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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 07.11.2008 23:37:50 Titel: |
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N E I N !!!!!!!
Mücke, Lisa hat pro Monat 2 Tage Urlaub.
Rechne dir selbst nach wieviel Tage das bis zu ihrer Beendigung des AV ist: Hatte sie am 30.09.08 ihren letzten AT, dann sind es 18 Tage Anspruch für dieses Jahr, war der letzte AT der 31.10.08, dann hat sie 20 Tage Anspruch ----- aber immer von Montag bis Sonnabend gerechnet (da Werktage!)
Deshalb noch mal: was steht auf Lisas Kündigung drauf???? Datum des Kündigungsschreiben: ............., Ich kündige zum ........... ????????
Die 12 Tage betriebsbedingter Urlaub (=bei deinen angegebenen 2 Wochen) zählt als URLAUB !!!!!!! Der kommt nicht zu Lisas Anspruch von 18 oder 20 Werktagen hinzu . Diese Tage müßt ihr vom Anspruch bereits abziehen, da Lisa doch sicher in dieser Zeit des angeordneten Betriebsurlaubs n i c h t im Blumenladen war!!!!! Also Urlaub hatte, auch wenn eben angeordnet!!!
Schreibt bitte auf, wann Lisa Urlaub hatte, wann der betriebsbedingte Urlaub genommen werden mußte und zu welchem Datum die Kündigung zählt :
Lisa hatte Urlaub: vom ....... bis .......
Lisa mußte betriebsbedingten Urlaub nehmen: vom ..... bis ......
Der letzte Arbeitstag laut Kündigungsschreiben war der: ................ (nicht, wann sie zuletzt auf Arbeit war!) | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
www.offroadhoch2.de |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 07.11.2008 23:59:34 Titel: |
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Hallo, Mücke + Lisa! Macht ihr noch hier mit oder gehts erst morgen weiter?  | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.11.2008 00:04:59 Titel: |
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Um die Zeit sind nur noch echte Mücken unterwegs....  | |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ka - mein kleines Wunder 2. Hyundai H-1 |
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Verfasst am: 08.11.2008 00:07:45 Titel: |
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Du sagst es! Die, die was wissen wollen, haben wahrscheinlich die Mücke gemacht und beschäftigen sich anderweitig! Die Jugend von heute!!!!!!  | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.11.2008 00:10:22 Titel: |
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Dasisschoninordnung...  | |
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Verfasst am: 08.11.2008 00:29:59 Titel: |
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Lutz hat folgendes geschrieben: | Beantworte doch die Fragen mal genauer Erich. Sie war bis zum 31.10. beschäftigt schreibst du, hat sie aber auch bis zum 31. gearbeitet?.
5 Wochen genommener Urlaub sind 30 Tage bei einem Anspruch von 20 Tagen (eben 10 Monate a´2 Tage pro Monat). Da haste schon nen Minus von 10 Tagen, was aber noch nicht zu dem Abzug führt.
Nen paar Zeugnisse mit Erläuterungen könnte ich dir Montag schicken. |
ja, sie hat bis und einschliesslich den 31.10. gearbeitet | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 08.11.2008 00:33:05 Titel: |
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so nach Adam Riese hat Lisa Anspruch auf 10x2 Tage macht 20
Laut Gesetz Anspruch auf bis zu 12x2 Tage macht 24 zumindest bei uns im Handwerk
Begründung
Wen man ab 1 Januar in einem Betrieb arbeitet und mindestens 6 Monate sprich bis mindestens 30.06 Betriebszugehöriger ist steht einem der komplette Jahresurlaub zu.
Der Arbeitgeber des Neuen Arbeitsverhältnisses ist es frei gestellt, ob er dem Angestellten für dieses Jahr, wo der Arbeitnehmer/in schon den kompletten Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, noch Urlaub für das restliche Jahr zu geben.
Im Regelfall weis aber dies ja der neue Arbeitgeber nicht.
Wo es nachzulesen ist weis ich nicht die Handwerkskammer weis aber darüber bescheid, da ein ehemaliger Arbeitgeber von mir es damals etwas zu bunt mit mir getrieben hatte, hab ich ihm mal gezeigt auf was ich alles recht habe.
Und selbiger sich erst bei der Handwerkskammer informieren musste.
Es ist doch schön wen man als Angestellter alle 2 Wochen die Zeitung von der Handwerkskammer bekommt und sie auch noch durchliest, wo solche Sachen von Zeit zu zeit geschrieben stehen. | |
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Verfasst am: 08.11.2008 00:37:01 Titel: |
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schnullieh hat folgendes geschrieben: | N E I N !!!!!!!
Mücke, Lisa hat pro Monat 2 Tage Urlaub.
Rechne dir selbst nach wieviel Tage das bis zu ihrer Beendigung des AV ist: Hatte sie am 30.09.08 ihren letzten AT, dann sind es 18 Tage Anspruch für dieses Jahr, war der letzte AT der 31.10.08, dann hat sie 20 Tage Anspruch ----- aber immer von Montag bis Sonnabend gerechnet (da Werktage!)
Deshalb noch mal: was steht auf Lisas Kündigung drauf???? Datum des Kündigungsschreiben: ............., Ich kündige zum ........... ????????
