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LKW-Zulassung, ich hab's immer noch nicht verstanden, sorry!

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noskills
OT-Control
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1. RR Classic 94 RHD
BeitragVerfasst am: 02.11.2007 10:19:33    Titel:
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[quote="Landy110hcpu"]eigentlich herrscht ja nur fahrverbot an sonntagen...[quote]
Ist da in der Ferienzeit nicht auch der Sa mit drin?
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Henning
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 10:39:41    Titel:
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noskills hat folgendes geschrieben:

Ist da in der Ferienzeit nicht auch der Sa mit drin?


Nur bestimmte Fernreisestrecken (Autobahen und Bundesstrassen)Ja

Zitat:


Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.



Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag



Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

Eine detailierte Auflistung der Strecken, die für die ein Ferienfahrverbot besteht, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 11:26:33    Titel:
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wenn man unbedingt sonntags fahren muss dann ab 22,00uhr Vertrau mir

gruss siggi109 Heiligenschein

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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Johannes
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 11:48:35    Titel:
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herr schloemer hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank für die Ratschläge!!!! Ich komme zwar noch nicht ganz mit, aber ich merke, daß Ihr Euch auskennt, worum es mir geht!!!

Johannes, da habe ich etwas nicht verstanden:

Wieso reicht es nicht, die hinteren, seitlichen Scheiben zu verblechen? (Ich glaube, diese Seitenteile gibt es in England bei einem Serien-90er)

Das von Dir angesprochene PickUp-dach, was ist das? Wo ist der Unterschied?

Was verstehst Du unter: "Hardtop drauflassen, Heckklappe dran und dann serie Heckklappe oben dran." Was ist denn die "Serien-Heckklappe oben" ?

Sicher, daß der Abstand Gaspedal zur Rückenlehne länger ist, als die "Ladefläche"? Echt? gemessen?

Wäre toll, wenn Du mir noch weiter helfen könntest! ich glaube, ich habe es bald auch begriffen... Toi, toi, toi!


Wenn du Hilfe brauchst:

Handynummer via PM.

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Landy110hcpu
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 12:56:45    Titel:
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also bis jetzt gehts so ganz gut ich weiß auch garnicht eigentlich was ihr mit euern anhänger wollt... da fahr ich schon die halbe woche mit hinterm karren rum dann brauch ich denn am weekend nicht auch noch.... Hau mich, ich bin der Frühling
ich meine gut die wohnwagen fraktion... die brauch die sonntage...aber mal ehrlich was kostet das strafe?kann nich so schlimm sein grade mitm landy... die meisten trachtenwegelagerfraktionsanhängigen wissen ehh nicht so ganz genau wer was darf und was nicht... ich will da mal keine konkreten beispiele lieber nennen....
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 02.11.2007 13:07:56    Titel:
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@ Sarotti
Das Lochblech hier in Hessen geht,habe ich ca. 50. mal miterlebt.
War wohl nichtgerechtfertigte willkür auf deinem Amt.
Sogar die Scheiben mit undurchblickbarer Folie beklebt und Lochblech
versehen hat für eine Computertransportfirma gereicht um bei der
Versicherung besser eingestuft zu werden.
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 13:19:31    Titel:
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Johannes hat folgendes geschrieben:


Abhilfe:
Hardtop runter, Pickup Dach drauf und Heckklappe, die sich waagrecht arretieren lässt (es reichen 2 Kettchen).
Die waagrecht arretierte Heckklappe gilt dann mit als Ladefläche und somit ist diese länger als der Innenraum



ACHTUNG!

Nicht unbedingt. Wir sind beim FA schon mal abgeblitzt, obwohl wir feste Streben (nicht nur kettchen) eingebaut hatten. Bitte unbedingt vorher mit denen abklären.

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Baloo
Pudding-Inside-Crew
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 02.11.2007 13:34:35    Titel:
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Landy110hcpu hat folgendes geschrieben:
also bis jetzt gehts so ganz gut ich weiß auch garnicht eigentlich was ihr mit euern anhänger wollt... da fahr ich schon die halbe woche mit hinterm karren rum dann brauch ich denn am weekend nicht auch noch.... Hau mich, ich bin der Frühling
ich meine gut die wohnwagen fraktion... die brauch die sonntage...aber mal ehrlich was kostet das strafe?kann nich so schlimm sein grade mitm landy... die meisten trachtenwegelagerfraktionsanhängigen wissen ehh nicht so ganz genau wer was darf und was nicht... ich will da mal keine konkreten beispiele lieber nennen....


