 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6638 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 06.06.2007 20:12:40 Titel: |
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hallo
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wenn der Verlust nicht durch unverhälnissmässige Abschreibungen, Anschaffungen von Maschinen die auch privat genutzt werden könnten, als Beispiel , entsteht und die Steuerschuld aus Arbeitmehmertätigkeit nicht zu sehr geschmälert wird sind viele FA ganz human.
was ich gestern mit der Umsatzsteuer meinte ist bis 17500,--€ kannst Du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, d.h Du darfst auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, da sollten deine Kunden vorallem Privatpersonen sein da Firmen durch den Vorsteuerabzug wohl gerne Rechnungen mit Steuer haben. | |
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