Die 12 Tage betriebsbedingter Urlaub (=bei deinen angegebenen 2 Wochen) zählt als URLAUB !!!!!!! Der kommt nicht zu Lisas Anspruch von 18 oder 20 Werktagen hinzu . Diese Tage müßt ihr vom Anspruch bereits abziehen, da Lisa doch sicher in dieser Zeit des angeordneten Betriebsurlaubs n i c h t im Blumenladen war!!!!! Also Urlaub hatte, auch wenn eben angeordnet!!!
Schreibt bitte auf, wann Lisa Urlaub hatte, wann der betriebsbedingte Urlaub genommen werden mußte und zu welchem Datum die Kündigung zählt :
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Lisa hatte Urlaub: vom 10.09. bis 30.09.
Lisa mußte betriebsbedingten Urlaub nehmen: vom 19.08. bis 02.09.
Der letzte Arbeitstag laut Kündigungsschreiben war der: 31.10.08 (nicht, wann sie zuletzt auf Arbeit war!) | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
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Verfasst am: 08.11.2008 00:37:53 Titel: |
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Dann hatte sie 20 Werktage Urlaubsanspruch für 2008.
Nun zieht ihr alle genommenen Urlaubstage (angeordnete + selbst beantragte ) davon ab - d.h. alle Tage, die sie nicht arbeiten war ----> und erhaltet der RESTURLAUB.
Von wann bis wann war Lisa dann noch arbeiten? | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
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 Sympathische Offroad-Schnegge


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Coswig Status: Verschollen
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Verfasst am: 08.11.2008 00:40:01 Titel: |
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ooooooooh - jetzt kam eure Antwort dazwischen - ich lese und antworte gleich. Moment! | _________________
..... wir leben tatsächlich nur einmal... schon vergessen? (L.C.)
www.offroadhoch2.de |
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Verfasst am: 08.11.2008 00:40:21 Titel: |
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schnullieh hat folgendes geschrieben: | Dann hatte sie 20 Werktage Urlaubsanspruch für 2008.
Nun zieht ihr alle genommenen Urlaubstage (angeordnete + selbst beantragte ) davon ab - d.h. alle Tage, die sie nicht arbeiten war ----> und erhaltet der RESTURLAUB.
Von wann bis wann war Lisa dann noch arbeiten? | na bis einschliesslich 31.10. | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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Verfasst am: 08.11.2008 00:43:43 Titel: |
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also sie hatte 27 Tage Urlaub und somit 7 zuviel | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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Verfasst am: 08.11.2008 00:51:44 Titel: |
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soooo, wir gehen ins bett... war heute irgendwie alles zuviel... der ganze ärger....
naja, werde hier morgen abend, wenn ich heimkomme wieder mitlesen (sofern ich noch in der Lage bin )
und mit dir Uwe, werd ich am Montag nochmal Kontakt aufnehmen.
Also Danke euch schonmal  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 08.11.2008 08:18:25 Titel: |
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@ Mücke: Wenn du mal das Forum verlässt schreibe ich dir ein Zeugnis.
"... war stets darum bemüht das Forum und deren User zu beschäftigen. Nichts beherrschte er so gut wie die Zitatfunktion. Nach einem Jahr konnte er schon selbstständig einen Hügel befahren. .... "
Deine Fragen dürften ja nun in diesem und in einem ähnlichen Fred von vor Wochen ausreichend beantwortet worden sein. Ein gutes Zeugnis hat Marcus dir bereits gepostet. Kannste nehmen. Wenn es dir nicht gefällt stricke ich es dir gerne um. Und dann ist Ruhe hier im Puff.
Jetzt mal meine Frage: Seid ihr denn jetzt, nach diesen schlechten Erfahrungen, in die Gewerkschaft eingetreten oder überlasst ihr das in Zukunft auch anderen und spart euch die Beiträge um Stallmiete und Cabrio zu bezahlen?  | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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Verfasst am: 08.11.2008 08:49:12 Titel: |
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Hallo
ich weis ich schreibe nicht viel aber jetzt muss ich was sagen. Also erst mal danke an alle die mir versuchen zu helfen und mir geholfen haben. auf euch kann man sich halt verlassen.
Nun zu Olli das was du geschrieben hast finde ich nicht in Ordnung. Es ist deine Meinung und die darfst du auch äusern ist gar kein Thema, aber ich habe um Hilfe gebten und nicht um Kritik´. Nein ich bin nicht in die Gewerkschaft eingetretten.
Ich frage schlieslich hier auch keinen wie mancher sich so viele AUTOS zb leisten kann. Ihr seit alle älter und habe schon mehr Erfahrung gesamelt als ich und deswegen haben wir euch gefragt.Ich meine ich habe es bis jetzt immer geschaft meine Sachen zu bezahlen ohne die Hilfe von anderen leuten und das werde ich auch weiterhin tun.
Also Olli meinte es sollte Ruhe im Puff sein also last es alle gut sein ich komme schon klar irgendwie hab ja Mofa Mücke
Ab jetzt ist Ruhe hier im PUFF!!!!!!! | _________________
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