Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
|
Verfasst am: 05.11.2007 22:13:07 Titel: |
|
|
Gewichtsbesteuerung gibts doch gar nicht mehr. Drswegen will ich den Wagen ja gerade als Lkw anmelden. Ich glaube, du schmeißt da was durcheinander.
Fragebogen kann ich mir sparen. Er sagt mir ja schon, daß es bei meinem Wagen nicht geht.
Martin | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
| |
|
Verfasst am: 05.11.2007 22:18:47 Titel: |
|
|
LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen . | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
|
Verfasst am: 05.11.2007 22:31:04 Titel: |
|
|
Also Gewichtsbesteuerung geht nicht mehr, deshalb ja auch mein Umbau zum LKW.
Ich an deiner Stelle würde mir von den Finanzbeamten genau sagen lassen was er haben möchte an Umbau für ne LKW-Umtragung mal ganz unabhängig vom Radstand, da muß er dir ja Auskunft geben können. Bei uns hier im Norden war die Bedingung dafür: Rückbank+Gurte raus und die Halterungen zuschweißen, die hinteren Seitenscheiben durch Blech ersetzen, eine stabile Trennwand die mindestens halb hoch ist, und der Laderaum muß länger sein als der Personenraum. Diese Bedingungen kannst Du auch mit einen kurzen Radstand erfüllen. Wenn du das so umbaust und alle Bedingungen erfüllst und ihn beim Finanzamt vorführst, was sollte der Beamte dann bemängeln, egal ob langer oder kurzer Radstand? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
|
Verfasst am: 05.11.2007 22:50:11 Titel: |
|
|
ollannia hat folgendes geschrieben: | LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen . |
Verstehe ich irgendwie nicht
Das FA ist an die verkehrsrechtliche Einstufung des KFZ nicht gebunden, heißt im
Umkehrschluß also, dass das KFZ ruhig als PKW zugelassen sein kann, aber trotzdem,
wenn es die Anforderungen des FA an LKW erfüllt, nach Gewicht versteuert werden.
Warum sollte man ein als PKW zugelassenes KFZ als LKW versichern  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
|
Verfasst am: 06.11.2007 02:10:21 Titel: |
|
|
Henning hat folgendes geschrieben: | ollannia hat folgendes geschrieben: | LKW- Tarif bis 3,5 to. zul. Gesamtgewicht = Anrechnung SF Jahre aus PKW Versicherung möglich ! Aber andere Tarife . Also rechnen lassen . |
Verstehe ich irgendwie nicht
Das FA ist an die verkehrsrechtliche Einstufung des KFZ nicht gebunden, heißt im
Umkehrschluß also, dass das KFZ ruhig als PKW zugelassen sein kann, aber trotzdem,
wenn es die Anforderungen des FA an LKW erfüllt, nach Gewicht versteuert werden.
Warum sollte man ein als PKW zugelassenes KFZ als LKW versichern  |
Danke Henning!
Also, ich habe Gewichtsbesteuerung weil mein Fahrzeug den Auflagen des FA angepasst und vorgeführt wurde, OHNE Auflage der Umschreibung weil das FA in seiner Einstufung der Fahrzeuge in keinster Weise an die Zulassung gebunden ist.
So, da ich ja nun meine Gewichtsbesteurerung habe und keinerlei Änderungen der Papiere ergeben hat, wieso sollte sich dann meine Versicherung ändern?
Was interessiert sich meine Versicherung dafür welche Steuer ich bezahle?
Das eine hat mit dem anderen nix mehr zu tun, wer natürlich freiwillig sich den Wagen zum LKW umschreiben lassen möchte nur zu.
Gruß Holger | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
|
Verfasst am: 06.11.2007 02:13:43 Titel: |
|
|
mqp hat folgendes geschrieben: | Gewichtsbesteuerung gibts doch gar nicht mehr. |
Das wäre mir neu!
Hawky hat folgendes geschrieben: | Also Gewichtsbesteuerung geht nicht mehr, deshalb ja auch mein Umbau zum LKW.
Ich an deiner Stelle würde mir von den Finanzbeamten genau sagen lassen was er haben möchte an Umbau für ne LKW-Umtragung |
Und nochmal es bedarf keiner zulassungstechnischen Umschreibung mehr!! Wenn das FA, sagt Gewichtsbesteuerung ist gegeben dann isses so. Wofür dann noch den Wagen umtypisieren?
Gruß Holger | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
| |
|
Verfasst am: 06.11.2007 07:16:58 Titel: |
|
|
Neuer Versuch : Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen . Dem Versicherer ist es vollkommen Wurscht wie das Finanzamt besteuert aber nicht was in den Papieren steht . Steht anschliessend z.B. LKW geschlossener Kasten oder LKW mit Plane und Sprigel oder .... in den Papieren ist dieses Fahrzeug nicht mehr als PKW zu versichern . Nimmt das Finanzamt eine LKW oder Gewichtsbesteuerung vor ohne dass eine Änderung der Papiere erfolgte , ist es dem Versicherer egal und er wird das Fahrzeug weiter als PKW versichern .
