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lkw umschreibung abgelehnt

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mqp
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...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 260er
BeitragVerfasst am: 05.11.2007 22:13:07    Titel:
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Gewichtsbesteuerung gibts doch gar nicht mehr. Drswegen will ich den Wagen ja gerade als Lkw anmelden. Ich glaube, du schmeißt da was durcheinander.
Fragebogen kann ich mir sparen. Er sagt mir ja schon, daß es bei meinem Wagen nicht geht.

Martin
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 05.11.2007 22:18:47    Titel:
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LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen .
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Hawky
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1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD
BeitragVerfasst am: 05.11.2007 22:31:04    Titel:
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Also Gewichtsbesteuerung geht nicht mehr, deshalb ja auch mein Umbau zum LKW.
Ich an deiner Stelle würde mir von den Finanzbeamten genau sagen lassen was er haben möchte an Umbau für ne LKW-Umtragung mal ganz unabhängig vom Radstand, da muß er dir ja Auskunft geben können. Bei uns hier im Norden war die Bedingung dafür: Rückbank+Gurte raus und die Halterungen zuschweißen, die hinteren Seitenscheiben durch Blech ersetzen, eine stabile Trennwand die mindestens halb hoch ist, und der Laderaum muß länger sein als der Personenraum. Diese Bedingungen kannst Du auch mit einen kurzen Radstand erfüllen. Wenn du das so umbaust und alle Bedingungen erfüllst und ihn beim Finanzamt vorführst, was sollte der Beamte dann bemängeln, egal ob langer oder kurzer Radstand?
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Henning
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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BeitragVerfasst am: 05.11.2007 22:50:11    Titel:
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ollannia hat folgendes geschrieben:
LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen .


Verstehe ich irgendwie nicht Unsicher

Das FA ist an die verkehrsrechtliche Einstufung des KFZ nicht gebunden, heißt im
Umkehrschluß also, dass das KFZ ruhig als PKW zugelassen sein kann, aber trotzdem,
wenn es die Anforderungen des FA an LKW erfüllt, nach Gewicht versteuert werden.

Warum sollte man ein als PKW zugelassenes KFZ als LKW versichern Unsicher Obskur

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Hulg
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Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Westerwald


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1. F70
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 02:10:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
ollannia hat folgendes geschrieben:
LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen .


Verstehe ich irgendwie nicht Unsicher

Das FA ist an die verkehrsrechtliche Einstufung des KFZ nicht gebunden, heißt im
Umkehrschluß also, dass das KFZ ruhig als PKW zugelassen sein kann, aber trotzdem,
wenn es die Anforderungen des FA an LKW erfüllt, nach Gewicht versteuert werden.

Warum sollte man ein als PKW zugelassenes KFZ als LKW versichern Unsicher Obskur


Danke Henning!

Also, ich habe Gewichtsbesteuerung weil mein Fahrzeug den Auflagen des FA angepasst und vorgeführt wurde, OHNE Auflage der Umschreibung weil das FA in seiner Einstufung der Fahrzeuge in keinster Weise an die Zulassung gebunden ist.

So, da ich ja nun meine Gewichtsbesteurerung habe und keinerlei Änderungen der Papiere ergeben hat, wieso sollte sich dann meine Versicherung ändern?
Was interessiert sich meine Versicherung dafür welche Steuer ich bezahle?

Das eine hat mit dem anderen nix mehr zu tun, wer natürlich freiwillig sich den Wagen zum LKW umschreiben lassen möchte nur zu. Supi

Gruß Holger

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Hulg
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1. F70
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 02:13:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mqp hat folgendes geschrieben:
Gewichtsbesteuerung gibts doch gar nicht mehr.


Das wäre mir neu! rotfl

Hawky hat folgendes geschrieben:
Also Gewichtsbesteuerung geht nicht mehr, deshalb ja auch mein Umbau zum LKW.
Ich an deiner Stelle würde mir von den Finanzbeamten genau sagen lassen was er haben möchte an Umbau für ne LKW-Umtragung


Und nochmal es bedarf keiner zulassungstechnischen Umschreibung mehr!! Wenn das FA, sagt Gewichtsbesteuerung ist gegeben dann isses so. Wofür dann noch den Wagen umtypisieren?

Gruß Holger

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 06.11.2007 07:16:58    Titel:
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Neuer Versuch : Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen . Dem Versicherer ist es vollkommen Wurscht wie das Finanzamt besteuert aber nicht was in den Papieren steht . Vertrau mir Steht anschliessend z.B. LKW geschlossener Kasten oder LKW mit Plane und Sprigel oder .... in den Papieren ist dieses Fahrzeug nicht mehr als PKW zu versichern . Nimmt das Finanzamt eine LKW oder Gewichtsbesteuerung vor ohne dass eine Änderung der Papiere erfolgte , ist es dem Versicherer egal und er wird das Fahrzeug weiter als PKW versichern .

