: Ein roter Blanko - Fahrzeugschein war noch nie ohne Eintragung der Fahrzeugdaten und Unterschrift gültig, allein die Kurzzeitkennzeichen konnten den Anschein der Legalität wecken, hielten aber dann einer Kontrolle nicht stand.
Wo liegt also in Zukunft der Sicherheitsgewinn ?
Für den ohnehin gesetzestreuen Normalbürger ergibt sich eine schmerzliche Einschränkung ohne Sicherheitsplus für die Öffentlichkeit, die eher sicherheitsrelevante Anzahl von Altautoliebhabern im interkulturellen Graubereich (Im Falle eines Haftpflichtschadens nicht im Land ansässig, mangels Vermögens nicht pfändbar, gern ohne festen Wohnsitz) schert sich einen Dreck um solche Regelungen aus dem Elfenbeinturm.
Sollte mir jemand mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen war mir bisher daher nur wichtig dass mein Gegenüber eine gültige Haftpflichtversicherung hatte - und genau das erschwert die Neuregelung.
Und dann wird das bisher sinnvolle Kurzzeit - Prozedere inkl. Haftpflicht von manchen Gruppen skrupellos umgangen: Kennzeichen eines anderen zugelassenen Fahrzeugs drauf und das damit angefahrene Kind hat dann das Nachsehen. Es hat mich schon viel Schweiss und Ärger gekostet dem benachbarten Clan das Fahren komplett ohne Kennzeichen abzugewöhnen - und nun sowas.
Ich weiss nicht auf welchem Mond der Altmaier wohnt - aber die Hürde zur Haftpflichversicherten Probe - und Überführungsfahrt zu erhöhen ist für mich schlicht gefährlicher, weltfremder Schwachsinn.
viele Grüsse
Markus
| _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Kommt auch nicht schlecht


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Sasbach am Kaiserstuhl Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE |
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Verfasst am: 30.09.2014 09:17:13 Titel: |
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Es ist eigentlich ganz einfach !
Zum einen werden die ausgeschlossen die Tagelang mit dem Kennzeichen zur Arbeit gefahren sind oder mit dem Auto gearbeitet haben.
Zum anderen werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Der welcher eine Transport Unternehmen hat oder nun eins gründet wird Arbeit bekommen !
Leider sind da auch einige Verlierer Dabei .Aber kein Licht ohne Schatten.
Ich persönlich finde es gar nicht so schlecht wenn die Kisten von der Straße sind .
Gruss aus Freiburg Hans
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Stolberg/Aachen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. '17 Jimny Comfort AT 2. '98 Santana Long |
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Verfasst am: 30.09.2014 09:22:36 Titel: |
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Einen Punkt haben viele übersehen:
Zitat: | Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach §29 der Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle
im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. |
TÜV fahrten gehen also noch.
Allerdings muss man das beim beantragen des Kurzzeitkennzeichens angeben, damit TÜV Fahrten im Fahrzeugschein erlaubt werden.
Probefahrten sind allerdings so ne Sache dann.
Und ggf. könnte man das vorm Autokauf schon so einplanen und die Überführungsfahrt als 300km TÜV Fahrt deklarieren.
Es ist ja von der "nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk" die Rede.
Zulassungsbezirk ist ja der, wo man das Auto letzendlich anmeldet bzw. das Kurzzeitkennzeichen holt.
Und nicht der, wo man das Auto kauft :)
| _________________ mfg
Martin |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Passat 4motion 2. Iveco Daily 4x4 |
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 Forums - Linguistiker

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Kassel Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3939 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Pajero v60, Audi A4 |
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Verfasst am: 30.09.2014 09:47:12 Titel: |
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ich weiß zwar nicht, warum wir uns nach Österreich richten sollten, oder ob Gesetze zuständig sind, um die Geschäfte von Anhängerverleihen anzukurbeln, ...aber ich find, das es mehr Nachteile als Vorteile bringt. Auch wenn es mich nicht (mehr) betrifft.
Sicherheitsgewinn, weil die Schrottmühlen Sonntags nicht mehr spazieren fahren... Ich fühl mich gleich viel sicherer.
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