Beispiel aus eigener Erfahrung : 90er : Papiere : LKW mit Plane und Sprigel . Versicherungstechnisch = WKZ 202 ( Lieferwagen ) . Finanzamt( Düsseldorf ) sah das anhand der Schlüsselnummern anders - steuerliche Eistufung als PKW Ab zum Finanzamt , Fahrzeug vorgeführt und neuen Steuerbescheid bekommen Ist mir bei meinem so passiert ( ( Anno 2003 ) | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
|
Verfasst am: 06.11.2007 08:25:36 Titel: |
|
|
Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t) deshalb ja der Umbau und Umtragung in den Papieren als LKW um günstigere Steuern zubekommen dann geht es auch wieder nach Gewichtsklassen aber nur wenn es im Fahrzeugbrief als LKW eingetragen ist. Versichrungstechnisch geht es auch nach dem was im Brief eingetragen ist, als PKW oder LKW. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 06.11.2007 08:42:10 Titel: |
|
|
Kenne das Problem von unserem Golf II, war von Telekom, hat keine Rückbank, hinten Ladefläche, war als LKW zugelassen. Wurde zunächst anerkannt, dann Rückwirkend vom Finanzamt geändert, Steuernachforderung. Jetzt ist er finanztechnisch PKW, obwohl Zulasung und Versicherung LKW. | _________________ Andreas
Pajero V80, 5-Türer |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
|
Verfasst am: 06.11.2007 14:04:28 Titel: |
|
|
Letzter Versuch
Zitat: | Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen |
Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.
Ansonsten isses klar sobald Papiere geändert, sind auch versicherungstechnische Merkmale geändert = LKW-Versicherung.
Zitat: | Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t) |
Also fahr ich ein Fahrzeug was es garnicht mehr gibt?? Hab ich die Vorführung meines Fahrzeuges, nachdem ich einen satten Steuerbescheid im April bekommen habe, nur geträumt? Naja, ich sage dazu nichts mehr, nicht dass der Hype darauf wieder losgeht und dann wieder in den Fokus gerät.
Gruß Holger | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
| |
|
Verfasst am: 06.11.2007 14:10:57 Titel: |
|
|
Hulg hat folgendes geschrieben: | Letzter Versuch
Zitat: | Hier versucht jemand eine LKW-Zulassung für sein Fahrzeug zu bekommen |
Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.
Ansonsten isses klar sobald Papiere geändert, sind auch versicherungstechnische Merkmale geändert = LKW-Versicherung.
Zitat: | Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge die im Brief als Personenkraftfahrzeug ausgeschrieben sind, ist nicht mehr möglich auch wenn Sie aufgelastet sind (über 2.8t) |
Also fahr ich ein Fahrzeug was es garnicht mehr gibt?? Hab ich die Vorführung meines Fahrzeuges, nachdem ich einen satten Steuerbescheid im April bekommen habe, nur geträumt? Naja, ich sage dazu nichts mehr, nicht dass der Hype darauf wieder losgeht und dann wieder in den Fokus gerät.
Gruß Holger |
Mehr wollte ich nicht gesagt haben und deshalb der Hinweis seinen Vers. anzusprechen und rechnen lassen ob der ganze Aufwand lohnt  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
|
Verfasst am: 06.11.2007 18:01:18 Titel: |
|
|
@ Hulk, dein Finanzamt hätte ich auch gerne. Hab ich so noch nie gehört. Das Problem beibt allerdings mein Finanzbeamter, der sich weigert Geländewagen mit kurzem Radstand als LKW umzutypisieren oder sonstwie günstiger zu versteuern. Die technischen Umbauvoraussetzungen welche von den meisten FAs gefordert werden sind mir schon klar. Was ich suche sind z.B. Argumentationshilfen um den Kerl von meinem Anliegen zu überzeugen. Ihr schreibt von einem Datenblatt, welches man sich vorher beim FA holen muß.Könnt ihr mir vielleicht von eurem FA eines besorgen. Mein Finanzbeamter kennt mitlerweile meinen Namen und würde schon im Vorfeld alles abblocken.
Martin | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
|
Verfasst am: 06.11.2007 18:27:20 Titel: |
|
|
@mgp
Noch nie gehört? Genau so läufts doch heutzutage, es werden keine Zulassungsmaßnahmen mehr verlangt weil FA selbst feststellt und eingruppiert.
Fragebogen habe ich leider nicht mehr da. hab den ausgefüllt und wieder mitgenommen zur Vorführung.
Aber dein FA muss dir den Fragebogen zusenden und dann baust du nach der Maßgabe um und führst den vor. Kurzer Radstand ist vollkommen egal solange man immernoch als Güterfläche hinter der Trennwand mehr Platz zur Verfügung hat als vorne und wenn es nur ein Zentimeter iss.
Gruß Holger | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
|
Verfasst am: 06.11.2007 18:36:55 Titel: |
|
|
""Wofür? Er möchte in den Genuss der Gewichtsbesteuerung kommen, also wofür die Arbeit? Wenn das FA macht was es will und somit die Auflagen des FA zu erfüllen sind.""
Ja genau deshalb ja die Umschreibung zum LKW, weil es anders nicht mehr möglich eine Gewichtsbesteuerung zubekommen. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 260er |
|
Verfasst am: 06.11.2007 18:47:30 Titel: |
|
|
@ Hulk. Logisch wäre das. Wenn sich die FAs eh nen Dreck um den Tüv scheren.
Den Fragebogen besorgen, umbauen und hinfahren kommt gar nicht in Frage.
Der würde mich nur auslachen und sagen:"Ich habs ihnen doch gesagt. Kurz geht hier bei uns nicht."
Jetzt aber nochmal zu deinem Wagen. Du bist also mit deinem Umgebauten Auto direkt zum FA ohne vorher zum Tüv usw? Dann hat sich der Experte den Wagen beguckt und gemeint das wäre ok?
Für welche Gewichtsklasse zahlst du denn jetzt wieviel?
Martin | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|