Beispiel aus eigener Erfahrung : 90er softtop : Papiere : LKW mit Plane und Sprigel . Versicherungstechnisch = WKZ 202 ( Lieferwagen ) . Finanzamt( Düsseldorf ) sah das anhand der Schlüsselnummern anders - steuerliche Eistufung als PKW traurig Ab zum Finanzamt , Fahrzeug vorgeführt und neuen Steuerbescheid bekommen YES Ist mir bei meinem so passiert ( ( Anno 2003 )
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Hawky
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1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 08:25:36    Titel:
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Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t) deshalb ja der Umbau und Umtragung in den Papieren als LKW um günstigere Steuern zubekommen dann geht es auch wieder nach Gewichtsklassen aber nur wenn es im Fahrzeugbrief als LKW eingetragen ist. Versichrungstechnisch geht es auch nach dem was im Brief eingetragen ist, als PKW oder LKW.
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Shadow
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1. Mitsubishi Pajero V80 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 08:42:10    Titel:
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Kenne das Problem von unserem Golf II, war von Telekom, hat keine Rückbank, hinten Ladefläche, war als LKW zugelassen. Wurde zunächst anerkannt, dann Rückwirkend vom Finanzamt geändert, Steuernachforderung. Jetzt ist er finanztechnisch PKW, obwohl Zulasung und Versicherung LKW.

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Andreas

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Hulg
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1. F70
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 14:04:28    Titel:
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Letzter Versuch

Zitat:
Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen


Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.

Ansonsten isses klar sobald Papiere geändert, sind auch versicherungstechnische Merkmale geändert = LKW-Versicherung.

Zitat:
Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t)


Also fahr ich ein Fahrzeug was es garnicht mehr gibt?? Hab ich die Vorführung meines Fahrzeuges, nachdem ich einen satten Steuerbescheid im April bekommen habe, nur geträumt? Naja, ich sage dazu nichts mehr, nicht dass der Hype darauf wieder losgeht und dann wieder in den Fokus gerät.

Gruß Holger

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 06.11.2007 14:10:57    Titel:
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Hulg hat folgendes geschrieben:
Letzter Versuch

Zitat:
Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen


Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.

Ansonsten isses klar sobald Papiere geändert, sind auch versicherungstechnische Merkmale geändert = LKW-Versicherung.
Zitat:
Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t)





Also fahr ich ein Fahrzeug was es garnicht mehr gibt?? Hab ich die Vorführung meines Fahrzeuges, nachdem ich einen satten Steuerbescheid im April bekommen habe, nur geträumt? Naja, ich sage dazu nichts mehr, nicht dass der Hype darauf wieder losgeht und dann wieder in den Fokus gerät.

Gruß Holger



Mehr wollte ich nicht gesagt haben und deshalb der Hinweis seinen Vers. anzusprechen und rechnen lassen ob der ganze Aufwand lohnt Smile
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mqp
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...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!


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1. 260er
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 18:01:18    Titel:
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@ Hulk, dein Finanzamt hätte ich auch gerne. Hab ich so noch nie gehört. Das Problem beibt allerdings mein Finanzbeamter, der sich weigert Geländewagen mit kurzem Radstand als LKW umzutypisieren oder sonstwie günstiger zu versteuern. Die technischen Umbauvoraussetzungen welche von den meisten FAs gefordert werden sind mir schon klar. Was ich suche sind z.B. Argumentationshilfen um den Kerl von meinem Anliegen zu überzeugen. Ihr schreibt von einem Datenblatt, welches man sich vorher beim FA holen muß.Könnt ihr mir vielleicht von eurem FA eines besorgen. Mein Finanzbeamter kennt mitlerweile meinen Namen und würde schon im Vorfeld alles abblocken.

Martin
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Hulg
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1. F70
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 18:27:20    Titel:
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@mgp

Noch nie gehört? Genau so läufts doch heutzutage, es werden keine Zulassungsmaßnahmen mehr verlangt weil FA selbst feststellt und eingruppiert.

Fragebogen habe ich leider nicht mehr da. hab den ausgefüllt und wieder mitgenommen zur Vorführung.

Aber dein FA muss dir den Fragebogen zusenden und dann baust du nach der Maßgabe um und führst den vor. Kurzer Radstand ist vollkommen egal solange man immernoch als Güterfläche hinter der Trennwand mehr Platz zur Verfügung hat als vorne und wenn es nur ein Zentimeter iss.

Gruß Holger

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Hawky
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1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 18:36:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

""Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.""



Ja genau deshalb ja die Umschreibung zum LKW, weil es anders nicht mehr möglich eine Gewichtsbesteuerung zubekommen.
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mqp
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Fahrzeuge
1. 260er
BeitragVerfasst am: 06.11.2007 18:47:30    Titel:
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@ Hulk. Logisch wäre das. Wenn sich die FAs eh nen Dreck um den Tüv scheren.
Den Fragebogen besorgen, umbauen und hinfahren kommt gar nicht in Frage.
Der würde mich nur auslachen und sagen:"Ich habs ihnen doch gesagt. Kurz geht hier bei uns nicht."
Jetzt aber nochmal zu deinem Wagen. Du bist also mit deinem Umgebauten Auto direkt zum FA ohne vorher zum Tüv usw? Dann hat sich der Experte den Wagen beguckt und gemeint das wäre ok?
Für welche Gewichtsklasse zahlst du denn jetzt wieviel?

Martin
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