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Anhänger ablasten ?

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Big Chevy
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1. 3x GC ZJ 5,2
2. GC ZJ 4,0 GC Wj 4,7 07er Chevy Tahoe
3. Fiat Scudo MB Vario 614Simson SR 50
BeitragVerfasst am: 01.06.2015 19:36:02    Titel: Anhänger ablasten ?
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Kann man eigentlich auch einen Anhänger ablasten lassen , so das er mit dem Führerschein B ( der neuere wo man nur 750 kg anhängen darf ) zu bewegen wäre ?
Hat das schon mal jemand gemacht ?
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 01.06.2015 19:39:53    Titel:
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Klar kann man das.

Fährst Du Zulassungsstelle sagst, ablasten bitte, und fertig.

Gebühr bezahlen , glücklich sein.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
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Big Chevy
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BeitragVerfasst am: 01.06.2015 19:47:43    Titel:
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Soll das wirklich so einfach sein ?
Der Hintergrund ist folgender , ich wollte mir einen 1,5 -2,5 T Hänger zulegen , nun möchte ich aber auch ab und zu mit Junior Schlauchboottouren auf zb der Elbe machen , und da müßte uns dann Frauchen aussetzen und irgendwo wieder einsammeln , und da Frauchen bloß 750 kg ranhängen darf , dachte ich an ein ablasten . Und wenn der Papa beim Örtlichen Baustoffhändler mal ne Tonne Split holen will ist es dem Hänger egal und die Sheriffs werden mich wohl auch nicht gleich anhalten da er ja nicht überladen scheint .
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 01.06.2015 19:50:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

War da nicht auch noch was mit demm Leergewicht des Zugfahrzeugs?

Einen unbeladenen 1500 kg-Hänger darf man ohne Schein auch nicht anhängen?

Kini

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BeitragVerfasst am: 01.06.2015 20:00:42    Titel:
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Zugfahrzeug wäre der Granny ,der hat 2550 Gesamtgewicht . Bis 3,5 T Gesamtgewicht darf der Zug wohl haben .
Es gibt wohl noch so einen Zusatz der sich B96 nennt , da braucht`s bloß paar Fahrstunden ohne Prüfung und dann dürfte das Gesamtgewicht des Zuges um die 4,2 T sein , das wäre auch noch ne Option .
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Hallunke
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BeitragVerfasst am: 01.06.2015 21:09:50    Titel:
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Also mit B kannst du einen Zug mit Gesamtgewicht von 3500kg fahren oder aber immer einen 750kg Anhänger anhängen. Mit B96 geht ein Zug mit 4250kg Gesamtgewicht.
Wenn du einen 2500kg Anhänger kaufst, hat der so um die 300-400kg LeerGewicht, da bleibt dann evtl. nicht mehr viel Zuladung, ich weiss nicht ob sich sowas lohnt.

Kauf evtl. für 399,- einen 750kg Anhänger im Baumarkt, der reicht locker für ein Schlauchboot und dann einen gebrauchten Großen

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__Hallunken Racing__
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Big Chevy
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BeitragVerfasst am: 01.06.2015 21:36:11    Titel:
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Wird wohl das beste sein , hab grad mal mit dem Fahrlehrer meines Vertrauens gesprochen , der sagte die B96 kostet 300-400 , macht er aber nicht und BE kostet 500-700 . Da wäre ein zweiter Hänger wohl die bessere Alternative .
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 02.06.2015 01:10:06    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Klar kann man das.

