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ARB

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basti
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1. Wellblechhütte Td5
2. Elektrobaukasten VW Grand Cali
BeitragVerfasst am: 01.11.2005 16:45:56    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:

[...] und der Passantenschutz gewährleistet bleibt.


Bleibt er aber nicht. (jetzt bitte nicht wieder die Grundsatzdiskussion)

Gorli hat folgendes geschrieben:

Stoßstange muß bestimmte Bedingungen erfüllen als da zB wäre:

Keine scharfen Ecken und Kanten
Gewisse Farzeugteile soltlen abgedeckt sein
Lichtanlagen dürfen nicht verdeckt werden


"scharfe Ecken und Kanten" rotfl - davon hat die ARB ne Menge. Und Teile der Lichtanlage werden auch verdeckt. Deswegen ja auch die Extrablinker.
Ich kann jetzt keine Paragraphen zitieren aber wer sowas nicht eintragen lässt riskiert u.U. ne Menge.
Erstens den Versicherungsschutz, der bestimmt ganz hilfreich sein kann wenn man mal nen Passanten tötet oder zum Krüppel macht und zweitens läuft er Gefahr, bei einem eventuellen Frontschutzbügelverbot keinen Bestandsschutz geltend machen zu können.



Gruß

Basti

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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 01.11.2005 18:01:02    Titel:
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Zitat:
"scharfe Ecken und Kanten" - davon hat die ARB ne Menge.


Wenn das Ding scharfe Kanten hat, dann hat es am Auto nix verloren.

An Deinem Auto ist ne scharfe Kante alles was nen Radius unter 2,5 mm hat.

Ansonsten sind lt. meinem TÜVer Stossstangen nicht eintragungspflichtig und
Du kannst anbauen, was Du willst - solange Du keine Airbags drinnen hast. Dann haste nämlkich ein Problem mit der Verformung.

Kini

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auf twitter von @haekelschwein


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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.11.2005 19:34:23    Titel:
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Die ARB hat scharfe Kanten unter 2.5cm Radius. Und genau die habe ich aus Sicherheitsgründen abgeflext...Es sind die vorstehenden Halter über dem Seilwindenfenster. Ohne die, ist alle angenehm rund und verursacht keine Gefahr beim anstupsen mit dem Körper.

Für die ARB gibts keine Gutachten, nur Einzelabnahmen. Die darf im Osten nur die Dekra machen und im Westen nur der TÜV.

Gem. der Richtlinie gegen Bullfänger, wirst Du an vielen Stellen arge Probleme bekommen, andere wiederum akzeptieren sie als Geräteträger für Winden und tragen sie problemlos ein.

Airbag: ARB gibt im katalog selbst an, für welche Air-Bag Fahrzeuge die Ramme geeignet ist. Bei Fahrzeugen mit Verformungs-Sensoren kann man sie in D nicht verwenden, bei Modellen mit mehreren Verzögerungs-Sensoren (wie beim meinem Jeep z.B.) ist es kein Problem. Winke Winke

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Gorli
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1. ML 270CDi W163
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BeitragVerfasst am: 01.11.2005 19:41:21    Titel:
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.... nix Grundsatzdiskussion... wenn meine Stoßstange mit A-Bar keine Grundsatzdiskussion auslöst weiß ich auch nicht... aber es entspricht den Bestimmungen.
Und der TÜV hätte garantiert was dazu gesagt, wenns Regelwidrig wäre. Da er meinen Dachträger mit Arbeitsleuchten auch beanstandet hat: "da is was zuviel dranne..."

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Gabor
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BeitragVerfasst am: 01.11.2005 20:23:14    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
Wozu also ein Gutachten oder Papiere?



Mein TÜVer hat jedenfalls gesagt:

Du kansnt an Deinem Auto rumbauen wie Du willst ( auf Stoßstangen und Schweller bezogen ) solange Du nicht die Maße des Fahrzeuges änderst, und der Passantenschutz gewährleistet bleibt.

...


Gutachten und papiere? blöde frage! weil du ein nicht Bauartgenehmigtes Bauteil montierst und damit die ABE definitiv flöten geht !!! Vertrau mir
Der Tüver kanns natürlich für Unbedenklich erklären wenn gewisse Punkte erfüllt sind- ist ja auch klar.

