 Bin neu hier

Mit dabei seit Mitte 2007 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Disco IIa |
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Verfasst am: 09.07.2007 16:42:45 Titel: |
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Meine Soße dazu:
Grundsätzlich hat jeder Verfasser auch das Urheberrecht. Will er dieses wahren, muss er es deutlich machen -> d.h. Copyright-Vermerk im Impressum o.ä..
Gibt es diesen Vermerk in dem Schriftstück nicht, kann auch kein Urheber sein Recht geltend machen, da man davon auch nix wusste.
Steht in den Gutachten also nicht, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, kann man sie auch bedenkenlos weitergeben/kopieren.
Ich würde da allerdings sehr genau drauf schauen, oft ists irgentwo im Kleingedruckten (das zu checken, kann man wohl keinem Moderator zumuten)
Alle Angaben ohne Gewähr, Urheberrecht ist mittlerweile nen Fachanwalt wert.  | |
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