Fährst Du Zulassungsstelle sagst, ablasten bitte, und fertig.


schön wärs, aber so einfach ist das nicht, man muß immer erst zum TÜV und dort ein Gutachten machen lassen, in dem Fall ist es aber nur eine einfache Ablastung, das kostet um die 30 €, und dann zur Zulassungstelle die stellt dann neue Papiere aus


und

Zitat:
Und wenn der Papa beim Örtlichen Baustoffhändler mal ne Tonne Split holen will ist es dem Hänger egal und die Sheriffs werden mich wohl auch nicht gleich anhalten da er ja nicht überladen scheint .


aber wehe sie halten dich an, dann wirds teuer, weil denen ist es egal ob der früher mal ein 2,5t war oder nicht

und wenn se dich einmal angehalten haben, werden sie das immer wieder tun

hat dein Frauchen den Schein erst als B gemacht, oder ist es ein umgeschriebener Schein? dann gelten ja andere Regeln

ansonsten ist ein Zweitanhänger nur fürs Boot das einfachste, mit Sportanhänger Zulassung auch noch fast umsonst im Unterhalt
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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 02.06.2015 04:58:40    Titel:
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Eine Regelung das man nur einen 750 kg Anhänger ziehen darf gibt es nicht mit einem B Führerschein darf man einen Anhänger ziehen der das Lehrgewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet das müssten beim Zj glaube ich ca.1800 kg sein und als Zug nicht mehr wie 3,5 t oder mit der 96 4250 kg mit Be gibt es da keine Grenzen das zugfahrzeug darf nur nicht mehr wie 3,5 Gesamtgewicht haben
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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 02.06.2015 05:05:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Achso wenn der Jeep sagen wir mal die 2,5t hat dein Anhänger ca 400 kg leer wiegt darfst du noch 600 kg aufladen das schaft kein Baumarkt Anhänger, spar dir das Geld und bezahl deiner Liebsten den Be Schein der hat bei mir mal 300 Euro gekostet
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Henning
Standgasstuntman
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BeitragVerfasst am: 02.06.2015 07:48:00    Titel:
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samu^413 hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung das man nur einen 750 kg Anhänger ziehen darf gibt es nicht mit einem B Führerschein darf man einen Anhänger ziehen der das Lehrgewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet das müssten beim Zj glaube ich ca.1800 kg sein und als Zug nicht mehr wie 3,5 t oder mit der 96 4250 kg mit Be gibt es da keine Grenzen das zugfahrzeug darf nur nicht mehr wie 3,5 Gesamtgewicht haben


Das stimmt imho so nicht mehr Unsicher

Zitat:
Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an).

Ebenfalls neu: Will man darüber hinaus ein zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eine Fahrerschulung absolvieren; die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich.

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 02.06.2015 08:20:22    Titel:
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http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
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Matthias
Verdienter Held der Arbeit
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3. Dnepr MT11
4. Honda Transalp
5. ½ Y60
6. ¼ DiscoIV8
BeitragVerfasst am: 02.06.2015 09:53:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Baumarkthänger kostet vielleicht 400€ plus rund 50€ Steuer/Versicherung im Jahr.

Nach 6 Jahren ist damit auch die BE bezahlt. BE ist dafür etwas umständlicher (Zeitaufwand).
Wenn du den Platz hast, ist ein Zweithänger auch ganz nützlich - denn wenn du so einen großen Hänger hast, hast du auch plötzlich ganz viele Freunde. Supi
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apollopain
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Mit dabei seit Mitte 2015


BeitragVerfasst am: 02.06.2015 10:16:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

samu^413 hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung das man nur einen 750 kg Anhänger ziehen darf gibt es nicht mit einem B Führerschein darf man einen Anhänger ziehen der das Lehrgewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet das müssten beim Zj glaube ich ca.1800 kg sein und als Zug nicht mehr wie 3,5 t oder mit der 96 4250 kg mit Be gibt es da keine Grenzen das zugfahrzeug darf nur nicht mehr wie 3,5 Gesamtgewicht haben


Doch diese Regelung gibt es. Fährt man mit Klasse B ein Fahrzeug mit 3,5 t so darf man einen Hänger mit 750 kg mitnehmen

_________________
Wer unaufhörlich gibt, wird unaufhörlich haben
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apollopain
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Mit dabei seit Mitte 2015


BeitragVerfasst am: 02.06.2015 10:19:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

In meiner Fahrschule kostet der Klasse B96 nur 196 euro

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