Passantenschutz bei ARB. rotfl rotfl das Ding soll deine Front samt Kühler schützen und nicht das Leben des Tieres welches dir davorläuft!

kleiner Tipp von mir. lass Dir die ARB als "Seilwindenträger-Thaubenreuther-ARB" eintragen auch wenn keine Winde angebaut wird. Es wird dann de neue Fzg-länge eingetragen und das Leergewicht un ca 20kg erhöht. so wie bei mir.
Das mit dem Seitwindenträger hat den vorteil, dass die neuen regelungen ab 2006 nicht wirklich greifen denn sonst hätte THW, Bund und Feuerwehr ein Problem.

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Gorli
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BeitragVerfasst am: 02.11.2005 02:54:56    Titel:
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Sei mir ned böse... die ABE geht nicht ganz so einfach flöten, nur weil was anderes angebaut wird... Da kommen dann schon paar Sachen zusammen, die erfüllt bzw eben nicht erfüllt sein müssen. Warum sonst erzählt mir der TÜVer sowas???

Ich kann als Schweller oder Stoßstange ein "sonstwasweißich" hinbauen, solange eben bestimmte Punkte erfüllt sind, ohne die ABE zu verlieren.

Das gilt ja sogar bei der Montage von nicht eingetragenen Reifen/Radkombinationen... und das per Oberlandesgerichtsurteil...



Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht bei Umbauten nicht automatisch
2.9.98
Sie kennen noch den Spruch: "Falsche Zündkerzen drin – Betriebserlaubnis erloschen!"
Das gilt nicht mehr seit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO, und wurde durch ein Urteil vom OLG Köln bestätigt (7.2.97 - Ss 11/97):
"Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr."
Die bloße Nichtübereinstimmung des Fahrzeugzustandes mit den Daten im Fahrzeugschein (hier falsche Reifengröße) reicht deshalb nicht für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aus.
Gegebenenfalls sind Behörden und Gerichte nunmehr verpflichtet, beispielsweise unter Hinzuziehung von technischen Sachverstän-igen im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die am Fahrzeug durchgeführte Veränderung mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lasse. Daß durch diese Regelung die Möglichkeiten der polizeilichen Überwachung der Fahrzeuge eingeschränkt worden sei, müsse im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines Erlöschens der Betriebserlaubnis aus rein formalen Gründen im Interesse des Betroffenen hingenommen werden.
Selbstverständlich ist man nun aber nicht von der Verpflichtung entbunden, Fahrzeugänderungen eintragen zu lassen.


Ums dann mal so zu formulieren: nur weil ich Stoßstange A durch Stoßstange B ersetze, erlischt also die ABE nicht einfach so und automatisch..

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Gabor
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BeitragVerfasst am: 02.11.2005 07:52:44    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
Sei mir ned böse... die ABE geht nicht ganz so einfach flöten, nur weil was anderes angebaut wird...


Ums dann mal so zu formulieren: nur weil ich Stoßstange A durch Stoßstange B ersetze, erlischt also die ABE nicht einfach so und automatisch..


komisch dann sagt euer Tüv was anderes wie unser.

... und dann würde mich interessieren warum immer wieder FZG von der Polizei stillgelegt werden weil sie Nur ein Bodykit mit anderen Stoßstangen dranhaben???

da bin ich ja froh, dass meine ARB endlich eingetragen ist.Ätsch

Überall andere Regelungen Nee, oder?

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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.11.2005 10:10:28    Titel:
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Gorlia hat tatsächlich recht. Die Polizei darf Fahrzeuge nur noch dann stillegen, wenn die Umbauten dazu beitragen, dass eine aktive Gefährdung der Verkehrsteilnehmer vorliegt. Meines Erachtens ist das bei einer Stoßstange nicht gegeben. Mag ein Streitpunkt sein - Deshalb wäre eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ganz praktisch.

Ich schrieb ja schon des öfteren was zu genau diesem Thema, auch hinsichtlich des falschen Dauergerüchts, eine fehlende Betriebserlaubnis würde sofort zum Erlöschen des versicheurngsschutzes führen. Dem ist nie so. Winke Winke

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3. Dacia Logan
4. 425er Quad von TGB verkauft.....
BeitragVerfasst am: 02.11.2005 13:06:17    Titel:
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unabhängig von jeder Diskussion; ihr denkt daran das ihr zweifelsohne und ohne Diskussion neue Fahrzeugpapiere bekommt??!!!!!!!!!!!!
Das heißt kopiert euch den Brief und achtet darauf das alles übernommen wird. ( Vorrausgesetzt natürlich es wird beim Tüv abgenommen und eintragungspflichtig. Wird es ja wohl werden wenn es eine Einzelabnahme ist und es keine echte ABE gibt.)

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„Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande
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