So unterschiedlich ist die Welt, ich fahr NUR am WE mit dem Hänger.
Da sind dann 2 Dreckmobbeds drauf.
Hab mal gelesen das die Strafe für Verstoß gegen LKW Fahrverbot nicht ohne ist.
Mal sehen ob ich es noch finde.
Uns hat es ja nicht erwischt, weil wir ein SonderKFZ sind Ätsch

Freunde haben sich aus diesem Grund eine Ausnahmegenehmigung geholt.
Geht ohne großen Aufwand, kostet glaube ich 100 Euro fürs Jahr.

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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 18:30:07    Titel:
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Landy110hcpu hat folgendes geschrieben:
eigentlich herrscht ja nur fahrverbot an sonntagen... dmit kann man leben... ausserdem wnen man sc´hon unbedingt sonntags mit anhänger fahren muss gehts auch.. welcher trachtenträger kann enn von weitem beurteilen ob das ding als lkw oder pkw zugelassen ist und unsere sind da ganz ehrlich zu faul um einen dann anzuhalten... von daher Winke Winke

Sobald die Seitenscheiben verblecht sind leuchtet der meilenweit als LKW durch die Gegend!
Lasst Euch nicht erwischen! Steuernachzahlungen solange das Teil als LKW zugelassen war, Betrugsanzeige wegen Steuerhinterziehung (Vorbestraft!!!), Anzeige wegen Sonntagsfahrverbot, und die Zulassung biste dann auch los traurig
Ein Bekannter hat das mit seinem VW-Bulli erlebt. War mit nem Wohnwa. unterwegs Obskur

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Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
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herr schloemer
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BeitragVerfasst am: 02.11.2007 19:33:54    Titel:
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Super, Jungens, vielen Dank!!! Ich bleibe da dran und werde am Montag mal den Händler meines Vertrauens, den Tüv und das FA dazu anmoderieren...
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herr schloemer
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 11:18:59    Titel:
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So!
TÜV sagt:
1.) Scheiben verblechen
2.) Sitz- und Gurthalterungen unbrauchbar machen (verschweißen)
3.) Trennwand
4.) Ladeflächenlänge muß 51% des Abstandes vom Gaspedal zur Heckklappe betragen
5.) Ladehöhe muß > 99 cm sein (keine Ahnung warum)

Herr T. vom Finanzamt K.-Mitte sagt: Genauso ist das - und dann muß man das Fahrzeug vorführen.
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herr schloemer
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 11:21:42    Titel:
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Wenn mir jetzt noch jemand von Euch das Maß vom Gaspedal zur Trennwand und von der Trennwand zur Heckklappe sagen könnte, wäre ich noch schlauer und ungemein dankbar!!! YES
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Baloo
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 11:51:15    Titel:
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herr schloemer hat folgendes geschrieben:
Wenn mir jetzt noch jemand von Euch das Maß vom Gaspedal zur Trennwand und von der Trennwand zur Heckklappe sagen könnte, wäre ich noch schlauer und ungemein dankbar!!! YES


Ich würde da persönlich nachmessen und mich nicht auf die Angaben eines Dritten verlassen.

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herr schloemer
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 17:53:07    Titel:
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Baloo, ich bin da zuversichtlich... Grins
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4. Sankey III Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
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6. Fichtenmoped Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer.
BeitragVerfasst am: 07.11.2007 19:47:32    Titel:
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Moin herr schloemer,

also gesamter Abstand Gaspedal bis Ladeflächenende ist gefragt?

Von wo bis wo genau soll ich da jetzt messen?

Das Gaspedal ist doch nicht senkrecht angeordnet!
Und wie steht es mit der Gummi Abnutzung? Gemittelter Wert? Oder mit aufgeschraubtem Zwergenklotz?
Ladefläche innen oder mit waagerechter Klappe (dann natürlich außen!)

Wenn ich es morgen schaffe, bei Tageslicht daheim aufzuschlagen, werde ich das messen, bei meinem 130er!

Beide Daumen hoch dafür.

Tschüß
Kurt

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Tschüß
Kurt
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